Fakten zur aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist die mediale Rhetorik der Vorratsdatenspeicherungs-Befürworter so radikalisiert worden, dass Deutschland (fast) als kriminales Wunderland artikuliert wird. Ich fand bisher keine Zeit, mich mit den Argumenten ausführlich auseinander zu setzen und bin froh, dass Malte Spitz das schon in seinem Blog gemacht hat. Mit freundlicher Genehmigung spiegel ich das einfach mal hier:

Fakten zur aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung

Gerne wurde in den vergangenen Tagen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Sicherheitsfanatikern der Untergang des Abendlandes an die Wand gemalt. Hier ein paar Antworten auf einige „Thesen“ in dieser Diskussion:

„Wenn sich das herumspricht, dann wird Internetkriminalität nach Deutschland verlagert“, sagte de Maizière der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ Quelle: heise.de

Falsch. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist noch lange nicht in allen EU Mitgliedstaaten umgesetzt. So gibt es in Schweden oder auch Österreich gerade Diskussionen über eine Umsetzung bzw. ob es überhaupt umgesetzt werden soll. Obwohl in diesen Ländern also gerade keine Vorratsdatenspeicherung gilt, hat sich die Internetkriminalität nicht in diese Länder verlagert. Siehe dazu die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts (PDF) von Österreich, wo von KEINER besonderen Problematik mit Internetkriminalität gesprochen wird.

„Uns wird mit der Nutzung dieser Daten ein zentrales Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen aus der Hand genommen. Es gibt Täter, denen wir ohne die Nutzung von Telekommunikationsdaten nicht auf die Spur kommen. Da geht es auch um Beleidigung, Betrug und Stalking übers Internet.“ Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Quelle: Passauer Neue Presse

Falsch. Die Verfolgung von Straftaten hat auch vor dem 1. Januar 2008 in Deutschland stattgefunden, bis dahin gab es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem wurden Delikte wie Betrug oder auch Beleidigung geahndet. Zudem sind gerade Tatbestände wie Beleidigung schon seit dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts vom März 2008 zu den Fällen zu zählen, wo keine Daten aus der Vorratsdatenspeicherung genutzt werden durften.

„Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schlug in unserer Zeitung Alarm: In zwei von drei Fällen sei die Polizei bei ihren Ermittlungen inzwischen auf Vorratsdaten angewiesen. „Tendenz deutlich steigend“, sagte BDK-Chef Klaus Jansen.“ Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

Falsch. Die Anzahl von Verfahren in denen Daten aus der Vorratsdatenspeicherung abgefragt wurden lag im Jahr 2008 bei gerade einmal 8316. Insgesamt gab es aber laut offizieller Kriminalitätsstatistik rund 6,39 Millionen polizeilich registrierte Straftaten, dies bedeutet nicht zwei von drei Fällen sondern einer von 760 Fällen! Hier noch einmal die aktuelle Übersicht des Bundesamts für Justiz zur Abfrage nach §100g Abs. 1 StPO als PDF für 2008. Zahlen für 2009 werden erst im Sommer 2010 veröffentlicht.

„Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker der „Bild-Zeitung“ (Dienstagsausgabe). „Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.“ sagt Wolfgang Bosbach (CDU-Innenexperte) Quelle: Reuters

Falsch. Bereits im Jahr 2007 hat das Max-Planck-Institut für Strafrecht herausgefunden das die Möglichkeit der Nutzung von Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung nur minimale Verbesserungen der Aufklärungsquote in der Verbrechensbekämpfung bringen würden. Andere Instrumente wie die TKÜ oder Abfrage von Bestandsdaten im Telekommunikationsbereich dürfen zudem weiterhin genutzt werden. Alternative Ansätze wie Quick Freeze sind außerdem ähnlich wirksam, bedeuten aber keine permanente Massenüberwachung der Gesamtbevölkerung. Die aktuelle Verurteilung der Mitglieder der so genannten Sauerland-Gruppe zeigt zudem, die Terrorismis-Bekämpfung ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich. Die Verhaftung der Sauerland-Gruppe fand im September 2007 statt, die Vorratsdatenspeicherung wurde aber erst zum 1. Januar 2008 eingeführt.

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32 Ergänzungen

  1. schämt sich eigentlich unsere „qualitätsjournalismus“ nicht, dass sie selbst solch eindeutige und mit 5 minuten eecherche zu widerlegende aussagen ohne gegenwort, ohne hinweis für den lesen, weiterverbreiten?

  2. „wird Internetkriminalität nach Deutschland verlagert”

    Natürlich, die Server in Malaysia werden stehen abgebaut und hierher verlegt. Welch alberne Überdramatisierung.

