Jugendschutz: Activision blockiert Importversion von „Call of Duty – Modern Warfare 2“

Als man 2001/2002 in NRW erstmals etwas ernsthafter probieren wollte, den Zugriff auf Netzinhalte über Sperrverfügungen zu blockieren, hatte ich mich gefragt, wann/ob man dies wohl auch bei Computerspielen probieren würde. Oder genauer: Bei Gameservern. Es war die große Zeit der Multiplayer-Versionen von Quake und Co. „Counter Strike“, eine Ende 2000 veröffentlichte Modifikation des Shooters „Half Life“ war gerade dabei, deutsche Kinderzimmer zu erobern.

Spätestens nach dem Amoklauf von Erfurt 2002, als die Debatte um „Killerspiele“ erstmals eine breite Öffentlichkeit erreichte, schien mir ein solcher Vorstoß durchaus konsequent. Zumindest mittelfristig und innerhalb der überschaubaren Logik, mit der in diesem Bereich gewöhnlich argumentiert wird. Wo bitte könne man besser ansetzen, als bei den Gameservern, die dem  Töten menschenähnlicher Pixelwesen erst eine gemeinschaftliche Plattform boten?

Ich hatte damals eine Ecke zu weit gedacht. Während sich die KJM als zuständige Regulierungsbehörde vornehm (und im Wissen, dass in den Hinterzimmer der Staatskanzleien am JMStV-E gewerkelt wurde) zurückhielt, versuchte es die Politik  weiterhin über die Indizierung einzelner Spiele/Client-Software. Gameserver blieben – meines Wissens – in all den Jahren aber unbehellig. Das alles hat, wie wir wissen, aus Sicht des Jugendschutzes nur so mittelgut funktioniert.

Zumindest bis heute. Dank DRM-Plattformen wie Steam muss man nicht einmal mehr gegen Gameserver vorgehen, wenn man den Jugendschutz in Deutschland durchsetzen will (Und ja, auch für Erwachsene. Der Einfachheit halber.). Golem schreibt:

Call of Duty – Modern Warfare 2
Keine Aktivierung für US-Version auf Steam

Die ungekürzte Versionen von Call of Duty 6 lässt sich hierzulande nicht mehr über Steam aktivieren. Das bedeutet: Wer sich jetzt eine Importfassung des indizierten Spiels besorgt, kann damit nichts anfangen – auch, wenn er erwachsen ist.
„Due to local laws and regulations, Activision does not allow this version of Call of Duty: Modern Warfare 2 to activate inside of Germany“, auf Deutsch: „Wegen örtlicher Gesetze und Bestimmungen erlaubt Activision nicht, dass diese Version von Call of Duty: Modern Warfare 2 innerhalb von Deutschland aktiviert wird“ […]

Ich weiß nicht, was Activision da geritten hat. Ich will nicht einmal behaupten, dass es einen direkten Zusammenhang mit dem JMStV bzw. JMStV-E gibt. Unwahrscheinlich hingegen scheint mir auch, dass Activision freiwillig und aus eigenem Antrieb aktiv geworden ist. Wie auch immer, willkommen in Zukunft!

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27 Ergänzungen

  1. Und genau deshalb wurden von den „Elders of the Internet“ das VPN oder alternative Proxys erfunden ;-)

  2. @ Torsten: Natürlich ist sie billiger. Geht hier auch nicht nur um die US-Version, sondern um alle Nicht-deutschen Versionen.

    Ein Rechtsexperte auf Gamestar.de (http://www.gamestar.de/spiele/call-of-duty-modern-warfare-2/news/call_of_duty_modern_warfare_2,44634,2316787.html) erläutert, dass sich das Spiel auf der sogenannten Liste B für Indizierungen gefindet, d.h. der Vertrieb eines solchen Spiels kann sogar strafrechtlich geahndet werden.

    Allerdings wird dabei übersehen, dass durch die Sperrung der Nicht-deutschen-Version auf Steam ja nicht der Vertrieb, sondern der Besitz einer solchen Version unterbunden wird (online kaufen konnte man eh von Anfang an nur die geschnittene deutsche Version). Meiner Meinung nach dürfte das also unnötig sein.

    Ähnliches geschah auch schon mit dem Spiel „Saints Row 2“, welches in Deutschland auch nicht auf Steam aktiviert werden kann, wenn es sich um eine Nicht-deutsche Version handelt.

  3. @slowcar: der hilft nicht. Steam macht Geoloacting und das umgehen dieser Restriktionen via Proxy und dergleichen verstößt gegen die Geschäftsbedingungen und kann zur vollständigen Schließung eines Accounts führen.

