Live-bloggen zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht verkündet ab 10 Uhr in Karlsruhe sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Als einer von über 34000 Klägern gegen das Gesetz bin ich natürlich gespannt. Wir begleiten hier in diesem Artikel das Urteil und die Reaktionen.


Der Hashtag auf Twitter und sonstwo ist #vds.


Das Urteil soll ca. 120 Seiten haben und das verlesen soll wohl zwei Stunden dauern. Hoffentlich überträgt Phoenix alle zwei Stunden im Laut Fernsehprogramm will Phoenix nur 30 Minuten streamen Stream. Alternativ schalten wir danach auf Twitter-Berichterstattung aus Karlsruhe um.


Ein Bild von der Datenkrake von der Presse-Aktion in Karlsruhe.


Phoenix erklärt kurz vor 10 Uhr nochmal die Vorratsdatenspeicherung mit vielen Politiker-Statements. Stream ruckelt etwas, hoffe mal auf einen durchgängigen und flüssigen Stream.


Es dürfte sicherlich etwas schwer sein, sowohl den ganzen Twitter-Feeds, als auch der Urteilsverkündung zu folgen und dabei zu bloggen. Ich konzentriere mich lieber auf das Urteil. Wenn wir was übersehen, kommentiert das bitte unter dem Artikel mit Links.


Die Richter ziehen ein und eröffnen die Sitzung. Namen der Kläger werden vorgelesen. (Nicht alle 34000)


Der Phoenix-Stream schaltet sich wieder aus dem Gericht ab und erklärt die VDS. Andreas Bogk vom CCC erläutert ein CCC-Szenario.


Es geht wieder zurück in den Saal. Es werden immer noch Kläger vorgelesen.


Urteilsverkündung:

SIEG! Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig!!!!

Aber: Bundesverfassungsgericht lässt Wege offen, wie man eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform gestalten könnte. Die derzeitige Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht konform mit dem Grundgesetz. Politik hat schlampige Arbeit bei der Umsetzung geleistet.

Alle bisher gespeicherten Daten sind sofort zu löschen!!


Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht ist draußen: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß.


Phoenix schaltet um 10:18 einfach aus dem Saal ab. Wer überträgt jetzt weiter?


Unser Server hat extrem hohe Last, dauert evtl manchmal etwas länger mit dem laden.


Auf Phoenix erläutert ein Rechtsexperte vier Punkte des Urteils:

1. Bei der Datensicherheit hat Politik Fehler gemacht.
2. Zur Verfolgung von Straftaten (mittels Telekommunikation) reicht nicht. Es muss detailliert gelistet sein, für welche Straftaten.
3. Datenpool für Polizei und Geheimdienste darf nicht existieren.
4. Soziale Beziehungen dürfen nicht ausgeforscht werden, also z.B. Kontaktaufnahme mit den Anonymen Alkoholikern. Privater Bereich muss gesichert sein.


Hallo Phoenix! Ich will die Urteilsverkündung weiter sehen und nicht Claudia Roth.


Wo gibt es denn heute Abend überall Parties zur Urteilsverkündung? Schreibt es in die Kommentare.


Wir bedanken uns bei den Erfindern des Grundgesetzes für Artikel 10 „(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ (Ausnahmen bestätigen die Regel)


Bei einem erneuten Anlauf sollte die Bundesregierung direkt auf Quick Freeze setzen, anstatt anlaßlos Verbindungsdaten aller Bürger zu speichern.


Bundesverfassungsgericht hat Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 online gestellt.


Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht ganz tot, auch wenn der derzeitige Weg verfassungswidrig ist. Wir müssen also weiter kämpfen. Aber die Ausgangslage ist eine vollkommen andere! Es gibt keine große Koalition mehr und die Datenschutzbewegung ist viel stärker geworden. Seitdem die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, waren auch die Medien auf einmal aufmerksam. Das bedeutet ganz andere Chancen.


Wann distanziert sich eigentlich die SPD von der Vorratsdatenspeicherung?


Hier klingelt die ganze Zeit das Telefon. Macht bloggen nicht einfacher. Aber Stream ist eh weg. Gleich kommt dann der Pressespiegel.


Unsere Pressemitteilung: Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa.


Unschön: Speicherpflicht für kommerzielle Anonymisierungsdienste.


Kosten bleiben bei den DIensteanbietern hängen. Das wird leider Outsourcing der Speicherung fördern.


Die konservativen Verfassungsrichter haben wohl eine Minderheitenmeinung zum Gesetz gehabt. War wohl knappe Mehrheit für verfassungswidrig.


Die Kurzfassung der Urteilsverkündung steht jetzt als Mitschnitt auf Youtube.

Pressespiegel:

ZDF.heute: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung – Massenhaftes Speichern verstößt gegen Verfassung.

Allerdings: Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist laut Urteil zwar zulässig, der Gesetzgeber muss dabei aber eine Reihe enger Vorgaben erfüllen. So wahrt das bestehende Gesetz aus Sicht der Richter nicht Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es mangele an Sicherheit für die Daten. Zudem gebe es keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Heise: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [Update].

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Reuters: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz.

Frankfurter Rundschau: Massendatenspeicherung ist nichtig – „Klatsche“ für den Gesetzgeber.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

RBB: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.

dpa: CDU-Politiker bedauert Karlsruher Urteil

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions- Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bedauert. «Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können», sagte Altmaier am Dienstag in Berlin.

