JMStV aus juristischer Sicht: Wer will nochmal, wer hat noch nicht? (Nachtrag!)

Ich schätze Udo Vetter wirklich sehr. Seine Ausführungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hingegen fand ich wenig hilfreich. Nicht nur, weil sie zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommen, sondern vor allem, weil sie teils kurzsichtig, mitunter auch schlicht fehlerhaft sind.

Auch wenn mir bereits beim Querlesen des Textes einige Widersprüche aufgefallen sind, kann und will ich mir als juristischer Laie keine dedizierte Exegese erlauben. Das wäre vermessen. Stattdessen verweise ich lieber auf aktuelle Stellungnahmen nahmhafter IT-Rechtler, die Vetters (Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) Ausführungen korrigieren, bzw. relativieren:

# Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet (Prof. Dr. Thomas Hoeren, Uni Münster)
# Förderung von Erotikanbietern statt Schutz der Jugend (Thomas Schwenke, Kanzlei Schwenke & Dramburg)
# Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV (Thomas Schwenke, Kanzlei Schwenke & Dramburg)
# JMStV, Blogger und die lässlichen Einschätzungen (Stefan Engeln, privat, sonst Justitiar bei 1&1)
# Mein Blog bleibt online (Thomas Stadler, AFS Rechtsanwälte)
# Nachtrag: JMStV: Nachrichten-Privileg für Blogger? (Simon Möller, Telemedicus)

Und, der Vollständigkeit halber, die FAQ der FSM, die als direkt profitierende Organisation natürlich Lobbyarbeit in eigener Sache betreibt:

# JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.)

Nachtrag: In einem aktuellen Beitrag „Wo sich Udo Vetter irrt“ verweist Udo Vetter verweist darauf, dass man die Dinge durchaus anders sehen kann, als er.

Unterdessen verschickte die parlamentarische Geschäftsführung der SPD-Landtagsfraktion in NRW gestern Hinweise auf Vetters Orginalbeitrag und die – ein klein wenig unvollständige – FSM-FAQ an die eigenen Abgeordneten – mit dem Subtext, dass der JMStV ja gar nicht so schlimm sei. Siehe dazu auch diesen Kommentar aus sichtlich gut informierten Kreisen. Offensichtlich sind die Bedenken der Basis inzwischen größer, als es der Parteiführung lieb ist. Das ist einerseits erfreulich, andererseits aber auch ziemlich traurig.

 

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40 Ergänzungen

  1. Die zappredaktion schreibt, dass Abmahnungen aufgrund des JMStV nicht möglich sind: http://zapp.blog.ndr.de/2010/12/01/jugendmedienschutzgesetz/

    Zitat: „Und bietet das Gesetz paradiesische Expansionsmöglichkeiten für Abmahnanwälte? Nein. Denn für Regelverletzungen sind einzig und allen die Landesmedienanstalten zuständig. So wie beim Fernsehen wie beispielsweise der Fall von Sexwerbung im RTL2-Videotext zeigt, über den Zapp vergangenes Jahr berichtete.“

  2. @Sven: Nun, um festzustellen, dass das so unsinnig ist, muss man nicht einmal Jurist sein. Es wäre wirklich hilfreich, wenn Redaktionen, die das Thema nun auf den letzten Drücker für sich entdecken, auch ein paar Minuten Zeit in die Recherche dieses doch recht komplexen Themas investieren würden ,(

    Abmahnungen sind ja schließlich nicht nur im Rahmen der Medienaufsicht denkbar, sondern auch und gerade im Rahmen des Wettbewerbsrechts. D.h. wenn ein Mitbewerber der Meinung ist, dass du dir durch allzu laxen Umgang mit den neuen Jugendschutzbestimmungen einen Wettbewerbsvorteil verschafft, kann er dich abmahnen lassen.

    RA Dominik Boecker hat in der Anhörung vor dem Landtag NRW afaik über gleich mehrere Fälle aus der Praxis berichtet. Geht die Novelle durch, dürften es noch einmal deutlich mehr werden.

  3. Was mich ankotzt:

    Nach den Buchstaben des Gesetzes weiss eigentlich keiner so richtig was in diesem Gesetz so genau steht. Webjuristen finden es schwammig bis schwachsinnig, weisen hin, warnen, entwarnen und berufen sich auf die bisherige Gerichtlche Praxis.

    Blogger und App Entwickler oder einfach nur Spassvögel sind von irgendwelchen Regeln irgendwie möglicherweise nicht betroffen? Das reicht nicht um ruhig zu schlafen oder entspannt an den Briefkasten zu gehen.

