Komische Abmahnungen wegen CC-lizenzierter Petition (Update)

Im Netz tauchen einige Hinweise auf Abmahnungen aufgrund einer falschen Anwendung einer Creative Commons Lizenz auf. Vor einigen Tagen gab es wohl einen polemischen Petitionstext, der unserer Bundesregierung ein Arbeitszeugnis ausstellte. Erstunterzeichner waren einige Funktionäre und Mitglieder der Piratenpartei und es gibt auch eine Petitionsseite dazu. Der Petitionstext ist unter einer CC-BY-ND veröffentlicht. Unter dem Text steht noch:

Bedingung für die Verwendung: Nennung von Piratenweib als Urheber & Link auf die Seite www.piratenweib.de

Nun ist der Link auf die Seite Piratenweib nicht in der CC-Lizenz vorgegeben und insofern keine Bedingung, aber das nur am Rande (Das hatte ich zuerst durchgestrichen, stimmt aber doch. Siehe Update). Die Petition fand bisher rund 16.000 Unterzeichner. Wie das immer so bei Petitionen ist, gehen andere hin, kopieren den Petitionstext, weil sie ihn gut finden und stellen ihn überall online, um andere Menschen zu erreichen. Die Motivation dahinter ist oft, andere Menschen auf die Petition hinzuweisen und diese zu einer Mitzeichnung zu bewegen. Soweit, so gut.

In diesem Fall gab es aber wahrscheinlich mehrere Abmahnungen deswegen, weil: Keine Verlinkung auf Piratenweib.de und Nennung von Piratenweib als Urheber. Darauf muss man erstmal kommen! Zumal das mit dem Link auf Piratenweib.de auch nichts mit der CC-Lizenz zu tun hat und demnach auch nicht abgemahnt werden kann.

Verschiedene Webseitenbetreiber sollen jetzt 160 Euro zahlen, 100 Euro „Unkosten“ für die Abmahnung und 60 Euro Schadensersatz (Hier ein Schriftwechsel). Abgesehen davon, dass es sich vielleicht tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handeln könnte: Sowas dämliches liest man selten. In der Regel freuen sich Petitionsaufrufer darüber, wenn ihre Aufrufe überall verteilt werden und Werbung für ihre Sache gemacht wird. Und deshalb sollte man bei einer solchen Praxis keine Abmahnungen hinterher schicken. Solche Aktionen schaden eher Creative Commons Lizenzen, als dass es einer Verbreitung der freien Lizenzen hilft. Und sie schadet auch der Kultur, dass Menschen politische Petitionstexte, die ihnen gefallen, weiterverteilen, um andere zu einer Mitzeichnung zu überzeugen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass die Abmahnungen von einer Person verschickt wurden, die auf Twitter unter dem Nicknamen @piratenweib auftritt. Ihr Verständnis von der Anwendung der Creative Commons Lizenzen konnte man schon in den Kommentaren des Schockwellenreiters bewundern. Ganz großes Kino!

Update: Nach Angaben der Autorin, war dieser Kommentar gefakt. Nicht aber die Abmahnungen.

Apropos Abmahnung: Wenn man Abmahnungen verschickt, sollte man sich optimalerweise auch selbst unangreifbar machen. Die Verwendung des Bundesregierungs-Logos mit dem Adler auf der Petitionsseite sieht mir jetzt nicht ganz so genehmigt aus, was die Abmahnungen wieder zusätzlich absurder macht.

Update: Ok, die Geschichte wird noch etwas absurder, weil die Petitionsseite auch nur den Text aufgrund der CC-Lizenz nutzt und die Piratenpartei Thüringen u.a. hinter der Webseite steht. Und dann rennt das Basismitglied @piratenpweib durch die Gegend und verteilt Abmahnungen, die wiederum von einer Person abgeschickt wird, mit dem sie eine Adresse teilt.

