Dissertation von Ansgar Koreng: Zensur im Internet

RA Thomas Stadler verweist aktuell in seinem Blog auf die Dissertation von Ansgar Koreng (64 Euro, erschienen bei Nomos) zum Thema „Zensur im Internet“.

Ich muss gestehen, bisher weder die Dissertation noch die recht ausführliche Rezension von Stadler gelesen zu haben. Einen Laien wie mich dürfte eine juristische Facharbeit wohl ohnehin überfodern. Was die Leseempfehlung betrifft, vertraue ich daher ganz auf das Fazit des Experten:

Die Arbeit von Ansgar Koreng ist nicht nur mutig, sondern auch juristisch überzeugend. Gleichwohl wird er mit Kritik und Ablehnung zu rechnen haben, weil er für eine deutliche Abkehr von althergebrachten Positionen eintritt. Es ist dennoch schwer vorstellbar, dass dieses Werk ignoriert werden kann.  Der Teil der juristischen Fachwelt, der sich mit dem Thema Meinungsfreiheit und Internet beschäftigt, wird künftig kaum daran vorbei kommen, sich mit der Arbeit Korengs auseinanderzusetzen.

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18 Ergänzungen

  1. Schade, dass man die Dissertation nicht online lesen kann.

    Dissertationen dienen der Forschung. Wieso bloss bekunden viele Doktoranden grösste Mühe, ihr Werk online zu publizieren?

  2. Prestige heißt das Wort. Wobei Nomos (mittlerweile bei C. H. Beck angekommen) nicht unbedingt automatisch für selbiges sorgt.

    Dann besser Leinen und Goldschnitt und bei Mohr Siebeck direkt:

    Bröhmer, Jürgen, Transparenz als Verfassungsprinzip, Grundgesetz und Europäische Union

    Dies wären vielleicht auch beide gute Texte für die offenen Bibliographie der Internet-Enquete (Die dt. Titel sind leider fast nur Diss.-Bücher):

    http://enquete-bibliographie.wikia.com/wiki/Enquete-Bibliographie-Wiki

    Auch wenn es dort vielleicht niemand liest, steht es dann erst einmal in der richtigen Bibliothek.

    Ansonsten schließe ich mich @Martin an. Dissertationen verkaufen ist doof und teuer.

    Wenn man nachher das Standardwerk oder „den“ Kommentar geschrieben hat, mag es anders aussehen – ist zumindest meine Meinung.

  3. Hört sich sehr interessant an… hoffentlich gibt es irgendwann eine frei erhältliche, für Nichtjuristen vedauliche Kurzfassung.
    Was Thomas Stadler schreibt kling schon sehr interessant aber ist natürlich nur ein kurzer Abriss.

    p.s. ist das captcha ne Aufforderung an Island? „amplify emissions“

  4. Denkt ihr vielleicht auch mal daran, dass die Uni Leipzig vielleicht die Veröffentlichung über den Buchhandel vorschreibt?
    Ich habe jetzt nur einen Verlag gefunden, wo eine eine zusätzliche Internetveröffentlichung möglich ist (mit Aufpreis).

    Das Problem ist auch, dass es kein zentrales Open Access System gibt. Hier an der Uni gibt es seit neustem eines mit sage und schreibe 3500 Inhalten.. die meisten davon sind Seminarapparate.

    Über Probleme und Nachteile dieser geschlossenen Forschung lasse ich mich jetzt lieber nicht aus.

    In Berlin steht übrigens ein Exemplar des Buches :)

  5. @KinNeko: Also erstmal sollte es kein Vorwurf gewesen sein. Es wäre nur nett gewesen und vermutlich hätte man so mehr (interessierte) Leute erreicht. Und darum geht es ja, besonders bei „neuen“ Ideen und Zusammenhängen.

    Quergelesen hätte ich den Text bestimmt; aber die Fernleihe werde ich dafür vermutlich nutzen, zumal mich die ganzen speziellen Details zunächst nicht so sehr interessieren würden. Aber vermutlich wird der Inhalt eh irgendwo zusammengefasst werden – wenn er gut ist ;)

    Ansonsten gibt seit ca. 1997 einen Beschluss (Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen) der eine digitale Veröffentlichung ermöglicht. Wie sehr dies in Leipzig berücksichtigt wird, weiß ich nicht nicht, aber „20 Exemplare + (digitaler) Zeitschrift“ könnte man als wohlwollender Dekan natürlich (und bei Nutzung einer CC-Lizenz, die Kopien erlaubt) vermutlich durchgehen lassen.

