JMStV in der Praxis: Scientology-Film in der ARD-Mediathek nur zwischen 20 und 6 Uhr abrufbar

Hin und wieder gibt es Themen, deren Relevanz ich für Netzpolitik.org komplett falsch einschätze. Die Liste der Sachverständigen, die auf einem Ticket der Union in die Internet-Enquete geschickt werden, fand ich zum Beispiel vergleichsweise uninteressant.

Ein unvermeidlicher Lobbyist der Musikindustrie, ein IT-Branchenvertreter (Ich hätte aus Gewohnheit auf T-Com getippt, war dann Bitkom), ein mir unbekannter Informatiker und ein bekannt konservativer Medienwächter. Dazu eine Quotenfrau für die Community.
Hatte jemand etwas anderes erwartet?

Nun, vermutlich nicht. Und auch, obwohl der zugehörige Beitrag hier bei Netzpolitik.org spät kam und recht blutleer formuliert war, kam es noch zu einer angeregten Diskussion.

Bei den Stichworten „GEZ“ und „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ ist es regelmäßig ähnlich. Ich finde ja, dass da eigentlich alles gesagt ist. Nur vielleicht noch nicht von jedem. Sei’s drum, es gibt einen neuen Aufreger.

Und zwar einen Fernsehfilm über die Sekte „Scientology“ des SWR, der in der Mediathek der ARD nur zwischen 20 und 6 Uhr zu sehen ist. Begründung: Die Sendung sei für Jugendliche unter 12 Jahren nicht geeignet.

Internet-Sendezeit

(Screenshot: Jan Filter, „Die ARD hält mich für 12!“)

Womit der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zuschlägt. Und zwar bereits in seiner bestehenden Form. Der reglementiert nämlich „Sendezeiten“ für „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“. Auch im Internet, sofern dem Angebot kein geeignetes Altersverifikations-System vorgeschaltet ist. Letzteres dürfte bei öffentlich-rechtlichen Angeboten nicht denkbar sein, da diese grundsätzlich frei zugänglich sein müssen.

So neu, wie man vielleicht vorschnell annehmen mag, dürfte obige Tafel aber gar nicht sein. Sie sind bisher lediglich nicht aufgefallen, da von der Sendezeitenregelung im Internet üblicherweise nur Fremdproduktionen betroffen sind, die aus lizenzrechtlichen Gründen ohnehin nur selten den Weg in die öffentlich-rechtlichen Mediatheken finden. Möchte man sich hingegen den Tatort „Tango für Borowski“ vom Sonntag in der Mediathek ansehen,  bekommt man die gleiche Tafel zu sehen.

Randnotiz: Für die Alterseinstufung von Eigenproduktionen sind die öffentlich-rechtlichen Sender eigenverantwortlich zuständig. Die FSK als Kontrollorgan der Filmwirtschaft ist hier ebenso aussen vor, wie die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen), die sich lediglich um das Programm der privatrechtlichen Programmveranstalter kümmert.

Obige Entscheidung, ein für Kinder bis 12 Jahren nicht geeignetes Format aus dem Tagesprogrammm (6 bis 20 Uhr) auszublenden, orientiert sich allerdings an den Grundsätzen der FSF bzw. an den Sendezeitschienen in § 5 des JMStV:

(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

(Quelle: § 5 (4)  Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auf  Landesrecht-BW)

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36 Ergänzungen

  1. Der Betreiber nutzt – wie hier die ARD – sowas wie sein „Hausrecht“ ( Für die Alterseinstufung von Eigenproduktionen sind die öffentlich-rechtlichen Sender eigenverantwortlich zuständig ). Den Film selbst möchte ich mir nicht antun. Für mich ist schon die Kirche an sich eine Art Sekte. Aber das nur zur Info. „Tischdurchbeiss“…

    Wie das ZDF schonmal die Vids mit dem Hinweis auf Jugendschutz „zensiert“ hat. War ne Sendung von Markus Lanz. Glaube sowas wie Handyortung und Datenschutz.

    re:captcha: angora included…is doch bald Sommer…

  2. Der größte Witz ist aber: Hat man einmal den Deeplink zu der eigentlichen F4v-Datei, kann man diese auch morgens um 10 runterladen. Beim vorletzten Tatort funktionierte es einwandfrei…(auch wenn der im Nachhinein nicht so sehenswert war).

    So sähe in vorliegendem Falle das Kommando unter Linux aus: rtmpdump -o bis-nichts-mehrbleibt.f4v -r rtmp://vod.daserste.de/ardfs/videoportal/mediathek/Fernsehfilme+im+Ersten/c_120000/123591/format126404.f4v

    rtmpdump gibts hier: http://lkcl.net/rtmp/ (zum selberkompilieren)

    Ich hoffe inständig, alle anwesenden Skriptkiddies sind über 12…

  3. Eine sehr sinnvolle und sichere Lösung mit Vorbildcharakter auch für die restliche Welt. Zudem werden Gelegenheitssurfer davor geschützt, tagsüber versehentlich von Gewaltfilmen „angefixt“ zu werden.

  4. Nach welcher Uhr wird denn das bestimmt?

    Die lokale vom Benutzer? Dann kann man die ja umstellen.