Update:

Im ersten Anlauf hatte ich gebloggt, dass das mit dem Link auf die Seite piratenweib.de nicht konform mit den CC-Lizenzen ist und daher nicht abgemahnt weden kann. In den Kommentaren kamen verschiedene Hinweise, dass das nicht stimmt. Ich habs erstmal zurückgenommen, aber meine Vermutung wurde eben von John Weitzmann, unserem Justiziar bei Creative Commons Deutschland, unterstützt:

Über Ziffer 4 c) kann die Nennung einer URL nur dann vorgeschrieben werden, wenn (nur) dort entweder der Lizenzhinweis oder überhaupt alle Urheberangaben zu finden sind. Wenn – wie hier offenbar – beim Werk selbst schon Lizenzbezeichnung, Lizenzlink und Name des Urhebers genannt sind, können “der Rechtevermerk” oder “die Lizenzinformationen” unter der URL nicht mehr zu finden sein, sondern höchstens eine Wiederholung derselben. Daher muss die URL dann auch nicht mehr mitgeschleppt werden. Die Klausel soll gerade vermeiden, dass jemand die Verbreitung eines Werkes per CC-Lizenz zugleich zur Erzeugung massenhafter Links auf Inhalte nutzt, die mit dem Werk direkt nichts zu tun haben. Auf der Webseite der Dame sind zudem nicht mal Wiederholungen von Urheberangaben zum Petitionstext zu finden.

Und: Nein, man kann als CC-Lizenzgeber keine übergroße Schrift und Blinken erz

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

61 Ergänzungen

  1. Hmm, die Piratenpartei täte imho gut daran, sich von solchen Aktionen einzelner Mitglieder ganz schnell zu distanzieren. Insbesondere nach dem unsäglichen Aaron König.

  2. Mal ehrlich: Sie ist Mitglied der Piraten und versendet unnötige schwachsinnige Abmahnungen? Noch dazu gegen basisdemokratische Aktionen?

    Ist es zu weit hergeholt, wenn ich das als ausschlusswürdiges „Parteischädigendes Verhalten“ bezeichne?

    1. Chaoscommander:“Mal ehrlich: Sie ist Mitglied der Piraten und versendet unnötige schwachsinnige Abmahnungen? Noch dazu gegen basisdemokratische Aktionen?

      Ist es zu weit hergeholt, wenn ich das als ausschlusswürdiges “Parteischädigendes Verhalten” bezeichne?“

      Absolut!

      Das ist ja wie CDUler, die gegen Stuttgart21 demonstrieren, Blasphemie!!!

  3. Ist denn 100% sicher, dass es hier nicht um Fakes handelt? Soweit ich das mitbekommen habe (aber echt nur am Rande) gibt es von @piratenweib dazu bisher keine Stellungnahme, nur ein Herr schreibt das die ganze Zeit in Ihrem Namen…

  4. Lustig finde ich ja, dass der nicht näher legitimierte Anwalt offensichtlich die gleiche Adresse hat, wie die Dame, in deren Auftrag er wohl handelt. Was immer das auch bedeuten mag.

  5. Zu der Lizenz: Ich bin kein Jurist und kann das nur aus der Sicht eines interessierten Laien beurteilen, aber die entsprechende CC-Lizenz besagt:

    „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.“

    Hier wurde festgelegt, Namen und Link zu Piratenweib.de zu nennen. Für mich also lizenzrechtlich völlig in Ordnung. Mich würde aber auch interessieren, wie das juristisch genau aussieht.

    Mal ganz davon ab, ist natürlich die Vorgehensweise von Frau Piratenweib übertrieben bis lächerlich.

    1. @Sebastian: Und genau da bin ich mir nicht sicher, da der Link was anderes ist als der Name des Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise. Aber unser CC-Jurist ist gerade leider nciht teelfonisch erreichbar, um das letztendlich zu klären.

  6. Inwiefern soll der Link auf Piratenweib.de nicths mit der CC zu tun haben?

    http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode

    4. d) i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers…

    4. d) ii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;

    Ich kann also zur CC eine URL angeben, bedinung ist, dass auf der Zielseite der URL ein Link zur Lizenz gesetzt ist, oder habe ich da was falsch verstanden?

    1. @Benjamin: Guter Hinweis (auf den genauen Lizenztext). Wahrscheinlich lag ich falsch, aber die Formulierung „es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;“ irritiert mich immer noch.

  7. Haha, ein derart billig aufgesetztes und mit Tippfehlern durchsetztes Abmahnschreiben kann doch wohl nur ein schlechter Scherz sein, sollte man meinen. Sollte diese Geschichte echt sein, kann man sich wohl nur an den Kopf fassen, wie leider so oft in diesen Tagen.

