Jugendmedienschutz: Internetfilter durch die Hintertür? (Update)

Am 30. Januar schrieb ich hier in einem kurzen Blogkommentar, dass ich den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienstaatsvertrag für gefährlicher halte, als das inzwischen angeblich auf einem Abstellgleis geparkte Zugangserschwerungsgesetz zur Filterung kinderpornographischer Inhalte der großen Koalition:

Und ja, ich halte diesen Vorstoß inzwischen für bedrohlicher für das Netz, als es Zensursulas Filterpläne waren. Die sind hier ja quasi pauschal im Anhang versteckt.

Der ein oder andere mag damals gelächelt haben. Zu absurd schienen die Pläne von einer Sendezeitbegrenzung im Internet oder die Idee, Blogger pauschal in die Haftung für Inhalte Dritter zu nehmen.

Wer immer noch glaubt, dass es schon nicht so schlimm werden wird, sollte sich genau jetzt den „3. Bericht“ (PDF) der Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM) zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ansehen, den Alvar Freude vom AK Zensur im Blog von odem.org kommentiert. Alvars Fazit deckt sich mit meiner Einschätzung von vor 2 Wochen:

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und die KJM sind viel gefährlicher, als es Zensursula je war. Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch, wir brauchen insgesamt ein Umdenken beim Jugendmedienschutz.

Ursula von der Leyen wollte Wahlkampf betreiben. Sie machte eine öffentliche Show daraus. Wolf-Dieter Ring und die KJM handeln unter Zuarbeitung der jugendschutz.net GmbH still und leise. Schrittweise, unauffällig. Langsam und stückweise.

Nachtrag: RA Thomas Stadler legt ein paar juristische Argumente nach.

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26 Ergänzungen

  1. Besonders auffällig ist, daß man es hier auf der Länderschiene durchziehen will. Das zersplittert eine zentrale Aktion wie „Petition“ hier von vornherein.

    Es scheint dringend angezeigt, hier sofort aktiv an die Landtage zu gehen. Und wir sollten hier dringend schnell weitere wirksame Gegenmaßnahmen sammeln und ergreifen. Ideen?

    1. @David: Bevor hier Verschwörungstheorien entstehen: Schuld an der „Länderschiene“ ist der Förderalismus und der hat seine Ursprünge in einer Zeit, wo Politiker noch keine Petitionen gefürchtet haben, weil es auch das Netz noch nicht gab.

  2. Sehr merkwürdig. Warum machen sie so eine Mühe? Das Internet 2 soll doch weltweit gestartet werden. Warum noch dieser Aufwand? Vertrauen unsere Politiker nicht mehr Amerika? Moderne Gotteslästerung oder wie?

  3. Markus, schon klar. Aber die Interessenstreiber hätten ja auch andere Wege wählen *können*; daß sie gerade diesen hier nehmen ist einerseits natürlich der Struktur des Themas geschuldet, aber andererseits eben wenigstens aus „unserer“ Sicht reichlich, hm, eklig.

    Was außer Abgeordnetenmails kann man also tun?

    Ps. Hattest Du meine Mail neulich eigentlich bekommen?

  4. @ David

    Wie schon die anderen schrieben.. die Ländern können eigentlich nur solche Gesetze erlassen.. das war bei der Zensursula Diskussion ja mit ein Kritikpunkt… Der Bund hat hier keine Gesetzgebungsgewalt…

  5. @David: Die KJM gibt es nun offiziell seit 2003. Faktisch hat sie (bzw. haben die in ihr zusammengeschlossenen Landesmedienanstalten) die „Internetaufsicht“ von den Regierungspräsidenten bzw. den Staatskanzleien der Länder übernommen (Vielleicht erinnerst du dich an die Sperrverfügungen 2001/2002 in NRW, die der damalige RP Büssow erlassen hat).