    Es stehen Abmahnungen, Strafgebühren, Anwaltskosten oder auch nur wertvolle Zeit vor Gericht/beim Anwalt als Argument gegen jede _schaffende_ Tätigkeit im Netz.

    Also lassen wir es doch besser bleiben. Wer eine Meinung hat geht halt in eine Partei, wer eine Idee hat geht zu Siemens. Das funktioneiert seit äh… ich schweife ab.

  4. Hallo,
    ich habe versucht mich in den letzten Tagen mal in das Thema einzulesen und finde auf den dutzenden Webseiten alle möglichen widersprüchlichen Meinungen. Der Grundtenor das der Vertrag ziemlicher Käse ist, gleicht sich zwar überall und auch die Begründungen dafür sind sich recht ähnlich. Aber die Bewertung des eigentlichen Inhalts was damit in Zukunft erlaubt und verboten ist und wie man sich bzw. seine Webseiten darauf anpassen muss reicht dann teilweise doch himmelweit auseinander.
    Für mich im konkreten Fall: ich bin Mitbetreiber eines Webradios mit Homepage, Forum und was halt so dazu gehört ;-) Neben dem Audiostream auf dem dank unserem Genrefokus auf Rock & Metal auch häufiger mal F-Wörter zu hören sind und viel Musik von CDs mit dem schicken „Parental Advisory“ Logo stammt frage ich mich ob und wie wir allein den einschränken bzw. ändern müssten, was aber letztlich das Ende fürs Radio bedeuten würde. Die News und CD Kritiken auf der Homepage sind vom Inhalt her wohl weniger jugendgefährdend, dann schon eher manche Presse Fotos von Bands (wenn sich eine Death Metal Kapelle mal wieder meint mit Blut einschmieren zu müssen z.B.) oder CD Cover von „mutigen Helden die Drachen töten“.
    Eine Einstufung ab 18 käme für uns nicht in Frage, da wir durchaus auch ein Jugend-Sender sind und da auch Publikum haben, nur bei genereller Einstufung ab 12 sehe ich eben ein wenig oben geschilderte Probleme.
    Oder können wir das ganze ignorieren, weil wir ja auch Nachrichtenportal im weitesten Sinne sind? Nur halt nicht im politischen Bereich…
    Wenn mir da jemand ein paar Ratschläge geben könnte wär ich sehr dankbar!
    Beste Grüße
    Matze

  5. @Jörg-Olaf Schäfers
    \D.h. wenn ein Mitbewerber der Meinung ist, dass du dir durch allzu laxen Umgang mit den neuen Jugendschutzbestimmungen einen Wettbewerbsvorteil verschafft, kann er dich abmahnen lassen.\

    Das kann er bereits jetzt. Wer nach dem 1.1.2011 abmahnfähig ist, weil er entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte hat, wäre das auch vor dem 1.1.2011 schon gewesen. Das Verbot besteht ja schon immer, die Altersfreigaben sind lediglich eine weitere Möglichkeit, die Ordnungswidrigkeit abzustellen, die so vorher nicht bestand. Das Abmahnrisiko steigt also faktisch nicht – es steht fast zu befürchten, dass die Massivität, wie es jetzt die letzten Tage im Netz beschworen wurde, einige Anwälte überhaupt erst auf die Idee gebracht hat, dass es hier ein seit Jahren unbeackertes Geschäftsfeld gibt.

    Ansonsten: Ich schätze netzpolitik.de sehr (no pun intended!) – aber die Art und Weise wie hier die letzten Tage abweichende Meinungen abqualifiziert werden, stößt mir bitter auf. Udo Vetter ist genauso qualifiziert zum Thema wie andere Anwälte. Auch der von dir so geschätzte Thomas Schwenke ist \auch nur\ ein Anwalt – er kann noch 10 mal auf seine Seite schreiben, dass er sich auf IT-Recht spezialisiert – das sagt nichts über seine Qualifikation zum deutschen Jugendschutzrecht aus – und seine Äußerungen, es ginge irgendwie um eine Privilegierung von \Erotik-Anbietern\ ist nicht nur kontraproduktiv sondern geradezu eine Frechheit gegenüber den vielen anderen Webanbietern, die vielleicht seit Jahren um das Problem der entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte wissen und versuchen, ihre Angebote gesetzeskonform zu gestalten und dabei momentan auf disruptive Maßnahmen wie eine Personalausweisnummernprüfung (die ja durchaus auch in Online-Games schon Einzug gehalten hat z.b.) zurückgreifen müssen.

