Eine Definition von Netzneutralität

Am kommenden Montag trifft sich wieder die Enquete-Kommission Netzpolitik und digitale Gesellschaft im Deutschen Bundestag. Da die Debatte um Netzneutralität von vielen Sachverständigen als wichtiges Thema angesehen wurde, wird es in der Sitzung um das Thema gehen. Zur Vorbereitung hat Sitzung habe ich hier mal einen Definitionsvorschlag für die Debatte und weitere Hintergrundinformationen rund um die Debatte erstellt.

Netzneutralität kann man aus zwei Blickwinkeln betrachten, was Teil der Definition sein muss. Da sind zum einen die Nutzer, darunter fallen aber auch Inhalte-/ und Diensteanbieter.

Nutzer eines neutralen Netzes

  • bekommen einen Internetzugang, der frei von Diskriminierung ist, unabhängig von den verwendeten Anwendungen, Diensten, Inhalten, und ungeachtet des Absenders oder Empfängers
  • erhalten einen Internetzugang
  • * der sie jeden Inhalt ihrer Wahl senden und empfangen lässt
  • * Dienste und Anwendungen ihrer Wahl nutzen lässt
  • * Hardware und Software ihrer Wahl nutzen lässt
  • müssen darüber informiert sein, welche Formen von Netzwerkmanagement durch ihre Provider ausgeübt werden
  • bekommen den Internetzugang mit der Verfügbarkeit und Geschwindigkeit, die ihnen in der Werbung versprochen wurde
  • Wie man beim lesen ohne viel Hintergrundwissen trotzdem verstehen wird: Das sind Selbstverständlichkeiten. Auf der anderen Seite stehen die Telekommunikationsanbieter / Internetprovider. Diese haben auch eine Verantwortung.

    Internetprovider müssen

  • Vor jedem Eingriff in ihr Netzwerk dokumentieren, dass es nachprüfbare Beweise für Datenstau gibt oder dass es eine unabwendbare Notwendigkeit für das Funktionieren des Netzwerkes gibt
  • Beweisen können, dass solche jede Priorisierung der Qualitätssicherung dient, unabhängig davon, ob für Endverbraucher oder Firmenkunden.
  • Ihre Netzwerkeingriffe und ihre Eingriffskriterien detailliert dem Regulierer und der Öffentlichkeit zugänglich machen
  • Das Netzneutralität-Siegel

    Eine weitere konkrete Forderung in der Debatte ist, dass es für Verbraucher auch offensichtlich sein sollte, ob das ihnen angebotene Internet auch richtiges Internet ist. Dies könnte man mit einer Art Netzneutralitäts-Siegel oder ähnlichem lösen, was wahlweise die Bundesnetzagentur oder eine andere Stelle vergibt.

    Ausgangspunkt: Es gibt nur ein wahres Internet. Alles andere sind Onlinezugänge.

    Internet ist neutral (gemäß Definition oben),

  • lässt jeden IP-basierten Verkehr zu,
  • greift nicht in diesen ein
  • und führt kein anlassunabhängiges Monitoring des Datenverkehrs durch.
  • Um das auch durchzusetzen bedarf es selbstverständlich Regeln und Wettbewerbskontrolle. Das könnte so aussehen:

  • Wer Internet vorgibt, aber nur Onlinezugänge liefert, muss dafür durch die Nutzer und Wettbewerber in Regress genommen werden können sowie durch den Regulierer für Irreführung mit einer empfindlichen Strafe belegt werden können (bis zu EUR 5.000 aber nicht unter EUR 100 pro Nutzer).
  • ISPs und ihre Leistung werden in unregelmäßigen Abständen von den zuständigen Regulierungsbehörden geprüft und die Ergebnisse der Prüfung werden veröffentlicht.
  • Hintergrund:

    Provider betreiben bereits heute Netzwerkmanagement und verkaufen ihren Kunden Bandbreiten, die sie im Vollastbetrieb nicht einhalten können. Das Netzwerkmanagement wird dabei unreguliert und erratisch nach intransparenten Kriterien betrieben, die ausschließlich der Profitmaximierung und nicht dem Kunden zu Gute kommen. Wenn Provider Leistungen verkaufen, die sie faktisch nicht verkaufen können da ihr Netz nicht den notwendigen Ausbau erfahren hat, ist dies eine Täuschung der Konsumenten – die entsprechend hart geahndet werden muss. Auch ISPs sollen nur verkaufen dürfen, was sie erfüllen können.

