Lesen, Hören & Spenden: Böll-Debatte und FSA10-Abschlußbericht

Wer noch einmal nachlesen möchte, was er am Wochenende in Berlin erlebt oder verpasst hat, findet im FSA10-Blog den Abschlußbericht zur Großdemonstration „Freiheit statt Angst!“. Die Veranstalter sind trotz der im Vergleich zu den Vorjahren geringeren Teilnehmerzahl zufrieden und können es auch sein. Allerdings gibt es ein Problem:

Leider hat die Demo trotz zahlreicher Einzelspenden ein großes Loch in der Kasse des AK Vorrat gerissen der sich mit einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 8.000 Euro beteiligte und nun besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.

Falls also jemand noch ein paar Euro übrig hat, es wäre für eine gute und wichtige Sache.

Ebenfalls online ist inzwischen ein Audiomitschnitt der netzpolitische Soirée (Direktdownload: 63MB) mit Jeff Jarvis, Thilo Weichert, Renate Künast und Konstantin von Notz, die am Vorabend der Demo von der Heinrich Böll Stiftung veranstaltet wurde.

Wer noch einmal genau hinhören möchte …

  • # in welchem Kontext Thilo Weichert Google-Nutzer als „dumm“ bezeichnet hat (ab ca. 1h42 und 1h52m30s), oder
  • # warum es bei „Street View“ nicht nur um „Panoramafreiheit“ und das Recht an am unverpixelten Fremdbesitz, sondern auch um Datenschutz (1h35m) geht,
  • # warum Jens Best, selbsternannter Sprecher der Digitalen Armee Fraktion, zur Konditierung seiner Mitbürger gerne ins Netz stellen würde, wieviel Energie jeder verbraucht (1h37m), oder
  • # warum Renate Künast darüber nachdenkt, den Haushalt der Stadt Berlin durch Lizenzgebühren von Souvenirshops aufzubessern (1h47m vs. 1h55m40s)

…. muss ggf. ein wenig vorspulen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

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10 Ergänzungen

  1. Hmm, vielleicht würde ein transparenter Kassensturz der FSA Demo helfen? Ich hab nun wie einige aus meinem Bekanntenkreis schon mehrfach gespendet – ist leider so ein bisschen BlackBox, ohne jede Info zu den Ausgaben, den Spenden und immer nur von „was noch fehlt“ zu lesen.

  2. Herzlichen Glückwunsch Jörg-Olaf,

    Du hast es geschafft, ab heute heisst netzpolitik.org bei mir offiziell die BILD-Zeitung von Nerdistan.

    Deine Unsachlichkeit bei der Auswahl und Deutung meiner Worte zeigt, dass einige Schreiberlinge auf diesem Blog nicht nur von journalisischen Grundprinzipien weit entfernt sind, sondern auch von ihrem Intellekt nicht für eine sinnvolle Auseinandersetzung geeignet sind.

    Deine Realitätswahrnehmung sei dir gegönnt, denke über die Welt, was du willst.
    Aber wenn du Behauptungen aufstellst, ich würde über „Konditionierung von Mitbürgern“ und von „ins Netz stellen“ reden, zeigt es, das es dir nicht an einem Fortschritt der Debatte, sondern lediglich an der Befriedigung deines kleinen kichernden Nerdgehirns gelegen ist.

    Deine verfälschenden „Zuspitzungen“ (nicht nur hinsichtlich meiner Aussagen) dienen nicht einer Erkenntnisförderung, sondern der Verflachung der wichtigen Auseinandersetzung über die digitale Gesellschaft.

    Solange dein Schreibgewichse hier veröffentlicht wird, ist netzpolitik.org für mich auf dem Abstieg zu einem Boulevard-Blatt 2.0

  3. Liebster Jens,

    ich fühle mich missverstanden. Tatsächlich möchte ich deinem bemerkenswerten Auftritt doch nur zu etwas mehr Öffentlichkeit verhelfen.

    Oder möchtest du etwa bestreiten, dass die angesprochenen Aussagen von dir stammen? Soviel Reflektion würde mich überraschen.

    Was meine Bewertungen betrifft, kann sich jeder in der verlinkten Primärquelle ein eigenes Bild machen:

    ad 1: Im Gegensatz zum Youtube-Clip des von dir gefeaturten CDU nahen Bloggers „Stecki“, der Weicherts Zitat tatsächlich aus dem Zusammenhang gerissen hat, ist dies anhand der Zeitangaben ja problemlos möglich.

    ad 2: Ich finde es jedenfalls äusserst aufschlußreich, wie du ab 1h35m Weichert eine Frage stellst, nur um ihn anschließend nicht zu Wort kommen zu lassen.

