Leistungsschutzrecht wird konkretisiert

Das ominöse Leistungsschutzrecht schaffte es ohne jegliche Konkretisierung in den Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb. Monatelang fragten nicht nur wir uns, was denn so genau dahinter stecken kann und was die Politik darüber weiß, was der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Die Lobbyisten der Verlagsbranche, vor allem der laute und omnipräsente Springer-Lobbyist Christoph Keese, gaben nur Nebelkerzen ab.

Auf dem Kölner Medienrechtsforum wurde er laut Heise heute etwas konkreter als sonst: Leistungsschutzrecht: Nicht nur Google soll zahlen. Die Vorstellung der Verleger (Lauthals vorgetragen von einer armen Firma wie Springer) ist, dass eine Art neue VG Wort alle PCs in deutschen Unternehmen zur Kasse bittet. Die Idee hatte Keese schon in groben Zügen auf einer Diskussion in Berlin vorgetragen, die ich hier kommentiert habe. Eine neue Verwertungsgesellschaft soll geschaffen werden, weil man ja in der VG Wort mit den Urhebern/Journalisten teilen müsste.

Demnach planen die Verleger in Kürze eine Kartellausnahmegenehmigung zu stellen, um eine neue Verwertungsgesellschaft zu gründen. Zahlen sollen in Zukunft nicht nur Portale wie Google, die kostenfrei abrufbare Inhalte systematisch auswerten, sondern jeder gewerbliche Nutzer der Verlagsangebote im Internet. Dabei nannte Keese explizit die schätzungsweise 20 Millionen gewerblich eingesetzten PCs in Deutschland.

Weil:

„Wir sehen, dass die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften in den meisten Unternehmen zurückgehen – das hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir so gute Webseiten machen“, begründete Keese die Notwendigkeit einer neuen Zahlungspflicht.

Man muss sich das jetzt mal konkret anschauen: Springer & Co wollen, dass rund 20 Millionen gewerblich genutzte PCs zur Kasse gebeten werden, damit sie mehr Geld haben. Als nächstes kommt dann die Musikindustrie, weil auf gewerblich genutzten PCs auch Musik gehört werden kann und wer folgt als nächstes? Und wozu wird das noch führen könnte: Arbeitnehmern wird der Internetzugang gekappt, damit die Unternehmen Geld sparen, falls es Sonderregelungen gibt. Und wer kontrolliert eigentlich, wieviele PCs in Unternehmen stehen?

Hoffen wir mal, dass die Politik einen solchen Unsinn nicht mit macht und Springer & Co den Vogel zeigt. Bei einer Schwarz-Gelben Regierung mit engen Verbindungen zu Springer bleibt zwar noch ein Restrisiko, aber in einer Güterabwägung zwischen der kompletten Wirtschaft und einer kleinen (wenn auch mächtigen) Branche sollte einer Ablehnung bei dieser konkreten Vorstellung nichts im Wege stehen.

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44 Ergänzungen

  1. „nichts im wege stehen“…wie optimistisch.

    in eier bananenrepublik, wo der fettburger weniger besteuert wird als das gesunde schulessen ist alles möglich. besonders mit dieser regierung.

  2. Wo ist da eigentlich die Konkretisierung?

    Es ist mir immer noch nicht klar, *was* *von wem* *wie* bezahlt werden soll.

    Klar ist einzig und allein, es *soll* bezahlt werden.
    Wegen der Kostenlosmentalität. Und des Qualitätsjournalismus. Und der Demokratie. Und überhaupt.

    Ich befürchte, (Zeitungs)verlage haben sich inzwischen derart auf das Leistungsschutzrecht als Lösung ihrer Finanzierungsprobleme über das Netz eingeschossen, daß sie scheuklappenartig nichts anderes mehr sehen können.
    Das führt in der Konsequenz leider nur dazu, daß noch weniger an alternativen Modellen gebastelt wird als zuvor – sofern das möglich ist.

    Ich ziehe inzwischen auch durchaus die Möglichkeit in Betracht, die @mspro als „Zweiten Markt“ beschreibt, d. h. dem Aufmerksamkeitsmarkt, der u. U. den Informationsmarkt, i. e. die Monetarisierung von Information, zerstört. [1]
    Das ist irgendwie keine schöne Aussicht, aber nur, wenn man die uns bekannten Umstände des Journalismus, mit denen wir nun einmal alle aufgewachsen sein dürften, als unveränderbar und einzig richtigen begreift.
    Vielleicht muss es *ganz anders* werden als derzeit und vielleicht wird das *so anders*, daß wir uns das nicht vorstellen können.

