GVU meldet: Alles ist gut! Wirklich?

Die GVU hat im Laufe des Tages eine zweite Pressemeldung veröffentlicht, die mich ein wenig ratlos zurücklässt. Man betont darin noch einmal, dass die gelöschten Videoclips von Mario Sixtus und Alexander Lehmann innerhalb von 24 Stunden wieder online waren. Das ist schön, im Grunde aber eine Selbstverständlichkeit. Wer Mist baut, ist für die Beseitigung des Schadens verantwortlich.

Dass die Inhalte überhaupt wieder hergestellt werden konnten, ist dabei wohl vor allem dem Videoportal Vimeo zu verdanken. Anfangs musste man noch befürchten, dass zumindest die Kommentare und Diskussionen zu Alexander Lehmanns Clip „Du bist Terrorist“ unwiderbringlich verloren seien.

Interessant auch, dass die GVU explizit betont, man habe sich bei Mario Sixtus und Alexander Lehmann schriftlich entschuldigt. Auch das ist wohl das Mindeste, was man von ertappten „Raublöschern“ erwarten darf.

Die geforderte Unterlassungserklärung hingegen hat die GVU bisher noch nicht abgegeben, wie mir Mario Sixtus gerade auf Rückfrage bestätigte. Im Falle weiterer „fehlerhafter Löschungsaufforderungen“ von Sixtus‘ Clips muss die GVU daher keine Vertragsstrafe fürchten.

Bemerkenswert finde ich aber vor allem den letzten Absatz der Pressemeldung:

Bei der Nachprüfung ist der GVU noch am Rande aufgefallen, dass bei der Verlinkung der fraglichen Videos auf dem bekannten Raubkopie-Portal „Monsterstream“ gegen die CC Lizenzbedingungen verstoßen wurde, welche die Einbettung in dieser Form nicht zulassen.

Richtig ist, dass die Clips offenbar nicht lizenzkonform eingebettet wurden. Zum einen verzichtet das inkriminierte Portal auf die in der CC-Lizenz geforderte Nennung des Urhebers, zum anderen verbietet die Lizenz Creative Commons “BY-NC-SA 3.0″ eine kommerzielle Nutzung.

Sollten sich die Alexander Lehmann und Mario Sixtus nun für die fürsorgliche „Nachprüfung“ bedanken? Nun, man kann die Sache auch anders sehen.

Ausgehend davon, dass die wenigstens Empfänger der Pressemitteilung mit den Feinheiten der CC-Lizenzen vertraut sind und die GVU vorsorglich auf verwirrende Details verzichtet, soll von obigem Absatz wohl vor allem eines hängenbleiben: „Eigentlich haben wir doch nur unseren Job gemacht!“

Davon ab: Warum ausgerechnet die Löschung fehlerhaft eingebetteten Originalmaterials durch Dritte (siehe auch „Geschäftsführung ohne Auftrag“) einem Urheber bei der Wahrung seiner Rechte helfen sollte, weiß wohl nur die GVU.

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32 Ergänzungen

  1. Die geforderte Unterlassungserklärung hingegen hat die GVU bisher noch nicht abgegeben, wie mir Mario Sixtus gerade auf Rückfrage bestätigte. Im Falle weiterer “fehlerhafter Löschungsaufforderungen” von Sixtus’ Clips muss die GVU daher keine Vertragsstrafe fürchten.

    Für mich als Rechtslaien: soll heißen der Herr Vetter muss die GVU verklagen? Wäre ja zu schön, wenn die verurteilt würden.

    Grüße,
    Drizzt

  2. Ja gut, den Artikel finde ich einigermaßen sinnfrei. Die GVU betreibt jetzt halt Schadensbegrenzung und ist so clever, dies auch mediengerecht öffentlich zu tun. Vermutlich, um die große Welle, die durch die Netzlandschaft geht, etwas zu brechen. Richtig, es ist das Mindeste, ohne Reaktion oder mit einer Ausrede wäre das genauso thematisiert worden.

    Die genannten Unterlassungserklärungen dürften davon ja nicht beinträchtigt werden, hoffentlich.