    Weitere Informationen:

    Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat auch ein Hintergrundpapier zur Debatte an die Sachverständigen verschickt.

    Die von mir verwendete Definition eines neutralen Netzes ist an der Netzneutralitäts-Definition vom Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) angelehnt.

    Netzpolitik-Podcast 088: Marvin Ammori über Netzneutralität.
    Netzpolitik-Podcast 081: Michael Horn über Netzneutralität und Netzwerkmanagement.
    NetzpolitikTV 045: David Reed über Deep Packet Inspection.

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    58 Ergänzungen

    1. Also unabhängig davon, das es das ‚Internet‘ nicht gibt, egal wie oft das wiederholt wird…

      Beisst sich nicht:

      ‚und führt kein anlassunabhängiges Monitoring des Datenverkehrs durch.‘

      mit

      ‚Vor jedem Eingriff in ihr Netzwerk dokumentieren, dass es nachprüfbare Beweise für Datenstau gibt‘

      Und von der technischen Unmöglichkeit von ein paar obigen Forderungen möchte ich gar nicht anfangen.

      1. @Philip Engstrand: Nein, das beisst sich nicht. Punkt 1 sagt, dass man nicht anlassunabhängig den Datenverkehr überwachen darf. Wenn man es anlassabhängig macht, dann braucht man nachprüfbare Beweise, damit das kein Dauerzustand wird.

    2. Kann es sein dass immer weniger Menschen Hoffnung in diese Enquete-Kommission setzen oder gehts nur mir so?
      Ich habe das Gefühl dort wird alles zu langweiligem Brei zerkaut den man dann mit lauwarmen Politikersprech leichter wegspülen kann.

    3. @ Torsten

      die meisten Provider haben doch Klauseln in den AGB, dass illegale Tätigkeiten die Kündigung des Vertrages zur Folge haben. Spammen ist verboten, also sollte der Provider kündigen dürfen…

    4. @markus, woher stelle ich dann fest, das es Datenstau gibt? An den Kundenanrufen ‚Hey, mein Netbook sagt, das RTT zu google größer als 250ms ist!‘ ?

      Es ist zwar ein heres Ziel, ein Netz völlig ohne Monitoring zu betreiben, funktioniert aber leider nicht. Oder frag doch mal den Mobilfunkbetreiber deiner Wahl, woher er weiss, wo er zuerst den Netzausbau starten soll.

      1. @Philip Engstrand: „Monitoring“ und „Monitoring“ sind zwei paar Schuhe – ich kann natürlich abstrakt prüfen, ob mein Netz läuft (Last etc.), darf aber nicht konkret überwachen welcher User was macht. Solange mein Netz keinen Trouble hat, muss ich nicht weiter nachforschen.

    5. SEO-DEPP: Das ist nicht die Frage. Die Frage ist: Ist diese Klausel mit der oben angeführten Definition von Netzneutralität vereinbar?

    6. Diesem Vorschlag von Markus ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Ich finde ihn sehr gut.

      Nur die Begründung würde ich noch ein bisschen überarbeiten.

      die ausschließlich der Profitmaximierung und nicht dem Kunden zu Gute kommen

      Diesen Satz mit der „Profitmaximierung“ würde ich in der Enquetekommission nicht fallen lassen.

      1. Weil jedes Unternehmen für „Profit“ – also Gewinn – arbeitet und daran grundsätzlich nichts negatives ist; sonst wäre es eine gemeinnützige Stiftung o.ä.

      2. Weil man damit Gefahr läuft bei Union und FDP nicht mehr Ernst genommen zu werden…

      P.S. Spam, DDoS u.ä. braucht hier nicht extra erwähnt zu werden. Selbst wenn man theoretisch annimmt, dass nach diesen Regeln Spam „durchzuleiten“ ist, bin ich mal gespannt auf den ersten Spammer, der sich persönlich beschwert, weil er in seinen Machenschaften behindert wird……

    7. Also das Hintergrundpapier des wissenschaftlichen Dienstes liest sich wie eine einzige Forderung nach der Abschaffung von Netzneutralität. Weil führt nur zu Datenstau, zu Missbrauch, zu parasitärem Bandbreitenverbrauch und hindert die Unternehmen, wie zum Beispiel die Deutsche Telekom (und ihren Mehrheitsaktionär Bund) am Geld verdienen. Außerdem wird Netzneutralität vor allem von den BitTorrent Leuten und Filesharern vertreten.