    Das hieße aber auch, daß wir uns eben überraschen lassen müssen und in der Zwischenzeit möglichst viele verrückte Dinge ausprobieren sollten.

    __________
    [1] http://faz-community.faz.net/blogs/crtl-verlust/archive/2010/03/07/fullfeeds-gewalt-und-eine-skizze-des-zweiten-markts.aspx

  3. Ich habe noch nicht verstanden, wie das rechtlich funktioniert.

    Es hört sich im Heise-Artikel so an, als würde Keese (nach „Kartellausnahmegenehmigung“) quasi alleine loslaufen und einfach mal Geld einsammeln von Leuten.

    Braucht er dafür nicht noch eine gesetzliche Grundlage, die es wohl offenbar noch nicht gibt? Oder reicht die Kartellausnahmegenehmigung aus, um irgendein Kartell aufzubauen, was dann irgendwas darf, weil …?

    Konkreter gefragt: Gibt es noch eine Stelle, wo Öffentlichkeit und Parlament sich mit dem Thema auseinandersetzen (und man dann auch protestieren kann), oder ist das – wie beim JMStV) nur eine Sache hinter verschlossenen Türen?

  4. Heise-Meldung 26.2.2010 „Schlagabtausch zwischen Axel Springer und Google“ (sry, keine URL, habs nur ausgedruckt): Keese sagte, „… sei auch für entsprechende Akte des Ausdruckens, Weiterleitens oder Speicherns auf der Festplatte zu zahlen.“
    Feuchte Träume eines Kontrollfreaks? Lokale Deep Packet Inspection von Druckertreibern, Festplattencontrollern, Clipboard? Oder nur keine rechte Ahnung?

  5. Wenn es das wirklich sein soll, scheinen die Verlage bereits zurück zu rudern, nachdem Siegfried Kauder den großen Plänen für ein Leistungsschutzrecht bereits einen Dämpfer erteilt hat. Das wäre ja laut dem heise-Artikel kein Gesetz sondern lediglich die Forderung, dass das Kartellamt bitte beide Augen für die verlagseigene Verwertungsgesellschaft zudrücken soll. Beim Eintreiben des Geldes wären die Verlage aber auf sich alleine gestellt und mangels gesetzlicher Grundlage wird wohl kaum ein Unternehmer bereit seit, an die Verlage Geld zu zahlen.

    Ich bereite auch schon mal mein Vertragsangebot an den Springer-Verlag vor, bei dem der eine oder andere Mitarbeiter sicherlich auch meine Seite liest ;-)

  6. @ steve gates:

    ich kann sachen, in den s.kauder seine inkompetenten griffe drin hat, wirklich nichts positives abgewinnen. sorry.

  7. Eine Sache die ich daran nicht verstehe:

    Wenn eine Firma mit einem Produkt komerziell nicht zufrieden ist, bietet sie dieses Produkt normalerweise nicht mehr an. Das ist doch Kern der Marktwirtschaft.

    Warum bestehen die Verleger darauf ein (ihrer Meinung nach) nicht lohnenswertes Geschäftsmodell weiter zu führen. Das ist doch wider die Marktwirtschaft.

    Ich hoffe das dies im Notfall Grund genug wäre ein solches Kartell abzulehnen oder zu zerschlagen!

  8. Das ist doch alles reine Torschlusspanik. Auch die verlegende Zunft möchte nun endlich an den Errungenschaften des Internets in monetärer Form partizipieren, sämtliche eigenen Bemühungen der letzten Jahre sind ja leider mangels soliden bzw. nicht vorhandenen Geschäftsmodellen kläglich gescheitert (Stichwort: werbefinanzierter Online-Journalismus).

    Zu allem Überdruss gibts es jetzt auch noch die ersten Zweifel am neuen Heilsbringer IPad, wie Stimmen der Zunft bereits orakeln:

    http://futurezone.orf.at/stories/1641282/

    Da ist jetzt auf einmal von „Mehrwert“ die Rede, ohne den man nicht bestehen wird können, bisher sollte doch simples Content-Recycling ausreichen.

    Aber zum Glück mutiert Deutschland dank der Schwarz/Gelben-Pest aktuell gerade zum Selbstbedienungsladen für Lobbyisten aller Couleur, da wäre man ja dumm, wenn man es nicht selbst einmal versuchen würde, um seine eigene Schäfchen ins Trockene zu bringen.

  9. „Als nächstes kommt dann die Musikindustrie, weil auf gewerblich genutzten PCs auch Musik gehört werden kann“

    errr… hallo? GEZ? Ok ist gekappt auf ein Gerät… aber da wurde sich auch gewaltig aufgeregt darüber damals.