  3. Ich finde es traurig, dass sich die Herrschaften der GVU solche Spitzen in ihren Erklärungen nicht verkneifen können. Es wirkt ein Bisschen wie die Reaktion eines unreifen, bockigen Kindes, das obwohl es sich der Fehler bewusst ist, diese nicht zugeben will. Da muss dann immer noch ein Aber hinter her. Wie gesagt: Traurig!

  4. Der Kommentar, dass das inkriminierte Portal gegen die CC-Bedingungen verstösst, lässt seitens Dritter überhaupt keinen Rückschluss auf einen Urheberrechtsverstoss zu: Die Urheber hätten dem Portal ja eine Nutzung unter einer anderen Lizenz einräumen können. Sofern die GVU hier also ohne Auftrag der Urheber handelt, hätten sie ebenso gegen das Urheberrecht verstossen, wenn die Filme auf dem Portal selbst gelöscht worden wären.

  5. Selbst wenn es auf monsterstream nach CC-Lizenz falsch eingebettet ist, und die GVU Zuständigkeit hätte (…), löscht man das nicht dort von wo sondern dort wo es eingebettet wird.

    Da es auf Vimeo von den Urhebern selbst eingestellt wurde, spielt die CC-Lizenz dort keine Rolle.

    „Nennung des Urhebers“ sehe ich als erfüllt – ist hardcoded in den Videos selbst.

    Was in den Videos selbst fehlt ist die Nennung der CC-Lizenz, was bei der Einbettung auf monsterstream angegeben werden müsste (?).

    Kritikpunkt kommerzielle Nutzung könnte bei monsterstream stimmen aufgrund der Werbung.

  6. Diese GVU Löschaktion erfüllt mich mit so viel Wut und Ratlosigkeit, dass ich hier im Hinweise bitte, wie sich die Löschaktion „beantworten“ lässt. Sollte man seiner Empörung mit einem Brief an die GVU Asudruck verleihen? Fühle mich ohnmächtig.

  7. @Jensel (4):
    Sehe ich genauso. Eine CC-NC-?-Lizenz verbietet dem Urheber nicht, das Werk auch zusätzlich kommerziell zu lizenzieren. Der Urheberrechtsverstoß kann hier also nur vermutet werden. Die GVU spricht ja auch korrekterweise vom Verstoß gegen CC-Lizenzbedingungen.
    Auch wenn Monsterstream in diesem Fall wohl kaum über so Lizenzierung verfügen wird ;)

  8. @Drizzt:

    Herr Vetter muss die GVU verklagen? Wäre ja zu schön, wenn die verurteilt würden.

    Zunächst hat die GVU noch bis morgen Zeit. Anschließend stellt sich die Frage, ob und in welcher Form eine Eskalation den damit verbundenen, auch monetären, Aufwand lohnt. Darauf könnte auch die GVU spekulieren.

    @nikosch:

    Ja gut, den Artikel finde ich einigermaßen sinnfrei. Die GVU betreibt jetzt halt Schadensbegrenzung und ist so clever, dies auch mediengerecht öffentlich zu tun.

    Die zu dokumentieren, bzw. die Art und Weise transparent zu machen, wie man neumediendeutsch ja so gerne sagt, ist der Sinn obiger Zeilen. Dienend, ihr Blogger.

    @Jensel: Nun, bei einer Einbindung von Material, das explizit unter einer anderen Lizenz veröffentlicht wurde, ist das zumindest grenzwertig. Die Feinheiten sind aber eher was für Markus und die CC-Experten bei Newthinking. Ich bin auch nur Nutzer.

    @RCL:

    Selbst wenn es auf monsterstream nach CC-Lizenz falsch eingebettet ist, und die GVU Zuständigkeit hätte (…), löscht man das nicht dort von wo sondern dort wo es eingebettet wird.

    Genau. Siehe letzter Satz.

    @Christian: Ich unterstelle der GVU nach all den Jahren eine gewisse Schmerzfreiheit. Die ist wohl auch nötig, wenn man den ganzen Tag heldenhaft wie David gegen das Böse kämpft …

    1. @Jörg-Olaf Schäfers: Also bevor die Klage gegen die GVU aus finanziellen Gründen scheitert, bin ich sicher, würden nicht nur hier einige bereit sein, in Vorleistung zu treten (schließlich müsste das Geld ja nach der Verurteilung wieder zurückkommen, oder?)… Und die GVU hätte es wirklich (ich kann mich da Marios Einschätzung bzgl. Kindern, Schulhöfen und Handschellen nur anschließen) verdient.

