Experiment des AK Zensur: Webseiten nach dem JMStV bewerten

Die Frage mag evtl. etwas direkt sein, aber: Sind Intimrasuren eigentlich jugendschutzrelevant? Klar, Sexualität ist Bestandteil unseres Lebens, aber … geht das nicht ein bisschen zu weit? Inbesondere auf Webseiten, die bis ins Detail gehen? Und wenn ja, für welche Altersklassen sollten entsprechende Inhalte zugänglich sein?

Auf der Webseite des AK Zensur ist heute eine Aktion gestartet, die sich mit eben dieser und ähnlichen Fragestellungen beschäftigt. Präsentiert wird das Ganze in Form eines kleinen Experiments:

Wir nennen Euch eine Webseite, und Ihr könnt diese eine Seite in den betreffenden Altersstufen bewerten. Wie schätzt Ihr ein, muss diese Seite bewerte werden? Jeden Tag gibt es eine neue Webseite und die Auflösung zur vorherigen: Zusammen mit fachlich versierten Medienpädagogen präsentieren wir dann die Einschätzung, in welche Altersstufe die jeweilige Seite laut Gesetz fallen würde, wenn der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gelten würde – unabhängig davon, ob dies aus medienpädagogischer Sicht sinnvoll wäre.

Klasse Idee … und man kann sogar was dabei lernen* ,)

*Wer unbedingt will, kann hier an einem virtuellen Pudel üben

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

9 Ergänzungen

  1. *seufz* Und ich verzichte extra darauf hier zu schildern, wie ich letztens auf der Suche nach einem Einwegrasierer (für oben!) viel über Schablonen für die Bikinizone gelernt habe.

  2. Hihi. Schade, dass die das nur für Online-Inhalte machen wollen. Auf die Bewertung einer klassischen „BRAVO“ wäre ich gespannt. ;)

  3. Du hast mich da auf eine Idee gebracht. Ich hab mir grad mal das Forum der BRAVO angesehen, wenn das was anderes bekommt als „ab 18“ würde mich das echt wundern. (Was schätzungsweise 95% – 99% der derzeitigen Nutzer ausschließen würde).

    Die eigentliche BRAVO Homepage würde ich als „ab 16“ werten, immerhin gibt es hier eine „aufklärende Funktion“.

    1. Eigentlich sollten keine kommerziellen Webseiten bearbeitet werden, die habe ihren eigenen Juristen und das Geld solche Fragen zu klären. Es geht eher um die private Webseite oder das eigne Blog im kleinen, die ja nach JMStV sich etwas einfallen lassen müssen.

  4. Ein profundes Orthographieverständnis hat man wohl ab 12 Jahren. Davor würde ich meinen Kleinen das Ding unterm Hosenboden wegsperren und den Text lieber neu schreiben, weil sprachkompromittierend und so. ;)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.