    „Wen betrifft die Regelung?
    Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten.

    Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an.“
    quelle: http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/

  10. $$-Zeichen in den Augen und nun frage ich die hier versammelte Kohorte, warum denn nicht! Ich gebe es doch gerne einem Unternehmen wie Springer, die sind doch so arm!
    Und wer das nicht zynisch genug findet, befasse sich doch mit den Ideen der GEZ für die „Zukunft des Internets“ und spätestens dann bleibt allen das Lachen im Halse stecken. Denn dann ist vom Monatsverdienst nicht mehr viel übrig.
    Ach ja und nicht vergessen, jede(r) Einzelne sollte bitte noch den persönlichen Konsum entfachen damit die Binnenkonjunktur in Schwung kommt.

  11. Ich lese das so, dass es nicht um Leistungsschutzrecht, sondern um die neue Verwertungsgesellschaft geht.
    Wenn das Kartellamt grünes Licht gibt, lautet die Ansage an Google: entweder zahlen oder wir sind raus. Das wird noch spannend.

  12. 1. Bleibt das auf die „Wirtschaft“ beschränkt. Geht es letztlich nicht um die privaten Haushalte? Oder wer hat bisher die Verlagsprodukte gekauft, „die Wirtschaft“?. Etwas schleierhaft.

    2. Gefahr ist auch, die Erweiterung in eine Art Patent für den ersten Verkünder: Zahlen Blogger oder Newsfeeddienste demnächst an den Ersten, der etwas verkündet hat?

    3.Ist nicht eigentlich das Recht auf Zitieren hier eingeschränkt? Das ist nicht urheberrechtskonform.

    4.eine kluge Geschäftspolitik ist das nicht, wer so seinen Markt bestimmen will, hat bald keinen mehr.. und gegen den viel beschworenen Verlust an journalistischer Qualität hilft das auch nichts. Wer zahlen soll für bisher übrigens ebenfalls nicht immer hochwertige Produkte, also mit Online-Eigenwert, geht zur Billigkonkurrenz alla Anzeigenblatt.

    5. Es hilft nur eines: ausgezeichnete journalistische oder editorische Arbeit im Kontext Web und social web, mit Themen-Profil und den dafür dann auch zahlenden, nutzenden Kunden.

  13. Krass. „Wir machen so gute kostenlose Angebote, dass die kostenpflichtigen nicht mehr genutzt werden. Jetzt müssen wir natürlich dem Leser fürs ‚Auge drauf richten‘ Geld abknöpfen!“

  14. Wenn das Kartellamt grünes Licht gibt, lautet die Ansage an Google: entweder zahlen oder wir sind raus. Das wird noch spannend.

    Wenn’s hart auf hart kommt wird Google diese Argumentation aber auch sehr schnell umdrehen: wenn die Zeitungen nicht zahlen (oder einen „fair share“ ihrer Werbeeinnahmen abgeben), wird Google sie aus dem Index werfen.

  15. „Ein Verlag ist ein Medienunternehmen, das Werke der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft vervielfältigt und verbreitet.“ (Quelle: Wikipedia) – Ist denn dann nicht auch jeder selbsständige Blogger und Websitebetreiber ein (Selbst)Verleger? Dann können sich doch alle was vom großen „Verwertungsgesellschaftskuchen“ abschneiden und Geld von A nach B schieben. Aber ist sicher nur für die „Verleger-Elite“ gedacht…

  16. Ja, wirklich. Man könnte auch von einer Zeitungs-GEZ sprechen.

    Zur Erinnerung: mit der GEZ wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert, den die Verlage nimmermüde durch absurde Regelungen in Rundfunksänderungsstaatsverträgen zu torpedieren suchen. Damit haben sie auch Erfolg, leider – siehe beispielsweise die 7-Tage-Regel. Hauptargument der Verleger: die ÖffRen sind zu teuer, uneffizient und sowieso regelt der Markt alles von selbst.

    Das sind genau die Verleger, die jetzt von der Politik eine Zeitungs-GEZ fordern. Ist das nicht verrückt?

  17. Es ist einfach falsch, dass für Qualitätsjounalismus niemand zahlen würde. Das Problem ist, dass es ihn kaum noch gibt. Warum soll ich bezahlen, wenn ich überall die gleichen oberflächlich recherchierten Homestories lese? Liebe Verleger macht gute Arbeit und verlangt Geld dafür, so wie das in der Marktwirtschaft üblich ist, dann brauchts auch keine Zwangsabgaben.