      Grüße,
      Drizzt

      P.S.: Geht das nur mir so oder bekommen gerade alle sehr seltsame Captchas zu sehen?

  9. @Bundesrainer: Dass ElRep auch kommerziell lizensiert wird, ist ja unstreitig. Immerhin handelt es sich um Auftragsarbeiten für das ZDF, das wiederum eine freie CC-Lizensierung gestattet.

    Der Punkt ist, dass sich das Portal aus einer Quelle bedient, die eben keine „kommerzielle“ Lizensierung erlaubt. Damit wäre eine konkrete Lizenzbedingung verletzt – Imo unabhängig von Dritten möglicherweise unbekannten Nebenvereinbarungen.

  10. Das sollten wir auch mal probieren! Wenn wir mit der Hand in der Keksdose erwischt werden, schnell alle Daten loeschen und sagen, „Schwamm drueber, alles nicht so wild!“.

    Die GVU hat grossen Mist gebaut. Und wurden dabei erwischt. Und nun muessen sie glaubhaft sicherstellen, dass sie das nie wieder tun. Und dazu gehoert eine strafbewaehrte Unterlassungserklaerung.

    Grade die GVU sollte das wissen….

    1. @Sebastian #10: Nö, viel direkter, bei einer Filesharing-Abmahnung alle angegebenen Files löschen und einen offenen Brief mit einer großzügigen Entschuldigung an die GVU schicken. Nur leider ist man dann trotzdem der blöde – längerer Arm und so.

      Wie auch immer, man sollte halt hier juristisch rausholen, was geht. An einer Sammelaktion dafür wäre ich auf jeden Fall auch dabei. Und wenn man mal bei den Abmahnforen nachfragt, finden sich da sicher noch ein paar mehr.

      Ansonsten ist dieser Fall auch eine gute Vorlage für Flashmobs oder Demos vor der GVU-Zentrale. Oder für lustige Plakate auf der Freiheit statt Angst. :-) Wobei letzteres schon wieder mit Vorsicht zu genießen ist (Bestätigung von Vorurteilen wie „Datenschutz brauchen doch nur die ganzen Mordkopierer!“).

      PS: Was für Captchas bekommt ihr denn so? ;-)

  11. Es bleibt zumindestens wie schon gesagt eine Aktion ohne Auftrag und dadurch nicht zulässig.

    Wenn sie nix unterschreiben würde ich sie verklagen. Wenn ich was unter CC reinstelle dann bin ich es der nach Zivilgesetzgebung gegen Verstöße vorgehen muss, bzw jemanden beauftragen muss.

  12. Mal ne Frage zur CC-Lizenz. Auf dem Portal mal kurz nachgeschaut, wird für das Video „Du bist Terrorist“ auf die Website verwiesen. Gut, nen Rechtschreibfehler ist im Satz enthalten, aber egal. Ebenso wird der Author genannt, wenn auch nur im Video. Wäre die Frage ob auf der Ebene dann wirklich gegen die CC-Lizenz verstoßen wurde. Vielleicht kann mich da mal wer aufklären.

    Und kommerzielle Nutzung?
    Ich seh zwar Werbebanner, mehr aber nicht. Zieht das wirklich?

    Oder haben wirs nicht eher mit einem Gegenargument zu tun, welches das eigene Fehlverhalten relativieren könnte?

    Naja halt nen Gedankenspiel.. Zumindest scheint das Verhalten der Presseabteilung der GVU professioneller aufgestellt zu sein.

  13. „Monsterstream“? Und da kann ich umsonst Videos gucken? Danke, GVU, schau ich gleich mal vorbei!