    Oder doch die Zeit des Servers? Dann können ja Jugendliche aus anderen Zeitzonen auf diese Inhalte zugreifen. Oder müssen nur deutsche Jugendliche vor „entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten“ geschützt werden?

    Für mich sind beide Fälle idiotisch, daher die gesamte Sperre.

  5. Mir ist es letzte Woche genau bei diesem Film passiert, dass ich ihn nachts begonnen habe zu sehen. Punkt 6 Uhr blieb der Stream stehen. Ein Reload hat dann die Meldung gezeigt, dass ich ihn nicht vor 20 Uhr sehen darf. Ich hatte natuerlich keinen Deep-Link und war erstmal bedient, 20 Minuten vor dem Ende.

    Nun bin ich schon ueber 11 Jahre volljaehrig und darf selbst entscheiden, ob ich den Film frueh um halb 6 sehen moechte. Dass der auch noch Punkt 6 Uhr abbricht treibt die „Jugendschutz“-Idee auf den Gipfel.

    Wie ich spaeter bemerkte: In Deutschland fuehlt man sich auch noch im hohen Alter jung, denn das Jugenschutzgesetz behandelt einen wie einen Teenager.

  6. Interessant ist vielleicht zu wissen, dass die Sender des ÖRR, genauer Arte, Mediatheksendungen nicht erst seit dem inkrafttreten der aktuellen Version des JMStV an Uhrzeiten koppeln. Arte hat eine Jubiläumssendung von Karambolage [1], die im TV erst gegen 0 Uhr kamm, auch im Internet nur zwischen 23 und 6 Uhr (MEZ) zur Wiedergabe (über den Payer der arte7-Mediathek) freigegeben. Wie der Artikel schon richtig bemerkt, fällt und fiel es bis jetzt selten auf da der ÖRR selten Ü12-Sendungen selbst produziert.

    [1] http://www.arte.tv/de/europa/karambolage/104016.html

  7. Das mit Zeit- und Ländersperren (a la hulu.com) ist doch total mies und schränkt das ganze Internet vollkommen ein… :( Wie soll man denn da noch den Tag zur Nacht machen?!

  8. @Gregor: Mit Hausrecht hat das nichts zu tun, das wäre ja optional. Ein für Kinder/Jugendliche als ungeeignet klassifiziertes Angebort darf nach dem JMStV nicht frei verbreitet werden.

    @Markus: Ich hätte das ja gerne erwähnt, wenn ich ihn schon gesehen hätte. Ging aber nicht, wg. siehe oben.

    @Lars: Den JMStV interessiert das nicht.

    Oder müssen nur deutsche Jugendliche vor “entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten” geschützt werden?

    Im Prinzip ja. Bzw. Jugendliche im Regelungsbereich des JMStV.

    @Sven: Andere Zeitzonen unterliegen nicht dem Regelungsbereich des JMStV.

  9. @Olli: Die Regelung im JMStV existiert bereits seit 2003. Die ist nicht neu.

    @Babel: Bei Hulu geht’s aber um Urheberrecht bzw. „regionale Verbreitungslizenzen“. Das wäre dann eher was wie die oben angesprochenen Fremdproduktionen, die es auch nicht oder nur selten in den Mediatheken gibt. Filme zum Beispiel. Im Stream von Phoenix (und/oder n-tv?) hat man das leider auch recht oft, bei Dokumentationen.

  10. Also, mir wird einfach nur noch schlecht. Das kann doch alles gar nicht wahr sein. Gebt den Jugendlichen ihre Eltern zurück, die 24/7 arbeiten müssen um in dem System zu überleben! Der Preis des Fortschritts scheint die Selbstzerstörung zu sein. Ist es das wert?
    Steckt die Kohle nicht in die Banken, sondern in die Menschen. Der Kapitalismus zerstört die Werte der Gesellschaft… dies sind nur Nebenschauplätze!

  11. Also, ich habe die letzten Tage ja gründlich überlegt zu dem Komplex „JMStV, wo stehst Du, Deine Webangebote, was kann Dir passieren und was den Angeboten“.

    Am Ende dieser Überlegungen steht, ganz konsequent: Nicht labeln. Je mehr „Anbieter“ das tun, umso weniger Inhalt bekommen die Lütten im Kindernet zu sehen. Und wer den Impulsbereich der Supermarktkasse je als betroffener Erziehungsberechtiger erleben mußte, weiß um die Macht, die des Kindes Anspruch auf Material letztlich zeitigt. Ich denke da an „Mutti, du dumme *****, ich seh in dem scheiß Kindernet überhaupt nix! Entweder du schaltest das frei oder ich mähe kenien Rasen mehr!“ oder aber einfach an .oO { Mutti schläft. Jetzt kann ich endlich den Patch aktivieren.“ } Will sagen: Wenn es nur wenig genug Inhalt gibt, der „FSK 0“ ist, wird die Realität diese Moralinjunkies überholen. Klar ist natürlich auch: WENN das so kommt, ist es eine Zeitfrage, bis die nächste Zensurstufe rollt.