  4. Ha, Zum Glück habe ich meines schon lange. Sonst müsste ich noch Zeit in die Umgehung investieren.

  5. Schöne Erläuterung der Sachlage von Trineas auf hlportal.de (http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=8126&page=3#comments):

    Es geht nicht um Besitz, es geht um folgenden Gesetzestext: „Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt […] einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht“

    Wenn nun ein Jugendlicher die indizierte Uncut-Version über Steam aktiviert und er es deshalb spielen kann, könnte ein Gericht diesen Vorgang als „zugänglich machen“ werten. Dabei handelt es sich um ein Strafgesetz mit einem Strafmaß von bis zu einem Jahr Gefängnis. Es ist deshalb absolut verständlich, wieso Activision so handelt wie sie es tun. Und jeder von uns würde genau das selbe machen, keiner wird riskieren eingesperrt zu werden, nur damit Spieler eine Import-Version spielen können.

  6. @Torsten: Regionale Verbreitungsgebiete, die miteinander konkurrieren? Gibt’s bei DVDs, tlw. auch innerhalb eines Studios. Macht hier imo aber keinen Sinn.

    @SmilerGrogan: Auch wenn mein Argumentation oben genau in die gleiche Richtung geht (Gameserver als „zugänglich machen“ im Sinne des JuSchG (eigentlich nur Medienträger) bzw. JMStV (Gameserver)): Ganz so eindeutig ist die Sache eben nicht.

    Ein Kauf über Steam wäre, wie du ja auch schreibst, nochmal eine andere Baustelle. Um die geht es hier aber nicht.

    Es ist deshalb absolut verständlich, wieso Activision so handelt wie sie es tun

    Nein. Activision ist keine Privatperson und muss daher auch nicht fürchten eingesperrt zu werden (Auch für einzelne Firmenvertreter ist die Gefahr, das Wochenende hinter Gittern zu verbringen, ziemlich überschaubar).

    Vielmehr sollte Activision daran interessiert sein, im eigenen Interesse und im Interesse der der Kunden Rechtssicherheit zu erlangen. Durch vorausschauenden Gehorsam und voreilige Sperrungen wird man die nicht erreichen.

  7. Wer sich DRM allgemein und Steam & Co im Speziellen einläßt, hat es in meinen Augen nicht besser verdient.

    Letztlich wird damit wohl nur die Verbreitung von „Privatkopien“ des Spiels gefördert werden.

  8. Krass… ich habe ein Importversion, und die zum Glück schon aktiviert. Davon mal ab: Was ist denn das für eine Selbstzensur? Zumindest sieht es so aus, im Artikel wird ja schon überlegt was der wahre Grund ist.

    Eigentlich eine harte Wahrheit, dass man als unschuldiger Bürger andauernd aufwendige Umgehungsstrategien fahren muss, wenn man stinknormale, erlaubte Dinge machen möchte. Blutpatch, Proxy (für spotify [auch wenn die Problematik hier anders liegt]), US-Steam-Account, demnächst wahrscheinlich einen gejailbreakten Personalausweis. Toll!

    „Das Internet – German Edition“ ist damit ein Stück näher gerückt.

  9. Im Update dieses Artikel steht, warum Activion das veranlasst hat:

    http://www.gamestar.de/spiele/call-of-duty-modern-warfare-2/news/call_of_duty_modern_warfare_2,44634,2316787.html
    (darf man hier links posten?)

    Eine Indizierung alle wäre nicht das Problem (weil dort lediglich die offene Bewerbung des Produktes und der offene Verkauf verboten sind. Der Verkauf an Volljährige unter der Ladentheke ist erlaubt. So auch der Besitz). Durch die besagte Flughafenmission sieht die BPJM allerdings eine potentielle Strafbarkeit und hat den Titel somit auf die sogenannte B-Liste gepackt. Rest siehe Artikel.

  10. @Stephan: Klar! Sofern die Links hilfreich sind immer.

    [Nachrag:]

    Die Erklärung im „Update“ kann ich allerdings nur bedingt nachvollziehen. Im Prinzip haben wir die Diskussion ja bereits oben. Wenn man den Vertrieb der Client-Software über Steam aussen vor lässt und nur die Aktivierung einer legal erworbenen Kopie durch einen Erwachsenen betrachtet, werden zumindest einige Fragen aufgeworfen.

    Teil B der Liste jugendgefährdender Medien bezeichnet nach § 18 JuSchG die „Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot“:

    in Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind, Trägermedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben;

    (In den genannten Normen geht es um Rassenhass/Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten/Störung des öffentlichen Friedens, Gewalt, sowie, Gewalt-, Tier- und Kinderpornographie. Also um so ziemlich alles, wo man Kinder vor schützen sollte). Vor allem geht es erstmal aber um Trägermedien.

