JMStV: „Stille SPD-Post“ in NRW

Wenn das Thema nicht so ernst wäre, wäre es fast amüsant, die alte Tante SPD beim Geschacher der netzpolitischen Meinungsfindung zu beobachten. Da ist richtig was los hinten den Kulissen! Genau, es geht um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und einmal mehr auch um das schönste und bevölkerungsreichste deutsche Bundesland: Nordrhein-Westfalen!

Die Genossen schreiben sich derzeit nämlich interessante Briefe. Los ging es letzte Woche mit einem Schriftstück (PDF) (Hier die zugehörige Pressemitteilung), das Alvar Freude, Jürgen Ertelt … und ~50 weitere Unterzeichner bereits letzte Woche an die Mitglieder der SPD-Fraktion geschickt haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Abgeordnete des Nordrhein-Westfälischen Landtages,
liebe Genossinnen und Genossen,

Politik muss sicherstellen, dass Jugendschutz funktioniert – im Internet wie in der realen Welt. Gleichzeitig muss die Politik die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die persönlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten im Internet berücksichtigen. […]

Wir bitten Sie, wir bitten Euch, die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags abzulehnen, wie es auch der Landesparteirat der Grünen seinen Landtagsabgeordneten empfohlen hat. Er würde mehr Schaden als Nutzen anrichten, den Jugendschutz nicht stärken und das Vertrauen der „Netzgemeinschaft“ in die Politik endgültig zerstören.

Rausgekürzt habe ich jetzt nicht nur die lange Liste der Unterzeichner, sondern auch viele gute Argumente. Wer seinen Landtagsabgeordneten in den nächsten Tagen noch persönlich überzeugen will (Hee, das ist wirklich wichtig!), dass eine Zustimmung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (JMStV) eine schlechte Idee ist, sollte das Dokument daher bitte im Volltext (PDF) lesen .

Das hat auch Marc Jan Eumann getan. Genau, der Staatssekretär der Ministerin für […] Medien in NRW, Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand, Autor einschlägiger Fachliteratur (zusammen mit Martin Stadelmaier, dem geistigen Vater des JMStV aus RLP), Mediator für aufmüpfige Jungsozialisten und Freund von Internet-Schwimmausweisen.

Besser noch, er hat den Brief beantwortet. Ganz klassisch per Post. Das Werk (hier in Fettschrift) ist ein rhetorisches Kunstwerk, das eine breitere Öffentlichkeit verdient als wieder nur die SPD-Fraktion in NRW. Bitte, hier (bei den kursiven Anmerkungen handelt sich um erste interne Kommentare, u.a. von Alvar Freude, frisch aus dem Etherpad):

Sehr geehrter …..,

die Novellierung des Jugendmedienschutzstaats-Vertrags (JMStV) wird an diesem Donnerstag im Haupt- und Medienausschuss beraten. Dieser Beratung ging eine intensive Diskussion voraus, zwischen den Landesregierungen, den Parlamenten und vielen Akteuren und Sachverständigen. Auch der nordrhein-westfälische Landtag hat sich in der Anhörung zum JMStV ein eigenes Bild zu diesem schwierigen Themenkomplex machen können. Mich hat diese Anhörung in der Überzeugung bekräftigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf den besten derzeit möglichen Schutz von Kindern im Internet ermöglicht.

[FALSCH: Das Schutzniveau wird mit dem neuen JMStV sogar geringer. Mit dem neuen JMStV wird es zum Beispiel der Telekom (größtes FSM-Mitglied; stellt die Vorstandsvorsitzende!) möglich, auch tagsüber und ohne weitere Altersverifikation ihr Soft-Porno-Angebot („Die Satansweiber von Tittfeld“, „Sex – Porno für Paare“ (Vol. 1–3) usw) anzubieten. Das kann man ja gerne so wollen, aber bitte nicht auf dem Rücken kleinerer und privater Anbieter. Tatsächlich halte ich viele bisherige Regelungen zu streng, aber eine Öffnung darf nicht so gravierende  Nebenwirkungen mit sich bringen wie der jetzige Entwurf des JMStV. Eine komplette Neuverhandlung würde hingegen ermöglichen, die bisherigen und die neuen Probleme zu beseitigen und für modernen, zukunftsweisenden Jugendmedienschutz zu sorgen.]