  12. ARTEs „Tracks“ läuft schon gefühlt „seit immer“ erst ab 22Uhr im Netz, na gut: Da gibts so Kuriositäten aus Fern-Ost.

  13. @Jörg-Olaf:
    Ja die großen Anbieter werden labeln, die Nutten-Stories von Bild.de müssen dann entsprechend gefiltert werden KÖNNEN.
    Die Uhrzeit-Methode („Sendezeiten“) wird da aber nicht als einzige Methode im JMStV genannt. Vielmehr müssen doch die „Anbieter“ (man erinnere sich an dieses ridicule Hin&Her – „was meinen wir damit eigentlich?“) ein „geeignetes System zur Verfügung stellen“. Zur Verfügung stellen heißt doch noch lange nicht, dass ich mir das draufspielen muss. Gelabelte Seiten funktionieren nur, wenn sie entweder komplett über Uhrzeit gefahren werden, oder zentral die Sperr-Software eingerichtet wird.

    Beides ist bisher nicht intendiert (höchstens von der KJM, nichtmal jugendschutz.net fordert das).

    Es wird Filter-Software, geprüft von der KJM und trotzdem easy zu umgehen, gestreut werden. Installieren muss die aber niemand.

  14. Was für ein Unsinn diese Zeitensperre! Per youtube können sich Jugendliche dann noch schlimmere Filmen über Scientology ansehen oder halt in einem ausländischen Netz z.B. auf Englisch etc.

  15. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn die ÖRR Sendeanstalten abhängig vom JMStv entscheiden, wann sie was im Internet feilbieten. So schrecklich bescheuert ist es ja auch nicht. Deutsche Kinder sind eher selten auf chinesischen Pornoseiten unterwegs.
    Umgehen lässt sich alles, ich habe meine ersten Pornos auch mit 14 gesehen.
    Heute wirds wohl eher sein – darauf muss ich mich als Elternteil einstellen.
    Ich bekomme nur Schmerzen, wenn die Übermittler der Nachrichten eingeschränkt werden. Das ist Zensur.

  16. Also ich habe nichts gegen diese Einschränkung, schließlich bin ich im Ausland und die Einschränkung liegt genau in meiner Schlaf/Schul-zeit. Ich habe mir gerade eben den Film angeguckt. Ungefähr um 16:00 bis jetzt (6:13p.m.) angeguckt. Es ist ein ganz guter Film und ich würde ihn nur aus Gründen des fehlenden Verständnisses für Kinder unter 12 Jahren nicht Empfehlen.

    Ich bin zwar mit 15 doch schon einiges über der 12 Jahres-Grenze, aber wenn ich wollte, hätte ich das Video auch sonst bekommen würde. Darf man das eigentlich rechtlich korrekt mirrorn? Wäre ja eine Schande, wenn dass Leute wegen dieser unangebrachten Sperre (Oder auch Zensur) nicht zu Gesicht bekäme.

    Insofern ganz groß die Daumen hoch, dass dieser Film noch weitere Aufmerksamkeit bekommt.

    Alle SkriptKiddies vor!!! Das als Mpeg in der Bay wäre nicht schlecht (habe nicht nachgeguckt, ist vielleicht schon da!?)

    „Schaue jetzt den Film an… Danke“

  17. Ah – die Realität ist einfach nicht zu toppen:

    „…Bis nichts mehr bleibt – in voller Länge…“

    8-))

  18. gut dass ich nicht der einzige bin dem es so geht.
    ich bin nach 2 stunden rumprobieren auf bekannte streamingseiten ausgewichen, wo der film auch morgens um 8 verfügbar war ;)
    Aber muss sagen der film ist sehenswert

  19. Oh, wie fürsorglich doch unsere Staatsnannys sind. Eltern? Wozu Eltern? Kinder werden heute vom Staat erzogen. *würg*

    @ninjaturkey (#27) hehehe

  20. Bei Kinowelt.de werden schon seit langer Zeit Filmtrailer mit einer FSK16/FSK18 Einstufung erst um 20/22 Uhr gestreamt.

  21. Da hat jemand das Internet verstanden. Ja, liebe Politiker: Es funktioniert exakt so wie herkömmlicher Rundfunk. Deswegen sind die selben Regulierungsmechanismen auch so effektiv anwendbar. Weil wir Internetnutzer uns vor den PC setzen, dieses komische kleine Programm starten mit dem man „surfen“ kann und dann abwarten, was uns berieselt. Zum Glück bewahren uns die Landesmedienanstalten davor, dass wir ausländisches Internet empfangen können, in dem dieser ganze Schund wie Sex und Gewalt enthalten ist. Und da wir eben nur deutsches Internet empfangen – auf das die Landesmedienanstalten einwirken können – ist die Sendezeitbegrenzung höchst effektiv.

    Bei welcher Zentralstelle kann ich als obrigkeitshöriger Bürger doch gleich meinen Blog registrieren und raten lassen? Nicht, dass irgendwelche Eltern den versehentlich nicht sperren lassen, obwohl ich dort böse Wörter verwende, die FSK 6 sind und die dann – möglicherweise – schon ein 5-jähriger zu Gesicht bekommt…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.