(Dumm gelaufen, wenn man verfassungswidrige Gesetz schafft)

tagesschau.de: Aktuelle Regelung verstößt gegen Grundgesetz – Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns“, das Rückschlüsse „bis in die Privatsphäre“ ermögliche. [….] Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse. Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht „unkontrolliert“ in deren Händen liegen und von ihren „Wirtschaftlichkeitserwägungen“ abhängen. Die Kosten für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da sie auch von der Telekommunikation profitieren.

Telepolis: Kein Fest für Filesharingfreunde

Filesharingfreunden dürfte das heute gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kaum Erleichterung bringen: Die Karlsruher Richter stellten nämlich fest, dass für die Abfrage der persönlichen Daten zu einer IP-Nummer weniger strenge Voraussetzungen gelten, als für andere Vorratsdaten-Nutzungsarten und sie sogar bei minder schweren Straftaten und „besonders gewichtigen“ Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt, sofern entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

dpa: Grünen-Chefin: Karlsruher Urteil großer Erfolg

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten begrüßt. «Das ist ein riesengroßer Erfolg», sagte sie am Dienstag dem ZDF in Karlsruhe zur Entscheidung, das Gesetz zu kippen.

Laut dpa fordert der CDU-Innenpolitiker Sven Petke:

CDU-Innenpolitiker Sven Petke eine Nachfolgeregelung gefordert. Das Urteil verändere nicht die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, sagte Petke heute der Deutschen Presse-Agentur dpa in Potsdam. «Wir brauchen die Überwachung der Telekommunikation und des Internets, wenn auch auf anderer rechtlicher Grundlage.»

(Sven Pettke ist übrigens der mit der E-Mail-Überwachungsaffäre in der CDU-Brandenburg)

FTD: Der Staat darf nicht auf Vorrat schnüffeln.

35.000 Bürger dürfen sich bestätigt fühlen: Die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Verdacht ist verfassungswidrig. Nun wollen Telekomunternehmen vom Staat Geld zurück. Das Karlsruher Urteil werde „uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen“, fürchtet man in Berlin.

Süddeutsche Zeitung: “Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger“.

Das Gericht macht aus seinem Urteil eine eindringliche und eindrucksvolle Warnung vor den Gefahren, die eine umfassende Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt: Es handele sich um einen „besonders schweren Eingriff“ in die Rechte der Bürger „mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Das Urteil ist nur ein halber Sieg für die mehr als 35.000 Beschwerdeführer: Die bisher (auf der Basis des verfassungswidrigen Gesetzes) gespeicherten Daten müssen zwar gelöscht werden. Die Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung lässt das Bundesverfassungsgericht jedoch völlig unangetastet; es hätte sonst einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof riskiert.

Nochmal Süddeutsche Zeitung (um 12:48): Gruslige Aussichten.

Der Jubel der Beschwerdeführer ist berechtigt, muss aber doch im Hinblick auf die mittel- und langfristigen Folgen im Hals stecken bleiben. Die Beschwerdeführer haben gewonnen, aber nicht gesiegt: Zum ersten Mal wird vom Karlsruher Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat zu noch unbestimmten Zwecken für zulässig erklärt, ohne dass es einen konkreten Anlass oder gar einen Verdacht geben muss. Seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahr 1983 hatte das Gericht immer wieder betont, dass das Grundgesetz den Bürger „gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten“ schütze. Das ist nun nicht mehr der Fall. Das höchste deutsche Gericht weicht von seinem bisherigen Credo ab.

tagesschau.de: Datenschutz made in Karlsruhe – Verfassungsrichter bleiben ihrer Linie treu.

Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kam nicht überraschend: Spätestens seit der Entscheidung zur Volkszählung in den 80er-Jahren pochen die Richter beim Datenschutz immer wieder auf die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Mittel. Und immer wieder monieren sie, dass gerade diese nicht gegeben sei.

FAZ: Westerwelle: Karlsruher Urteil „hervorragend“.

02. März 2010 Der FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler Guido Westerwelle hat das Karlsruher Urteil gegen die Massen-Speicherung von Telefon- und Internet-Daten begrüßt. „Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben“, sagte der Außenminister am Dienstag in Berlin. Die Entscheidung sei auch eine „wirkliche Bestätigung“ des langjährigen
Engagements von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für Bürgerrechte.

(Kleiner Versuch der Geschichtsfälschung, Liberale haben auch das Urteil mit erstritten. Da waren aber noch einige andere Parteien und noch mehr Zivilgesellschaft dabei)

FTD: Das Ende des Sicherheitswahns

Die vermeintliche Ohrfeige aus Karlsruhe ist tatsächlich eine Chance: Schwarz-Gelb kann nun endlich die Sicherheitspolitik Wolfgang Schäubles hinter sich lassen. Mit Thomas de Maizière hat sie dafür den richtigen Mann.

WDR: Datenschützerin Rena Tangens im Gespräch: „Dafür haben wir Jahre gearbeitet“.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (02.03.10) die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung gestoppt. Datenschützer freuen sich über den Erfolg ihrer Verfassungsklage, stellen aber jetzt schon hohe Anforderungen an eine Neuauflage des Gesetzes.

tagesschau.de: FAQ zur Vorratsdatenspeicherung: Welche Daten darf der Staat auf Vorrat speichern?

Spiegel: Speichergegner wollen EU-Spährichtlinie kippen.