    (Captcha: commons would)

  6. Dissertationen müssen immer als Druckexemplar abgegeben werden, die Anzahl variiert dabei meist zwischen 20 und 80, das legt jede Uni/Fakultät fest. Die Veröffentlichung über einen Verlag ist damit jedoch nicht verpflichtend. Der Druck im Selbstverlag (z.B. Druckzentrum der Uni) oder im Rahmen einer hochschuleigenen Schriftenreihe ist i.A. ausreichend. In so einem Fall ist die Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Uni üblich aber nicht unbedingt vorgeschrieben.

    Für solche Arbeiten wie die vom Ansgar Koreng bietet sich die Veröffentlichung im Verlag aber an, da sie tatsächlich auf Interesse stoßen wird und wohl einige Exemplare verkäuflich sind (und dann auch in anderen Hochschulbibos zur Verfügung stehen). Außerdem hat das Werk dann eine ISBN, was die Bestellung erleichtert.

    Momentan ist es so, dass jede Diss mindestens über die Fernleihe in der Bibo erhältlich ist, was im Internetzeitalter natürlich anachronistisch ist. Ich fürchte aber die flächendeckende Veröffentlichung von Dissertationen im Internet wird noch auf sich warten lassen. Wünschen würde ich mir es, würde die eigene Forschung massiv erleichtern.

  7. Ja sehr mutig von Ansgar, ich finds immer wieder gut wenn jemand für seine Meinung eintritt. Ich hätte mich das nicht getraut und finde das sehr gut.
    LG

  8. @Theresa: Auf die Kontradiktion wollte ich, wenn auch nur scherzhaft, hinweisen. In Jura über EMRK und Freiheitsthemen zu schreiben ist immer mutig und bringt vermutlich nachher nur wenig Ehr.

    Ich habe nichts dagegen, dass er „nur“ ein Buch veröffentlicht hat. Ich finde es nur schade, dass ich die Arbeit nicht einmal überfliegen konnte, obwohl die technischen Möglichkeiten dazu heute bestehen.

    Würde sie mir gefallen, würde ich sie vielleicht zum genaueren Studium als Fernleihe ordern. Kaufen würde ich sie nie. Es geht hier um Wissenschaft und die sollte jedem öffentlich zugänglich sein – und dies machen Bibliotheken zum Glück möglich, egal wie nun letztendlich veröffentlicht wird.

    Auch an die Arbeit von Herrn Kohl kommt man entgegen Gerüchten noch daran. Es ist nur umständlich – und relativ langweilig. Was jeder wüsste, wenn sie digital vorliegen würde.

  9. @eb Dissertationen zuverkaufen ist doof und teuer, besonders aus der Sicht jener, die kein verständnis für intellektuelle Literatur aufbringen können und sich deshalb Ausreden suchen, diese Art von Literatur nicht lesen zu müssen.
    Dieses Phänomen nennen wir (Piratenpartei Deutschland), „IT-affinität“.
    Dieses Phänomen dient der Piratenpartei als eine Art „separationswerkzeug“, das Scheinexperten wie @eb daran hindert, sich mit der Elite der Bevölkerung, also größtenteils der Piratenpartei, zu vermischen, und somit der „Intelligenzinflation“ einer ganzen Nation zuvorkommt.

    Dr. Dietmar Moews, Piratenpartei Deutschland

  10. @Dr. Dietmar Moews: Leider verstehe ich die Aussage nicht. Muss an meiner Scheinintelligenz liegen. Wir wäre es ohne getrolle, aber mit ein paar klaren pro/contra Argumenten?

  11. @Theresa: Was an der Dissertation jetzt mutig war, erschließt sich mir nach dem Lesen der Rezension bei RA Stadler nicht direkt. Er vertritt neue Denkansätze – was in juristischen Dissertationen aber zumindest nicht unüblich ist. Dass er sich dabei durchaus auch Kritikern stellen muss, ist normal.