      Mir fehlt ein wenig das Schreckgespenst, was passiert, wenn Netzneutralität abgeschafft wird. Nämlich:
      – Google-Seiten (youtube, blogs, picasa) nur gegen Gebühr; Dafür aber keine Tagesschau und kein ZDF/WDR/BR/NDR
      – Bestimmte Zeitungen nur gegen Gebühr (z.B. Keine Faz, dafür Süddeutsche; Springer-Seiten nein (BILD, Zanox, idealo) dafür aber Konkurrenz Angebote (TAZ, guenstiger.de)
      – Facebook ja, StudiVZ nein
      – Seite der Grünen wird angezeigt, FDP-Seite ist im Paket nicht enthalten ;-)

    8. „Wenn Provider Leistungen verkaufen, die sie faktisch nicht verkaufen können da ihr Netz nicht den notwendigen Ausbau erfahren hat, ist dies eine Täuschung der Konsumenten – die entsprechend hart geahndet werden muss.“

      Das ist Jahrhunderte altes Vertragsrechtsprinzip: Wer einen Vertrag nicht erfüllt wird bestraft. Wieso brauchen wir dafür jetzt schon wieder neue Gesetze?

      Wieso wird überhaupt dieser ganze Regulierungsoverhead angestrebt? Wenn ein Kunde mit seinem Anbieter (ob nun von Brötchen oder Netzwerk) nicht zufrieden ist, dann kann er doch wechseln (insbesondere wenn der Vertrag nicht erfüllt wird).

      Was ist außerdem der Unterschied zwischen richtigem und falschem Internet?

      1. @Martin Hedler: Der Unterschied zwischen einem „richtigen Internet“ und einem „Online-Zugang“ ist, dass bei ersterem die Kunden die oben definierten Rechte haben. Und bei zweiterem nur ein eingeschränktes Angebot.

    9. Wenn die Provider soviel Upstream einkaufen sollen wie sie insgesamt an ihre Kunden verkaufen, möchte ich den resultierenden Tarif nicht bezahlen müssen. 30 Millionen Anschlüsse mal (selbst nur) 1 MBit/s sind mal eben 30TBit/s, und so dick ist erstens das Internet in Deutschland dann doch nicht, und zweitens wäre es wegen einer passend fetten Anbindung der Inhaltsanbieter witzlos.

      Ausbau, daß es nicht mehr als zehn Minuten pro Tag Staus gibt, ok, aber garantierte Bandbreite ist gleichermaßen teuer und witzlos.

    10. @Andreas Krey:
      Von erzwungenen Upstream-Kontigenten ist nirgends die Rede. Netzwerk-Engpässe sollen auch nicht „verboten werden“. Es geht einfach nur darum, dass man nicht einen 50 MBit-Zugang verkauft bekommt, im Schnitt dann aber nur 20 MBit Geschwindigkeit hat.

      Beim Hosting z.B. wird in der Regel immer auch eine statistische/durchschnittliche Ausfallzeit im Vertrag eingeräumt. Bei Netzverträgen gibt es derartiges nicht. Das zu ändern, halte ich für legitim.

    11. @markus.

      I agree.

      Der Punkt, auf den ich hinauswill ist, das es relativ witz- und fruchtlos ist, dem Netzbetreiber Netzneutralität damit vorzuschreiben, indem man versucht den Netzbetrieb zu reglementieren.

      Was ein bisschen besser wäre es und das sieht man ja oben, zu beschreiben, wie Netzneutralität beim Benutzer aussehen soll und wie’s kontrollierbar wäre.

      Ich arbeite im Mobilfunk und ich kann mir nicht ansatzweise vorstellen, wie man stabilen und eingermaßen fairen Internetzugang via Mobilfunk hinbekommen sollte, ohne irgendeine Art von Vorwissen über den Benutzer und sei es nur, ob er eher kleiner oder größer 1GByte pro Monat runterlädt. Natürlich kann man voll neutral arbeiten, führt aber dazu, dass man in Minimalauslastung fährt (< 10%), weil es könnte ja sein, dass..

    12. ausgezeichnete arbeit! zwei erganzungen:

      – das problem netzneutralitat entspringt teilweise der tatsache, das content und infrastruktur in der selben hand sind – internet vs voice oder iptv. diese vertikale monopole sollten auch angegangen werden. z.b.: infrastruktur und service oder inhalte sollten nicht von dem selben anbieter angeboten werden.
      – netzneutralitat betriftt auch die asymetrie der umts/gprs infrastruktur, hier ist das problem nicht das filtern, sondern das fehlen einer public routable ip addresse. dieser umstand macht es unmoglich eigene server auf solchen netzen zu betreiben. Im sinne eines R+W web, und der carterphone entscheidung in den USA musste dies auch in die netzneutralitat debatte aufgenommen werden.

