Ein bisschen Stärkung der Pressefreiheit

Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit wurde heute im Kabinett beschlossen.

Zukünftig sollen Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden können, wenn sie Dokumente veröffentlichen, die ihnen von Dritten zugespielt wurden. Einem Whistleblower selbst jedoch sollen weiterhin Freiheitsentzug zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Dies gilt laut §353 StGB für Amtsträger, im öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete und Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen.

Außerdem ist noch vorgesehen, den Schutz von Journalisten vor Beschlagnahmungen zu stärken. Statt einfachem Tatverdacht soll künftig erst ein dringender Tatverdacht für die Anordnung einer Beschlagnahme ausreichen.

Den Entwurf gibt es hier. Er muss noch den üblichen Gesetzgebungsprozess des Bundestages durchlaufen, in dem in der Regel nur wenige Änderungen vorgenommen werden.

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13 Ergänzungen

  1. Da wird es Zeit, dass die Politik aufwacht, nur: „ein dringender Tatverdacht“ wer konstruiert den? kann es nicht passieren, dass ein übereifriger Staastdiener diesen so auslegt?

  2. @fred: die Politik und aufwachen? Das glaube ich nicht. denn da geschehen so merkwürdige Dinge, dass man als Bürger nur grübeln kann. Aber vielleicht geschehen noch Wunder

  3. Eigentlich überhaupt keine Stärkung der Pressefreiheit. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits genau so entschieden hat, ist etwas anderes ohnehin nicht mehr möglich.

  4. der punkt „beihilfe zum geheimnisverrat“ ist für journis nicht mehr gefährlich.

    aber wenn peter den herrn meier fragt „haste mal n spannendes dokument?“ dann ist das immer noch „anstiftung zum geheimnisverrat und immer noch strafbar.

    das schöne daran: die gefahr eines morgendlichen polizeibesuchs bleibt de facto gleich hoch. man müsste schon ein paket mit christstollen bekommen (der durch kontoauszüge ersetzt wurde) oder justament im richtigen moment einen usb-stick im wald finden, um den punkt „anstiftung“ nicht irgendwie untergeschoben zu bekommen.
    noch besser: der verdacht der anstiftung erhöht den überwachungsdruck im telekommunikationsbereich, da ja jetzt kontakte und nicht mehr die vorhandenen dokumente das fahndungsziel sind.

  5. Wenn dieses Recht nur für Journalisten gilt, wie wird diese Berufsgruppe dann definiert? Sind Blogger Journalisten? Warum sind Journalisten wichtiger Menschen als andere? Ist der SPIEGEL oder Cicero beim Kontakt mit dem whistler blower strafbefreit, aber Wikileaks (oder Netzpolitik.org) nicht? Wenn ja, warum?

  6. @Durden(7)
    Journalisten sind natürlich nicht per se wichtigere Menschen. Aber in diesem Punkt haben sie einen Sonderstatus, den ich für gerechtfertigt halte. Denn es braucht besonders geschützte Räume, um eine öffentliche Aufklärung überhaupt erst zu ermöglichen.
    Aus zum Teil ganz anderen Gründen haben ja auch Ärzte, Anwälte oder Pfarrer einen Sonderstatus, was den Umgang mit Informationen und Informanten angeht.
    Wer nun Journalist ist und wer nicht, wird fürchte ich, erst in der Auslegung entschieden, also auf dem langen Weg durch die Instanzen. Wahrscheinlich werden sie es dann irgendwann auf so eine der typischen Formeln bringen wie „Journalist ist jeder, der journalistisch tätig ist“, was ja bei Angestellten eines Medienhauses leicht zu klären ist – bei den Bloggern wird das wohl auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen. Btw: Gab es da eigentlich schon mal Urteile, vielleicht in völlig anderen Zusammenhängen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Frage noch nie vor Gericht stand… ;)
    netzpolitik.org dürfte da problemlos als journalistisches Angebot durchgehen, das meinige eher nicht. Und irgendwo dazwischen werden die Gerichte dann wohl Kriterien definieren.