    Ansonsten ist selbst bei den von dir verlinkten Artikeln deutlich zu sehen, dass Vetters Ansicht im großen und ganzen unangetastet bleiben. Die Äußerungen von Stadler zum Thema sind z.b. weitestgehend vernünftig. Ich versteh nicht, warum das jetzt hier so dargestellt würde, als wäre Vetter hier auf dem Holzweg: Die Anwälte streiten in erster Linie über Details, die grob abweichenden Meinungen kommen grundsätzlich von den Leuten, die keine Anwälte sind oder von Medienrecht schlicht keine Ahnung haben.

    Ich für meinen Teil hoffe jedenfalls, dass der JMStV-E NICHT gestoppt wird. Er ist besser als der Alte. Hättet ihr mal vor Jahren lieber den alten gestoppt, als jetzt einen Entwurf, der für viele Webanbieter Erleichterungen bringt.

  6. „“dedizierte Exegese” gibt bei google nur einen Treffer aus anderer Quelle! Nicht schlecht.“

    Das liegt wohl auch daran, dass die meisten dezidierte Exegesen (=eindeutige Auslegung) statt dedizierte Exegesen (=energische Auslegung) durchführen :-)

  7. Für mich zeigt diese Diskussion um unterschiedliche Auslegungen nur, dass es beim neuen JMStV keine Rechtssicherheit geben wird. Unterschiedliche juristische Auffassungen bedeuten juristische Verfahren. Auch wenn man am Ende Recht bekommen würde, wäre dies zunächst mal mit Kosten verbunden. Die man ohne den neuen JMStV nicht hätte.

  8. Der JMStV bringt schon immer eine gewaltige Rechtsunsicherheit mit sich. Das wissen nur die meisten Leute nicht, weil sie sich erst aufgrund des aktuellen Entwurfs damit beschäftigen. Der neue bringt weniger Rechtsunsicherheit, zumindestens wenn das angeblich kostenlose Selbstklassifizierungswerkzeug von der FSM wirklich kommt, wie angekündigt, und dann auch genutzt wird.

    Es wäre natürlich wünschenswert gewesen, einen besseren JMStV mit mehr Rechtssicherheit zu haben – aber deshalb jetzt einen zumindestens teilweise besseren JMStV abzulehnen und dafür mit dem alten mit höherer Rechtsunsicherheit zu leben? Nein Danke.

  9. Ich will andersrum fragen.

    Wenn nicht entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nicht gelabelt werden müssen, ist dann eine Nichtkennzeichnung gleichbedeutend mit „Ab 0“?

    Und muß man für diese „Ab 0“ Einstufung gerade stehen?

    1. @Lutz:
      Wenn du keinerlei Alterseinstufung vornimmt, entspricht dies rechtlich weder einem „ab 0“ noch einem „ab 18“ (faktisch hingegen könnte es durchaus bei Leuten mit Filter natürlich auf „ab 18“ hinauslaufen, wobei ich mir eher vorstellen würde, dass ein Filterhersteller dann wohl eher nochmal versuchen würde, eine redaktionell gepflegte URL-Liste und Keyword-Scanner zu verwenden, wie es bislang sowieso praktiziert wird, als prinzipiell zu blocken, weil das die Akzeptanz der Software ansonsten natürlich gefährdet) – sie ist schlicht nicht vorhanden, womit die sonstigen Regeln bezüglich entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte gelten, d.h. genau die Regeln, die mit dem alten JMStV bereits gelten.

      Gerade stehen musst du also nicht für die „Einstufung“ (die ja nicht stattfand), sondern dafür, wenn sich dann eventuell doch entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bei dir befinden und du keine Einstufung vorgenommen hast – was rechtlich genau dem aktuellen Ist-Zustand nach altem JMStV entspricht.

      Die Alterseinstufungen, insbesondere die zusätzlich privilegierten Alterseinstufungen nach von Selbstkontrollen bereitgestellten Werkzeugen (die allerdings leider noch nicht öffentlich verfügbar sind wohl – ich hoffe wirklich, diese kommen tatsächlich, sonst wird das alles eine Nullnummer) bieten also vor allem dem Anbieter Schutz, indem Sachverhalte, die vorher ordnungswidrig gewesen wären, nicht mehr ordnungswidrig sind.