Diese Position ist nicht unumstritten. Mit Schreiben vom 18. November 2010 wenden sich Alvar Freude (Sachverständiger in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages), der Medien-und Sozialpädagoge Jürgen Ertelt und Henning Tillmann (Mitglied des Gesprächskreises „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ der Medienkommission beim SPD-Parteivorstandan die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion. Neben den Initiatoren wurde das Schreiben von zahlreichen Personen unterzeichnet, die sich in dem Gesetzgebungsverfahren bereits ablehnend geäußert hatten.

[FALSCH: viele davon haben sich bisher noch gar nicht (öffentlich) geäußert; außerdem war während des Gesetzgebungsverfahrens weder die Öffentlichkeit noch die Netzgemeinschaft eingebunden.]

Das ist ihr gutes Recht. Ich will das Schreiben auch nicht weiter politisch bewerten. Ich gewinne jedoch zunehmend den Eindruck, dass sich die Diskussion verselbständigt, und das zielgerichtet und ohne Rücksicht auf den aus meiner Sicht dringend erforderlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.

[Siehe oben: FALSCH: Schutz wird aus Jugendschutzgesichtspunkten sogar geringer, der neue JMStV bringt vor allem Erleichterungen für FSM-Mitglieder und große Anbieter von Filmen und Online-Spielen, die jugendgefährdende Inhalte verbreiten wollen: bisher sind die Auflagen für 16er und 18er Filme relativ hoch; in Zukunft werden sie (außer bei „schwer jugendgefährdenden“ Inhalten wie Pornografie) geringer.]

Mit dem Schreiben soll offenkundig auf den Vorwurf reagiert werden, dass die Kritiker bislang keine Alternativen zu der Neuregelung des JMStV-Entwurfs haben aufzeigen können.

[Auch falsch: Es wurde von uns immer gesagt, dass der alte JMStV als Alternative keine Schutzlücke hinterlässt, sondern die strengsten Jugendschutz-Regelungen im Internet aller demokratischen Staaten darstellt. Neben dem Weiterlaufenlassen des alten JMStV als Option wurden weitere Alternativen im Medienpädagigischen Bereich immer genannt; ebenso, dass es bereits heute und schon vor Jahren viele Filterprogramme („Jugendschutzprogramme“) gibt bzw. gab. Mensch, ich habe 2000/2001 meine Diplomarbeit dazu geschrieben, schon damals gab es diese Programme. ]

Im Zentrum der Kritik steht hierbei die geplante Möglichkeit zur Alterskennzeichnung von Internet-angeboten durch den jeweiligen Anbieter.

[Im Zentrum der Kritik steht vor allem die De-Facto-Pflicht zur Kennzeichnung.]
[Außerdem steht in der Kritik, dass die Kennzeichnungspflicht unzureichend bestimmt ist und somit zukünftig mehrere Kennzeichnungsmodelle nebeneinander existieren.]

Diese Alterskennzeichnung soll durch eine anerkannte Jugendschutzsoftware ausgelesen werden können, welche Erziehungsberechtigten freiwillig auf dem Rechner installieren können.

[All das gib es schon heute; all das ist schon seit Jahren möglich; ICRA, PICS und so weiter; nutzt keiner? Genau, weil es nicht funktioniert. ICRAplus ist grandios gescheitert. Auch mit dem neuen JMStV wird das Prinzip nicht funktionieren.]

Um es deutlich zu sagen: Nutzerinnen und Nutzer, die eine solche Software nicht installieren, erfahren keinerlei Beschränkung.

[FALSCH: Jeder der im Internet etwas publizieren will, muss etwas unternehmen; Brechts Radiotheorie ist im Netz Wirklichkeit: jeder Nutzer kann Sender und Empfänger sein. Daher hat dies sehr wohl Auswirkungen auf die Nutzer. Zudem hat es Auswirkungen auf die Angebote, was wiederum Auswirkungen auf die Nutzer hat; vgl. die verrückten „Jugendschutz“-Regelungen bei Flickr usw. ]

Es geht ausschließlich darum, den Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern den Zugang zu ungewollten Netzinhalte zu verweigern.

