GVU vs. ElRep: GVU verweigert Unterlassungserklärung (2. Update)

Zugegeben, ich hatte nicht damit gerechnet, dass die GVU die von Mario Sixtus und Alexander Lehmann geforderte Unterlassungserklärung abgibt. Schließlich würde die Abgabe einer Unterlassungsaufforderung auch für andere Urheber Signalwirkung haben, deren Werke Opfer einer GVU-induzierten Netzsäuberung wurden bzw. in Zukunft noch werden. Ausgehend davon, dass das Verfahren der „Löschaufforderungen“ weitgehend automatisiert abzulaufen scheint, wären die Konsequenzen für die GVU kaum überschaubar.

Die Begründung, mit der GVU die Abgabe der Unterlassungserklärung ablehnt, überrascht mich nun aber schon. Die GVU ist der Ansicht, sie sei schlicht „der falsche Ansprechpartner“. Anbei die aktuelle Pressemeldung (noch nicht online verfügbar) im Wortlaut:

Update: Gesprächsangebot von GVU an Sixtus und Lehmann

Organisation nimmt Geschehen zum Anlass für Nachbesserungen

Berlin, 12. August 2010. Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.

Die GVU steht Alexander Lehmann für Gespräche zur Verfügung. Gleichzeitig erneuert sie ihr Gesprächsangebot an Mario Sixtus zum sachlichen Dialog über Tätigkeit und Selbstverständnis der GVU. Danach liegt die Kernaufgabe der Organisation in der Unterstützung und Zuarbeit bei der Durchführung von Strafverfahren. Dieser Ansatz zielt auf den Werterhalt des geistigen Eigentums, zu denen die GVU auch potenziell kritische Inhalte zählt. Die Tätigkeit richtet sich gegen Täter, die am Beginn und an den Schnittstellen der illegalen Massenverbreitung agieren.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die GVU auch zukünftig projektbezogen mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, zu denen auch OpSec Security zählt. Das aktuelle Geschehen nimmt die Organisation zum Anlass, konkrete Verfahrensweisen nachzubessern und zu optimieren.

[Update, 13:30]: Laut Mario Sixtus hat zumindest die Münchener Firma OpSec Security die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben:

[Vorgeschichte hier.] Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.

Warum die ganze Geschichte etwas komplizierter ist, als von der GVU dargestellt, erklärt Mario in seinem Blog übrigens auch gleich.

[Update, 14:10]: Der von Mario Sixtus und Alexander Lehmann beauftragte Anwalt Udo Vetter erklärt dazu in seinem Blog:

[…] In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

Ich habe meinen Mandanten geraten, hier keinen weiteren Streit zu suchen. Dieser wäre weitgehend auf formaler Ebene auszutragen, nämlich auf dem Gebiet der Beweislast. So ein Rechtsstreit brächte ein enormes finanzielles Risiko mit sich. […]

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24 Ergänzungen

  1. Das könnte sogar stimmen.

    DIe Löschung wurde ja von OpSec Security veranlasst.
    Dass sich die GVU deren Verhalten zurechnen lassen muss ist nicht ohne weiteres klar.
    Einfach eine Abmahnung an OpSec raus und überlegen, wie man dann an die GVU ran kommt wäre wohl sinnvoll.

    1. Mario Sixtus schreibt dazu in „Raublöscher geben Unterlassungserklärung ab“, dass die GVU den schwarzen Peter an OpSec abgeschoben hat, die wiederum die Unterlassungserklärung abgegeben haben:

      Hintergrund: Am Tag unserer Abmahnung gegen die GVU meldete OpSec sich mit einer Mail bei uns, die man inhaltlich etwa so zusammenfassen kann: „Wir waren das! Nicht die GVU! Der Name der GVU stand nur irrtümlich in den Take-Down-Dingern! ‚Tschuldigung!“ Daraufhin hat Udo zwei weitere Abmahnung nach München geschickt.

      Sowohl die GVU, als auch OpSec behaupten steif und fest, dass letzteres Unternehmen in dieser Sache ohne direkten Auftrag des ersteren gehandelt hatte. Man kann nun natürlich mutmaßen, ob die GVU ihren Dienstleister hier als Sündenbock vorschickt. Das wäre von unserer Seite allerdings schwer zu beweisen. Ja, es schmeckt in der Tat ein wenig bitter, aber von einem weiteren gerichtlichen Vorgehen gegen die GVU werden wir wohl absehen, da wir schwerlich belegen können, dass die Aussagen von GVU und OpSec falsch sind.

  2. Ich hoffe mal es wird jetzt geklagt. Falls es irgendwie an dem Finanziellen scheitern sollte steht ‚die Netzgemeinde‘ sicher mit Spenden bereit – ich auf jeden Fall.