    Insgesamt würde ich die Dissertation rein auf der Rezension von Stadler also weniger als mutig sondern eher als innovativen Interpretationsansatz ansehen. Zumal die Positionen meines Wissens nach nicht unbedingt neu sind, eigentlich wird davon alles schon von dem ein oder anderen Rechtswissenschaftler vertreten.

  12. @eb
    Meinst du das hier ?:

    Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen vom 29.04.1977 i. d. F. vom 30.10.1997
    http://www.ub.uni-paderborn.de/dokumente/kmk-beschluss_1997-10-30.shtml

    Klar ist, dass man als Student, egal ob fertig oder nicht, nach Öffentlichkeit strebt. Und diese Öffentlichkeit ist aktuell nur über den Buchhandel zu erreichen oder über Konferenzpapers.

    Was Doktorchen dir sagen wie Eb ist, dass die Veröffentlichung über den Buchhandel dir die Möglichkeit gibt, sie nicht zu lesen. Und weils nicht online ist, liest du es nicht und somit wird die Gesellschaft weniger gebildet.

    Ich würde sie aber auch nicht lesen, einfach weils nicht mein Fachbereich ist ;). Ich glaube Doktorchen hat die Idee hinter Open Access noch nicht so richtig verstanden. Primär geht es bei Open Access nämlich nicht um die Seperation der Elite gegenüber dem Rest sondern um freien Zugriff auf Wissen der Elite durch die Elite selbst.

    Sprich.. wenn ich ne Arbeit schreibe und jemanden zitieren möchte, dann sollte mir die Arbeit frei zugänglich sein. Möglichst online und als PDF weil ich ja nur zitieren und verweisen möchte und weils schneller geht.

  13. @KinNeko: Das Dr.-Orakel hat sich für mich mit seinen Auftritten hier etwas disqualifiziert, aber da denkt ja jeder anders drüber.

    Erstmal: Die ganze Diskussion hier hat nicht direkt mit der Dissertation von Ansgar Koreng zu tun, es geht darum, das immer noch viele Dissertationen leider nicht im OA-Bereich veröffentlicht werden. Die hat mit Buchdruck erst einmal nicht zu tun, auch wenn vermutlich weniger Bände gedruckt werden. Und gerade bei diesen Themen hätte ich etwas anderes erwartet.

    Dissertationen nicht online verfügbar zu machen ist schade, da es nicht jeder Interessierte sie sofort lesen/durchsuchen kann. Zudem entstehen für alle, die es nur aus Randinteresse überfliegen/durchsuchen/diskutieren/zitieren wollen, zusätzliche Kosten und Zeitverluste.

    Der Gewinn bei etwa 200 Hochschulen und ein paar interessierten Privaten wiegt diesen Umstand aus meiner persönlichen Sicht nicht unbedingt auf, zumal einige Bände auch schnell in den Präsenzbestand wandern.

    Ich habe nichts gegen gebundene Bücher – im Gegenteil. Ich denke auch, dass es jede jahrelange gestaltete und erarbeitete Dissertation ein solchen schönen Ort verdient hat. Aber zusätzlich sollten wissenschaftliche Arbeiten möglichst leicht zugänglich sein.

    Mir wäre eine Mischung (20 schöne Bücher,
    +Print-on-Demand, [ggf. eingeschränkte] CC-Lizenz-PDF) lieber, da es wissenschaftlich praktikabler wäre.

    Dies hier ist glaube ich das Original:
    http://www.ub.ruhr-uni-bochum.de/DigiBib/Tauschseiten/KmKBeschluss.pdf

  14. Das Netz vergisst nicht. Der mir oben zugeschriebene Kommentar eb@ wurde nicht
    von mir abgefasst und nicht von mir
    abgesendet.
    Der mir nicht bekannte Absenderpirat scheint zu beabsichtigen, meinen Namen zu multiplizieren.
    Bereits an anderer Stelle bei netzpolitik.org
    hat jemand mir unbekanntes unerlaubt meinen
    Namen missbraucht.
    Meine täglich auf Youtube
    unter dietmarmoews publizierten Videos und
    Kommentartexte ermöglichen jedem, sich leicht
    davon überzeugen zu können, wie ich schreibe
    und denke. Viel Spaß dabei.
    Dr. Dietmar Moews, Piratenpartei Deutschland

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.