    13. Es gibt zwei weitere Definitionsansätze, die eine leicht andere Denkrichtung haben, die aber deutlich schärfer und eindeutiger sind (insbesondere die von Barbara van Schewick):

      1. Die bereits von Dorf erwähnte Barbara van Schewick definitiert die Netzneutralität über das Ende-zu-Ende-Prinzip des Internets, Nachzulesen in ihrem Artikel „Der Einfluss der Netzarchitektur auf Innovation“, Artikel 4 in „Die wunderbare Wissensvermehrung“.

      2. Christopher Kelty definiert in seinem hervorragenden Buch Two Bits die Netzneutralität über die sogenannte Singularität (singularity) des Internet.

      Mehr Informationen auch im C3D2-Podcast „netzneutral“

    14. Wikipedia definiert die Netzneutralität aus Nutzersicht ganz schön: „Netzneutralität ist eine Bezeichnung für die neutrale Datenübermittlung im Internet. Sie bedeutet, dass Zugangsanbieter (access provider) Datenpakete von und an ihre Kunden unverändert und gleichberechtigt übertragen, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.“ Das lässt sich entsprechend auch auf Inter-Provider Verkehr ausdehnen.

      Unverändert und gleichberechtigt heisst unverändert und gleichberechtigt. Eingriffe sind grundsätzlich NICHT erlaubt. Ausnahme kann nur eine massive Netzwerkstörung sein, z.B. ein Router spielt verrückt. Monitoring ist erlaubt, natürlich nur aus Volumensicht nicht aus inhaltlicher Sicht. Der Provider darf doch jederzeit messen, wieviel über welche Ports geht, warum denn auch nicht? Nur darf er daraufhin nicht anfangen bestimmte Dienste, Kunden, etc. gezielt zu drosseln, es sei denn im Rahmen eines genehmigten Tarifsystems.

      Die Unterscheidung zwischen „Internet“ und „Onlinezugang“ ist mir trotz Erläuterung unklar.

      1. Noch ein Nachtrag: Das Konzept Netzneutralität ist aus dem Bereich Telefonie eigentlich bekannt. Früher wollte die Post verbieten, dass man über die Telefonleitung ohne Genehmigung Faxe sendet oder Datentransfer mit Modems macht. Später hat man „Netzneutralität“ etabliert.

        Ich bekomme eine Telefonleitung. Die Implementation der Leitung liegt bei der Post, sie garantiert lediglich eine Dienstqualität. Ich darf alles anschliessen, was der physikalischen Spezifikation entspricht. Wie lange ich telefoniere, ob ich spreche, schweige, Musik spiele, pfeife, oder Modems anschliesse ist völlig egal.

        Nachdenken sollte man noch, ob es (jetzt wieder im Bereich Internet) bestimmte Tarifmodelle geben darf (ich finde ja, soweit entsprechend reguliert), die besondere Dienstqualität bieten, z.B. für Telefonie oder Video. Diese müssen dann natürlich providerintern bevorzugt behandelt werden dürfen. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die Dienstqualität bei den „normalen“ Tarifen nicht mehr eingehalten wird.

        1. >Die Unterscheidung zwischen “Internet” und “Onlinezugang” ist mir trotz Erläuterung unklar.

          das ist genau der unterschied zu umts/gprs netzen, in letzteren hat man nur einen online zugang.

    15. Thema „Monitoring“
      Ich würde hier zwischen „Monitoring“ und „Last-Überwachung“ unterscheiden:

      Monitoring ist für mich das Scannen/Erfassen einzelner Verbindungen (bspw. DPI, Überwachung auf Paket/Port-Basis oder Start-/Ziel-Basis). Dies halte ich für nicht vereinbar mit der Definition von Netzneutralität und birgt die große Gefahr der Diskrimierung einzelner (einzelner Personen/Verbindungen/Anschlüsse).