  3. „5 von 5 Millionen Löschungsaufforderungen im Namen der GVU – Branchenprojekt richtet sich gegen Portalseiten mit illegalen Inhalten“

    im Namen der GVU, schreiben OpSec und GVU selbst in einer „gemeinsamen Presseerklaerung“….

  4. Kanoniere ausgetauscht und weiter gehts mit den automatisierten Kanonen, welche mit Streu-Munition auf Spatzen feuern.

    Vielleicht sollte man mal extra ein paar eigene Wellensittiche ins Zielgebiet fliegen. Obwohl, die „Kollateralschäden“ häufen sich eh schon, ist wahrscheinlich gar nicht nötig.

  5. Also die Presseerklärung dürfte einiges an Beweiskraft haben.
    Ganz so aussichtslos ist das wohl nicht.

  6. Nur mal so am Rande: Die Wortschöpfung „Raublöscher“ ist grandios, ich könnt‘ mich jedes Mal wegwerfen…

  7. Wenn die GVU nicht dafür gerade zu stehen hat, warum veranlasst OpSec dann Löschungen in deren Name? Bei Vimeo stand doch Sperrung durch GVU, nicht durch OpSec.

  8. Stimme mit meyleen überein.
    (crosspost von sixtus.cc):
    Warum hat GVU sich entschuldigt, wenn sie damit nichts zu tun hatte? Und warum spricht sie von der OpSec als „Dienstleister“ (siehe dein vorheriges Blog), wenn die OpSec nicht in ihrem Dienst gehandelt hat?
    Und ausserdem, von wem wird OpSec beauftragt und bezahlt? Auf freiwilliger Basis machen die das bestimmt nicht. Ich denke bezüglich einem Auftragsverhältnis GVU/OpSec besteht hier starker Anfangsverdacht (nicht unbedingt im rechtlichen Sinn), wahrscheinlich ist das sogar leicht nachweisbar.

  9. Sehe ich das jetzt richtig, dass sich die GVU (und auch die Leute hinter OpSec) immer rauswieseln können? Weil die müssen ab jetzt bloß für jede Aktion eine neue Firma gründen und falls es Kollateralschäden gibt, diese „eventbedingte Firma“ die Unterlassungserklärung abgeben lassen. Damit ist die Unterlassungserklärung in diesem Bereich praktisch wertlos. Toll!

  10. Mal eine Frage in eine andere Richtung: Könnte jetzt nicht Person XY eine Firma Z gründen und über die einen Torrent-Tracker, Streamportal, Fileserver etc. betreiben und wenn sie abgemahnt wird, gibt halt Z eine Unterlassungserklärung ab und wird in Aetsch umbenannt? Das wäre dann exakt die selbe Taktik, die auch die GVU fährt und somit offenkundig für rechtens hält.

    Ich bin übrigens immer noch für öffentlichkeitswirksame Aktionen vor der GVU-Zentrale, um die Sache mal über die Grenzen der Blogs bekannt zu machen. Richtig genial wäre natürlich auch, wenn Mario oder Alex sich jetzt hinsetzen und einen Film „Raublöscher sind Verbrecher“ produzieren.

    1. @Lauscher: Tja, ab heute werden wohl eine ganze Menge Leute ihren Internetanschluss auf eine Ltd. in Übersee anmelden.

  11. @Lauscher: Im Privaten laeuft es genau anders herum – hast du einen DSL-Anschluss ist egal, ob du was warst oder nicht. Entweder Du warst es, dann
    echt so oder eben nicht, dann eben mitgehangen mitgefangen du Stoerer.

    Nein nein, machen wir uns nichts vor: die GVU stellt schon sicher, dass sie jeden (egal ob verantwortlich oder nicht) dran bekommt und selbst nie (wiederum egal ob verantwortlich oder nicht) dran kommt.

    1. da sieht man wie tief die GVU in der „szene“ wirklich steckt. ;)

      von denen hab ich auch ewig nichts mehr gehört, außer eben das raublöschen.

  12. „Dieser Ansatz zielt auf den Werterhalt des geistigen Eigentums, zu denen die GVU auch potenziell kritische Inhalte zählt.“

    Der gnädige Tonfall, in dem hier zähneknirschend ungrammatisch zugestanden wird, daß “auch” Kritik drin ist, jedenfalls solange es sich um die vermutlich harmlosere “potenzielle” Kritik handelt (was ist das genau?), und daß darüber im übrigen die GVU (wer sonst?) entscheiden will, demonstriert eines ganz klar: Wie wenig es bei dem so verstandenen “Werterhalt” um die Ermächtigung von Urhebern und wie sehr es vielmehr um den Machterhalt jener Privilegierten geht, die Verwertungsrechte konzentrieren.

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