[Es ist dabei zu befürchten, dass sich gerade sozialschwache Familien die Anschaffung kostenpflichtiger Filtersysteme nicht leisten werden und somit das solidaritätsprinzip zur gleichberechtigten Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen verfehlt wird.]
[Dies ist auch so schon möglich, Eltern haben schon lange diese Möglichkeit und es gibt eine Reihe von Produkten. Die vorgesehenen Regelungen mit fixen Alterseinstufungen sind sogar unfug, zum Beispiel gibt es keinen weltweiten Wertekanon etc.]

Auch für die Inhalteanbieter gibt es keine zusätzlichen Verpflichtungen durch den JMStV.

[Falsch a) jeder muss eine Alterseinstufung nach §5 Abs. 1 JMSTV-E vornehmne; dies war bisher in der Form nicht vorgesehen; es war auch nicht vorgesehen, „erziehungsbeeinträchtigende“ Inhalte zu sanktionieren; bisher keine Durchsetzbarkeit usw; b): mit §5 Abs 3 JMStV-E kommen neue Überwachungspflichten bei Inhalten Dritter hinzu. ]

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), ein Zusammenschluss von Unternehmen und Medienverbänden, entwickelt derzeit ein Selbstklassifizierungssystem, das den Anbieter durch ein elektronisches Fragesystem zu seinem Angebot leitet und als Ergebnis eine Altersstufe für das Angebot auswirft.

[Tatsache ist, dass die FSM und ihre Konsortiumsmitglieder bereits seit gut 10 Jahren mit der Entwicklung eines genau so gearteten Systems betraut sind, bis heute aber kein geeignetes Klassifizierungsverfahren, keine funktionierende Filtersoftware und kein Selbstklassifizierungssystem anbieten können. Woher die Gewissheit rührt, nach vielen Jahren gescheiterter Projekte nun innerhalb von 3 Monaten Ergebnisse vorweisen zu wollen, bleibt schleierhaft.]

[Auch mit dem angekündigten Hilfswerkzeug der FSM: aufwendig; nicht klar was die Nutzung kosten soll; alle 4,5 Millionen Blogger Deutschlands müssten das System nutzen, um ihre Seiten einzustufen; wer soll das leisten? es gibt derzeit kein zugelassenes Filterprogramm, evtl. ab Sommer 2011; Spezifikation ist nicht da; wie soll das alles klappen? Bis ein Programm da ist, muss man anderes wie z.B. Sendezeitbegrenzung machen; Wie kann der Gesetzgeber ein Gesetz verabschieden, bei dem wesentliche notwendige Teile noch gar nicht existieren? Also, zulassungsfähiges „Jugendschutzprogramm“, technische Spezifikationen usw. existieren schlicht noch nicht; zudem: Interessenskonflikte bei der Telekom.]

Den Anbietern wird durch diese freiwillige Alterskennzeichnung ihrer Inhalte …

[Freiwillig ist die Kennzeichnung nicht; man hat nur die „freiwillige“ Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten, bei 12er Inhalten muss man aber etwas unternehmen. Diese Grenze ist sehr schnell erreicht. Und wer drunter bleibt will, dass seine Inhalte nicht von Filtern blockiert werden, der MUSS kennzeichnen, auch 6er Inhalte]

… eine weitere Möglichkeit eröffnet, ihre bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Jugendschutz zu erfüllen.