      Last-Überwachung ist für mich eher das Überwachen der Auslastung der technischen/elektrischen Ausrüstung. Dies sollte doch wohl auch möglich sein, ohne die Inhalte zu betrachten (bspw. CPU-Last/Stromverbrauch je Gerät (Router), genutzte Up-/Down-Bandbreite je NIC). Somit kann man Schwachstellen im Netzausbau identifizieren. Für eine tiefergehende Analyse, wie diese derart identifizierten Flaschenhälse zu beseitigen sind, kann man ja weiter untersuchen. Welche Analyseinstrumente die Netzbetreiber dabei einsetzen dürfen ist entsprechend der Flaschenhalsart zu definieren.

    16. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum es wieder neue Gesetze braucht – lasst uns die bestehenden doch einfach anwenden ;-(

    17. Um Gehör bei der FDP zu finden, sollte man vielleicht noch erwähnen, dass man unter Nutzer nicht nur Verbraucher sondern auch Gewerbliche versteht. Auch Gewerbliche können durch fehlende Netzneutralität benachteiligt werden.

      Mutmaßliches aktuelles Beispiel:
      Die neue Videotelefonie-Lösung von Apple. Ein Voice-Call wird per GSM/UMTS aufgebaut. Wenn beide iPhones ein Wi-Fi Netz haben, lässt sich zusätzlich eine Videoverbindung aufbauen. Steve Jobs sagte, dass 2010 ausschließlich Wi-Fi unterstützt werde, man müsse noch mit den Cellular Providern sprechen (http://events.apple.com.edgesuite.net/1006ad9g4hjk/event/index.html 1:30 bzw. 1:33). Ob Apple mangels Netzneutralität mit den Providern verhandeln muss? Man weiß es nicht.

      Auch an die Adresse der FDP, die sagt, der Markt werde es schon richten. Welche Firmen sind in der Lage, auf Augenhöhe mit der Telekom, Vodafone, etc. zu verhandeln?

    18. Im Prinzip eine gelungene Definition, wie ich finde.

      Nur schade, dass der ‚best effort‘ so verteufelt wird… Ich bin froh, dass mein ISP 25mbit gibt, obwohl er unter volllast nur ca. 5mbit leisten könnte. Meine Nachbarn sind scheinbar sehr sparsam mit dem auslasten der Leitung und müsste der ISP das genau auf 5mbit begrenzen, würde das Abo nicht günstiger, nur schlechter.

      Es reicht doch, wenn man deutlich zwischen best effort und garantierter Bandbreite unterscheiden kann als Kunde. Die Angebote müssen einfach transparent sein.

    19. Schliesse mich an. An sich eine gut gelungene Definition.

      Einzig bei der Bandbreite eines Anschlusses fehlt mir etwas. Zum einen finde ich es auch weniger tragisch das ich u.U. nicht immer die im Vertrag stehende Bandbreite bekommen. Wie bereits oben erwähnt würde das Beharren zu einer Verschlechterung des Angebotes führen und ist aus technischer Sicht mit momentaner Infrastruktur nicht zufrieden stellend zu lösen.
      Zum anderen sehe ich die Netzneutralität bei normalen privaten DSL-Anschlüssen (ADSL) allein schon durch die ungleichmässige Up-Downstream Einteilung verletzt. Technisch gibt es keinen Grund weshalb die Tarife so gestaltet sind. Einzig die Aufrechterhaltung und Abschottung eines ‚Kontent‘ Marktes wird zur Rechtfertigung dieser Regelung herangezogen.

    20. @Torsten
      Eigentlich sollen die Provider nicht dem Spammer den Saft abdrehen sondern ihn anzeigen. Das ist nämlich eine ähnliche Problematik wie bei Löschen und Sperren. Wenn man nur den Internetzugang sperrt, geht der Spammer zum nächsten Provider.

    21. Ich stimme in allen Punkten zu. Es ist nicht die Aufgabe eines Internetproviders illegale oder unerwünschte Inhalte zu filtern.
      Illegale Inhalte und die kriminellen Menschen sind Aufgabe des Staates.
      Wir sind noch am Anfang des Internets, darum ist die Strafverfolgung auf dem Gebiet noch nicht sehr ausgebaut, die Konsequenz daraus sollte nicht sein, dass die Provider hoheitliche Aufgaben übernehmen, sondern dass die Strafverfolgung ausgebaut wird.

      Ein Vergleich:
      Sollten die Stromanbieter dir den Strom abschalten dürfen/müssen wenn sie vermuten du machst etwas illegales? Nein, das macht klar die Polizei und Staatsanwaltschaft.

      Der Stromanbieter darf ja auch nicht vorschreiben, welche Geräte du an dein Stromnetz anschließt!

      Internet ist ein Grundrecht!