  3. Kaum grün hinter den Bundestagsohren und schon ne Fresse wie Muhammad Ali:

    S. Kauder im Interview..ja, der der Franziska blöd kam in der Anhörung…

    „Die Verfassungsrichter erschwerten die Arbeit des Parlaments, sagte
    der Politiker dem Magazin „Focus“. „Zu konkrete Vorgaben“ – wie in
    dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – machten die
    Gesetzgebungsarbeit im Parlament „nicht einfacher“. Auch kämen
    Entscheidungen aus Karlsruhe zu spät, sagte der CDU-Politiker weiter.
    Und schließlich forderte er von den Richtern mehr Rücksicht auf den
    Terminkalender der Abgeordneten bei den mündlichen Verhandlungen.

    Der gehört sofort entfernt aus dem Bundestag, das ist ja wohl der Hammer. Die Damen und Herren Verfassungsrichter haben gefälligst zu warten, bis Herr Kauder ordentlich gefrühstückt hat.

  4. ja, aber das wichtigste Argument gegen die Abschaffung der VDS habt ihr ja verschwiegen, wahrscheinlich weil ihr genau wusstest daß ihr dem nichts, aber auch gar nichts entgegenzusetzen habt:

    Die Vorratsdatenspeicherung sei […] auch für die Rettung von Menschen „von größter Bedeutung“, sagte Herrmann und nannte als Beispiel die Ortung vermisster Bergsteiger. Solange es kein neues Gesetz gebe, „kann das auch Menschenleben kosten in den nächsten Monaten“.

    Besagter Herrmann ist nebenbei Innenminister in Bayern. Und nein, trotz solcher Aussagen ist er meines Wissens immer noch im Amt.

  5. Was die Verwendung anbelangt: Einer von 760 Fällen klingt auch noch viel, finde ich. Allerdings werden hier zwei verschiedene Dinge verglichen: Während Jansen von „angewiesen“ spricht, legt das Gegenargument sogar nur die Abfrageanzahl dar.

    Ich vermute, dass es Fälle gibt, in denen die Vorratsdaten verwendet wurden aber die Ermittlungsbehörden auch so den Fall aufgeklärt haben/hätten. Auch wird es Fälle geben, die auch mit abgefragten Vorratsdaten nicht lösbar waren oder aus anderen Gründen eingestellt wurden. Somit sind es mit Sicherheit weniger Fälle als einer von 760, bei welchen die Ermittlungsbehörden tatsächlich zur Aufklärung auf die Vorratsdaten *angewiesen* waren.

  6. Achtet bitte auf eure Quellen.
    Aus dem Link zum österreichischen BKA kann man weder heraus lesen das es ein Problem mit Internetkriminalität gibt noch das es keins gibt. Es sind nämlich keine Kriminalitätsbereiche aufgelistet.

    und

    Die offizielle Kriminalitätsstatistik welche bei euch für das Jahr 2008 angegeben wird, ist im Link die aus 2005.

  7. Kann mir einer mal erklären, warum die Vorratsdatenspeicherung zur Terrorbekämpfung eingeführt wurde, jedoch mit Aufklärung von Vergehen und Ordnungswidrigkeiten begründet wird?

  8. Es gibt Täter, denen wir ohne die Nutzung von Telekommunikationsdaten nicht auf die Spur kommen. Da geht es auch um Beleidigung, Betrug und Stalking übers Internet.

    Wer schützt mich eigentlich vor Beleidung und Betrug auf der Straße? Ich fordere umfassende Überwachung aller öffentlichen und privaten Räume! Alle Gespräche sind aufzuzeichen, um Beleidigungen und Betrug ahnden zu können. Dazu sollen Gesprächsprotokolle auf Haftnotizzetteln festgehalten und privat sechs Monate auf Vorrat gelagert werden. Deutschlands Straßen und Plätze dürfen kein rechtsfreier Raum sein!

  9. die gesamte menschheit konnte sich nur entwickeln durch zusammenhalt ! jeder brachte etwas mit …
    heute stehen die zerstoerer dieser regeln oben um sich daran zu maesten
    und um mehr zu besitzen als alle andere.
    dieser „GenMuell“ bringt,brachte und wird nie etwas mitbringen.

    die ersten menschen haetten diese art von antiHUMAN-handelden „mehrwertmenschen“ mit
    knueppeln erschlagen oder allein gelassen.

    lasst Sie uns alleine lassen ! hoert auf an sie zu glauben !

    heute noch !

    in hoffnung,

    marcus regenberg, Krefeld

    post scriptum : Wie klein und doch das wichtigste was der Mensch besitzt !

    hatetepe://wewewe.youtube.com/watch?v=iDz4uJ1rz-U&feature=related

  10. Was ist eigentlich aus dem Gelaber geworden, dass die Daten eh nur für die Terrorbekämpfung verwendet werden dürfen? Damit stünden sie doch für den größten Teil der Ermittlungen eh nicht zur Verfügung.
    Oder war das auch wieder nur ne Lüge? :)

  11. Im Grunde meinen Kauder und Co doch nur dass das Grundgesetz Mist ist und abgeschafft gehört. Wie kann man das abwerten des Urteil von Herrn Papier anders werten. Ich hoffe doch das der Verfassungsschutz diese Leute beobachtet.