  7. Die Regierung hält sich ausnahmsweise mal ans GG und Urteile des BVG, und alle jubeln. So weit sind wir schon gekommen.

  8. @#8 Gachmuret

    Aus zum Teil ganz anderen Gründen haben ja auch Ärzte, Anwälte oder Pfarrer einen Sonderstatus, was den Umgang mit Informationen und Informanten angeht.

    Naja, man kann immerhin Ärzte, Anwälte und Pfarrer eindeutig von anderen Berufsgruppen trennen, denn es sind geschützte Berufsbezeichnungen. Aber bei Journalisten ist das nicht der Fall.

    Und ohnehin finde ich es unverständlich, warum es überhaupt diese Klassifizierung von Geheimnisträgern gibt. Warum hat ein Anwalt oder Arzt mehr Rechte als ein Bäcker oder Friseur?

    1. Findest Du das wirklich unverständlich?
      Bei Ärzten und Anwälten gehört es zur Berufsausübung, daß mit ihnen Dinge besprochen werden, die keineswegs für jedermann bestimmt sind. Zwar kann ich mich auch mit meinem Bäcker über den Zustand meiner Krebserkrankung unterhalten, es gehört dies aber definitiv nicht zu dessen Berufsbild. Genauso wie ich mit meinem Anwalt Dinge besprechen können muß und dabei sicher zu sein, daß dieser darüber schweigt und vor allem auch schweigen darf. Das steckt ja auch hinter dem Informantenschutz bei den Journalisten. nur, wenn gewährleistet ist, daß diese darüber schweigen dürfen, von wem sie ihre Informationen haben, ist die Aufdeckung bestimmter Vorgänge ja überhaupt erst möglich.
      Und das finde ich eminent wichtig. Ich möchte, daß mein Arzt, mein Pfarrer, mein Anwalt darüber schweigen dürfen, was ich ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertraut habe. Für einen Bäcker oder Friseur gilt das aber nicht.

      Was aber natürlich der Kernfrage, wer denn nun eigentlich Journalist im erforderlichen Sinne ist, nicht löst. Lesen keine Juristen mit? Das muß doch irgendwann mal geklärt worden sein.

  9. @#11 Gachmuret

    Und das finde ich eminent wichtig. Ich möchte, daß mein Arzt, mein Pfarrer, mein Anwalt darüber schweigen dürfen, was ich ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertraut habe. Für einen Bäcker oder Friseur gilt das aber nicht.

    Nur um nicht missverstanden zu werden: ich möchte nicht, dass Ärzten und Anwälten die Verschwiegenheit verboten ist. Ich will vielmehr, dass sie für alle, also allgemein gilt.

  10. @Durden: Das würde auf ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht hinauslaufen. Würde man alle Personen Anwälten und Ärzten sogar gleichstellen, hätte man am Ende eine Zeugnisverweigerungspflicht. Damit könnte man Zeugen im Prozess gleich abschaffen.

    So oder so: Ich halte diese Unterscheidung für richtig. Beim Smalltalk mit dem Bäcker oder der Nachbarin kann man nicht davon ausgehen, dass die weitergegebenen Informationen bei dieser Person bleiben. Die Grundkonstellation ist: Was weitergesagt wird, ist nicht mehr privat. Wer eine Information geheim halten möchte, kann das tun; Dann darf er sie eben nicht weiter erzählen.

    In einigen Konstellationen bleibt ihm aber nichts anderes übrig. Ein Arzt bekommt unter Umständen Schwierigkeiten wenn der Patient nicht erzählt, wo sich welche Symtome wie erstmals gezeigt haben. Ein Anwalt kann unter umständen nicht effektiv verteidigen, wenn er nicht die Einzelheiten kennt. Ein Psychologe kann das Trauma nicht beseitigen, wenn er keine intimen Informationen von dem Patienten bekommt. Grade wegen dieser Zwänge zum eigenen Schutz Informationen gegenüber Dritten offenbaren zu müssen, muss man diesen Dritten im Gegenzug ein Zeugnisverweigerungsrecht geben/das Verbot der Weitergabe von Informationen auferlegen.

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