    22. Warum sollte ein Provider nicht einfach sagen: das und das ist das, was wir dir garantieren können, das und das ist das, was manchmal möglich ist, wenn wenig los ist? Wäre doch deutlich besser als heute. Insofern find ich die Vorschläge nur richtig.

    23. Na ja, das Problem ist das in ganz vielen Fällen die garantierte Übertragungsrate bei 0 liegt. Ich bin mir ziemlich sicher, das dein Mobilfunkprovider ungefähr so was in den AGB/Leistungsverzeichnis stehen hat: Wenn Abdeckung, dann mindestens Telephonie möglich.

    24. Außerdem gibt es da manchmal eine Tendenz, nur (noch) das zu erfüllen, was man zugesichert hat, nicht aber, was man mal als Bestfall dargestellt hat.

      So wie mit der Zahlungsfrist. Eigentlich dafür gedacht, Spielraum für Hiccups im Buchhaltungsprozeß zu haben, wird grundsätzlich just in time gezahlt. (Der ‚früher‘-Teil dieses Satzes mag aber auch eine Illusion sein.)

    25. Wenn ihr über Provider redet, denkt doch bitte daran, dass da mehrere Provider auf dem Weg liegen, wenn ihr irgendwo auf der Welt einen Webserver kontaktiert.

      Es ist völlig egal, ob ein Provider in brutalstmöglicher Transparenz aufschreibt und veröffentlicht, welchen Traffic er wie behandelt, wenn du dir schlicht nicht aussuchen kannst, durch welche Netze dein Traffic wandert.

      Wenn man Garantien für z.B. aureichend Datenrate für Videotelefonie haben will, dann ist es zwar notwendig, dass der Accessprovider mitmacht, aber nicht hinreichend, wenn da noch 3 weitere Netze auf dem Weg liegen.

    26. Philip Engstrand
      Jun 9th, 2010 @ 11:28

      Also unabhängig davon, das es das ‘Internet’ nicht gibt, egal wie oft das wiederholt wird…

      Wieso sollte es das nicht geben?
      Dann hätten wir ein Problem,was nutzen wir denn seit jahren?

      Internet heißt es sind Netzwerke auf basis bestimmter Protokolle und regeln verbunden,und JEDER Teilnehmer kann zum beispiel das torrent protokol das http und co. nutzen.

      Ein handy bietet also in der regel keinen internetzugang,da man darüber kein torrent nutzen kann.

    27. Hi Markus,

      ganz wichtig! Die Begrifflichkeit „Onlinezugang“ ist irreführend da Synonym für „Internet“. Gefällt mir auch nicht, der Unterschied ist aber erfahrungsgemäß schwer zu vermitteln. Wenn es argumentativ und zeitlich für Dich noch möglich ist, würde ich empfehlen eher zwischen „Internet“ und „Datendiensten“ zu unterscheiden.

      Die Argumentation pro Netzneutralität hauptsächlich auf Basis der Leistungserbringung der Provider zu stützen, hört sich nach der amerikanischen Problemstellung betreffend deren Netzneutralitätsdebatte an. Es geht aber ja nicht um die reine Masse an Daten die gesichert bzw. korrekt verbucht werden soll, sondern um die generelle Festschreibung von Netzneutralität um dieses Prinzip auf die Provider anzuwenden.

      Außerdem bezweifle ich, dass es clever ist ein Netzneutralität-Siegel zu etablieren. Das heißt nämlich, dass man bei Verzicht auf das Siegel machen kann was man will. Und welcher Prozentsatz der deutschen Bevölkerung wird wohl Wert auf ein solches Siegel legen, wenn man stattdessen irgendeinen populistischen Müll von der Telekom versprochen bekommt?
      Mehr Sinn hätte es, den Begriff „Internet“ zu schützen.

    28. Ich finde es gut, dass Ihr zwischen Online-Zugang und Internet-Zugang unterscheidet!

      So kann jeder für sich selber entscheiden, was besser für ihn ist! Das nenne ich mal liberale Grundsätze!

      Ein Siegel für die Netzneutralität finde ich auch gut. Aber bis jetzt gibt es noch keine taugliche Definition für Netzneutralität. Die Definition in dem Artikel halte ich noch für ausbaufähig.

      PS: Die Bezeichnungen Datendienste vs. Internetzugang würde ich, wie mein Vorposter, ebenso besser finden. Oder besser sogar: „Halb-Internet“ -> So weiß jeder worum es geht!

    Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.