Das Urteil der Verfassungsrichter ist nur ein Etappensieg für die Kläger: Karlsruhe hat zwar das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einschränkt, aber die entsprechende EU-Richtlinie ist nicht gekippt. Nun wollen die Gegner in Brüssel gegen das Regelwerk kämpfen.

Reaktionen aus der Politik:

VZBV: Vorratsdatenspeicherung: Staat muss Vorbild sein.

02.03.2010 – Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): „Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben: Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und Kommunikation wiederherzustellen.“

Petra Pau, Linksfraktion: Erfolg für Demokratie in Karlsruhe

„Erneut hat das Bundesverfassungsgericht ein so genanntes Sicherheitsgesetz gestoppt. Das ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Demokratie“, kommentiert Petra Pau das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Pau weiter:

Piratenpartei: Ein Sieg der Bürgerrechte – Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.

Jan Philipp Albrecht, Grüne im Europaparlaments: Vorratsdatenspeicherung: Von Karlsruhe nach Straßburg gehen!

“Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare Absage an die grundrechtsfeindlichen Sicherheitsmaßnahmen der vergangenen Jahre. Leider hat sich das Gericht in seinem Urteil allerdings auf Kosten der Grundrechte um eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gedrückt. Mit der Entscheidung, die EU-Richtlinie zur flächendeckenden und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten für grundsätzlich grundgesetzkonform zu erklären, fällt es hinter seine seit dem Volkszählungsurteil geltende ständige Rechtssprechung zurück. Zwar sind die hohen Anforderungen an die Verwendung der gespeicherten Daten wichtig und begrüßenswert. Der durch die generelle Speicherungspflicht geschaffene Generalverdacht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Die mehr als 34.000 BeschwerdeführerInnen müssen nun noch einen paar Kilometer weiter nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach gehen, um Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekommen.

Olaf Scholz, SPD: Bundesverfassungsgericht stellt Weiche für das digitale Zeitalter

Das Bundesverfassungsgericht misst dem Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger erneut eine überragende Bedeutung zu. Am Beginn des digitalen Zeitalters stellt das Gericht die Weiche. Ein Gefühl des Beobachtetseins darf in einer freiheitlichen Gesellschaft die unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte nicht beeinträchtigen. Das Urteil stellt den Gesetzgeber allerdings auch nicht vor unlösbare Aufgaben. Es wird anerkannt, dass Telekommunikationsverbindungsdaten für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind. Was dazu nötig ist, kann auch in Zukunft getan werden.

Jan Korte, Linksfraktion: Technischer K.o. für den Big Brother.

„Das heutige Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Knockout für die uferlosen Überwachungsträume der Big-Brother-Parteien“, erklärt Jan Korte, Mitglied des Vorstandes der Fraktion DIE LINKE, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung. „DIE LINKE fordert nun einen sofortigen Kurswechsel in der Innenpolitik.“ Korte weiter:

Christian Lindner, FDP: Vorratsdatenspeicherung muss in Brüssel grundsätzlich neu beraten werden.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, die FDP und die Bürgerrechtspolitik insgesamt. Die große Koalition hat die Grundrechte der Bürger verletzt. Insbesondere die ehemalige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries hat die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht verteidigt. Die SPD hat aus Karlsruhe eine Ohrfeige erhalten. Unsere Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist dagegen bestätigt worden. Der Staat darf nicht unverhältnismäßig leicht Zugriff auf riesige Datenbestände haben, mit denen Persönlichkeitsprofile ausgerechnet werden können. So werden freie Bürger vom Staat unter einen Generalverdacht gestellt.

Christian Ahrendt und Gisela Politz, FDP: Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein epochaler Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihre Grenzen verwiesen worden. Das Urteil zeigt insbesondere, dass bei der Umsetzung von EU-Richtlinien der Gesetzgeber die verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt nicht außer Acht lassen darf. Im Gegenteil zeigt Karlsruhe die rote Karte für eine Politik, die grundrechtsblind gewesen ist.

(Interessanterweise ist diese FDP-PM jetzt wieder entfernt worden.)

Update: FDP-PM ist wieder da. Man nur den letzten Satz entfernt, der faktisch falsch war: „Die anlasslose Speicherung und Nutzung aller Telekommunikationsverbindungsdaten ist mit diesem Urteil endgültig vorbei“)

Volker Beck und Wolfgang Wieland, Grüne: Niederlage für die Innenpolitik der großen Koalition – Grundrechtsschutz braucht eine europäische Perspektive.

Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist ein großer Sieg für die Bürgerrechte, wenn auch nicht auf der ganzen Linie.[…] In der entscheidenden Frage (Ist Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig?) hat sich das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem klaren Nein durchringen können. Das Bundesverfassungsgericht sah sich nur in der Lage, hohe Hürden aufzustellen. Dies zeigt, dass die Grundrechte letztlich energisch in den Parlamenten verteidigt werden müssen. Die Grünen werden hier im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung weder im Europaparlament noch im Bundestag nachlassen. Nicht alles, was verfassungsrechtlich gerade noch so geht, muss der Gesetzgeber auch machen. Auf grundrechtsbeschränkende Gesetzgebungsakte sollte der Gesetzgeber auch einmal verzichten.

Bundesverband Musikindutsrie: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern.

Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, weil es sowohl den Datenschutz wie auch die berechtigten Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stärkt. „Wir haben immer betont, dass wir kein Interesse daran haben, wer, wann, was mit wem im Internet kommuniziert. Aber es muss möglich sein, Rechtsverletzer im Netz ermitteln zu können, da bei vollständiger Anonymität das Internet zum rechtsdurchsetzungsfreien Raum würde. Dieser Auffassung hat das Gericht in seinem Urteil Rechnung getragen“, betonte Stefan Michalk, Geschäftsführer des BVMI am Dienstag in Berlin.

Michael Grosse-Brömer, CDU: Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig.

Gerade im Kampf gegen den Terrorismus ist der Zugriff auf Verbindungsdaten im Vorfeld oftmals das einzige Mittel schwere Straftaten zu verhindern. Daher müssen die Ermittlungsbehörden über effektive Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung verfügen. Ein Verzicht auf das Instrument kommt daher für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in Frage.

Eco: Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung!

Dazu Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco: „Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzgeber muss jetzt einen völlig neuen Anfang machen und ein neues Gesetz vorlegen.

Dabei wird der Datensicherheit der gespeicherten Vorratsdaten eine hohe Priorität zugemessen werden müssen. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen. Die Bundesregierung muss den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten, andernfalls wird die Branche zum Schaden des Standorts bedeutend geschwächt. Vor allem kleine und mittelgroße Anbieter sind in ihrer Existenz gefährdet, aber auch die Ziele des Breitbandausbaus stehen möglicherweise in Frage.“

Reaktionen der Polizei (SWR):

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte das Urteil eine “schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Erneut habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument “aus der Hand geschlagen wurde“, kritisierte GdP-Chef Konrad Freiberg. Er begrüßte es, dass die Richter die Vorratsdatenspeicherung für die Zukunft nicht ausgeschlossen hätten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei “ein guter Tag für alle Kriminellen“, sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem “Westfalen-Blatt“.

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77 Ergänzungen

  1. MMmhh… „Es ist die größte Sammelklage der deutschen Justizgeschichte“ kam gerade noch über die Leitung, als „Zurzeit kein Livestreaming“ aufblitzte…

  2. Ok, Phoenix hat wieder zugeschalten. Ist aber scheinbar die identische ZDF-Sendung mit eine Verspätung von 10 Sekunden :)

  3. Licht und Schatten spiegeln sich in dieem Urteil. Natürlich ist es ein Sieg dass es das komplette VDS-Gesetz kassiert hat und die Daten sofort gelöscht werden müssen.

    Allerdings hat Papier gerade eben auch vorgelesen, dass eine VDS nicht prinzipiell unvereinbar mit dem GG sind. Und hier liegt der große Haken, denn nun ist abzusehen dass eine neue Regelung kommt.

    Und die Datenspeicherung bleibt bestehen :(

    P.S.: Da ist wohl netzpolitik.org grad etwas überlastet… ;)

  4. na, ich bin nicht so begeistert wie viele.

    Auszug“Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von
    Telekommunikationsverkehrsdaten … ist mit Art.
    10 GG nicht schlechthin unvereinbar. Bei einer Ausgestaltung, …. Eingebunden in eine dem
    Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den
    Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen“

    Durch geschicktere Gestaltung haben wir die VDS bald wieder.

    Und selbst der richterliche Vorbehalt ist nicht zwingend

    „….Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen
    werden; die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft
    aber benachrichtigt werden….“

  5. Der Experte hat keine Ahnung, eine EU-Richtlinie darf nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, ansonsten ist es nichtig

  6. Das eine VDS in besserer Gestaltung verfassungskonform sei ist natürlich ein harter Schlag ins Gesicht der Kritiker.

    Doch muss für eine weitere Ausgestaltung erst einmal eine politische Mehrheit zustande kommen.

    Ich denke,nach der vielen Berichterstattung der letzten Wochen und der guten Ausarbeitung der Gefahren durch den CCC halte ich es durchaus für möglich,dass die Bevölkerung nicht hinter einer umfassenden VDS steht.

    Das große Engagement der Kritiker darf deshalb jetzt nicht aufhören!

    Wobei fraglich bleibt ob man sich tatsächlich gegen die EU-Vorgabe stellen kann.

  7. Leider geht Quick Freeze mit der EU-Richtlinie (sieht VDS vor) wie es ausschaut nicht konform. Es gilt also abzuwarten und bei der Sache zu bleiben.

  8. Wobei fraglich bleibt ob man sich tatsächlich gegen die EU-Vorgabe stellen kann.

    Kann man, wenn man will, durchaus. Mir kann erstens keiner erzählen, dass Deutschland da keinen Einfluss in Brüssel hat und zweitens muss man ja nicht dabei bleiben. EU-Vertrag kündigen und fertig. Sollen doch die anderen Länder schauen, wo das Geld herkommt.

  9. Endlich gute Nachrichten. Ein Dankeschön an alle, die gegen die Vorratsdatenspeicherung aktiv waren!

  10. Ich bin enttäuscht. Man kann nur hoffen, dass sich das EU-Parlament gegen die VDS Ende dieses Jahres entscheidet. Dieses Urteil bringt nur etwas Zeit.

  11. Jetzt muss es für uns heissen: Druck machen in Brüssel bei der Überarbeitung der Richtlinie!

  12. Den EU-Vetrag zu kündigen halte ich allerdings für einen Rückschritt und vollkommen unpraktikabel. Bei der Frage nach dem Einfluss gebe ich Karl allerdings Recht, dann ist ja klar wo der Hebel jetzt anzusetzen ist.