    D.h. so neu ist der Weg nicht. Im Gegenteil, ein durchaus gewichtiges Argument in der Zensursula-Debatte war, dass der Bund eigentlich gar nicht zuständig sei.

  6. wikipedia zur KJM:

    „In der Rechtsliteratur wird auch die Meinung vertreten, dass die KJM eine verfassungswidrige Mischbehörde aus Vertretern des Bundes und der Länder sei und somit als juristisches Nullum anzusehen sei.“

    Warum also die Aufregung?

    Oder sollte der Artikel aktualisiert werden?

  7. @Stefan
    Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt der Unterschied…
    Die Verfassungswidrigkeit von der KJM müsste erstmal von einen zuständigen Gericht festgestellt werden.. und dann müsste die KJM Verboten werden.. nur bis das mal passiert gibts das Internet schon nicht mehr…

  8. Das genannte Vorgehen ist Teil der so genannten „Salami-Taktik“. Zwei Schritte nach vorne, einen zurück. Zwei Schritte nach vorn, einen zurück…
    Bis 1984 Realität ist und das fliegende Auge (INDECT) einen überwacht. Die schöne neue Welt kommt…

    Mit freundlichen Grüßen
    Miguel Rego Gomes dos Reis

  9. Normalerweise würde ich zustimmen, hier haben wir es aber mit einer parallelen Entwicklung zu tun. Die Länder waren auf dem Gebiet immer schon aktiv.

    Die Initiativen auf Landesebene (angedachte Sperrverfügungen für Glücksspiele in NRW und Hessen, zuletzt konkret im Herbst 2008) passten Zensursula beispielsweise so gar nicht ins Konzept:* http://www.focus.de/digital/internet/internet-gluecksspielseiten-droht-sperrung_aid_351940.html

    Die KJM selbst hat Sperren schon frühzeitig als „ultima ratio“ bezeichnet (vgl. http://www.heise.de/ct/artikel/Sperrverfuegungen-im-Web-als-aeusserstes-Mittel-denkbar-302044.html). Letztendlich im Wissen, dass eine Umsetzung bisher technisch, juristisch und vor allem gesellschaftlich nicht durchsetzbar war.

    Tatsächlich bin ich nun etwas verwundert, dass man es gerade jetzt, nach dem (angeblichen!) Scheitern des Zugangserschwerungsgesetzes erneut versucht. Entweder, die Hardliner können es nicht abwarten, oder es ist tatsächlich ein (idiotischer) Testballon, um zu schauen, ob sich die Netzgemeinde erneut gegen Filterung mobilisieren lässt.

    Fakt ist: Die europäischen Nachbarn drängen. Auf EU-(Lobby-)Ebene hatte man wohl nicht mit dem Scheitern von Zensursula gerechnet (und damit mit dem vorläufigen Aus für die eigenen Erweiterungspläne).

    *Die von „Boocompany“ verbreitete Verschwörungstheorie, vdL habe die Entwürfe aus familiären Gründen abgelehnt, ist allerdings Mumpitz.

  10. Schlachtplan-Entwurf 1.0.

    1. Würde ich drigend raten, jetzt tätig zu werden.
    2. So wie ich das sehe, sind die Direktoren der Landesmedienanstalten die entscheidenden Ansprechpartner, will sich das Gremium nicht verfassungsrechtlich total lächerlich machen.
    3. Diese sind (natürlich) weisungsgebunden.
    4. Vielleicht kennt Ihr bei Euch (vor allem in den Bundesländern, die im Moment nicht „nur“ einen Stellvertreter hinschicken: Thürigen, HH und SH, Bremen, Sachsen, Bayern, BaWü), ja in den entsprechenden Landtagsfraktion (FDP scheidet ja nun – siehe RLP definitiv fürs erste aber unbefristet aus) Leute, die sich aufgeschlossen oder zumindest etwas bewandert zeigen.
    5. Bietet Ihnen an, vorbei zu kommen, macht eine verständliche Präsentation fertig (Sendezeiten, Kennzeichnung, Access-Blocking – Begrifflichkeiten, die griffig sind) und überzeugt die Leute (von Grünen und LINKEN, wie gesagt, alle anderen sind schon vollends diskreditiert).
    6. Die sollen Anfragen schreiben:
    – Wie steht die Niedersächsische Landesregierung dazu, dass in der KJM gerade Entwürfe für eine Sendezeitregelungen im Internet erarbeitet werden?
    – In wieweit teilt NDS-Regierung diese Auffassung?
    – Ist sich NDS-Regierung bewusst, dass… usw.
    – Auf welcher technischen Grundlage hält NDS-Regierung es für gangbar, dass….