      Rechtlich auf der sichersten Seite wäre man in der Tat mit einer prinzipiellen „Ab 18“ Einstufung aller Inhalte, wobei man dann natürlich massives Overblocking herbeiführt, das in Niemandems Sinne sein sollte. Wünschenswert wär es also durchaus, wenn die Leute das FSM-Selbsteinstufungswerkzeug (wenn man es denn nur endlich mal sehen könnte….) nutzen würden, und sei es nur, um eine „Ab 0“ Einstufung herbeizuführen.

  10. @Markus Peter:

    Das kann er bereits jetzt. Wer nach dem 1.1.2011 abmahnfähig ist, weil er entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte hat, wäre das auch vor dem 1.1.2011 schon gewesen.

    Sorry, aber das stimmt so einfach nicht.

    aber die Art und Weise wie hier die letzten Tage abweichende Meinungen abqualifiziert werden, stößt mir bitter auf. Udo Vetter ist genauso qualifiziert zum Thema wie andere Anwälte.

    Ich mag nicht über Vetters Qualifikation diskutieren (das wäre anmaßend), stelle aber fest, dass er einige Punkte recht locker sieht, bzw. in anderen wohl schlicht daneben liegt (Ganz ähnlich ist es mit der FSM-FAQ, die einige Punkte schlicht ausblendet).

    Ansonsten ist selbst bei den von dir verlinkten Artikeln deutlich zu sehen, dass Vetters Ansicht im großen und ganzen unangetastet bleiben.

    Auch das stimmt nicht. Quellen mit anderen Ansichten hatte ich ja bereits verlinkt.

    Privilegierung von „Erotik-Anbietern“

    Auch das ist ein Punkt, über den man durchaus diskutieren kann. Fakt ist: Der JMStV gibt dieser Deutung her. Nicht für FSK18, aber eben für FSK16-Content.

    Ich für meinen Teil hoffe jedenfalls, dass der JMStV-E NICHT gestoppt wird. Er ist besser als der Alte.

    Sorry, nein. Insbesondere die mittelbaren Folgen (wir sind uns vermutliche einig, dass JMStV in den ersten Monaten für die meisten Blogger/kleinen Anbieter zunächst keine unmittelbare Folgen haben wird) sind indiskutabel.

    Der JMStV bringt schon immer eine gewaltige Rechtsunsicherheit mit sich.

    Richtig. Und mit dem neuen JMStV wird es schlimmer.

    Der neue bringt weniger Rechtsunsicherheit, zumindestens wenn das angeblich kostenlose Selbstklassifizierungswerkzeug von der FSM wirklich kommt

    Falsch. Könntest du bitte diese absolut lächerliche Propaganda unterlassen?

    1. @Jörg-Olaf Schäfers

      Meine Aussage: „Das kann er bereits jetzt. Wer nach dem 1.1.2011 abmahnfähig ist, weil er entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte hat, wäre das auch vor dem 1.1.2011 schon gewesen.“
      Deine Aussage: „Sorry, aber das stimmt so einfach nicht.“

      Klar. Sagt wer, dass das bislang nicht möglich ist? Du? Dass auf Grundlage des JMStV in der Vergangenheit sowohl rechtskräftig abgemahnt wurde als auch wettbewerbsrechtlich geurteilt wurde ist einfach ein Faktum, das selbst du nicht wegleugnen kannst, auch wenn sich das Vorgehen bislang auf §4 konzentriert hat. Der einzige Punkt, warum §5 in der Regel nicht herangezogen wird, ist, dass die selbe Rechtsunsicherheit, die wir alle als Anbieter haben, bzgl. Entwicklungsbeeinträchtigung natürlich auch den potentiellen Kläger und damit Abmahner trifft und so eine Abmahnung schnell nach hinten losgeht, wenn sich das Gericht gegen eine Entwicklungsbeeinträchtigung entscheidet – oder der Abgemahnte für eine Negative Feststellungsklage.

      Wenn wir das weiter fassen wollen, als meine ursprüngliche Aussage (die sich ja allein auf das Thema „Entwicklungsbeeinträchtigung“ bezieht: Das einzige erhöhte Abmahnrisiko tragen also Leute, die eigentlich SCHON VORHER einen Jugendschutzbeauftragten benötigt hätten, und bei denen ab dem 1.1.2011 dann offensichtlich wird, dass keiner vorhanden ist, weil im Impressum keiner genannt wurde. Die Rechtsverletzung lag damit aber trotzdem schon nach altem JMStV vor.