  13. Wenn hier geglaubt wird, dass die nullplanpolitiker jetzt ein verfassungsgemässes gesetz zur VDS stricken, täuschen sich mit absoluter sicherheit. dazu sind sie gar nicht in der lage.

    die vertreter der grossen politik kennen sich doch im BVG besser aus als die reinemachenfrauen, so oft wie sie da antanzen müssen.

    WIE PEINLICH!!!

    der geringste zweifel an irgendeiner formulierung wird im bundestag zerrissen werden und wenn ein gesetz dan wie bei zensurursula durchgepeitscht wird, gehts eben erneut nach karlsruhe…….den weg kennen die herrschaften ja inzwischen im schlaf…nicht wahr herr schäuble?

  14. 2. Zur Verfolgung von Straftaten (mittels Telekommunikation) reicht nicht. Es muss detailliert gelistet sein, für welche Straftaten.

    Ich höre bis hier, wie die Inhalteindustrie (Musik-, Film-, Softwareindustrie und Verlage) eimerweise erbricht.

    Solange das BVerfG Beschlüsse dieser Art findet, werden schwere Grundrechtseingriffe für Bagatellen nicht möglich sein. Drückt die Daumen, dass weiterhin kompetente Richter am Werke bleiben.

  15. @Tharben

    stimmt, ich hör den gorny bis hierher würgen…..ich glaub, der geht erst mal einen saufen…

  16. Die Musikindustrie wird jetzt natürlich feiern.

    Ich fasse mal kurz zusammen:
    * Eine anlasslose Speicherung der Zuordnung Benutzer IP-Adresse ist zulässig, ebenso deren Aufbewahrung für 6 Monate.
    * Das entsprechende Abfragen dieser Daten muss insbesondere im Voraus nicht richterlich geprüft werden
    * Eine Hürde für Bagatellen gibt es faktisch nicht. Selbst im Fall von Ordnungswidrigkeiten dürfen zu IP-Adressen die Benutzer mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung ermittelt werden, sofern man diese nur vorher in einem Gesetz benennt.

    Mit anderen Worten: Das BVerfG benennt wieder einmal getreu seiner Aufgabe den Maximalrahmen, der mit Mühe und Not noch verfassungskonform ist.

    Die Regierung wird die Entscheidung wahrscheinlich wieder einmal zum Anlass nehmen diesen Maximalrahmen zur „Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts“ fehlzuinterpretieren. Denn dort liegt das eigentliche Problem. Die Regierungsparteien haben absolut keinen Respekt mehr vor dem Grundgesetz, sehen es nur noch als Hindernis.

    1. @Name: Bist Du sicher? Ich hab verstanden, dass konkrete Straftaten definiert werden müssen und ein Richterbeschluss bestehen muss.

  17. Naja, aber es besteht noch Hoffnung. Das letzte Kommentar vorhin auf Phoenix war doch, dass sowohl die EU-Kommisarin für Heimat (oder sowas in der Art) und Justiz der VDS sehr kritisch gegenüberstehen und im Herbst eine erneute Überprüfung ins Haus flattern wird. Zudem: So wie ich unsere Regierung kenne, werden die doch wohl das neue Gesetz nicht vor diesem Zeitpunkt beschlossen haben. Es bleibt also offen, wie sich die VDS weiterentwickelt.

    PS: 1000 Dank an die gut 35000 Unterzeichner, die vielen engagierten Leute und natürlich das Bundesverfassungsgericht ;)

  18. @name

    das gibts keinen grund zum feiern, speichern mag sein, aber kein zugriff durch die MI…..das hat sich doch schon bei der anhörung abgezeichnet…also wieso sollten die feiern?

  19. @name

    „Eine Hürde für Bagatellen gibt es faktisch nicht. Selbst im Fall von Ordnungswidrigkeiten dürfen zu IP-Adressen die Benutzer mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung ermittelt werden, sofern man diese nur vorher in einem Gesetz benennt.“

    glaubst du denn allen ernstes das die volldeppenpolithirnis in der lage sind, ein gesetz (ähh..was war das nochmal) zu machen?

    vergiss es….

  20. @26 markus: In der Entscheidung wird scharf getrennt zwischen der (aktuellen, weitreichenden und verfassungswidrigen) Vorratsdatenspeicherung und einer reinen Speicherung von IP-Adressen beim Provider um sie auch später noch dem Benutzer zuzuordnen.

    Siehe den Abschnitt „Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung
    von IP-Adressen“ in der Pressemitteilung des BVerfG.

    @29/30 Robert:
    In nächster Zeit wird eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung passieren. Sie muss sogar passieren, denn auf EU-Ebene ist das ja längst so entschieden worden.
    Hier meine Spekulation: Das ist die ideale Gelegenheit einen für die MI passenden Auskunftsanspruch mit unterzubringen. Kritikern kann man ja nun problemlos „keine Sorge, ist alles verfassungskonform“ entgegnen.

    Disclaimer: IANAL

  21. da bin ich mir nicht so sicher, dass das so laufen wird…es reicht doch jetzt wirklich mit den ohrfeigen aus karlsruhe…die nächsten „webgesetze“ werden anders wie bei zensursula von vorne herein attackiert und mit ein bisschen glück auch mit anderen politischen gewichtungen.

    im notfall gehts halt wieder nach karlsruhe, aber dass ein wirtschaftsverband bei dem heutigen urteil einen vorteil ziehen kann, halte ich für ziemlich gewagt.