  18. Schwarz-Gelb heißt ja nicht umsonst Schwarz-Geld. Haben Springer und Co. genug gespendet ist das Leistungsschutzrecht durch. Bei einer solchen Lobbyismuspolitik sind Neuwahlen die einzig sinnvolle Lösung um irreversiblen Schaden von den Deutschen abzuhalten.

  19. Es gibt ja schon eine Zeitung, die nur bestimmte Inhalte freigibt, wenn vorher bezahlt wird – Handelsblatt.

    Und einfach so Gebühren erheben nur auf die MÖGLICHKEIT wie bei GEZ ist eben nicht möglich, weil Mainstreams immer noch „freie Wirtschaft“ sind.

    Aber wer Chefredakteure zu einer Geheimsitzung ins Kanzleramt einbestellt, dem ist noch mehr zuzutrauen.

    Da gibt es inzwischen aber genügend Leute, die dagegen auf rechtlich zulässige Art vorgehen werden.

    Tja und … damit schaufeln die sich doch ihr eigenes Grab – dann kommen sicher noch viel mehr auf unsere Infokriegerseiten.

    Ich geh mal ne Flasche Sekt aufmachen

    Prost
    sagt die Meckerziege

  20. wenn der bäcker brot und kuchen backt, die niemand will, muß er den laden über kurz oder lang zumachen.
    bei dieser selbstbedienungsregierung scheint es jedoch nicht ausgeschlossen, daß die darbenden verleger – die die hände derer beißen, von denen sie gefüttert werden: der journalisten – hilfe vom staat kriegen. das einzig systemische an verlagen ist allerdings die gier. das paßt ja dann wieder.

  21. “Als nächstes kommt dann die Musikindustrie, weil auf gewerblich genutzten PCs auch Musik gehört werden kann”

    Von den oben schon erwähnten GEZ Gebühren mal abgesehen – sind nicht auch immer noch Gema-Abschläge auf alle Brennern, Rohlingen, Festplatten etc.?

  22. Mal so in den Raum gefragt: wer von euch ArbeitnehmerInnen hat am Arbeitsplatz ÜBERHAUPT einen Internetzugang? Ich arbeite bei einem großen Telekommunikationskonzern und wir haben keinen Zugang.

  23. Also bei diesem Vorschlag kommt nur noch die Beschreibung -Gesindel!- für die Initiatoren in Betracht – früher nannte man sowas auch Wegelagerei. Das wäre zumindest das Eingeständnis dass es sowas wie eine freie Presse nicht gibt und man in dieser Sch(w)einwirtschaft Subventionen braucht um systemkonforme Journalien zu erhalten. Eigentlich können Sie einem Leid tun – wie die Dinosaurier deren Zeit gekommen ist.

  24. Es bleibt wirklich zu hoffen, daß es so passiert wie Brumm es beschreibt.

    Blieben Anbieter wie z.B. Springer (ist das nicht der Terrorkonzern, der bei seiner kleinen privaten Postgesellschaft keinen Mindestlohn wollte?) Betreibern wie Google fern, dann wären sie nur noch auf ihr eigenes Printangebot festgenagelt. Das wäre dann der Untergang der „Qualitätsmedien“.

    Am Verlust der Glaubwürdigkeit der Mainstreampresse sind diese „Herrschaften“ einzig und alleine selbst schuld.

  25. „…das hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir so gute Webseiten machen“ — das meint der nicht wirklich ernst oder? Im Web gibt es ja kaum noch (professionelle) Seiten die so miserabel sind wie die der Zeitungen.

  26. Nehmen wir mal für einen Augenblick an, es gäbe ein Leistungsschutzrecht bereits und die Verlage würden von Google eine gewisse Gebühr für die „Überschriften-Aggregation“ verlagen können: was wäre dann? Sicherlich würde Google den Betrieb von Google News Deutschland einstellen. Und da das Leistungsschutzrecht auch die „normalen“ Links in der Google-Suche umfasst, müssten die Websites der Printmedien komplett aus dem Google-Index.

    Aber wem wäre dann geholfen? Google wäre für den Internetnutzer (ein wenig) unattaktiver, weil viele interessante Inhalte fehlten. Die Onlineauftritte der Printmedien würden von ihren potentiellen Lesern schwerer gefunden werden. Und das eigentliche Ziel der Abgabe (den vermeintlich klammen Verlagen neue Einnahmen zu bescheren) wird gleich gar nicht erreicht, weil kaum ein Suchmaschinenbetreiber sie bezahlen wollen wird. Das sieht mir nach einem klassischen Wohlfahrtsverlust aus.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.