Gema vs. YouTube vor Landgericht Hamburg
YouTube gewinnt vorerst(!) (Update)

Über den Versuch der Gema, von Youtube eine Sperrung von Musiktiteln per einstweiliger Verfügung zu erzwingen, wurde heute vor dem Landgericht Hamburg entschieden.

Update: Die einstweilige Verfügung der Gema wurde von LG Hamburg wegen mangelnder Dringlichkeit abgelehnt. Das Gericht verwies auf das Hauptsacheverfahren, in dem der Streit auf üblichem juristischen Wege mit seiner üblichen Dauer geklärt werden soll. Diese Entscheidung lässt aber keinen Schluss auf das Ergebnis des Hauptverfahrens zu. Das Gericht befand nur, dass das für dringliche Fälle vorgesehene Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung in diesem Fall nicht angemessen sei.

Noch ein Update: Hier geht es zur Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg. (Danke, Georg!)
…und hier auch noch die Pressemitteilung der Gema, die guter Dinge ins Hauptsacheverfahren ziehen wird.

Hintergrund: Nachdem der 2007 zwischen der Gema und Youtube geschlossene Vertrag über Lizenzgebühren für Musikstücke im März 2009 ausgelaufen war, begannen neue Verhandlungen, die bisher zu keinem Ergebnis geführt haben. Die Gema brach die Verhandlungen im Mai 2010 ab, Youtube zahlte keine Gebühren mehr, und die Gema wechselte zur Taktik der einstweiligen Verfügung, die Youtube wiederum anfocht, weshalb die Angelegenheit heute in Hamburg vor Gericht geklärt wird. Laut eines YouTube-Firmensprechers gibt es mit keiner Verwertungsgesellschaft in Europa Probleme, sich zu einigen. Ausnahme sei die Gema.

Über Details des alten Vertrages von 2007 sind keine Details bekannt. Auch über die aktuellen Forderungen der Gema gibt es nur Gerüchte. Nicht schwer zu erraten ist, dass Youtube sie wohl für zu hoch hält.

Wir warten gespannt auf das Urteil, das für heute Nachmittag erwartet wird, und werden diesen Artikel dann updaten.

Für die Wartezeit hier noch 2 Lieder, die man sich momentan problemlos auf Youtube anschauen kann:

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19 Ergänzungen

  1. Klar, es wird auch „gerippt“, aber:

    Ob der Gema mal jemand vorgerechnet hat, wieviel Musik durch YouTube-Videos _verkauft_ wird?

    Eine bessere Werbeplattform mit Kaufanreizen gibt es doch gar nicht.

    Wombel.

  2. Ich bin von kurzem nach Deutschland gezogen (aus der Schweiz). Ich verstehe bei der Problematik noch nicht alles (ausser, dass ich mir halt jeweils ne VPN Verbingung mache, wenn ein Video mal wieder nicht geht.)
    Frage:
    – Gingen denn vor dem Streit zwischen der GEMA und youtube alle Videos? Weil zuvo habe ich noch kein einziges Video nicht anschauen können.
    Oder gibts es noch andere Gründe, wieso Videos nicht verfügbar sind?

  3. Momentan sind die (gefühlt) häufigsten Sperren wegen Urheberrechtsansprüchen von SONY Deutschland.

    Urheber können sich über „als unangemessen melden“ -> „verletzt meine Rechte“ -> „verletzt mein Urheberrecht“ bei jede Video einfach bemerkbar machen. Dass man Urheber ist / die Rechte hat, muss nicht nachgewiesen, sondern nur an Eides statt versichert werden. Geht auch mal schief: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32426/1.html

    Die Gema will aber eher eine Abgabe von Youtube haben, denn die Gema ist ja für das Abspielen in der Öffentlichkeit (TV, Radio, Kneipen etc.) zuständig. Sie hat sich für ihr Vorgehen übrigens von allen Künstlern, die hinter den besagten 600 Titeln stehen, die Einverstndnis eingeholt.