  22. @Name
    Das Szenario mit der MI scheint mir doch ein wenig weit hergehohlt, nach dieser Urteilsverkündung (soweit man das verfolgen konnte), denn es war doch die Rede von
    1. Straftaten: Wenn Leib, Leben, Freiheit, Bund oder Länder gefährdet sind (schonmal nix von Industrie zu sehen…)
    2. Ordnungswidrigkeiten: Nur in sehr schwehren fällen. (Piraterie ist keine Ordnungswidrigkeit – oder?)

    Worauf könnte sich die MI hier berufen?

  23. Tharben

    Solange das BVerfG Beschlüsse dieser Art findet, werden schwere Grundrechtseingriffe für Bagatellen nicht möglich sein. Drückt die Daumen, dass weiterhin kompetente Richter am Werke bleiben.

    werden schwere Grundrechtseingriff „nur“ 2 jahre lang möglich sein.

    Es kann doch nicht sein dass die Gesetzte esrt vorm Verfassungsgericht landen müssen.
    Zwischen Parlament und Präsident gehört eine kp 5 Köpfige Richter Kommision die auf Verfassungsmäßigkeit prüft BERVOR das Gesetzt in Kraft tritt

    irgendwie bleibt einem jetzt nur abwarten, und bei der Neuregelung wieder möglichst lauten protest organisieren.

  24. @vincent

    auf gar nichts kann sich die MI berufen, sie muss glück haben, wenn sie nicht verklagt wird von den bisher „gefassten“ raubkopermördern.

    deswegen hör ich ja gorny bis zu mir nach hause würgen…und er geht trotzdem erst mal einen saufen…

  25. @Kr0nos

    im Prinzip stimme ich dir zu,dass es nicht sein kann dass das Einsacken von Gesetzen durch das BVerG die Regel werden.

    Aber eine Prüfung im Vorfeld halte ich für problematisch.Denn das würde bedeuten, dass die Kritiker auch weniger Zeit haben zu erläutern wo die echten Risiken sind.Und wenn die zuständigen Richter nicht Verstehen was die technischen Details bedeuten,wird es viel zu falschen Urteilen kommen die im Nachhinein nicht mehr revidiert werden können

  26. @Kr0nos (#35) und Name (pflicht)

    So ist nunmal die deutsche Struktur der Rechtsfindung. Falls die Medienindustrie Schweinereien in das nächste Gesetz schreibt, wird wieder vorm BVerfG geklagt und, soweit diese Linie der Rechtsprechung Bestand hat, die Schweinereien wieder gekippt.

    Wie sonst sollte sich das BVerfG gegen die Missachtung des GG durch den Gesetzgeber stämmen?

    Das Einzige, das dagegen hilft, ist ein Gesetzgeber, der das GG achtet.

  27. >Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur >Erteilung von Auskünften durch die >Telekommunikationsdiensteanbieter über die >Inhaber von Internetprotokolladressen ist >auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- >oder Rechtsgüterkatalogen für die >Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die >Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben >zulässig. Für die Verfolgung von >Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte >nur in gesetzlich ausdrücklich benannten >Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

    1. Urheberrechtsverletzung ist ein vom Gesetzgeber ausdrücklich benannter Fall und die Einschränkung „von besonderem Gewicht“ kann der Gesetzgeber ja zügig so hindrehen.

    2. Damit wäre der Zugriff durch die MI auch auf die IP Vorratsdatenspeicherung zulässig. Bisher – soweit ich weiß – geht das nur über 4 Wochen verfügbaren Verkehrsdaten.

    3. Ergebnis: weiterkämpfen.

  28. @34 Vincent: Du vermischt denke ich die Entscheidung zur „umfassenden“ Vorratsdatenspeicherung mit der zur reinen IP-Daten-Speicherung. Die von dir aufgezählte Einschränkung auf erhebliche Straftaten bezieht sich nicht auf die IP-Adressen-Zuordnung.
    (siehe ¹)

    @39 Tharben:

    Falls die Medienindustrie Schweinereien in das nächste Gesetz schreibt, wird wieder vorm BVerfG geklagt

    Eben nicht. Das ist das ganz große Problem mit dieser Entscheidung. Die Speicherung der Zuordnung IP-zu-Anschlussinhaber ist verfassungskonform und die Nutzung für z.B. Filesharing-Prozesse prinzipiell möglich. Die Entscheidung, ob das passiert ist jetzt ausschließlich eine politische.

    Ich weiß, dass ich den genannten Teil der Pressemitteilung¹) eher pessimistisch interpretiere. Ich aber kann nur jedem empfehlen (auch @41 Robert), zumindest diesen Abschnitt selbst zu lesen, um sich ein Bild zu machen.

    ¹) „Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung
    von IP-Adressen“, Pressemitteilung des BVerfG vom 2.3.2010

  29. Ich sehe auch kaum einen unterschied zur lage bisher…

    \Hinsichtlich der Eingriffsschwellen ist allerdings sicherzustellen, dass eine Auskunft nicht ins Blaue hinein eingeholt wird, sondern nur aufgrund eines hinreichenden Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahr auf einzelfallbezogener Tatsachenbasis erfolgen
    darf. Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden;\

    1. Ich sehe das genauso als noname 42. (und 32). Die ‚Datensicherheit‘ und ‚Unmittelbare Verwendung der Daten zur Strafverfolgung: ‚ klausel (sic) sind zwar klar aber auch durch folgende formulierung eher zu detail fragen geworden ‚Innerhalb des ihm dabei zustehenden Gestaltungsspielraums darf der Gesetzgeber solche Auskünfte auch unabhängig von begrenzenden Straftaten oder Rechtsgüterkatalogen für die Verfolgung von Straftaten, für die Gefahrenabwehr und die Aufgabenwahrnehmung der Nachrichtendienste auf
      der Grundlage der allgemeinen fachrechtlichen Eingriffsermächtigungen zulassen.‘

      Hmmm. ‚Aufgabenwahrnehmung der Nachrichtendienste‘ … espionage as a constitutional necessity?