    Egal, weil: Nach § 4 (1) JMStV sind entsprechende Inhalte auch online „unzulässig“:

    (1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie
    […]
    11. in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

    Allerdings:

    In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).

    Und nun? Ein klassisches Trägermedium haben wir bei einem Download nicht (Wobei aus dem Ausland beschaffte Trägermedien durchaus legal ihren Weg in heimische Spielzimmer gefunden haben könnten). Wenn es eine Analogie für die Bits und Bytes auf der Platte gibt, ginge es imo ohnehin um die Legalität des Vertriebs. Die ist bei der bloßen Aktivierung aber aussen vor. Bei einem Vertrieb über Downloads könnte man zudem über geschlossene …

    Wie auch immer: „Call of Duty: Modern Warfare 2“ allein deshalb zum Telemedium zu erklären, weil es man es auch aus dem Netz herunterladen kann, erscheint mir komplett sinnfrei. Deutlich interessanter ist schon die Frage, ob das Spiel zum Telemedium wird, weil man es auch online im Multiplayer-Modus spielen kann? Dann wären wir wieder bei meiner unjuristischen Eingangsüberlegung: Gelten für Gameserver Analogien, nach denen der Betrieb eines Servers mit der Verbreitung/Zugänglichmachung des Spiels zu vergleichen ist?

    Wobei: Wenn ich das als Nichtspieler richtig sehe, gibt es bei doch auch einen (klassischen) Offline-Modus für Einzelspieler (Ging es bei der Indizierung nicht um eine Eizelspielermission?). D.h. zumindest dieser Teil des Spiels ist wohl kein Telemedium, sondern es ist lediglich (und hier: evtl. dummerweise) eine Online-Aktivierung nötig, oder? Und da es eben nicht um ein Besitzverbot geht …

    Ok, ich gebe auf. Das ist nichts für Nichtjuristen. Liest jemand von Telemedicus mit?

  11. @Jörg-Olaf Schäfers: Ich seh das auch schon wie Du. Kann man nur spekulieren, warum Activision so handelt wie sie es tun. Ich habe meine MW2-Version auch aus UK und vor allem aus dem Grund, weil das Spiel dort bei Release für 30€ zu haben war, im Gegensatz zu 44€ in Deutschland. 14€ Differenz, die vielleicht auch ein Grund sein könnten.

  12. einfach bei der nächsten Bundestags- und Landtagswahl die Piraten wählen! Was meint ihr wie schnell die CDU ihre Meinung ändern wird !!

  13. Die Konsumschafe von heute wollen es doch gar nicht anders, nachdem man sich ja damals den Mund fussilig geredet hat… Genützt hat es nix. Jetzt liegt die Willkür beim Hersteller, sei es Amazon mit Kindle & eBook-Löschung, Google/Apple mit Mobile Apps Zensur und Löschung oder Steam und andere Plattformen mit künstlichen Einschränkungen (Z.b. Battle Net: keine Online-Spiele gegen Menschen auf anderen Kontinenten…). Ist ja im Endeffekt sowieso so, dass einem viele gekaufte Geräte/Dinge heutzutage ja nicht mehr gehören. Man darf sie ja z.B. nicht mehr verkaufen oder muss sie so nutzen, wie der Hersteller es vorschreibt.

    Damals wollte keiner hören, lasst sie heute um so stärker fühlen! Recht so!

    Ich bin eh dafür, nur noch staatlichgeprüfte kinderfreundliche Spiele überhaupt irgendjemandem zugänglich zu machen. Ob Kind oder Erwachsner ist doch egal. Außerdem könnte man ja noch über fixe Spielzeitbeschränkungen, z.B. max 1 Stunde am Tag erlaubt reden. Wenn dann noch das Internet endich abgeschalten wird (von 06:00 – 22:00 Uhr geschlossen), haben die Menschen endlich wieder Zeit, sich über Qualitätszeitungen und Fernsehen ordentlich zu bilden. (Ironie off)

  14. @SmilerGrogan:

    14€ Differenz, die vielleicht auch ein Grund sein könnten.

    Dagegen spricht, dass selbst der deutsche Vertrieb von der Maßnahme überrascht zu sein scheint. Ich glaube kaum, dass man die gegen ihren Willen oder ohne Kenntnis zwangsunterstützen will ,) Der explizite Hinweis auf die Rechtslage macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn. Das klingt eher nach einer Intervention von jugendschutz.net (Das wäre dann wirklich spannend).