  14. Artikel: „(…) soll von obigem Absatz wohl vor allem eines hängenbleiben: “Eigentlich haben wir doch nur unseren Job gemacht!”“

    Nein, eigentlich nicht. Die beiden Opferparteien haben selbst angegeben nie etwas mit der GVU zu tun gehabt zu haben. Mag sein, dass die GVU nur das getan hat, was sie auch sonst tut, aber sie hat ohne Auftrag gehandelt. Wenn ich als Abschleppunternehmen ohne Auftrag Autos abschleppe, gibt es juristisch auf die Fresse. So einfach ist das.

  15. Wieder einmal der Mythos vom \sich entschuldigen\.

    Man kann jemanden \um Entschuldigung bitten\ — aber sich selber zu \entschuldigen\ ist glücklicherweise nicht möglich. Aber wohl intendiert.

  16. @jan (18)
    Auf der Seite komme ich nciht mehr über das Intro hinaus. Evtl waren das zu viele GVU-Beschwerden ;)

    Im übrigen: Die GVU tritt mit falschen Behauptungen (1. meldet einen Verstoß der keiner ist und 2. gibt sich als Urheber bzw. dessen Vertreter aus) an eine Partei (Vimeo) heran droht ihr mit juristischen Mitteln (nichts andres ist die Takedown notice) und nötigt sie damit, das (geistige) Eigentum Dritter (Urheber der Filme und Kommentare) zu zerstören und das ansehen jener in der Öffentlichkeit (schau mal, der ist auch einer dieser Raubmordkinderschänderterroristenkopierer) zu beschädigen.

    Da kann eine Abmahnung doch nicht das Ende der Fahnenstange sein…

  17. Eine GoA ist nicht per se unzulässig.

    Entscheidend ist hier, dass für die Zulässigkeit der GoA das Material ausschließlich auf der einbettenden Seite (also Monsterstream) hätte entfernt werden dürfen, und nicht auf der vimeo Seite – denn dort war es ja durch den Urheber selbst zur Verfügung gestellt worden.

  18. Man fragt sich, ob die GVU bzw. deren Dienstleister nicht mehr oder weniger automatisiert alles als Abuse melden, was bei den einschlägigen Portalen eingelinkt ist und halbwegs wie ein richtiger Film aussieht.

  19. Mal ne Frage zur CC

    Im Video selbst kommt am Ende doch sicher ein Abspann mit Namensnennung, also wird da doch sicher die „by“ Klausel eingehalten. Gleichfalls ist „Monsterstream“ bei weitem keine kommerziell agierende Seite! Wobei das wieder Interpretationssache ist, wie auch damals beim spectrial über TPB.

    1. @Schwabe und andere: Wie Joerg-Olaf schon geschrieben hat, ist es unrelevant, ob Monsterstream hier die CC-Lizenz verletzt hat (Haben sie ganz klar, weil die Webseite definitiv als „gewinnstrebend“ defniiert werden kann – wer es nicht sieht: Mal den Adblocker ausmachen!). Die GVU hat nicht die Rechte von Mario Sixtus und Alexander Lehmann vertreten und es wäre Aufgabe der beiden Urheber gegen Lizenzverletzungen vorzugehen. Und wie Joerg-Olaf auch sagt, geht man dann gegen den Verletzer vor, der ein Video einbindet und lässt nicht einfach die Originalquelle löschen.

  20. Zum feinen Unterschied zwischen CC-Lizenzverstoß und Urheberrechtsverstoß.

    Allen CC Lizenzen ist gemein, dass sie eine Weiterverwendung unter bestimmten Bedingungen erlauben, _OHNE_ den Urheber um Erlaubnis zu fragen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Verstoß gegen die CC-Lizenzbedingungen automatisch einem Urheberrechtsverstoß gleichkommt. Der mutmaßliche „Dieb“ kann ja den Urheber um eine Veröffentlichung unter anderen Bedingungen gefragt haben, oder dieser duldet dies einfach stillschweigend.

    Als Außenstehender ohne Genehmigung des Urhebers kann ich oder die GVU also nicht einfach einschreiten und das Löschen eines Werkes wegen einem bestehenden CC-Verstoß veranlassen. Dies wäre definitiv ein Urheberrechtsverstoß, da ich mich in die Veröffentlichung einmischte.

    Es spielt auch keine Rolle, wo ich das Löschen veranlasse, auf vimeo oder einem Portal, das den Inhalt einbindet – ich brauche immer eine Genehmigung des Urhebers.