  8. Ich fand den Text damals wo ich ihn gelesen hab schon kindisch bis unsinnig, dafür Abmahnungen zu versenden ist, naja, kindisch bis unsinnig.

    Bisher weiß ich vom Piratenweib also, dass sie sich stark macht für Unterstrich_innen, pampige Petitionen verfasst und Leute abmahnt, die ihre politische Ansichten verbreiten.

    Tolles Aushängeschild für die Piraten… ;-)

  9. @Benjamin Stöcker: Ob der Link, welcher dazugeschrieben werden sollte, einen URI darstellt, könnte fraglich sein, insbesondere falls er nicht ausschließlich dem Zweck dient, eben dieses Dokument zu referenzieren. URI ist nicht gleich URL. Doch Entscheidungen in Streitfällen dazu dürften noch rar sein.

  10. Mir kommt das alles sehr skuril vor.

    EIn Forum in dem ich seit Jahren Mitglieb bin wurd auch abgemahnt wegen des oben genannten Grundes.

    Ursache der Abmahnung war – auf meinem Blog habe ich dieses Kündigungsschreiben eingestellt (mittlerweile rausgenommen – vollständige Kopie gespeichert) und davon 3 Absätze in dieses Forum eingestellt. Und wie ich es manchmal ache habe ich dann geschrieben . . .

    und weiter geht es hier Link zu dem artikel (direktlink)auf meinem blog alivenkickn.wordpress.com

    und da standen diese angaben wie gewünscht

    Quelle: @Piratenweib http://www.piratenweib.de
    Herunterladen von Kündigung und Zeugnis hier -> Download
    Lizenz: Creative Commons
    by-nc-sa

    Tja was soll man dazu sagen.

    Am besten nix . . . sonst könnt jeder Buchstabe auf die Goldwaage gelegt werden und das wird dann richtig teuer . . .

    1. @Wolf: In der Regel nicht. Aber: Dass Creative Commons LIzenzen undurchsichtiger sind als gedacht liegt vor allem an den Untiefen des Urheberrechts. In Detailfragen stosse ich auch immer wieder an neue Grenzen, die juristisches Wissen verlangen.

  11. Man sollte sowieso darüber nachdenken, ob man Creative Commons Werke nicht in das soziale System der GEMA überführen sollte!

  12. Es zeugt schon von blöddreister Ich-Bezogenheit, wenn man die Sympathisanten einer politischen Aktion, die man selbst losgetreten hat, für ihr Mitmachen und Weiterverbreiten der Aktion bestraft.

    Ich kann ja kaum glauben, dass diese Story wahr ist.

  13. Von CC-Möchtegern-Abmahnern kann OpenStreetMap ebenfalls ein Liedchen singen. Auch da gab es in der Vergangenheit wohl einzelne Mitglieder die böse Emails oder Briefe verfasst haben.

    Ich meine, was ist so schwierig, eine kurze Email zu schicken und freundlich auf eine richtige Kennzeichnung hinzuweisen?

  14. So ein Schmarrn, als Nicht-Anwalt gewerbsmäßig Kosten für eine Abmahndienstleistung geltend zu machen.

    Schreibt doch die Sparkasse Allgäu an und fragt, ob die mit der Nutzung des Kontos für gewerbsmäßige Abmahnhandlungen einverstanden ist.

  15. Nun, die CC basieren auf dem Urheberrecht. Und es ist durchaus zulässig, entsprechende Verletzungen der Lizenz abzumahnen. Auch wenn es in diesem Fall ein seltendämliches Vorgehen wäre…

    @markus: Wenn der Urheber das möchte, kann er sogar verlangen, dass sein Name immer in rot, blinkend und 47px Schriftgröße genannt wird. :)

  16. Ob das Ganze wohl eine gelungene Erinnerung daran sein soll, wie leicht und oft jeder von uns Urheberrechtsverstöße begehen kann?

  17. Als einer der Mitinitiatoren von http://wir-treten-zurück.de möchte ich an der Stelle nochmal klarstellen, dass wir das Verhalten von Piratenweib in den Zusammenhang verurteilen. Sie hatte bereits im Vorfeld die Lizenz (sogar nach der Erteilung) abgeändert und verlangt die neuen Lizenzbedingungen zu erfüllen was eigentlich im Gegensatz zur CC steht.

    http://wir-treten-zurück.de sollte eigentlich ein Spaßprojekt sein, das es in derart ernste konsequoenzen ausartet war und ist nicht in unserem Sinne.

