JMStV: Entwurf vom 18.02. und konsolidiertes Diff

Dem Chaos Computer Club Mainz liegt „Dank der Piratenpartei und Roland Koch“* ein aktueller Arbeitsentwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit Stand vom 18.02.2010 vor.

Besser noch, Patrick Georgi hat sich die Arbeit gemacht und die bisher bekannten Entwürfe zusammengeführt. D.h. es liegen nicht nur die vergleichsweise unübersichtlichen Änderungsstaatsverträge vor, sondern es gibt auch einen (natürlich inoffiziellen) kompletten JMStV, wie er nach dem Arbeitsentwurf vom 18.02.2010 aussehen würde. Und zwar inkl. farblicher Hervorhebung der Unterschiede zu der Version von 2002 als odt und PDF. Klasse Arbeit!

*Die Piraten haben wohl einfach bei Koch nach gefragt und eine Kopie bekommen.

(Details & via Chaos Computer Club Mainz)

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14 Ergänzungen

  1. Wird da nicht geheizt in der hessichen Staatskanzlei oder warum muss man sich bei so einer Veranstaltung als Vertreter der Piratenpartei die Parteiflagge umbinden?

    Ich denke, jedem Außenstehenden wäre auch so ersichtlich gewesen, wer zu wem gehört.

    Solche kindischen Aktionen untergraben meiner Ansicht doch nur die eigene Glaubwürdigkeit und Vermittelbarkeit. Schade drumm…

  2. Die Piraten wollen überall gerne mit ihrer orangenen Flagge auftauchen. Das macht das oft zwar wirklich was peinlich, aber ihnen ist die Aufmerksamkeit wohl wichtiger als so eine Kleinigkeit.

  3. Wenn die Piraten mit den Fahnen auftauchen machen sie deutlich, dass sie nicht nur die 20 Leute bei der Mahnwache sind, sondern hinter ihnen 850.000 Wähler bei der BTW stehen! Das ist wichtig und das was den alten Parteien angst macht. Wer denkt, Koch hätte die Piraten ‚reingebeten wenn sie nicht so viele Wähler hinter sich hätten ist naiv.

  4. Unterschiede „alte Fassung (2006 oder so)“ zu „Februarversion“ in Kürze. Eine Gesamtaufstellung, was der Staatsvertrag so fordert, in hoffentlich etwas lesbarerem Deutsch, warten in den Kommentaren des cccmz-Blogs auf die Freischaltung.

    Ich bin kein Jurist und könnte einiges arg falsch verstanden haben. An sich ist der Text aber nicht sonderlich schwer zu lesen, es sind lediglich übermäßig lange Sätze. Von daher bin ich ganz zuversichtlich, dass nicht viel falsch sein wird. Mit diesem Disclaimer:

    – Staatsvertrag an einigen Stellen präzisiert, oder aktualisiert („Rundfunk und Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags“, umfassendere Auflistung von Nazi-Verherrlichung und Art von kinderpornographischen Inhalten. „virtuelle“ pornographische Inhalte sind schon länger erfasst)

    – Kein expliziter Ausschluss von Telekommunikationsdienstleistungen und -dienstleistern mehr (evtl. implizit durch Nutzung der Definition im Rundfunkstaatsvertrag?)

    – explizite Anforderung, dass Jugendschutzbeauftragter für Dritte erreichbar sein muss

    – Kürzung der Frist für Neubewertung von Jugendschutzklassifikation von 15 auf 10 Jahre, Möglichkeit der Neubewertung nach Bearbeitung der Inhalte

    – Präzisierung, dass die akustische oder optische Kennzeichnung entwicklungsbeeinträchtigender Sendungen durch ARD, ZDF, Deutschlandradio, KJM und Landesmedienanstalten definiert wird.

    – Präzisierung von Jugendschutzprogrammen, Wegfall der Möglichkeit des zeitlich befristeten Modellversuchs für neue Verfahren.