    Ich verstehe nicht wie leitende Beamte es bedauern nicht mehr gegen das Grundgesetz verstoßen zu können?

  12. G.Montag (#15)

    Auch diesmal lässt Bosbach nicht einige schönen Passagen vermissen: „[Sauerlandgruppe:] Die Wohnraumüberwachung musste gestoppt werden, weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen war. Dazu gehört z.B. auch das Beten. Vor dem Zugriff der Polizei auf die Terrorgruppe [!] hat man wegen der Vorgabe aus Karlsruhe die Wohnraumüberwachung deshalb abgeschaltet. [Wollen wir das glauben?] Dieses Abschalten bedeutete natürlich für die Sicherheitskräfte ein Risiko. [wir werden alle störben!] Wenn links gebetet und rechts Sprengstoff hergestellt wird, muss der Sicherheit Vorrang eingeräumt werden. [Klartext: Wir müssen alle Menschen lückenlos überwachen, sonst werden wir alle … kennt ihr ja]“

    und weiter:

    Nach der Entscheidung in Karlsruhe haben wir eine erhebliche Schutzlücke, weil alle gespeicherten Daten gelöscht werden müssen.

    Ja, eine Schutzlücke! Hartz IV-Bezieher können wir ruhig in schlimmligen Kellerlöchern vergammeln lassen (NDR Zapp vom vom 03.03.2010), aber ohne alle Menschen lückenlos zu überwachen, werden wir ganz sicher alle störben!

  13. Tharben: Polemik bringt in der Diskussion keinen weiter. HartzIV hat kaum was mit dem Thema zu tun. Mag sein, dass ein Thema wichtig ist, aber das Argument X ist wichtiger als Y ist und war schon immer unsinnig. Netz- und Sozialpolitik können parallel diskutiert werden.

    Ich stimme Bosbach nicht zu (im Gegenteil), aber dieser, sagen wir mal, fefe-„Argumentationsstil“ ist ähnlich schwach wie der der CDU.

  14. Auch wenn vielleicht das Beispiel mit Österreich falsch war, so darf man das Argument im Zusammenhang mit Schweden nicht ganz von der Hand weisen. Allerdings hängts in Schweden nicht ausschliesslich mit der Speicherung von Vorratsdaten, sondern auch mit sonst lockeren Regeln in diesem Zusammenhang zusammen.

  15. Was ist eigentlich aus dem Gelaber geworden, dass die Daten eh nur für die Terrorbekämpfung verwendet werden dürfen? Damit stünden sie doch für den größten Teil der Ermittlungen eh nicht zur Verfügung.
    Oder war das auch wieder nur ne Lüge? :)

    Genau das ist doch der Punkt. Ursprünglich ging es bei Vorratsdatenspeicherung nur um die „Bekämpfung des international Terrorismus“, wie es immer so schön griffig heißt. Und heute will man nicht auf sie verzichten, weil man Beleidungen im Internet aufzuklären hätte. Das gleiche galt ja auch schon für die Kontenabfrage: eingeführt, um die Geldströme des internationalen Terrorismus zu durchleuchten, wird damit heute jeder kleine Steuerhinterzieher oder Sozialhilfebetrüger verfolgt. Und mit den Internetsperren wird es nicht anders sein: erst geht es nur um Kinderpornographie, aber dann…

  16. @Blubb (#18) Doch. Hartz IV hat insofern etwas mit dem Thema zu tun, als dass dem Staat nicht nur die Pflicht zukommt, seine Bürger vor Verbrechen zu schützen. Dem Staat kommt ebenso die Pflicht zu, seine Bürger vor einem nicht menschenwürdigen Dasein zu schützen, aus dem dazu noch Verbrechen erwachsen kann. Der Staat ist zu beidem verpflichtet, um Sicherheit zu gewährleisten.

    Aber wenn es darum geht, alle Menschen lückenlos zu überwachen, dann sind die Rechte sofort zur Stelle. Wenn es aber um soziale Sicherheit geht, dann kann man den Sozialstaat gar nicht schnell genug abholzen.

    Wie soll man, wenn man sich schon auf Bosbach einlässt, nicht auf ein elendig polemisches Niveau sinken? Nur so geht es. Oder man lässt es ganz bleiben. Einen Bosbach kann man doch nun wirklich nicht ernst nehmen.

  17. Das Bundesverfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig:

    Eine Lehrstunde über das hohe Gut der privaten Freiheit und ihre Schranken

    Diskussionsveranstaltung des AK Gegenargumente

    Zeit: Donnerstag 11.03.2010, 19.30 Uhr
    Ort: LMU München, Hauptgebäude,Geschwister-Scholl-Platz 1, Raum A U115, U-Bahn Universität

    AK Gegenargumente ist eine Veranstaltung des Konvents der Fachschaften an der LMU München

    http://www.gegenargumente.de/

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