Kindernet? JMStV-Entwurf muss vom Tisch!

kindernetÜber die Gefahr einer Netzzensur im durch den aktuellen Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, hatten wir die Woche schon berichtet. Der AK Zensur warnt davor in einer Stellungnahme vor gefährlichen Entwicklungen.

Die Politik fühlt sich natürlich missverstanden und erklärte, dass das ja so nicht gemeint wäre. Das dürfte sicherlich daran liegen, dass der Entwurf an einigen Stellen natürlich etwas missverständlich formuliert ist. Oder so. Alvar Freude kommentiert im Blog des AK Zensur die aktuelle Debatte: Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch!

Die zweite wichtige Forderung, mit der wir aus der Anhörung gehen ist: Wenn die Rundfunkkommission der Länder nun wirklich weder Zwangskennzeichnung noch Access-Blocking will, dann muss dies auch aus dem Gesetz deutlich werden. Und das bedeutet: Die Möglichkeiten von Sperrverfügungen der KJM gegen Access-Provider müssen ganz rausfallen, auch aus den bisherigen Regelungen. Eine Verantwortlichkeit nach dem JMStV darf sich nur auf die Anbieter eigener Inhalte beziehen. So wie dies im Telemediengesetz vorgesehen ist. Auch ist die Alterskennzeichnung einzelner Webseiten oder ganzer Sites aus dem Gesetzesentwurf zu streichen – freiwillig kann das ja weiterhin jeder Anbieter machen der dies wünscht. Ergänzung: Seit über zehn Jahren ist schon mehrfach durchdekliniert, dass dies nicht funktioniert. In unserer JMStV-Stellungnahme gibt es einen eigenen Abschnitt dazu.

Lesenswert ist auch der Kommentar von Kristian Köhntopp:

Sie zeigen aber nicht, daß sich hier gerade eine unheilige Allianz von Politik und Großmedien aufbaut, denen eine solche Entwicklung genau die gewünschten Veränderungen erzeugt:

1. Die Publikation von kostenlosen, kooperativ erzeugten freien Inhalten wird aufwendiger.
2. Es wird die Überwachungs- und Zensurinfrastruktur legitimiert, die schon im Rahmen der Zensursula-Diskussion gewünscht wurde.
3. Das ganze wird am Ende ein Muster-Anwendungsfall für den elektronischen Personalausweis, der notwendig wird, um sich beim Provider und beim Site-Betreiber für den Internet-Zugang und den Inhaltszugriff zu legitimieren und die Bedarfsträger können endlich mit Identitäten statt IP-Nummern operieren, wenn sie ermitteln wollen.
4. Mit diesen Identitäten lassen sich auch Meldungen und ihre Weitergabe ausgezeichnet tracken, sodaß wir auch eine technische Basis für den Verteilschlüssel der Einnahmen aus dem neuen Leistungsschutzrecht haben.

Diesen politischen und wirtschaftlichen Drücken stellt man sich entgegen, wenn man gegen diesen Entwurf ist. Um den Jugendschutz geht es dabei nur am Rande.

Es gibt übrigens etwas Grund zur Hoffnung, dass die Politik die derzeitigen schlechten Entwürfe noch fixt. Aus dem Bundestag hört man, dass dort kein Interesse an einer erneuten Diskussion über Meinungsfreiheit im Netz besteht. Zensursula lässt grüßen! Aber darauf sollte man sich nicht verlassen und wachsam sein.

[Foto ist von Twitgeridoo]

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44 Ergänzungen

  1. der jmstv ist ein staatsvertrag der bundesländer. warum hat man sich für das bild dann an einer bundespolitikerin bedient, die damit überhaupt nichts zu tun hat?
    zeugt leider davon, dass viele die sich hierzu äußern nicht so viel ahnung haben :-( sachlich argumentieren geht anders!

  2. Interessant auch die Reaktion aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz:

    Stadelmaier: Freiwillige Kennzeichnung ist der richtige Weg

    Mit so Schmankerl wie

    „Die Stärkung nutzerautonomer Jugendschutzprogramme im Vertragsentwurf steht im Gegensatz zu Netzsperren à la Zensursula und ist der richtige und verantwortungsvolle Weg. Denn so können Eltern entscheiden, welche Seiten im Netz ihre Kinder nutzen können“, betonte Staatssekretär Stadelmaier.

    Und das, wo die letzten 15 Jahren doch wirklich eindrucksvoll gezeigt haben, dass Selfrating nicht funktioniert und nicht funktioieren kann. Heute noch weniger als damals, wo man neue Webserver noch per Handschlag im Netz begrüßen konnte.