      Ach ja, ich bin noch nichtmal ein Unterstützer des JMStV an sich – mir ist lediglich der neue deutlich lieber als der alte. Zu verbessern gäbe es, wenn man diese Maßnahme denn nun unbedingt haben muss, an anderen Stellen als der Altersfreigaben-API (die ich begrüße als den ersten echten Fortschritt seit 2002) genug, z.b. an der unzulänglichen schwammigen Definition von Entwicklungsbeeinträchtigung oder der Tatsache, dass selbst im neuen JMStV die Zugeständnisse ans „Web 2.0“ bei weitem nicht weit genug gehen und nur die FSM-Codex-Regelung letztendlich enthalten ist, von der man aber immerhin versuchen könnte, als betroffener Anbieter vor Gericht dann auch ohne Mitgliedschaft über Analogie den Beweis zu führen, dass man geeignete Maßnahmen getroffen haben.

      (Im alten JMStV gab es übrigens keinerlei Zugeständnis an dieser Stelle! Da können einzelne Anwälte, die mit der Rechtspraxis nicht vertraut sind noch so sehr vom Haftungsausschluss über TMG reden – Haftungsausschluss schützt nicht vor der Unterlassungspflicht, wie wiederholt gerichtlich festgestellt wurde! Dies bedeutet, wenn dir die Aufsichtsbehörden an den Karren fahren wollen wegen User-Generated-Content, hast du nach aktuell geltendem JMStV nicht den geringsten Schutz vor Erzwingung der Unterlassung!)

      „Falsch. Könntest du bitte diese absolut lächerliche Propaganda unterlassen?“

      Damit hast du dich für mich endgültig disqualifiziert. Alles was nicht deiner persönlichen Rechtsauslegung entspricht ist also „Propaganda“? Und du forderst mich auf meinen Mund zu halten, obwohl ich mich an alle Regeln halte? Wie war das mit dem freien Meinungsaustausch? Und was genau habe ich von der „Propaganda“? Werd ich am Ende etwa gar von der Regierung bezahlt, oder was? Oder von der FSM, bei der ich kein Mitglied bin? Das wird doch albern.

      Und was soll eigentlich passieren, wenn ich meine „Propaganda“ nicht „unterlasse“?

      Ich denke netzpolitik.org fliegt mit dem heutigen Tag aus meinem RSS-Reader – die Möglichkeit diesen Feed hier ohne deine Beiträge zu abonnieren besteht ja wohl leider nicht. Damit hast du gleichzeitige deine Ruhe vor den so ärgerlichen abweichenden Meinungen.

      Schade. Ich mochte dieses Projekt anfangs, bevor man sich speziell bei dieser Sache so gewaltig verstiegen hat. Es gäb wichtigere Themen – Netzsperren z.b.

  11. Sagt wer, dass das bislang nicht möglich ist?

    Das habe ich nicht geschrieben. Es wäre wirklich freundlich, wenn du mir die Worte wenigstens nicht unmittelbar im Mund rumdrehst. Danke. Ich schrieb, dass aktuelle Staatsvertrag diesbezüglich weitere Möglichkeiten bietet.

    Du? Dass auf Grundlage des JMStV in der Vergangenheit sowohl rechtskräftig abgemahnt wurde als auch wettbewerbsrechtlich geurteilt wurde ist einfach ein Faktum

    Das ist nicht bestritten habe.

    Da können einzelne Anwälte, die mit der Rechtspraxis nicht vertraut sind noch so sehr vom Haftungsausschluss über TMG reden – Haftungsausschluss schützt nicht vor der Unterlassungspflicht

    Irre ich mich, oder ist das gerade ein direkter Angriff auf Udo Vetter, dem du oben noch attestiert hast, dass dessen „Ansicht im großen und ganzen unangetastet bleiben“?

    Damit hast du dich für mich endgültig disqualifiziert.

    Was dich ja offenbar nicht hindert, mir weiterhin meine Worte im Mund umzudrehen.

    Und was soll eigentlich passieren, wenn ich meine “Propaganda” nicht “unterlasse”?

    Nichts. Du bindest halt weiter sinnlos Arbeitszeit. Ich überlege noch, ob ich Absicht unterstelle soll. Auch die Motivation ist mir noch nicht ganz klar. Ist aber auch egal.

    Ich denke netzpolitik.org fliegt mit dem heutigen Tag aus meinem RSS-Reader

    Ich hoffe, wir werden es überleben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.