    Verständlich, Weicherts Hinweis, dass bei der Bewertung „Google Street View“ nicht nur die von dir bemühte Panaromafreiheit, sondern auch datenschutzrechtliche Aspekte einschlägig sind, ist schließlich geeignet, deine Argumentation weitgehend zu nullen.

    Vielleicht solltest du in diesem Zusammenhang einfach mal den von Weichert angesprochenen § 29 BDSG lesen. Und wenn du schon dabei bist, evtl. auch gleich § 28 und den in oben und in der Wikipedia verlinkten Praxiskommentar von Bergmann, Möhrle und Herb.

    ad 3: Zum Aspekt der Konditionierung durch die Veröffentlichung des Energieverbrauchs einzelner Haushalte sagst du ab etwa 1h37m:

    „[…] können so private Daten wie Ernergieverbrauch, wenn er in einer vertrauensvollen Gemeinschaft, zum Beispiel von einer Straße geteilt wird, dazu führen, dass wir, und das ist, glaube ich, sehr grün, Energie sparen würden. Weil die Menschen angeregt werden sich anzuschauen, wer in meiner Straße verbraucht noch weniger Energie als ich?“

    Klassischer kann man Konditionierung (bzw. chilling effects) nicht beschreiben.

    PS: Einerseits Offenheit und Transparenz zu fordern, Markus (wohlgemerkt: nicht mir!) telefonisch aber mit dem Anwalt zu drohen und die Löschung obigen Artikels zu verlangen, wirft ein bezeichnendes Licht auf dich. Hast du noch mehr Leichen im Keller? ;)

  4. Uff, jemand wie der Weichert ist Datenschutzbeauftragter? Irgendwie fühle ich mich nicht wirklich gut von dem geschützt…

  5. @Marco: Zumindest seinen Vorschlag, doch einfach auf den elektronischen Personalausweis zu verzichten, fand ich auch etwas – nun – praxisfremd.

    (Zeitmarke müsste ich raussuchen, die hatte ich mir leider nicht notiert)

  6. ad1: Ich glaube @Stecki ist nicht nur CDU-nah, der ist sogar CDU-Mitglied. Dieser Fakt scheint für dich ja schon total wichtig zu sein. Ich allerdings bin, insbesondere was Netzpolitik angeht, mittlerweile der Überzeugung, das die „Bruchlinien“ quer zu den klasischen politischen Fraktionen laufen. Wenn du dein kleines Paderborn mal verlassen würdest, oder zumindest mal den Telefonhörer in die Hand nehmen würdest, bevor du Menschen aus der Ferne bewertest, könntest du da sich auch noch was lernen.

    Richtig ist, dass @stecki Weicherts „Die Menschen sind dumm“ aus dem Zusammenhang reisst, aber Weicherts Ausfall ist auch in dieser Fassung auf schockierend Art enttarnend.

    ad3: Wenn Personen in einer „vertrauensvollen Gemeinschaft“ Daten teilen, um dadurch effizienter oder einfach besser zu werden, finde ich das absolut lobenswert. Der Begriff „vertrauensvolle Gemeinschaft“ impliziert die Freiwilligkeit der eingebrachten Daten. Dein anscheinend nach Überwachungsstaat und Verschwörungstheorien gierenden Hirn kommen natürlich nur Worte wie „Konditionierung“ in den Kopf. Dafür hast du mein Mitleid.
    Wenn du aber tatsächlich das Teilen von Daten in vertrauensbasierten Umgebungen ablehnst, dann solltest du dich generell fragen, ob du die Idee „Internet“ nicht insgesamt ablehnen solltest. Denk mal drüber nach.

    ad2: Ich stelle Weichert keine Frage, sondern ergänze, dass seine Aussage „Nichts in dem BDSG-Änderungsantrag würde nicht bereits in anderen Gesetzen stehen“ falsch ist.
    Der von mir zitierte BDSG §28 Abs. 4a ist ein bisher von den deutschen Gerichten bis zum BGH mehrfach abgelehnter Eingriff in den öffentlichen Raum.

    Weichert fällt mir ins Wort, da ich noch nicht fertig war (dies habe ich auch angekündigt, indem ich sagte, dass ich vor meiner Frage noch eine ergänzende Bemerkung habe).

    Und jetzt kommen wir zu dem Punkt, bei dem klar wird, das du deine wenigstens in Ansätzen existierende Aufgabe, journalistische Sorgfalt walten zu lassen, nicht erfüllst.

    Hier, wie auch an jeder anderen Stelle, bemühst du den Kommentar von Bergmann, Möhrle und Herb zum BDSG.

    Aber dies ist lediglich EIN Kommentar, der völlig ungeprüft in der Landschaft steht und von keinem zuständigen Gericht in Kontext gesetzt wird z.B. mit dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, dem Sphärenmodell des BverG (welches z.B. beim ebenfalls von einigen Datenschutzfanatikern oft zitierten StGB §201a gerne angeführt wird) oder anderen ggf. relevanten Gesetzen.