    Siehe zu diesem Thema übrigens einen weiteren Text von Kris: Why Internet Content Rating and Selection
    does not work
    .

    Der ist von 1999. Anschließend haben Bertelsmann und CO die KRIS‘ Thesen mit dem epischen #FAIL ICRA gleich mehrfach bestätigt.

    Und nun, im Jahre des Herrn 2010, soll Selfrating auf einmal die Lösung sein? Sorry, es gibt an dieser Stelle genau zwei Möglichkeiten:

    a) Der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmaier, hat nicht den Hauch einer Ahnung, wovon er spricht.

    oder

    b) und leider wesentlich wahrscheinlicher: Die Relativierung und das Bevorzugen nutzerautonomer Filter ist eine Nebelkerze schäubleyeschen Ausmaßes.

    Für letzteres spricht übrigens allein schon die Tatsache, dass nutzerautome Filter (also solche, bei denen allein der Nutzer bestimmt, was gefiltert wird) im Jugendschutz/bei Veröffentlichung „unzulässiger Inhalten“ gar keine Option sind, weil der Staat nicht wegsehen darf.

    Auch das hatten wir damals (2001) schon bei RP Büssow/in der Diskussion um Sperrverfügungen (Da gibt es ein nettes Videointerview mit Büssow zu, vielleicht finde ich das noch).

    Pikanterweise war übrigens auch genau diese Problematik der Grund, warum ICRA (als ursprünglich ja tatsächlich nutzerautonomes System) nicht den Segen (Prüfung von Altersverifikationssystemen) der Kommission für Jugendmedienschutz bekam.

    Damals wie heute mittendrin: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.

    Rest bei Alvar.

  3. Ein paar Infos, wer für den JMStV verantwortlich ist, finden sich bei Jörg Tauss, Piratenpartei:

    „Und an Beck, weil er der für Medien und Jugendschutz federführende Ministerpräsident im Bundesrat ist und das Projekt mit aller Macht für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz vorantreibt.“

    http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=275

    Vielleicht überklebt jemand das Gesicht von Kristina Köhler mit dem Konterfei von Kurt Beck.

  4. #3, Jörg: Ich lasse jetzt mal meine persönliche Ablehnung gegen solche Labelei* außen vor: Angenommen, es gäbe einen überschaubaren und halbwegs realistischen Katalog eindeutiger Kriterien, nach denen ich ohne großen Aufwand und halbwegs rechtssicher meinen Seiten irgendein Meta-Label einimpfen könnte, damit „nutzerautonome“ Software damit macht, was sie für richtig hält: Was spräche da aus Deiner Sicht grundsätzlich gegen? Wer die Mühen scheut (ich würde das bei meinen interaktiven Angeboten auch, denn jeden Forumsbeitrag zeitnah zu zensieren/“moderieren“ hätte ich keinen Bock), labelt ab 18, wie ja Kris selbst auch.

    Ich gestehe, sein englischer Text ist mir für heute Abend zu lang und speziell. Also vielleicht kurz in drei Worten?

    *(Ich persönlich bin der festen Überzeugung, daß Erziehungsberechtigte auch Erziehungsverpflichtete sind und ihre Kinder zu einem gesunden Selbstverständnis im Umgang mit Medien ertüchtigen sollen, aber ich fürchte, „die Masse[tm]“ ist längst weichgekocht von der „an die Kinder denken“-Propaganda.)

  5. @#5, David:

    Es gibt ein einfaches System der Alterkennzeichnung von Content, entwickelt von der Firma Solid Oak, dem Hersteller der Nanny-Software CYBERsitter. Es heißt „Voluntary Content Rating“ und ist leicht erklärt. Allerdings ist es kein Webstandard.

  6. Kleiner Hinweis.. der allerdings an der berechtigten Forderung den Mist zu verwerfen natürlich nix ändert.

    Die Bundesregierung hat mit der Sache wenig zu tun. Das ist ein Staatsvetrag der von allen Bundesländern getragen wird. Immerhin dürften die aus Zuständigkeitsgründen eine Sperrverfügung erlassen, was die Bundesregiertung ja eigentlich (!) nicht darf.. da Rundfunkt/Medien Ländersache ist

  7. @David: Schade, vielleicht solltest du dich wirklich erst einlesen. Grundsätzlich ist es eine Diskussion, die in den letzten Jahren mehrfach geführt worden ist. Viele, die sich damals im Bereich Netzpolitik engagiert haben, sind müde geworden oder desillusioniert.