  30. @Robert

    Das habe ich getan, das hilft aber nicht. Dort wird dargestellt was die einstweilige Anordnung aus dem Jahre 2008 regelte aber NICHT was heute von dem Bundesverfassungsgericht entschieden wurde. Die einstweilige Verfügung von damals ist mit diesem Urteil erloschen.

    Wenn nun ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht wird, dann kann laut heutigem Urteil auch die MI auf IP-Vorratsdaten zugreifen. Bisher konnten sie nur auf Verkehrsdaten zur Abrechnung der Internetanschlüsse zugreifen.

  31. Das BVerfG hat in seinem Urteil den Weg für eine Umlage der Kosten der Finanzkrise auf die Banken geöffnet (Zitate aus der PM Abschnitt 6):

    „Der Gesetzgeber ist
    innerhalb seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums nicht darauf
    beschränkt, Private nur dann in Dienst zu nehmen, wenn ihre berufliche
    Tätigkeit unmittelbar Gefahren auslösen kann oder sie hinsichtlich
    dieser Gefahren unmittelbar ein Verschulden trifft. Vielmehr reicht
    insoweit eine hinreichende Sach und Verantwortungsnähe zwischen der
    beruflichen Tätigkeit und der auferlegten Verpflichtung. Gegen die
    .. erwachsenden Kostenlasten bestehen danach keine
    grundsätzlichen Bedenken. Der Gesetzgeber verlagert auf diese Weise die
    … Kosten entsprechend der Privatisierung
    des …sektors insgesamt in den Markt. So wie die
    …unternehmen die neuen Chancen der
    … zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie
    auch die Kosten für die Einhegung der neuen … risiken, die mit
    der … verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen
    verarbeiten.“

  32. Vieleicht sollte man endlich mal den Datenschutz ins Grund gesetz aufnehmen, um solche Dinge von vorherein zu unterbinden..

    Als Basis könnte ja der Artikel 11 abs 1 und (2?) der Landesverfassung Brandenburg heran gezogen werden.
    http://www.verfassungen.de/de/bb/brandenburg92-index.htm

    [Quote]
    Artikel 11. Datenschutz. (1) Jeder hat das Recht, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen, auf Auskunft über die Speicherung seiner persönlichen Daten und auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen, soweit sie ihn betreffen und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Personenbezogene Daten dürfen nur mit freiwilliger und ausdrücklicher Zustimmung des Berechtigten erhoben, gespeichert, verarbeitet, weitergegeben oder sonst verwendet werden.

    (2) Einschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes im Rahmen der darin festgelegten Zwecke zulässig. Jede Erhebung personenbezogener Daten ist dem Berechtigten zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zuläßt.
    [/Quote]

  33. dann wird das eben kein ebestandteil, oder glaubst du das würde ohne aufstand einfach so durchgewunken nach dem theater bisher.

    noch ein kriegsschauplatz kann sich schwaz-gelb ja nun wirklich nicht mehr leisten mal abgesehen davon, dass der bundesrat ja auch anders aussehen kann nach dem mai in nrw.

  34. Für die übergroße Mehrheit der Bürger ist es ein Riesen Erfolg endlich telefonieren zu können ohne das ein Geheimdienst oder die Polizei mal ebenso in den Vorratsdaten schnüffeln zu können.

    Ob die Daten schon gelöscht sind?

  35. @Name (pflicht) (#42)

    Ja, das klingt tatsächlich nicht besonders positiv. Andererseits steht da auch: Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden; die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft
    aber benachrichtigt werden.

    hmmm … Außerdem sind es Behörenden, die die Identitäten ermitteln, wenn ich das richtig sehe. Die MI bekommt damit ja keinen Flatrate-Auskunftsanspruch. Aber gut klingt das nicht, das stimmt.

  36. Zur Diskussion in den Beiträgen 26, 29-34, 36, 40, 42, 46, 49:

    Die Pressemitteilung des BVerfG schreibt im letzten Satz im Abschnitt zu den IP-Adressen: „Es muss sich insoweit aber um auch im Einzelfall besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten handeln, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen muss.“

    IANAL, aber ich würde den Zugriff durch die MI so interpretieren, dass dieser auf Ordnungswidrigkeiten abzielt, die spätestens im Einzelfall nicht mehr „besonders gewichtig“ sind.

    Vielleicht steht im Volltext des Urteils ja mehr Eindeutiges. Ist der eigentlich irgendwo schon online?

  37. Ich frage mich die ganze Zeit, was aus Papiers Ankündigung geworden ist, dass das Urteil europaweit Beachtung finden wird.

    Ich seh da grad nichts von…

    1. @bernd: Erstmal war das nichts großes. Auch das Urteil in Bulgarien fand europaweit Beachtung. Ansonsten hat das Urteil Wege aufgezeigt, wie man die VDS lösen könnte, ohne Grundrechte zu verletzen. Das war wohl gemeint.