    Aber gut, das mag evtl. ein internes Kommunikationsproblem beim deutschen Vertrieb sein. Ist schließlich Freitag.

  15. @Lolucard (#19)

    Bitte? Steam ist DRM in Vollendung. Und gut kann in daran auch nichts finden.

    Gekaufte Spiele können nicht weitergegeben werden, da Valve den Erwerb als Abschluss eines nicht übertragbaren Abonnements einstuft und sich weigert, die Seriennummern gebraucht erworbener Retail-Versionen von Valve-Spielen zu aktivieren. Auch die Weitergabe des eigenen Steam-Accounts ist untersagt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Steam#Vertriebskonzept

    So ein DRM-Schrott käme mir nie auf die Platte. Aber es gibt ja zum Glück freundliche Menschen, die sich um derlei Probleme kompetent kümmern.

  16. Ist nichts neues, bei Fallout3 ging auch nur die Deutsche Version ohne Blut unter Steam.

    Hab dann erst einen .exe crack für die östereichische version laden müssen um das Orignalspiel mit allen Effekten spiellen zu können.

    Ich als Erwachsener Mensch habe jedenfalls keine Lust mir von irgendwelchen „Jugenschützern“ vorschreiben zu lassen was ich auf meinem PC Spielen darf und was nicht, das liegt allein in meiner Verantwortung.

  17. Warum hat die Bundesprüfstelle für JUGENDgefährdende Medien eigentlich die Möglichkeit, ein ABSOLUTES Verbreitungsverbot zu erlassen? Die Listen B (absolutes Verbreitungsverbot, öffentlich) und D (absolutes Verbreitungsverbot, nichtöffentlich) gehen doch weit über die Aufgabe des Jugendschutzes hinaus.

  18. Eine öffentliche Stelle wird den Steam-Verantwortlichen gesteckt haben, das das Spiel in der entsprechenden Version durchaus einen Strafrechtlichen Gegenstand darstellt und sich aus der problemlosen Aktivierung für Steam Probleme ergeben könnten. Darauf reagieren die nun…
    Das Problem hier ist eindeutig das der Zwangaktivierung via Internet. Wäre diese Pflicht nicht, könnten Erwachsene durchaus wieder selbst entscheiden was sie spielen wollen. Allerdings könnte man dann Kinder entsprechend schlechter „schützen“. Wobei es sich dabei (leider) um einen reinen Nebeneffekt handelt der wahrscheinlich zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war. Was die ganze Sache noch ein bisschen trauriger macht. Wäre das die Intention gewesen – ich würde mich weit weniger ärgern.

    Btw: Soweit ich weiß, kümmern sich Plattformen wie XBox z.B. überhaupt nicht darum. Es gibt schlicht und ergreifend keinen Zwang zur Aktivierung. Das schlimmste das einem dann passieren kann, ist das man mit einer solchen Version nicht am Onlinespiel teilnehmen kann. Etwas das mich eh noch nie interessiert hat.

  19. @Sebastian

    einfach bei der nächsten Bundestags- und Landtagswahl die Piraten wählen! Was meint ihr wie schnell die CDU ihre Meinung ändern wird !!

    Selten so gelacht. LOOOL!

  20. @ Jörg-Olaf Schäfers:

    In die Liste der jugendgefährdenden Medien können sowohl Träger- als auch Telemedien aufgenommen werden. Siehe § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG.

    Der Begriff der Trägermedien ist legal definiert in § 1 Abs. 2 JuSchG. Daraus ergibt sich auch, dass die elektronische Verbreitung von Trägermedien der gegenständlichen gleichgestellt ist. D.h. des Downloadangebot von Spielen unterscheidet sich insoweit rechtlich nicht von einer Verbreitung auf DVD.

    Von Telemedien kann man in diesem Zusammenhang nur dann sprechen, wenn ein Spiel tatsächlich online spielbar ist.

  21. Activision betrachte ich seit dem Real-ID Quatsch bei Battle.net sowieso äußerst argwöhnisch. Letztendlich wird man wohl keine Spiele mehr spielen können, die eine Online-Aktivierung erfordern.

    Ich habe keine Lust, mir als erwachsener Mensch meine Eigentumsrechte vorenthalten zu lassen.

    Der deutsche Jugendschutz ist lachhaft. Strengster der Welt, und trotzdem gibts auch nicht weniger Jugendkriminalität als anderswo.

  22. daher heißt es vpn nutzen und zb hamachi oder setti servers.
    GESCHISSEN AUF DIESES REGIERUNGSPANOPTIKUM!!!

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