  18. kurzer Einwurf zum Rechtstext der Lizenz:

    Über Ziffer 4 c) kann die Nennung einer URL nur dann vorgeschrieben werden, wenn (nur) dort entweder der Lizenzhinweis oder überhaupt alle Urheberangaben zu finden sind. Wenn – wie hier offenbar – beim Werk selbst schon Lizenzbezeichnung, Lizenzlink und Name des Urhebers genannt sind, können „der Rechtevermerk“ oder „die Lizenzinformationen“ unter der URL nicht mehr zu finden sein, sondern höchstens eine Wiederholung derselben. Daher muss die URL dann auch nicht mehr mitgeschleppt werden.

    Die Klausel soll gerade vermeiden, dass jemand die Verbreitung eines Werkes per CC-Lizenz zugleich zur Erzeugung massenhafter Links auf Inhalte nutzt, die mit dem Werk direkt nichts zu tun haben.

    Auf der Webseite der Dame sind zudem nicht mal Wiederholungen von Urheberangaben zum Petitionstext zu finden.

    Und: Nein, man kann als CC-Lizenzgeber keine übergroße Schrift und Blinken erzwingen (es sei denn, das ist zufällig mal „angemessen“ i.S.d. Satzes 3 von Ziffer 4 c), was ich mir aber nur schwer irgendwo vorstellen kann).

    1. @John Weitzmann: Danke für den Hinweis. Kannst Du noch was zu dem anderen Punkt sagen, nämlich ob man überhaupt eine CC-Lizenz konform verwenden kann, wenn man eigenständig Zusatzbedingungen diktiert? Ich hab da was im Kopf, dass das nicht geht. Zumindest gabs die Diskussion vor ein paar Jahren im Netlabel-Umfeld schonmal (und zwar soweit ich mich erinnere ging es da auch um Links).

      1. @markus: falls du meinst, ob man weitere Einschränkungen vorgeben kann als die CC-Lizenz selber vorsieht: Nein, das soll durch Ziffer 8 e) verhindert werden. Sonst wäre es zum einen mit den gewährten Freiheiten zum anderen mit der Standardisierung und Wiedererkennbarkeit schnell vorbei.

        In den Diskussionen off-comments (sagt man das so?) wurde übrigens deutlich, dass/wie wir den Text der deutschen Deeds zur Namensnennung nochmal verbessern sollten.

    2. Dann ist die Zusammenfassung sehr irreführend. Denn in ihr steht:

      | Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers
      | in der von ihm festgelegten Weise nennen.

      Die Idee, damit Link-Farmen über Content zu verhindern klingt interessant. Aber was spricht dagegen, dass Urheber über die Lizenz Links auf ihre Webseite erhalten?

      1. @Musikpirat: Nein, es spricht nichts dagegen, wenn Urheber Links auf ihre Seite erhalten. In der Regel bekommt man diese auch freiwillig gesetzt, obwohl es keine Bedingung ist. Im Fall dieser Abmahnungen haben wohl auch Abgemahnte einen Link zu dieser Petition gesetzt, ohne zu wissen oder zu kapieren, dass der Urheber des Textes jemand anderes ist. (Im Nachhinein ist es halt etwas dumm gelaufen, wenn man für so eine Petition nicht selbst der Urheber ist. Das führt dann zu solchen Problemen.)

  19. Warum regt sich denn niemand über folgendes auf:

    Geschäftsführer_innen

    Da hat das Piratenweib wohl zulange bei der grünen Jugend gelebt :D

  20. Gleich deswegen ein Parteiausschlussverfahren? Das ist ja wohl vollkommen übertrieben!
    Wenn ich Mitglied in einer Partei werde, muss ich trotzdem nicht mein komplettes Denken und meine Meinung in allen Dingen nur an der Beschlusslage ausrichten. Jede Partei sollte ihren Mitgliedern die Freiheit lassen, abweichende und ggf. auch provokante Meinungen zu vertreten – sie sollte das nicht nur, sie muss auch andere Meinungen innerhalb ihrer Mitglieder tolerieren können.
    In Foren, auf Parteitagen etc. kann man sich da darüber zoffen, aber man darf doch deswegen nicht gleich jemanden ausschließen.
    Im Übrigen würde ich wetten, dass es natürlich auch CDUler gibt, die gegen Stuttgart 21 und gegen die Atomkraft sind… aber das nur am Rande.