    7. Wenn es mit den vorherigen Punkten geklappt hat, stellt Euch der Fraktion für eine Podiumsdiskussion o.ä. zur Verfügung. Sofern Ihr der Typ dazu seid. Diese sind gerade bei dem Thema Internet häufig sehr gut besucht und die Offline-Politiker hätten nie damit gerechnet, soviele junge Leute jemals im Leben in einem Raum begrüßen zu können.

  11. Mein Vorschlag zu einem „kindersicheren“ World Wide Web wäre, dass nur noch Erwachsene einen Zugang zum Internet erhalten und diese dann für Kinder und Jugendliche, die deren Zugang nutzen verantwortlich sind.
    Begleitend dazu müsste man den Erwachsenen Kurse oder Software anbieten die das erleitern.

    Weil irgendwie können die Eltern auf Autoschlüssel, Heimbar und Videos aufpassen.

  12. auch wenn sie es Länderweise durchziehen wollen:

    Wir haben das Internet (noch), wir sind vernetzt, wir reden auch mit den Leuten aus anderen Bundesländern.
    Wir zersplittern nicht. Wenn sie Sperren in Hessen einführen wollen, dann werden auch die Berliner protestieren!

    Never give up!

  13. @Thiemo: Vorsicht, Artikel5.de wird leider nicht mehr gepflegt/aktualisiert. Die Seite, die du verlinkt hast, wurde laut Zeitstempel des Servers zuletzt am 22.10.2002 aktualisiert und beinhaltet offenbar die Fassung des JMStV, wie er am 01.04.2003 in Kraft getreten ist.

    Der zitierte Paragraph 21 bezieht sich auch nicht auf einen direkten Zugriff auf das CMS (d)eines Blogs, sondern auf den Zugang zu Inhalten für „geschlossenen Benutzergruppen“ bzw. von Bezahlangeboten, die ohne Nutzeraccount nicht frei zugänglich sind.

    D.h. wenn du rein zufällig eine (kommerzielle) PrOn-Community o.ä. unterhalten solltest, kann es sein, dass sich irgendwann mal jemand von Jugendschutz.net meldet und nach dem Passwort für den Memberbereich verlangt.

    Er tut dies dann selbstverständlich dienstlich und im Interesse unserer schutzwürdigen Jugend.

    1. @ Jörg-Olaf Schäfers (18) So weit, so falsch. Dieser Paragraph 21 JMSTV hat sich nicht verändert. Ist auch nachzulesen hier:
      http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/JMDStVG_RP.htm

      Kontrollzugang gegen jeden Anbieter!! Natürlich gilt der 21 JMSTV nicht nur für Blogger, sondern für alle Internetanbieter. Nicht nur für die Pornos. Weil warum sollen die JUgendschützer ((KJM)) in diese “geschlossenen Benutzergruppen” reinschauen? Sind doch für Jugendliche geschlossen, also kein Thema üfr Jugendschützer!!

      Im Ernst: Die schwammige Formulierung ist für alle Blogger ein riesiges Problem!!! Vorallem weil dann eine Geldbuße von 500.000 Euronen droht*. Da würde ich beim ersten Brief (KJM:“Bitte geben Sie uns Ihre Zugangsdaten“) nicht lange diskutieren und alle Zugangsdaten raushauen bzw. den Kontrollzugang einrichten.