[Das liesst sich wie Textbausteine aus RLP! Also, Antwort auch mit Textbaustein: Zwar waren schon bisher Teile der in der derzeitigen Diskussion kritisierten Vorschriften rudimentär vorhanden. Aber ein Gesetz muss, um wirksam zu sein, mehr erreichen als nur zu existieren: Es muss wahrgenommen, verstanden und durchgesetzt werden. An all dem mangelte es dem alten JMStV, und deswegen blieb er in weiten Bereichen ohne praktische Auswirkung. Diese erstreckte sich im Wesentlichen nur auf den Bereich schwer jugendgefährdender Inhalte, also zum Beispiel Hardcore-Pornografie. Dies ist der Grund, warum sich gerade an der aktuellen Novellierung der Protest entzündet: Die Regelungen erhalten nun mit einem Mal für viele Internet-Nutzer eine Bedeutung. ]

Als Alternative zu den Regelungen des JMStV-Entwurfs setzen die Verfasser im Kern des Schreibens auf ein sog. „Community-gestütztes Crowdsourcing-Modell“. [Vor allem auf eine medienpädagogische Begleitung, die im JMStV bisher gar nicht vorgesehen ist!] Eltern sollen auf einer Plattform (ähnlich wie Wikipedia) …

[die ist nur als Beispiel genannt, aber nicht inhaltlich-funktional ]

… Webseiten gemeinsam diskutieren, empfehlen und bewerten. Die Eltern sollen „über die Altersangemessenheit entscheiden, nicht der Inhalteanbieter selbst.“ Wenn es so einfach wäre!

[Stimmt. Es gibt keinen gesellschaftlichen Konsens, keinen Katalog, für die Bewertung von Inhalten und deren Zuweisung zu Altersgruppen. Und wem würden Sie eher bei der Bewertung von Inhalten trauen, einem jungen Praktikanten oder einer Mutter?]

Der Vorschlag, die anbieterseitige Kennzeichnung durch ein sog. Jugendschutz-Crowdsourcing zu ersetzen, widerspricht fundamental der Regelungssystematik des JMStV.

[Es ist schier unerträglich und zeigt den Unwillen zur Besserung, dass schlechte Jugendschutzpolitik durch gesetzliche Regelungssystematiken begründet wird.]

Der Anbieter von Inhalten im Internet ist der zentrale Regelungsadressat im geltenden Jugendmedienschutz.

[Der Anbieter ist aber aus Jugendschutzgesichtspuntken der falsche Adressat.]

Diesem Ansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der Inhalte über das Internet verbreitet, die Verantwortung für sein Angebot tragen muss.

[das muss er auch weiterhin; sowohl für strafrechtlich relevante Inhalte als auch für schwer jugendgefährdende ändert sich nichts]

Solange der Jugendmedienschutz über einen gesetzlich festgelegten Ordnungsrahmen gewährleistet wird, bedarf es einer solchen Verantwortungszuweisung -und ist auch verfassungsrechtlich geboten. Ein solcher Ordnungsrahmen kann jedoch nur funktionieren, wenn bei Verstößen aufgrund einer Verantwortungszuweisung ggf. Sanktionen erfolgen können.

[Können sie auch mit dem neuen JMStV nicht, denn die meisten Anbieter sitzen im Ausland.]

Findet, wie hier vorgeschlagen, eine Verlagerung der Verantwortung vom Inhalteanbieter auf die Internet-Community (bzw. die „Crowd“)  statt, so gerät dieser Ordnungsrahmen ins Wanken, denn die Crowd eignet sich schlicht nicht als Regelungsadressat für staatliche Sanktionen.

[Genau in diesem Punkt wird deutlich, dass dem Inhalteanbieter im Gegensatz zu vorgenanntem durchaus Sanktionen drohen und dieser Sanktionswille bewusst durch den JMStV gefestigt werden soll. Somit liegt dem angedachten Freiwilligkeitsprinzip der Altersklassifizierung keine Basis mehr zugrunde. Marc Jan Eumann zeigt damit deutlich die Widersprüchlichkeiten in der Konzeption des JMStV auf.]

[Unser Alternativ-Vorschlag zeigt auf, wie Eltern selbstbestimmt vorgeben können, welche Inhalte ihre Kinder wahrnehmen dürfen und was ausgeblendet wird; in dieser Entscheidung sind die Eltern frei. Diese Freiwilligkeit wird auch immer wieder von den Befürwortern propagiert. Aber bei Einsatz der vom JMStV propagierten Inhaltefilter haben sie nicht wirklich eine Freiheit, in der Praxis bleibt nur die Wahl zwischen der Altersstufe und Inhaltsfiltern an oder aus.]