  21. So beknackt das Vorgehen von Piratenweib und so lächerlich die Abmahnung auch ist, aber wenn Du erstmal recherchieren und dann schreiben tätest, könntest Dir die ganzen Updates sparen. Es ging nicht um eine „Petition“, dies wurde es erst nach der Kopie durch die Thüringer Piraten und zunächst standen da auch keine Quellen. Rechtfertigt natürlich nicht eine solche Reaktion in Form einer Abmahnung durch den mutmaßlichen Ehemann von Piratenweib, aber eben auch nicht den Bohei, der jetzt um diese Dame gemacht wird. Die Idee der Kündigung unserer Junta hatte nämlich durchaus ihren Reiz, auch wenn die Umsetzung (und insbesondere die Abmahnungen) ganz und gar nicht „pirate-like“ waren.

    1. @Geronimo: Definier doch bitte erstmal „Junta“, bevor Du unkritisch mit Worten um Dich wirfst, deren Sinn Du nicht verstanden hast. Und danach darfst Du gerne wieder den Text auch die Petitionsseite durchlesen. Wunderst Du Dich nicht über das Logo der Thüringer Piraten am unteren Ende und wie kommt die große Häufung von Piratenpartei-Vorstandsmitgliedern unter den prominent platzierten Erstunterzeichnern zustande und warum soll das jetzt schlechte Recherche sein, wenn man das erstmal in einer Berichterstattung berücksichtigt? Wie diese Petition zustande gekommen ist, hat mich erstmal nicht interessiert.

      Ich gebe zu, dass diese ganze Abmahn-Aktion durch die Umstände etwas undurchschaubar war, die zumindest zeigt, dass man solche Petitionen nicht auf den urheberrechtlich geschützten Werken Dritter aufsetzen sollte und das hoffentlich jetzt eine Menge Menschen verstanden haben.

  22. Hallo Markus

    für mich stellt sich schon die Frage

    Inwieweit die jeweiligen Rechteinhaber klar getrennt sind. Hier gibt der Herr auch an Rechteinhaber zu sein. Inwieweit verfügt die Damen über Vollmacht im Namen des Herrn Abmahnung zu erteilen.?

    Weder ist eine Vollmacht des Herrn beigefügt,
    des weiteren verfügt der Verfasser des Schreibens über keine Vollmacht des vermutlichen Rechteinhabers was diesem Schreiben beizufügen wäre, so dass das schreiben gegenstandslos ist.
    Des weiteren erhebt der Verfasser des Schreibens Gebühren eines Rechtsanwalts, was wiederum allein schon ein Straftatbestand darstellt, wenn er nicht selbst Rechtsanwalt ist.inwieweit ein Schaden überhaupt entstanden ist es zu bezweifeln. Sinn und Zweck war die Verteilung der Information wie sie selbst niederschrieb. Ein Gewinnsverlust ist nicht ersichtlich so dass auch kein Schaden entstanden sein könnte, eventuell aber nur eventuell wären Portogebühren für die Information geltend zu machen.
    wer ein Schaden der nicht entstanden ist geltend macht handelt mit Betrugsabsicht, wiederum ein Straftatbestand.

    Nehmen und in die Tonne damit.

    ansonsten kann man den Text Oben nur zustimmen dass die Dame ihrer eigenen Sache einem Bärendienst erwiesen hat. Ich würde keinen Text mehr von dieser Frau auf meiner Seite veröffentlichen und jeden weiteren davor warnen mit dieser Person Kontakt zu halten.