    D.h. im Prinzip spiele ich mit der Antwort nun so eine Art \stille Post\, was der Sache nicht unbedingt förderlich ist. Aber ok, ganz grob (in 5 Minuten aus’m Bauch …):

    1) Warum sollte sich der Rest der Welt an deutschen Filterwünschen orientieren?

    2) Selbst wenn, warum sollte der Rest der Welt die gleichen Wertmaßstäbe anlegen? Das funktioniert ja schon nicht in der westlichen Welt. Gewalt, Pornographie und Hate Crimes/Meinungsfreiheit werden in den USA ganz anders bewertet, als in Deutschland/Europa. Und da haben wir Asien und den vorderen Orient noch lange nicht im Boot (Sex, Drogen, Alkohol …).

    3) Warum sollten die $Bösen ihre Seiten korrekt labeln? Weil sie sonst gesperrt werden? Super Ansatz bei fast flux und round robin-Distribution (Womit wir bei DPI auf Access-Ebene wären …)

    4) Youtube und Co sind auch ein schönes Beispiel. Wer soll da Labeln? Oder wäre Youtube dann pauschal FSK18/gesperrt, wg. der Sicherheit?

    5) Dito im Prinzip alles, was mit user generated content zu tun hat. Inkl. aller sozialen Netzwerke, Foren, Blogs und Kommunikationsplattformen. Zur Sicherheit.

    6) Blacklisting. Weil nicht davon auszugehen ist, dass die Idee ausserhalb des deutschen Kindernet auf Begeisterung stößt, müssten nicht und fremdländisch gelabelte Webseiten pauschal geblacklisted werden. Siehe 4.

    7) Der nicht davon auszugehen … haben wir zudem ein Henne-Ei-Problem.

    usw. Das sind nun nur ein paar Gründe.

    Siehe auch:
    Webfilter: Wer nicht labelt, den bestraft der Filter, 26.07.2003http://www.heise.de/newsticker/meldung/Webfilter-Wer-nicht-labelt-den-bestraft-der-Filter-82801.html
    Internet-Filtern auf gut Deutsch, 01.03.2001
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Filtern-auf-gut-Deutsch-40581.html

    … und vor allem:
    ICRA: Noch mehr Kategorien für Inhaltsfilter im Web, 15.02.2000http://www.heise.de/newsticker/meldung/ICRA-Noch-mehr-Kategorien-fuer-Inhaltsfilter-im-Web-34841.html

    Leicht könnte ein \faktischer\ Rating-Zwang dadurch entstehen, dass große Unternehmen einfach durch ihre Marktposition ein Filtersystem durchsetzen. 80 Prozent des Internet-Verkehrs könnte durch eine Rating der 1000 wichtigsten Seiten erfasst werden, meint Hoff. […] Leicht könnte ein \faktischer\ Rating-Zwang dadurch entstehen, dass große Unternehmen einfach durch ihre Marktposition ein Filtersystem durchsetzen. 80 Prozent des Internet-Verkehrs könnte durch eine Rating der 1000 wichtigsten Seiten erfasst werden, meint Hoff.

    Gut, letzteres würde heute wohl nur noch so mittelgut funktionieren. Ein Black-/FSK18-Listing für nicht gelabelte Seiten liegt aber auf der Hand, sonst ist der Ansatz komlett sinnfrei.

    Im Grunde hat Kris es mit dem Einwand der unheiligen Allianz bereits den Nagel auf den Kopf getroffen.

    Schönes Wochenende.

  8. Jörg, danke für den Anriß!

    > vielleicht solltest du dich wirklich erst
    > einlesen.
    OK, morgen ;)

    >Warum sollte sich der Rest der Welt an
    >deutschen Filterwünschen orientieren?
    d’accord. Also wieder nur eine Variante des Grund\problems\ (nationale Gesetze vs. internationale Kommunikation).

    > 2-5
    Ja, ok. UGC ist wie gesagt unlösbar, sehe ich ja genau so.