      *voll versteckt im 24 JMSTV (Nr.15 und die 500.000 Euronen im dritten Absatz)

  14. @#13 Stephan

    Mein Vorschlag zu einem “kindersicheren” World Wide Web wäre, dass nur noch Erwachsene einen Zugang zum Internet erhalten und diese dann für Kinder und Jugendliche, die deren Zugang nutzen verantwortlich sind.

    Das ist doch längst der Fall. Oder kann in Deutschland ein 12-jähriger einen Vertrag mit einem ISP abschließen? Natürlich nicht. Das müssen immer die Eltern getan haben.

  15. @Thiemo: Ok, der Reihe nach:

    1) Du hast die ursprüngliche Version des JMStV verlinkt. Gerade bei Gesetzestexten sind verwaiste Angebote ein echtes Problem. Auf Artikel5 findest du auch einen entsprechenden Hinweis, im direkt verlinkten JMStV hier leider nicht.

    2) Zur Zeit wird eine Novellierung diskutiert, das Ergebnis steht noch nicht fest. Der angesprochene Paragraph ist imo aber wenig missverständlich und dürfte sich nicht ändern.

    3) In der Regelung geht es um „unentgeltlichen Zugang zu den Angeboten“, nicht um einen Zugang zum administrativen Bereich der Angebote. D.h. ein entsprechend legitimierte Jugendschützer muss nix zahlen, wenn er ein kostenpflichtiges Angebot inhaltlich prüfen will.

    4) Die Pr0n-Community war nur ein Beispiel. Geschlossene Nutzergruppen, zu denen man nicht ohne weiteres (oder ohne Zahlung einer Gebühr) Zutritt erhält, gibt’s auch anderswo.

    5) Juristen schauen bei Unklarheiten zunächst in den Kommentar. Ich bin zwar kein Jurist, finde die Formulierung aber eindeutig und unproblematisch.

    6) Wenn ein Laie eine Formulierung als schwammig empfindet, sollte er einen Fachmann beauftragen. Sorry, klingt hart, ist aber leider so.

  16. @ Jörg-Olaf Schäfers (21)

    Zu 1.+2.: Ich weiss nicht,warum du hier auf Artikel5 rumreitest. Der Gesetzuntext von Paragraph 21 JMSTV ist der selbe und wird mit dieser „Novellierung“ nicht angefasst:

    In dem Parapraph 21 JMSTV steht:
    “ Ein Anbieter von Telemedien ist verpflichtet, der KJM Auskunft über die Angebote und über die zur Wahrung des Jugendschutzes getroffenen Maßnahmen zu geben und ihr auf Anforderung den unentgeltlichen Zugang zu den Angeboten zu Kontrollzwecken zu ermöglichen.“

    Zu 3.+4.: Da steht „unentgeltlicher“ Kontrollzugang und das gilt für kostenpflichtige und kostenlose Websites. Da sind wir uns wohl einig. Mit dem „unentgeltlich“ ist gemeint, dass ich den Jugendschützern von der KJM keine Rechnung schreiben darf. Also wenn die jetzt jeden Tag einen Zugang wollen und ich saumäßig viel Arbeit damit habe, dann darf ich meinen ganzen Aufwand nicht abrechnen, weil „unentgeltlich“.

    Geht sogar soweit, dass „der Aufsicht die notwendige Hard- oder Software zur Verfügung zu stellen“ ist. Steht in der Begründung zum JMSTV.

    Zu 5.+6.: Auf mir rumhacken, weil ich kein Jurist… Klingt so,als wären die Argumente ausgegangen. Aber Achtung! Gesetze wie der JMSTV werden für ALLE geschrieben und nicht nur für Juristen!!! Wenn der Paragraph21 schwammig ist, dann besteht immer eine Gefahr. Er kann auch mal anders gelesen werden,wenn die Jugendschützer wollen.!

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