  4. Ich glaube, wenn ich in der Rechtsabteilung von Google wäre, würde ich da überhaupt nicht erscheinen.

    LG Hamburg, da ist doch schon klar, wie das Urteil aussehen wird.

  5. Bei der komplizierten Gemengelage um Rechteverwertung, Urheberrecht und GEMA wäre es sehr nett, wenn hier mal deutlicher zwischen „der Industrie“ und der GEMA sowie den vertretenen Künstlern unterschieden würde. So weit ich weiß ist der Hauptstreitpunkt nämlich, dass Youtube sich weigert, ein tracking für einzelne Titel einzuführen, was es der GEMA erlauben würde, die pauschal abgegoltenen Gebühren von Youtube (pro Aufruf) anteilig auf die Künstler zu verteilen. Was ich jetzt so weltfremd nicht finde und wenig mit „die checken nicht, wie das Internetz funktioniert“ zu tun hat.

    Die reflexhafte Ablehnung überkommener Geschäftsmodelle der Distributoren ist hier fehl am Platz. Die GEMA ist nicht Sony! Zumindest legt das die Beteiligung der Künstler selbst nahe, die die Klage der GEMA unterstützen. Außerdem wurde das Vorgehen der GEMA meines Wissens nach von den Mitgliedern getragen.

    Dass die GEMA selbst häufig mit der Situation der neuen Distributionsmöglichkeiten überfordert ist und außerdem das Prinzip der zentralisierten Ausschüttungsinstitution an Künstler fragwürdig ist, steht nochmal auf einem anderen Blatt.

    Weil ich die Situation selbst gerne besser verstehen möchte, bitte ich um mehr Aufklärung. Hier so ein Video über „Fuck Sony“ zu posten, halte ich für wenig hilfreich.

  6. @erz
    Hier so ein Video über “Fuck Sony” zu posten, halte ich für wenig hilfreich“

    was du für hilfreich findest oder nicht, interessiert mich nicht die bohne, um das mal klar zu stellen.

    herr besserwisser

  7. Die pauschale Abgabe pro Aufruf ist doch auch wieder nicht zu Ende gedacht: Demnach würde es keinen Unterschied machen, ob man nur die ersten paar Sekunden eines Stücks betrachtet und dann abbricht oder sich das Video komplett ansieht. Es geht hier eben nicht direkt um eine „Aufführung“ (was in den meisten Fällen nur Abspielen ist), sondern um einen Abruf.

    Technisch gesehen wäre selbst eine sekundengenaue Abrechnung möglich. In der Praxis wären das aber nur Rechenspielchen am Rande, denn es geht hier im Endeffekt doch ausschließlich um die Höhe der Vergütung als Gesamt-Summe.

  8. ist das abrechnungssystem pro sekunde nicht sowieso gescheitert?

    so gesehen finde ich ein fuck sony… deutlich zielführender als der fortbestand der jetzigen situation.

  9. Ich habe nur die Oberschrift und etwas weiter Landgericht Hamburg gelesen. Ist doch klar was dabei raukommt.

  10. Den Titel von Eure Muetter kannte ich noch nicht. Aber ich habe herzhaft gelacht, vielen Dank dafuer. Das trifft den Nagel doch auf den Kopf! ;)

  11. „Über Details des alten Vertrages von 2007 sind keine Details bekannt.“ Ähm ja mir persönlich würden ja die groben Rahmendaten reichen… aber die Details der Details wären natürlich auch interessant

  12. Zitat aus der Pressemitteilung des LG Hamburg:
    „Allerdings hat das Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, dass den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht. Es liege nahe, dass die Antragsgegnerin zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen habe.“
    Quelle: http://l.hh.de/3asMB8

    Das deutet ja recht klar die Richtung fürs Hauptsacheverfahren an.

  13. ich verstehe nicht wieso youtube so ein problem damit hat, genaue klickzahlen und spieldauer für eine sekundengenaue abrechnung an die gema weiterzugeben!?!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.