    > 6
    Ja, damit wären in meinem Denkbeispiel eben die Kinder ausgeschlossen, deren Eltern sich blind auf $jugendschutzsoftware verlassen. (Ich weiß: Das wären nicht wenige :-()

    > Kris … Einwand der unheiligen Allianz
    Ja, der ist mir sowohl bekannt als auch frei jeden Widerspruchs. Aber ich spare mir jetzt weitere fatalistische Einlassungen…

    > Schönes Wochenende.
    Ehmso :-)

  9. @David:

    Ja, damit wären in meinem Denkbeispiel eben die Kinder ausgeschlossen

    Der Punkt ist weit brisanter. _Wenn_ Content mit FSK/USK/WTF „18“ eingestuft wird, _darf_ er Kindern & Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden, bzw. hat sich eigentlich bereits der _Anbieter_ um ein Altersverifikationssystem zu kümmern (Eigentlich auch bei allen anderen Altersgrenzen).

    Das wäre dann eine Ebene, wo der Staat (bzw. die Länder) eingreifen muss, wenn er _kann_ (v.a. technisch). Dafür, dass er kann, sollte der zur Diskussion stehende Entwurf des JMStV die Grundlage schaffen.

    Es kann – strenggenommen – also keine tatsächlich nutzerautomonen Filter ohne vorgeschaltete Filterung oder ohen AVS geben.

    Das ist ein echt ernsthaftes Problem, das Kris in seinen Thesen nicht durchdacht hat.

    Und ja, ich halte diesen Vorstoß inzwischen für bedrohlicher für das Netz, als es Zensursulas Filterpläne waren. Die sind hier ja quasi pauschal im Anhang versteckt.

  10. Bundestag nützt gar nichts, die sind dafür nicht zuständig. Staatsverträge sind reine Ländersache. Es muss JEDES Bundesland zustimmen und den Vertrag ratifizieren. Druck machen geht also nur über die Länderparlamente. Und die Zeit drängt! Dieses Machwerk soll wohl schon im Februar ohne weitere Anhörung den Ländern vorgelegt werden. Hier gibt es eine Liste der Ministerpräsidenten und Fraktionsvorsitzenden aller Landesparlamente:

    http://www.hjroy.de/divers/Adressen_Landtage.pdf

    Gut wären noch Listen der Landtagsabgeordneten der einzelnen Bundesländer. Es muss auf breiter Basis Druck gemacht werden. Es darf sich kein Abgeordneter rausreden können, er habe nicht gewusst, worüber er da abstimmt. Aber bitte sachlich bleiben…

  11. hat sich eigentlich bereits der _Anbieter_ um ein Altersverifikationssystem zu kümmern (Eigentlich auch bei allen anderen Altersgrenzen).

    Das ist dann aber nichts mehr, was man als „nutzerautonom“ verklären kann, sondern eindeutig anbieterseitig. Wenn ich blocke, kann der Nutzer ja kaum autonom entscheiden was er sehen will. Mein Verständnis von „nutzerautonom“ in diesem Zusammenhang ist Ein lokaler „Webwasher“, dessen Kriterien ausschließlich der Nutzer einstellt (ich liefere nur das Metatag „ab 18“).

    Und ja, ich halte diesen Vorstoß inzwischen für bedrohlicher für das Netz, als es Zensursulas Filterpläne waren. Die sind hier ja quasi pauschal im Anhang versteckt.

    Keine Frage, auch nicht, daß „sie“ es ja um jeden Preis durchdrücken wollen. Zum einen aufgrund der „unheiligen Allianz“, zum anderen weil es viel zu gefährlich für bestehende Markt- und Machtstrukturen ist, wenn man als einzelner einfach so mal eben feststellen kann, daß es eben doch etliche Gleichgesinnte gibt. Sei es politisch oder wirtschaftlich („Kostenloskultur“). Allerdings ist die verfassungsrechtliche Seite letztlich spannend: Wird der in Artikel 5 als Hintertür genannte „Jugendschutz“ als höheres Rechtsgut gewertet denn eine unzensierte Meinungsäußerung und/oder künstlerische Freiheit? Daß es zu dieser Frage kommen wird, scheint ja kaum vermeidbar. Wenn nicht dieses Mal, dann beim nächsten…

  12. ein kleiner auszug aus http://www.rotten.com/about/obscene.html von mai 1997:

    „[…] The net is not a babysitter! Children should not be roaming the Internet unsupervised any more than they should be roaming the streets of New York City unsupervised.

    We cannot dumb the Internet down to the level of playground. […]

    Please remember that no child has access to the Internet without the active consent of an adult. And absolutely no child should be left on the Internet alone. Supervision of children remains the responsibility of parents and teachers, as it always has and always will.“

  13. #19, danke. Es reicht aber nicht, denen mal zu schreiben „ich finde das doof“. Daher sollte man sich (mindestens) einen der bereits genannten Aspekte herausnehmen und aus persönlicher Betroffenheit argumentieren.