Niemand kennt sein Angebot besser als der Anbieter selbst. Verändert er dieses, hat er als erster Kenntnis davon.

[Diese Vorstellung geht von statischen Inhalten aus; dies ist aber bereits seit mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrtausends nicht mehr die einzig übliche Variante. Stichwort Web 2.0 und Nutzergenerierte Inhalte. Es gibt heutzutage viele Angebote, die sich im Sekunden- oder Minutentakt ändern und der Betreiber des Projektes ändert daran gar nichts. Was wären Blogs ohne Nutzerkommentare?]

Er hat sich bereits nach der derzeit geltenden Rechtslage bei der Veröffentlichung oder der Veränderung seines Angebots Gedanken über eine mögliche Jugendgefährdung zu machen.

[Die Novelle geht in ihrer Wirkung über das bisherige deutlich hinaus. Die bisherigen Regelungen betrafen im Wesentlichen Porno-Anbieter bzw. konnten im Wesentlichen nur bei Anbietern „schwer jugendgefährdender“ Inhalte durchgesetzt werden.]

Das Crowdsourcing-Modell verfolgt demgegenüber zwangsläufig einen rein reaktiven Ansatz, mit dem erst Angebote erfasst werden, die bereits im Netz verfügbar sind.

[Das Crowdsourcing-Modell verfolgt einen Ansatz, bei dem auch ausländischer Inhalte – die die Mehrheit im Internet darstellen – einbezogen werden. Und Es verfolgt einen Ansatz, bei dem die Kontrolle über die Mediennutzung der Kinder bei den Eltern liegt. Viele weitere Vorteile sind im Konzept angesprochen. ]

Zweifelsohne bringt der Crowdsourcing-Ansatz jedoch auch durchaus Vorteile mit sich, solange er ergänzend zur Kennzeichnung durch den Anbieter verfolgt wird. Dies schließt die Regelung zu Jugendschutzprogrammen im Entwurf nicht aus. Eltern könnten dann beispielsweise entscheiden, ob sie bei einer höheren Alterseinstufung durch die Community dem Alterskennzeichen des Anbieters vertrauen wollen oder nicht. Gegen eine vollständige Verlagerung der Verantwortung des Anbieters sprechen indes die vorgenannten Argumente.

[Eine strikte Klassifizierung nach Altersstufen – wie sie im JMStV vorgesehen ist – ist Unfug, da es in unterschiedlichen Familien unterschiedliche Wertevorstellungen gibt. Die einen Eltern möchte keine überbordende Werbung oder kommerziellen Angebote, den anderen ist dies egal. Beide Arten von Inhalten gibt es auch bei für 6-jährige rein formal tauglichen Inhalten. Zudem: International ist es schon gar nicht möglich, exakte Altersstufen zu definieren, denn in den USA herrschen andere Moralvorstellungen darüber, wieviel nackte Haut oder Gewalt für Kinder erlaubt sein soll oder nicht. Da das Internet ein internationales Medium ist, kann eine deutsche Insellösung nicht funktionieren.]

Der vorliegende Entwurf ist nicht in Stein gemeißelt.

[Was die Verabschiedung in den Landtagen anbelangt durchaus. Die Landtage können daran nichts ändern.]

Es gibt durchaus einige Unwägbarkeiten in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.

[Und dass die Telekom und andere Anbieter bzw. FSM-Mitglieder ihre Soft-Pornos und andere FSK 16/18-Filme nun auch tagsüber via Internet verbreiten dürfen rechtfertigt diese Unwägbarkeiten?]

Daher ist es wichtig und richtig, dass die Erfahrungen mit dem JMStV bereits nach drei Jahren auf den Prüfstand kommen.