    Und nur weil es EINEN passenden Kommentar zum BDSG §28 gibt ist UrhG §59 und die ebenfalls relevanten Paragraphen des KUG nicht einfach vom Tisch.
    Eine Festschreibung durch den geplanten neuen BDSG §28 Abs 4a ist also keinesfalls Bestandteil bestehenden Rechtsverständnisses.

    Deine schlurrige Art hier mit „eins, zwei, drei aus dem wikipedia-Artikel zitieren- Zauberei“zu argumentieren (inkl. wiederholter unbegründeter persönlicher Beleidigungen) zeugt nur von einer einzigen Haltung:

    Dir ist nicht an einem Diskurs gelegen, du willst einfach nur auf hohem Niveau rumranten. Wenn Netzpolitik.org, und darunter verstehe ich primär Markus, dir dafür eine Platform geben will….bitte. Jeder Blog entscheidet selbst ob er Boulevard oder Kompetenz vermitteln will.

    Ach ja und dann zum Schluß deiner armseligen Response noch dieses billige Zurückschiessen.
    Wer „Offenheit und Transparenz fordert“, darf sich also in deinen Augen nicht gegen Falschaussagen von erbärmlichen Nerds wie dir wehren? Der darf nicht den V.i.S.d.P anrufen und ihm nahelegen, dass einer seiner Schreiberlinge nicht nur Inkompetenz sondern auch persönlichkeits-verletzende Falschaussagen verbreitet?
    Was für ein „bezeichnendes Licht“ wirft das denn deiner Meinung nach? Und was zur Hölle soll das mit „Leichen im Keller“ zu tun haben? DU bist doch derjenige, der ohne einen einzigen Versuch jemals mit mir zu reden, meint irgendetwas über mich zu wissen. Welch‘ eine Anmaßung.

    Mein lieber Jörg-Olaf, du wirfst halt gerne einfach mal alles zusammen, was dir so in den Sinn kommt, verlinkst dann noch dein Fundstück der Woche dazu und meinst das hätte irgendwas mit Bloggen, Journalismus oder schlichter Diskursfähigkeit zu tun. Da erliegst du einer Selbsttäuschung.

    Da ich mir relativ sicher bin, dass du von mir keinen Rat annehmen wirst, hoffe ich für dich, dass jemand dir zeitnah ein paar wichtige Tipps zum Schreiben und zum Leben allgemein geben wird. Ich auf jeden Fall bin mit dieser Antwort mit dir durch und werde zukünftig nur noch anwaltlich auf deinen unausgegorenen Schwachsinn reagieren, solange er so öffentlichkeitswirksam wie z.B. bei netzpolitik.org präsentiert wird.

  7. Liebster Jens,

    […] Wenn du dein kleines Paderborn mal verlassen würdest […]
    […] nach Überwachungsstaat und Verschwörungstheorien gierenden Hirn […
    […] Datenschutzfanatikern […]
    […] Boulevard oder Kompetenz […]
    […] armseligen Response […]
    […] Falschaussagen von erbärmlichen Nerds […]
    […] Schreiberlinge […] nicht nur Inkompetenz […] verbreitet […]
    […] journalistische Sorgfalt […] nicht erfüllst. […]
    […] paar wichtige Tipps zum Schreiben und zum Leben allgemein geben […]
    […] deinen unausgegorenen Schwachsinn […]

    Und du möchtest mir etwas von Diskursfähigkeit erzählen?

    Ich auf jeden Fall bin mit dieser Antwort mit dir durch und werde zukünftig nur noch anwaltlich auf deinen unausgegorenen Schwachsinn reagieren, solange er so öffentlichkeitswirksam wie z.B. bei netzpolitik.org präsentiert wird.

    Danke. Auch im Namen unserer Leser.

  8. @Jörg-Olaf

    Du liest halt nur, was du lesen willst. Du zukünftiger Top-Journalist.

    Und deine Antwort zeigt, dass du nicht fähig bist auf die sachlichen Punkte in meiner Antwort einzugehen.

    Und ob DU für die Leser von netzpolitik.org sprechen kannst, würde ich dann doch mal ernsthaft mit Markus klären.

  9. Liebster Jens,

    ich dachte, du wolltest nur noch anwaltlich auf meinen „unausgegorenen Schwachsinn“ reagieren?

    Und deine Antwort zeigt, dass du nicht fähig bist auf die sachlichen Punkte in meiner Antwort einzugehen.

    Welche sachlichen Punkte? Und nein, selbst als Rant ist es mir zu lausig für einen Kommentar.

    Und ob DU für die Leser von netzpolitik.org sprechen kannst, würde ich dann doch mal ernsthaft mit Markus klären.

    Nett von dir, dass du dir Sorgen machst. Ist aber unnötig.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.