    Abgesehen vom Zensurcharakter der Sache ergibt sich hier ja auch ganz klar ein Wettbewerbsnachteil für mich (mich persönlich jetzt mal, der ich neben „nur“ einem Lästerblock ja auch noch ein paar Dinge mache, die ich durchaus monetarisiere) gegenüber einem Anbieter in einem dann freie(re)n Land, zumindest, wenn eben nicht nur nutzerseitige Barrieren errichtet werden:

    Entweder ich bin dann in Deutschland nicht mehr erreichbar (weil ich keinerlei Selbstzensur übe und deshalb auf der Böse-Seiten-Liste lande) oder aber im Ausland (weil sich dort niemand der Lächerlichkeit deutschnationalen Gängelungsirsinns unterwerfen wird). Wie will das ein „moderner Politiker“ mit der segensreichen globalisierten Wirtschaft argumentativ vereinbaren?

    Ich muß da wirklich mal ein paar Kandidaten anschreiben, glaub ich.

  14. Nachtrag noch: Hat jemand auf die Schnelle die jeweiligen Wirtschafts- und ggf. Netz-/Medien-Ansprechpartner der Fraktionen parat?

  15. na ja! wir müssen doch unsere Kinder verteidigen!

    Putin sagte schon letzte Woche „On the Internet 50 percent is porn material“ (auf Russisch natürlich) XD

  16. Ich orientiere mich mal an Joerg-Olaf Schaefers‘ Liste…
    @national-speziefische Inhalte: In der Tat ist ein simples tagging nach „ab 13“ oder „ab 18“ unsinn, hier muss differenzierter markiert werden nach dem Grund: sexueller Inhalt (Bild/Ton/Text allgemein sexuell oder speziell also kein Hetero-Blümchensex), Gewalt, derbe Sprache, Drogen etc. muss einfach mit dran stehen WARUM man etwas altersbeschränkt macht.
    Darüber hinaus würde ein Meta-Tag imho nicht reichen, es muss speziefischer auf einzelne Inhalte auch innerhalb einer Seite funktionieren. Microformats wären hier vielleicht ein Ansatz, eine Klasse oder gar ein eigenes Attribut (da müsste man mal mit dem W3C reden) sind hier angebrachter, so dass ich einen Artikel darstellen kann und an das Bild dranschreiben, dass es eben pornografisch ist.
    Desweiteren „fordere“ (eher befürworte) ich ein ähnliches System für audiovisuelle Daten auf Datenträgern oder um es klar zu sagen: DVDs und BluRayDiscs. Es wäre sicher ein leichtes einen Standard wie oben dargestellt (Alters- und Grund-Angabe) zu verabschieden und dann die Abspielgeräte zu veranlassen nur diese oder jene Inhalte abzuspielen. So können Eltern dann selber entscheiden, dass sexuelle Inhalte der 13jährigen Tochter wohl nicht schaden werden, Gewalt (und insbesondere Gewaltverherrlichung) aber sehr wohl. Und für den Player im Wohnzimmer machen sie dann eine PIN-Eingabe um das Ding frei zu schalten.
    Auch hier gilt wieder: Pro Szene! Sohnemann guckt die gekürzte Fassung und Mama die ungeschnittene, aber beide gucken die gleiche Scheibe.
    Damit wäre man auch diese unsäglichen „USK16“-Aufkleber los, die viele (mich nicht) so nerven. Und man könnte alles wieder frei handeln. Nur beim Kauf von Abspielgeräten müsste ich die Händler verpflichten den Jugendschutz zu aktivieren, wenn er das Gerät an Minderjährige verkauft.

    @Bewusster Verstoß: Ich glaube die meisten (wenn auch nicht alle) aber die meisten Content-Anbieter sind selbst daran interessiert ihr Angebot dem speziellen Publikum zugänglich zu machen. Die unzureichende Alterskontrolle (YP und Co) dient imho eher dazu es unkompliziert zu halten und anonym. Denn viele Porno-Konsumenten wollen sich vielleicht nicht unbedingt identifizieren (btw. soll der ePA eine anonyme Altersverifikation ermöglichen).
    Ich denke schon, dass viele ihren Kram richtig taggen würden.
    Bedingung ist aber imho klar: Internationaler Standard!

