Geleakt: Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

iRights.info hat den Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger erhalten und veröffentlicht (PDF).

Schon seit einiger Zeit war darüber spekuliert worden, dass die Verlage einen Gesetzesentwurf vorbereiten; aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) war zu hören, dass man wünsche, dass Verlage und Journalistenvertreter sich auf eine Position einigen, bevor sich das Ministerium der Sache annehme. Hier muss sich das BMJ die Frage gefallen lassen, wie sinnvoll es ist, sich einen Gesetzesentwurf von Verlagslobbyisten und Gewerkschaften entwerfen zu lassen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie ein weites Spektrum berechtigter Interessen außer Acht lassen würden. [….]

Beide Entwürfe sind nicht nur unausgegoren. Sie räumen auch die im Vorfeld geäußerten Bedenken der Kritiker eines Verleger-Leistungsschutzrechts in keiner Weise aus, machen zudem nicht deutlich, wie ein solches Recht überhaupt gerechtfertigt werden kann. Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen und die Berichterstattung und Informationsvermittlung sowie -beschaffung in einer Weise beeinträchtigen, die bislang nur in Ansätzen absehbar ist. Die Entwürfe machen mehr als deutlich, dass die vielfältigen Kollateralschäden mit gesetzlichen Formulierungen nicht vermieden werden können. Sie sind vielmehr eine Folge der Idee des Leistungsschutzrechts für Presseverleger selbst.

Interessant ist auch die ausführliche Analyse von iRights.info zum Gesetzentwurf.

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17 Ergänzungen

  1. Die Ursprungsüberlegung der Verlage, in das internet zu gehen, war doch relativ einfach. Man stellt Beiträge ein und finanziert sich über Werbung. Nach ein paar Jahren hat man gemerkt, dass kein (oder nicht genügend=weiss man ja nicht genau) Geld verdient wird bzw. sogar Verluste gemacht werden. Darüber hinaus nutzen Dritte ganz oder teilweise die Texte (u.a. auch Google).
    Aus meiner Sicht ist es ganz einfach. Wenn das eigene Geschäftsmodell (finanziell) nicht funktioniert, so muss es vom Markt genommen werden, oder es wird für den Zutritt Geld verlangt. Den Gesetzgeber für den eigenen Geldbeutel zu bemühen, ist m.E. schlicht unmoralisch. Wer sich als Politiker (oder Gewerkschaftler) sich so vor den Karren spannen lässt, hat seine Legitimation verloren.
    Ich kann nur hoffen, dass diesem Blödsinn schnell ein Ende bereitet wird.

  2. iRights.info stellt fest:

    Wenn […] sich das Leistungsschutzrecht auf kleinste […] Teile ihrer Presseerzeugnisse erstreckt, wird damit die Sprache an sich monopolisiert.

    und macht das an den Worten „Hans im Glück“ deutlich, für die, sollte man sie verwenden, obwohl sie in irgendeinem Verlagserzeugnis stehen, man zukünftig vorher den entsprechenden Verlag um Erlaubnis fragen und Lizenzabgaben zahlen muss.

    Jetzt also „geistiges Eigentum“ an Wörtern und Satzteilen. Wann kommt ein Gesetz, dass das Sehen mit den eigenen Augen abgabenpflichtig macht? Gene, die seit Ewigkeiten existieren, sind ja auch bereits das „geistige Eigentum“ einiger Konzerne.

    Wann wird diesem Wahnsinn endlich Einhalt geboten?

  3. Vor allem der DJV mit seiner (an vorderster Stelle) sehr deutlichen Positionierung gegen(über) Bloggern überrascht mich hier nicht. Aber „Verdi“ nun gleich gar nicht. Warum sollten denn gerade Gewerkschaften, traditionell der Sozialdemokratie nahestehend, es anders machen als eben die Letztgenannte, die sich ja in den letzten Jahrzehnten konsequent an konservative (und) Arbeitgeberpositionen herangearbeitet hat (was dann zu der etwas irrigen Wahrnehmung einer „sozialdemokratisierten CDU“ führt)? So, wie wir statt zwei (resp. drei) „Volksparteien“ im Ergebnis eh nur noch eine „CSDPDU“ haben, sehen eben auch die Gewerkschaften das Verteidigen alter Sturkturen (in ihrer großen Not eben auch mit den originären „Gegnern“) als „alternativlos“[tm] an, da sie sich offenbar dem raschen Wandel der Realität nicht gewachsen, ja von ihm gar bedroht fühlen. Wohin die Reise geht, hat man doch schon bei dieser peinlichen Verdi-Copyright-Party neulich mit olle Dieter G. sehen können…

  4. Ein wahrgewordener Alptraum: Die CDU/FDP-Regierung ist tatsächlich inkompetent (soweit nichts neues) und schafft es, ihre Inkompetenz in Gesetze zu gießen. Die FDP hat auch im letzten Wahlkampf nichts dazugelernt. Und eine Begründung, wozu dieses Leistungsschutzrecht gut sein soll, welchen (wirklichen) Mehrwert es gegenüber den bisherigen Regelungen haben soll und welche „Leistung“ hier überhaupt schützenswert ist benötigt die Bundesregierung anscheinend auch nicht.

    Ich weiß grade nicht, ob ich wegen dem Ergebnis weinen oder wegen der Inkompetenz lachen soll, tendiere aber zu ersterem.

  5. Wähle die Piraten, da sie dem Leistungsschutzrecht glaubwürdig kritisch gegenüberstehen. Übermorgen ist es soweit!

  6. Wenn dieses Gesetz jemals Realität wird, können wir das Internet zu Grabe tragen.

    Wenn Verleger nicht wollen, dass Google mit ihren Überschriften (!!) Geld verdient, dann sollen sie ihren Scheiß aus dem Google Index streichen lassen. Oder ganz aus dem Internet nehmen.

  7. #8: Mein Herr, da haben Sie aber das Thema nicht verstanden. Es geht mit dem L. ja gerade darum, nach Belieben uninteressanten und unerwünschten Mist in dieses geizige Internetz zu stellen und, unabhängig davon, ob das irgendwen wirklich interessiert, dafür klingende Taler einzusammeln.

    Stell dir als Analogie einfach kleine Kinder vor, die ungenießbare Kuchen aus Sand, Rollsplit und Kaninchenkötteln zusammenpappen und plärren, wenn die keiner essen mag.

  8. Sehe es so – Schutz bedeutet bei CDU/FDP = Sicherheit.

    Die geht nach deren Auslegung vor Freiheit.

    Die Schlinge wird immer enger gezogen, Meinigsfreiheit befindet sich auf dem absteigenden Ast.

    Also keine Quellenangabe mehr, keine Hinweise oder http Vermerke zu betreffenden Seiten??

    Hab ich das so richtig verstanden oder war mein Kaffee zu stark?

  9. Mit welchem Recht soll eigentlich Zeitungsverlagen dieser Sonderstatus eingeräumt werden, Verlinkungen auf ihre Inhalte zu verbieten? Warum gilt dieses Recht dann nicht für alle? Gibt es dafür irgendeine Begründung, außer eben dass das Gesetz von der Verlagslobby stammt und eben nicht von einer „Blogger-Lobby“?

  10. Mal grundsätzlich: Gibt es nicht, sofern dieser Unsinn wirklich Gesetz werden sollte, verfassungsrechtliche Möglichkeiten? Als wie auch immer gearteter Gewerbetreibender wäre man ja zu einer Abgabe gezwungen, die garantiert gegen irgendwelche Gleichheits-, Berufsfreiheits- etc. -grundsätze verstieße. Juristen vor!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.