    – Allgemeinere Forderung, dass vorhandene Altersklassifikation für Inhalte für Wiedergabe auch bei anderen Medien genannt/genutzt werden muss

    – Einbindung der FSKs in Gestaltung von Satzungen und Richtlinien

    – KJM muss Landesmedienanstalten berichten, wie lange sie für ihre Verfahren braucht (Kontrolle gegen Verschleppung?)

    – Präzisierung des Widerrufs der Anerkennung von FSKs

    – KJM kann bei Verstößen gegen §4 Abs. 1 (allgemeine Verbote unabhängig von Alterskontrollen) durch Rundfunkanbieter in jedem Fall vorgehen, statt den Fall erst der zuständigen FSK zu übergeben.

    – Widerspruch oder Anfechtungsklage durch Anbieter von Telemedien bei Verstößen gegen §4 (alle Verbote, mit oder ohne Alterskontrollen) haben keine aufschiebende Wirkung

    – Bei „Gefahr in Verzug“ muss nicht die Landesmedienanstalt des Anbieters agieren, es kann auch die Landesmedienanstalt, bei der die Beschwerde vorliegt handeln (Forumshopping?)

    – Keine Revision des Staatsvertrags nach 3 Jahren mehr

    – OWi-Katalog ergänzt um „Mangel einer Alterskontrolle“, „wiederholte zu niedrige Einstufung der Inhalte“, div. Werbung-für-Kinder Szenarien, mangelnde Sachkenntnis des Jugendschutzbeauftragten, mangelde Erreichbarkeit des Jugendschutzbeauftragten.

  5. Der Roland Koch berichtet selbst darüber.. aber etwas anders ;) Ohne oberflächiges Bashing..

    http://www.roland-koch.de/Koch-lud-spontan-Piraten-zum-Gespraech-/1267029459.html

    Übrigens.. ich kann ja verstehen (bzw ich akzeptiere es) wenn man die Piraten nicht mag.. aber dann auf solchen Flaggensachen rumzuhacken ist doch etwas zu kindisch. Aber schön, dass ihr keine inhaltlichen Argumente habt ;)

    Da war doch der Vorschlag von Jörgilein, das Versammlungsrecht so einzuschrecken, dass die PP sich nicht zu einem Thema versammeln darf, wo auch nicht-Piraten ein berechtigtes Interesse dran haben, wesentlich kreativer ;)

  6. Wird die Kommentarfunktion von NETZPOLITIK.ORG zunehmend zum Tummelplatz für Trolle. Was soll das dümmliche Getrolle gegen die Piratenpartei, die als einzige politische (Klein)kraft im Lande neben politikneutralen Verbänden und Vereinen gegen die niedergeschriebenen Mißstände im JMStV vorgegangen ist? Auch ihr Trolle, welche sich wegen Piratenfahnen aufregen, zieht einen persönlichen Nutzen aus deren Aktivitäten. Ihr solltet lieber selbst in diese Richtung aktiv werden, anstatt diejenigen zu verhöhnen, die auch in euerem Sinne gegen die Mißstände in unserem Land vorgehen. Wenn Guido Westerwelle dauerhaft mit gelber Krawatte seine Parteizugehörigkeit signalisiert, stört es offensichtlich niemanden, während er gerade über spätrömische Dekadenz philosophiert. Welche andere Partei ausser der Piratenpartei hat sich so engagiert in die Debatte um den JMStV eingebracht? Jetzt, nachdem die Fehler im JMStV offenkundig sind, melden sich auch plötzlich die Junggruppierungen anderer Parteien zu Wort und geben zu verstehen, dass sie schon immer diesen Staatsvertrag abgelehnt hätten.
    @Fritz – danke, meine Frau hat mir bis jetzt verschwiegen, dass sie rechtsextremistisch eingestellt ist…

    Gruß von http://www.guedesweiler.wordpress.com

  7. Wird nach dem aktuellen Entwurf jede Firmenhomepage eines Unternehmens mit mehr als 50 Mitarbeitern einen Jugendschutzbeauftragten brauchen ? z.B: ein Hersteller von Dichtungsringen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.