    @UserGeneratedContent: Same here, der user der Content generiert möge doch bitte korrekt angeben für welche Alters- bzw. Zielgruppe sein Content geeignet ist. Mach ich doch auch so, wenn ich in einem öffentlich zugänglichen Forum oder Blog oder sonst was pornografische Inhalte poste, dann markiere ich das entsprechend, setze nur einen Link zu einem Bild anstatt es direkt einzubinden oder verwende eine Verbergen-Funktion soweit vorhanden.
    Und ich schreibe eben dran „Vorsicht, pornografischer Inhalt, ab 16“ und dann muss der 14jährige eben selber wissen ob er’s anklickt.

    @untagged Content: Ich wäre geneigt „lasst es frei“ zu rufen, aber ich wäre auch mit einer Inhalts-analyse zufrieden.

    Alles in allem ist der Vorschlag allerdings ausgemachter Unsinn und ich bezweifle auch dass er Erfolg haben wird.

  17. Wenn die Ministerin Kinder hätte, würde sie wünschen, dass die bestimmte Inhalte nicht erreichen können. Es ist wirklich nur ein Wunsch der Eltern. Die Belege zur tatsächlichen Jugendgefährdung durch Medieninhalte sind ausgesprochen dürftig.

    Wenn die Alterskennzeichnung gar nicht erst eingeführt wird, dann sollte doch bitte auch gleich die teure Alterskennzeichnung für Computerspiele (Schach usw.) und die Impressumspflicht fallen. Ich glaube einfach nicht, dass nur die Deutschen zu dumm zum whois sind und sich gerne von Anwälten abmahnen lassen. Was sollen die Kinder dazu denken…

  18. Sich beim Provider mit dem elektronischen Pass anzumelden würde dem Äquivalent entsprechen, sich beim Einschalten des Fernsehapparats bei ARD, ZDF & Co. zu legitimieren, wenn man nur Informationen abruft. Da aber auf der Datenautobahn viel mehr passiert, als nur Informationsgewinnung, z.B. VOIP, Downloads etc. ist es natürlich im Sinne des Überwachungsstaates, den Bürger endgültig festzunageln. Letztendlich hätte es aber vor dem Bundesverfassungsgericht m.E. keine Chance, da hier so stark in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen würde, dass dies nur in einer Diktatur durchsetzbar wäre.
    Weder muss ich meinen Pass vorzeigen, wenn ich in eine Buchhandlung gehe und Literatur kaufe, noch ihn zu Hause einschieben, wenn ich den Hörer abnehme. Eine Zwangskollektivierung aller Bürger unter dem Deckmantel was auch immer, wird zukünftig durch gesellschaftliche Diskussionen so brisant diskutiert werden, dass Zensursula dagegen verblassen wird. Der Anfang ist gemacht. Vorwärts immer, zurück nimmer!

  19. “Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.” – W. Ulbricht 15. Juni 1961

    „Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu errichten.“ Wolfgang Bosbach (CDU)

    Und 2010 steht uns mit DE-Mail und anderem noch einiges ins Haus…dazu folgende PM:

    https://die-guten-partei.de/index.php/seite/Pressemitteilung_09.02.2010_%E2%80%9EWer_aus_der_Geschichte_nicht_lernt%E2%80%9C_-_Zur_Novelle_des_Jugendmedienschutz-Staatsvertrags_(JMStV)_

  20. @11, Joerg-Olaf:
    Ich finde das eigentlich zu einfach. Einen Internetzugang bekommt man hierzulande eben m.W. erst ab Volljähirgkeit, d.h. aus meiner Sicht ist bereits jeglicher Content, den ich verbreite, vor Jugendlichen geschützt. Sprich: In meinen Augen sind eben zuallerst die Eltern die „Anbieter“.
    Sonst hat sich ja auch der Tabakplantagenbesitzer darum zu kümmern, dass meine Nachbarin ihren Kindern keine Zigaretten kauft – polemisch gesprochen.
    Ich bin mir dessen nicht 100% sicher, aber dürfen Kinder nicht sogar spiele ab 18 z.B. besitzen, wenn ihre Eltern ihnen das erlauben? Müsste man den Eltern dann nicht auch die Verantwortlichkeit dafür übertragen, dass ihre Kinder in der Lage sind, das Internet, welches sie ihnen zur Verfügung stellen, zu nutzen und bereit dafür zu sein, sprich eben ggf auf verfügbare Filtersoftware zurückzugreifen, um ungeeigneten Content zu blocken – Nutzerseitig?

  21. Der Kinder und Jugensschutz wird doch wiedermal nur benutzt um gewisse Gesetzte durchzudrücken. Das erinnert doch sehr an Machiavellismus

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.