[Um die Dimension von drei Jahren im Internet zu verstehen sei gesagt, dass Twitter vor 3 Jahren noch so gut wie unbekannt war. Facebook brauchte 3 Jahre um von 0 auf 30.000.000 Nutzer und weitere drei Jahre um auf 500 Mio. Nutzer zu wachsen.][In diesen drei Jahren kann viel kaputt gemacht werden. Es gibt aber gar keinen Grund, den JMStV nun durchzuprügeln, da überhaupt keine Schutzlücke besteht, Deutschland hat bereits die strengsten Regelungen aller demokratischer Staaten. Die nun beginnende Diskussion sollte daher genutzt werden, um sinnvolle Regelungen zu etablieren; wenn der JMStV verabschiedet und dann auch durchgesetzt wird, macht er zu viel kaputt, was nicht mehr repariert werden kann. Und die Landtage wollen doch nicht ein Gesetz verabschieden, das nicht durchgesetzt wird, oder?]

Für die Landesregierung habe ich zudem zugesagt, regelmäßig im Haupt-und Medienausschuss über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Derzeit sehe ich keine wirkliche Alternative zu dem Ordnungsrahmen des JMStV, geschweige denn eine Gestaltungsmehrheit für einen anderen Weg. Daher bitte ich Dich um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

[Marc Jan Eumann beschreibt sehr gut die Schwierigkeit den Ordnungsrahmen des JMStV auf die Herausforderungen des Jugenschutzes im Onlinebereich auszuweiten. Tatsächlich wird gerade diese Erweiterbarkeit im Kern allgemein angezweifelt. Bestehende Gesetzgebungen eines politischen Bereiches, mehr oder minder ungeachtet der Realitäten, auf einen anderen Poiltikbereich anzuwenden kann keine intelligente, zukunftsgerichtete und schon gar nicht sozialdemokratische Politik sein.]

[Der alte JMStV besteht weiter; er ist zwar auch in Teilen schlimm, aber der neue bringt weitaus größere Gefahren mit sich und wird noch komplizierter; beide sind so kompliziert und durcheinander, dass kaum jemand sie versteht; wahrscheinlich versteht kein einziger MdL in irgendeinem der 16 Bundesländer ihn komplett; daher: ablehnen, nochmal von Vorne anfangen. Wie im Brief steht: „Wir – und auch viele weitere Sachverständige aus der „Online-Welt“ – wollen die politischen Prozesse begleiten, so dass kurz- und mittelfristig gute, funktionierende und sinnvolle gesetzliche Regelungen entstehen können und langfristig die Medienpädagogik Weg und Ziel zugleich ist. Bis diese Prozesse zu Ergebnissen führen, ist der derzeitig gültige JMStV die bessere Alternative.“]

Mit freundlichen Grüßen

Persönlich finde ich ja den Hinweis nett, dass es das gute Recht der Kritiker sei sich zu äussern, Eumann den Inhalt aber nicht weiter politisch bewerten wolle – um es dann doch zu tun. Wer sich über den Crowdsourcing-Vorschlag wundert: Das ist eine Idee aus dem Brief von Alvar Freude und Jürgen Ertelt. Für Politiker ist es nämlich geradezu unmöglich zu akzeptieren, dass eine Lösung einfach schlecht ist. Wer behauptet, dass eine Lösung schlecht sei, muss eine Alternative anbieten. Klingt komisch, ist aber so.

Sei’s drum. Auch bei den Autoren des Briefes kam Eumanns Brief wohl nicht so gut an, wie man hört ist schon eine weitere Antwort in Arbeit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
am gestrigen Dienstag verschickte Staatssekretär Marc Jan Eumann einen Brief an Sie/Euch, in dem er auf den offenen Brief der letzten Wochen, der von 50 Personen unterzeichnet wurde, eingegangen ist.

Obwohl wir mehrfach unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert haben, fand leider keine Kommunikation untereinander statt. Dies hätte sowohl den Brief als auch diese jetzige Mail verhindern können. […]

Aber dazu vielleicht schon morgen mehr.

PS: Kompakt gebündelte Argumente gegen den JMStV zum selber überzeugen gibt es – neben denen aus dem oben genannten PDF an die SPD-Fraktion –  in der Stellungnahme des AK Zensur zum JMStV (PDF) oder in diesem Arguliner der Piratenpatei (PDF), den auch Nicht-Piraten herunterladen, ausdrucken und verwenden dürfen. Viel Erfolg!