  23. Diese Abmahnungen werden auch bei der Piratenpartei diskutiert. Es gibt diesbezüglich einen zeitnah gestellten und von ersten Mitgliedern unterstützten Antrag auf ein Parteiausschlussverfahren gegen das Mitglied Nr. 7098, siehe dazu http://wiki.piratenpartei.de/2010-10-21_-_Vorstandssitzung/Antr%C3%A4ge#Der_Vorstand_soll_ein_Parteiausschlussverfahren_gegen_.22Piratenweib.22_einleiten

    Das von Mitglied Nr. 7098, aka Piratenweib ein Lizenzverstoß selbst entgegen dem Justiziar der Creative Commons Deutschland angenommen wurde, lässt in der Tat tief blicken. Es wäre der Verfasserin zumindet zu empfehlen gewesen, die gewählte Creative Commons Lizenz sowohl zu lesen als auch sie zu verstehen, bevor diese den Textinhalt der Petition unter diese stellte. Von dem anderen, einschl. eine diskussionswürdige Abmahnung an ein Hilfsangebot für Sozialhilfeempfänger mal ganz zu schweigen!

    „ansonsten kann man den Text Oben nur zustimmen dass die Dame ihrer eigenen Sache einem Bärendienst erwiesen hat. Ich würde keinen Text mehr von dieser Frau auf meiner Seite veröffentlichen und jeden weiteren davor warnen mit dieser Person Kontakt zu halten.“

    Dem kann man leider, auch unter Berücksichtigung dessen, das die Aktion abgesehen von der Abmahnwelle eigentlich gut gemeint war, nur zustimmen!

  24. Also ich muss Markus schon ein bisschen recht geben. Wie in jeder Partei gibt es vernünftige Leute und Spinner. Anders als bei anderen Parteien geniessen die vernünftigen Leute der Piratenpartei aber keine mediale Aufmerksamkeit.

    Ausserdem kann ich feststellen, dass diverse Landesverbände beginnen jede Nachricht oder Aktion mit polemischen Sprüchen oder Forderungen zu beantworten. Die Piratenpartei ist zur Bundestagswahl mit der Forderung nach einem neuen Stil von Politik angetreten und hat in Sachen Internetzensur eine rationale Diskussion basierend auf Fakten gefordert. Anscheinend wurde das jetzt über den Haufen geworfen.

  25. Sie ist in der Tat nicht unbekannt, jedenfalls nicht in der Miniaturistenszene – ich erinnere an seltsame Wohltätigkeitsversteigerungen bei Ebay angeblich zugunsten von Obdachlosen, denen aber vom beträchtlichen Reingewinn nur ein Bruchteil übergeben wurde, an das Miniaturenmuseum, an den Offenbahrungseid, den Zoff mit den holländischen Herausgebern der Puppenhaus & Miniaturen-Zeitschrift, an das Abbuchen von Subskriptionsbeträgen vor Ablauf der Kündigungsfrist usw. usw.
    Beide Personen sind in der Tat bekannt, aber das das jetzt so weitergeht, hätte niemand vermutet.
    ich gebe meine richtige Email-Addy nicht an, und ich weiß warum … jedenfalls rate ich zu Vorsicht und dazu, einen Anwalt hinzuzuziehen.

  26. @ Herr Beckedahl

    Da ist wieder mal das EP Debus-Habersetzer zugange, auch Compa kommentierte.

    Nur was tun?

    Als mißlungene Kommunikationsguerilla-Aktion durchgehn lassen? Oder mal („der Versuch ist strafbar“) rechtserheblich und als Warnschuss auf den Versuch des Duo, sich´n Vermögensvorteil zu verschaffen (auch „Betrug“ genannt) bei der „zuständigen“ Strafverfolgernbehörde drunten in Bayern verweisen?

  27. in jeder Partei gibt es hier und da Ausscherer, das sollte man nicht überbewerten. Natürlich sollte man die Dame aber kicken. Kennt jemand eigentlich ein offizielles Statement der Piraten zum Thema Abmahnungen?

  28. Besonders aufpassen sollte man , wenn man ein Foto benutzen möchte, welches unter der Creative-Commons-Lizenz steht. Noch dazu wird man abgemahnt, wenn man die Quellen nicht richtig angibt. Es wäre gut einen Anwalt einzuschalten, falls man eine Abmahnung erhalten sollte. Noch besser wäre es einfach aufzupassen und keine Bilder zu verwenden, die einem nicht gehören. Zu dem Thema habe ich recherchiert und einen Artikel von einem Rechtsanwalt gefunden. Dort wird über die Creative-Commons-Lizenz und die angemessene Nutzung dieser Lizenz von Fotos berichtet. https://www.aid24.de/rechtsblog/lg-koeln-urteilt-zu-creative-commons-lizenzbedingungen-bei-fotos-bildern-cc-nc-20

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.