  21. @CC-Lizenz/Schwabe: In den Diskussionen vorgestern (oben verlinkt), waren wir uns soweit einig, dass die Namensnennung am Ende des Clips/Werkes nicht den Anforderungen der CC-Lizenz genügt.

    Da Markus/NewThinking offizieller Ansprechpartner für Creative Commons in deutschsprachigen Raum sind, gehe ich davon aus, dass da so auch vertretbar ist.

    Und ja, Werbebanner machen eine Webseite „kommerziell“ (Das kann für Nutzer von durch Bannern „gesponsorten“ Webspaces ziemlich dumme Folgen haben). Bei einem Clipportal dürften da auch durchaus erhebliche einnahmen sein.

    Oder haben wirs nicht eher mit einem Gegenargument zu tun, welches das eigene Fehlverhalten relativieren könnte?

    Das eine schließt das andere ja nicht aus.

    @thomas:

    Man fragt sich, ob die GVU bzw. deren Dienstleister nicht mehr oder weniger automatisiert alles als Abuse melden

    Laut Pressemitteilung will die GVU seit 2008 5 Millionen Löschaufforderungen verschickt haben. Das macht in den 952 Tagen seit dem 01.01.2008:

    * 5252 Löschaufforderungen pro Tag
    * 218 Löschaufforderungen pro Stunde
    * nicht ganz 4 Löschaufforderungen pro Minute

    In der aktuellen Pressmeldung wird zudem der technische Leiter des Dienstleisters mit folgenden Worten zitiert:

    „Es handelt sich um einen Fehler im Abgleich-Modul, welches im Rahmen der Zuordnung der gefundenen Links zu den urheberrechtlich geschützten Titeln der Rechteinhaber zum Einsatz kommt. Dieser Abgleich hatte in diesem Fall nicht funktioniert. Der Fehler konnte behoben werden.“

    Das beantwortete die Frage, zumindest weitgehend, oder?

    @Momo:

    Artikel: “(…) soll von obigem Absatz wohl vor allem eines hängenbleiben: “Eigentlich haben wir doch nur unseren Job gemacht!””

    Nein, eigentlich nicht. Die beiden Opferparteien haben selbst angegeben nie etwas mit der GVU zu tun gehabt zu haben.

    Das ist richtig, für den unbedarften Leser der Pressemitteilung aber unerheblich. Genau das ist der Trick.

    @Rababer Streisand:

    Und da kann ich umsonst Videos gucken?

    Tja, man kann sich nur wundern. Ich vermeide den Namen des Portals hier so gut es geht, und die GVU macht gleich in 2 Pressemeldung netzöffentlich Werbung. Sowas gibt’s sonst eigentlich nur bei Honeypots (Was die Geschichte vollkommen absurd machen würde …).

    @Jan:

    Habe meine Wut folgendermassen zum Ausdruck verholfen:

    Bei allem, was ihr tut: Bleibt dabei freundlich und im Rahmen der Gesetze.

  22. @andreas:

    Die GVU tritt mit falschen Behauptungen (1. meldet einen Verstoß der keiner ist und 2. gibt sich als Urheber bzw. dessen Vertreter aus)

    Vorsicht mir solch kühnen Behauptungen ,)

    Tatsächlich kann man selbst über den ersten Punkt diskutieren (nein, müssen wir nicht ,).

    Was Punkt 2 betrifft, würde ich angesichts des Begriffs „Löschaufforderung“ zwar auch davon ausgehen, dass im Namen des Urhebers/Rechteinhabers gefordert wird, zwingend ist es aber nicht.

    De facto wäre eine Formulierung, die lediglich das jeweilige Portal unter Zugzwang sitzt (positive Kenntnisnahme), sogar cleverer.

    Fakt ist: Wir wissen zur Zeit nicht, mit welchem Wortlaut die GVU Löschungen fordert.

  23. Hat eigentlich jemand die Pressemitteilungen der GVU via RSS „abboniert“ (sic!)
    Für solche kapitalen Tippfehler ist wohl auch eine Drittfirma verantwortlich, vermutlich die NähmLich GmbH :D
    Zu lustig.

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