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12 Ergänzungen

  1. Aber die Kinder…
    die müssen doch endlich geschützt werden!

    Das wird ganz großartig, wenn jedes Filterprogramm stante pede ausgeschaltet wird, weil man merkt, dass der Rest der Welt auf einmal im schwarzen Nichts versinkt. rotten.com gleichberechtigt neben guardian.co.uk .

    Geil ist auch, wie „der Anbieter kennt sein Angebot am besten“ davon ausgeht, dass der Anbieter auch den JMSTV kennt. Am Deutschen Wesen wird die Welt genesen, sobald der JMSTV panthergleich nach Agadir springt.

    Und am Geilsten ist, wie Hr. Eumann den Quatsch offensichtlich nicht mal gelesen und verstanden hat, denn er da propagiert (siehe „freiwillige“ Kennzeichnungspflicht).

  2. Kleiner Formatierungsfehler:

    „[Vor allem auf eine medienpädagogische Begleitung, die im JMStV bisher gar nicht vorgesehen ist!]“

    ist fett, müßte aber kursiv sein.

  3. Kann mir eigentlich jemand sagen, wie so eine Kennzeichnung aussehen soll?
    Etwa so, wie derzeit bei DVD-Covern, ein vorgefertigtest Bild von der Groesse 500×500 muss immer eingebelendet sein, dass dann ausgeparst werden kann?

    1. @3. Soeren:

      Schau dir die im Text erwähnten anderen Systeme an (ICRA, PICS, ICRAplus), so oder so ähnlich wird es wohl sein.

      Da erfindet man also auch das Rad neu, noch dazu ein Rad was nicht rund läuft, um nicht zu sagen das es gar nicht funktioniert.

      Schaut euch mal an wer die bestehenden Label-Systeme benutzt. Es ist die Porno-Branche, und warum nutzen die das? Weil so ihre Seiten besser gefunden werden können ;-).

      Die seit Jahrzehnten herrschende Praxis von Internet Label Systemen dieser Art ist der beste Beweis dass das gesamte Konzept einfach scheiße ist und nicht funktioniert. Man kann es sogar gänzlich gegenteilig verwenden als das ursprünglich geplant war (Seiten besser finden und so…).

  4. @Soeren: Dann wären in der Theorie Sperrverfügungen, Bußgelder und Abmahnungen möglich. Sperrverfügungen und Bußgelder dürften zunächst ultima ratio sei, blaue Briefe verschickt Jugendschutz.net (die über den JMStV ihre Existenz absichern …) bereits seit Jahren. Der ein oder andere Mitbewerber dürfte auch zu Abmahnungen greifen (im Erotikbereich ist das offenbar bereits das bevorzugte Mittel der Kommunikation).

    Interessanter ist aber die Frage, wie es um die Akzeptanz von „nutzerautonomer“ Jugendschutzsoftware bestellt sein wird, die nicht gekennzeichnete Angebote in der Grundeinstellung ausfiltert.

    Da geht es also nicht zuletzt um die Frage, ob der alte ICRA-Ansatz durchsetzbar ist (Achtung, das ist aus dem Jahr 2000 ,):

    Das ICRA-Argument zur Frage, warum man sich denn seine Website selbst klasifizieren sollte, zeigt aber auch noch einen anderen Zensurmechanismus. „Wenn Sie eine kommerzielle Seite betreiben, die kein oder wenig angreifbares Material enthält, wollen sie doch sicher nicht, dass Ihre Seite ‚by default‘ geblockt wird.“ Im Klartext: Wenn ICRA sich durchsetzt, bleibt den Anbietern nichts anderes übrig, als sich selbst nach dem ICRA-System einzustufen, wollen sie nicht Gefahr laufen, von vornherein ausgefiltert zu werden. […] 80 Prozent des Internet-Verkehrs könnte durch eine Rating der 1000 wichtigsten Seiten erfasst werden, meint Hoff.

    Das scheint man nun austesten zu wollen (Gleichzeitig ist der JMStV imo ein Brückenkopf zur Etablierung von Filtertechnologie allgemein).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.