  38. Kazzenkatt formulierte im Telepolis-Forum noch eine interessante Bewertung, die ich inhaltlich aber nicht bewerten mag:

    Zwar müssen die Daten der Vorratsdatenspeicherung gelöscht werden, dazu gehören aber nicht deine IP-Adressen. Zumindest ist es nicht eindeutig, dass sie dazu gehören. […]

    Urteile des BVerfG haben Gesetzeskraft [§31 BVerfGG mit §13 8a]. Mit Berufung auf dieses Urteil kann die Contentindustrie ab sofort problemlos an die IP-Adressen. Wer eine Rechtsgüterabwägung macht, wurde nicht festgelegt, und ein Richtervorbehalt ist nicht mehr notwendig. Es geht um Straftaten, und damit dürfte der Zugriff kein Problem darstellen.

    Falls du [Urheberrechtsverletzungen] machst: Für dich ist dieses Urteil fast ein GAU, und es ist eher eine Verschlimmerung als die Übergangslösung.

  39. wer macht auch so was…tstststst..schäm dich…

    was soll eigentlich diese ganze filesharerdebatte, hat man wegen denen geklagt?

  40. Wer war eigentlich von der CDU/CSU beim BVerfG, um sich die Klatsche abzuholen? Oder sonnen die sich alle auf der CeBit?

  41. Vorschlag: Wer nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes Platz findet (53 Seiten Din-A4), verlässt den Saal!

  42. Mal abwarten, wer als erstes umfällt ;-)

    Denn noch braucht es ja immer noch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag, für eine neue und verfassungskonforme Gesetzesregelung.

    Wenn man den PMs der einzelnen Parteien, insb. der FDP, Glauben schenken darf, dann wird es wohl aber in Zukunft keine Mehrheit für solche Gesetzesvorlagen geben. Denn die CDU alleine verfügt ja bekanntlich über keine gesetzgebende Mehrheit.

    Fazit: Ohne Mehrheit, kein Gesetz.

  43. Filesharing ist halt ein guter Aspekt, um die Qualität der Lösung/Anonymität zu beurteilen – auch, wenn man es nicht macht.

    Nur, weil irgendein kommerzielles Unternehmen behauptet, es hätte meine IP-Adresse im Esel erwischt, bekommt es meinen Namen + die vollständige Anschrift… damit ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

  44. sorry über meine drastischen worte:

    aber wer im esel rumturnt, gehört auch geschnappt. wie blöd sind diese leute eigentlich?

  45. Ich mag ja den Wolfgang Neskovic (hier klicken für ein älteres, aber schönes Gespräch auf kuechenradio.org), der sagt auf zeit.de

    „kein Grund zum Jubeln“. Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn „die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte.“

    Erinnert euch an das Urteil des BVerfG zu Wahlcomputern. Darin steht ebenfalls, dass Wahlcomputer nach dem GG nicht grundsätzlich unzulässig sind, aber es wurden Kriterien benannt, die technisch nicht zu erfüllen sind. De facto also ein Verbot von Wahlcomputern.

    Will sagen, kann das BVerfG überhaupt kategorisch Dinge ausschließen? Wäre nach dem GG auch Dinge wie Todesstrafe, Menschen als Organe-Ersatzteillager, Folter usw. denkbar, wenn diese Dinge irgendwie „verhältnismäßig“ erschienen? hmm

  46. Ich habe nicht behauptet, dass ich im Esel rumturne. Ich habe behauptet, dass kommerzielle Unternehmen (oder wer sonst ein Interesse hat, eine IP einem Namen zuzuordnen) behaupten kann, ich wäre im Esel gewesen… kleiner, aber feiner Unterschied.

  47. @chaotika

    mag sein….trotzdem viel zu negativ…..allein die worte „nichtig“ „nichtig“ etc müssen doch schon klatschen.

    ausserdem traue ich der berliner chaostruppe alles zu, nur nicht dass sie ein gesetz nach den vorgaben stricken. sie werden ja schon an der hartz 4 aufgabe scheitern, jede wette…..und dann gibts ja noch die jetzt eingeübte protestgruppierungen PP, CCC, AKVorrat…und ich glaube nicht, dass der Protest dann so zaghaft verläuft wie bei zensursula, sondern da wird sich kräftig was tun…..

  48. @jonny

    Ok, akzeptiert und in Ordnung :)

    Btw, inzwischen ist es wirklich einfacher, TOR zu installieren als hier diese Captchas zu entziffern…

  49. Zum einen beruft man sich bei der Begründung der Zulässigkeit darauf, das die Daten ja dezentral beim Anbieter gespeichert werden, legt dann aber die Kosten auf die Provider um, was unweigerlich zur Konzentration dieser Datenberge führen wird. Entweder über Outsourcing oder Wettbewerbsverzerrung. So richtig durchdacht haben die das ja wohl nicht.

    Und „besonders gewichtige Ordnungswidrigkeit“ nominiere ich hiermit schonmal zum Unwort des Jahres.

  50. Liebe Leute, es ist doch wie immer. Das B´Verfassungsgericht kritisiert die Umsetzung und Formulierung, der Gesetzgeber wird verpflichtet nachzubessern. Was am Ende dabei raus kommt, dürfte allen klar sein. Vorratsdatenspeicherung „light“, etwas abgemildert, aber immer noch der selbe Mist.

    DAS ist Politik!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.