Censilia-Richtlinien-Entwurf in deutsch

Hier findet sich der heute von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström vorgestellte „Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates“ (PDF).

Mein persönliches Highlight findet sich auf Seite 5:

Einholung und Nutzung von Expertenwissen:
Externes Expertenwissen war nicht erforderlich.

Kleiner Spaß am Rande. Natürlich hat man vorher eine Konsultaton gemacht. Es ist aber unklar, wer dabei war und die EU-Kommission beraten hat. Man kann aber davon ausgehen, dass der Vorlauf ähnlich ablief wie bei den Plänen von Ursula von der Leyen im vergangenen Jahr – also dass nur bestimmte Lobbys mit am Tisch sassen. Der Text lässt darauf schließen. Zur Erinnerung: Auch in Deutschland waren Anfangs z.B. Kinderschutz-Verbände blauäugig und vehement für Netzsperren, weil ihnen niemand vorher die Kollateralschäden und Auswirkungen erklärt hatte und die sich das alles recht blumig als praktische Lösung vorstellten.

Der für uns relevanteste Punkt ist Artikel 21 auf Seite 26:

Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

1. Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird. Die Zugangssperrung erfolgt vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.
2. Unbeschadet des Vorstehenden trifft jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen, damit Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, aus dem Internet entfernt werden.

Der muss da raus.

Da sind noch mehr Punkte drin, die etws unüberlegt erscheinen (z.B. Kindheitsbegriff = Alle Europäer unter 18 Jahren). Auf diese könnt Ihr gerne in den Kommentaren hinweisen. Mehr Augen sehen oft auch mehr.

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36 Ergänzungen

  1. Du hast noch einen recht entscheidenen Punkt übersehen. Und zwar Artikel 2, Begriffsbestimmungen, auf Seite 16:

    Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren

    Damit dürften jeder zweite Jugendliche in Europa mit einem Bein im Knast stehen.

  2. @Jörg-Olaf Schäfers

    Artikel 2, Begriffsbestimmungen, auf Seite 16
    besonders interessant in Zusammenhang mit dem gleichzeitig unter Strafe gestellten grooming, aktiver Suche nach Kipo und dem Webcam-Absatz der sicherlich auch für Handyaufnahmen gilt.

    Wir brauchen noch mehr Gefängnisse für Jugendstraftäter.

  3. Und plötzlich wird mir klar warum es immer noch kein Aufhebungsgesetz für das Zensursulagesetz gibt, sondern nur ne Anweisung das das GEsetz nicht vollstreckt wird.

    Die haben sich das auf, wenn die EU Censilia einführt, dann brauch man nur die ANweisung zurückzuziehen.

  4. Oh mein Gott. Chatroulette wird man nicht mehr benutzen können ohne mit einem Bein im Knast zu stehen.

  5. Hier noch ein Link, Arlene
    http://www.youtube.com/watch?v=cqsy7jKY2HE

    die Sache ist ja nicht ein Hirngespinst, sondern wird seit ungefähr drei Jahren in aller Breite vorbereitet. KP ist nur das besonders zynische Argument für Sperren der IPR-Lobby. Wer kann schliesslich was gegen die Bekämpfung davon haben? So wird das wichtige mere conduit Prinzip untergraben.

  6. „ZUSÄTZLICHE ANGABEN
    • Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
    Durch die Annahme des Vorschlags werden die bestehenden Rechtsvorschriften aufgehoben“

    Was bedeutet das?

    Oder hier:

    Abschnitt 13: „beispielsweise kann die Anordnung einer Sperre durch die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden erleichtert werden oder die Internetanbieter können angeregt oder dabei unterstützt werden, auf freiwilliger Basis Verhaltenkodizes und Leitlinien für die Sperrung des Zugangs zu derartigen Internetseiten zu entwickeln.“

    Das bedeutet, es wird eine Zensistruktur erstellt…nicht wahr?

    Im Rahmen des Programms zur sicheren Internetnutzung wurde ein Netzwerk von Hotlines eingerichtet, deren Ziel es ist, Informationen zu sammeln und Berichte über die wichtigsten Arten von illegalen Online-Inhalten zu erstellen und
    auszutauschen.

    Seit wann gibts dieses Netzwerk schon? Wer hat es eingerichtet und welche Daten werden gesammelt?

    Weiter im PDF:

    Der endgültige Wortlaut dieses Erwägungsgrunds der Richtlinie hängt von der Position ab, die das Vereinigte Königreich und Irland im Einklang mit den Bestimmungen des Protokolls (Nr. 21) einnehmen werden.

    Aha..alles klar.

    Die Zugangssperrung erfolgt vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung
    informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.

    Bedeutet, User kann surfen und nur „eingeschränkt“..oder wie ? Also, erst E-Perso zücken und dann über das Ministerium um Erlaubnis fragen, ob ich WiKILeaks ansurfen darf? Sorry..

    Sorry Markus, aber ich bekomme den Eindruck, hier im Internet surfen nur Schurken und Drogenabhängige. Wenn man dieses Papier liest, dann kann man den Eindruck bekommen, im Netz dreht sicht alles um Porno. Was für ein (zensiert) läuft hier in Europa eigentlich ab?

    Bleibe bei euch am Ball und lese mich mal weiter durch.

    1. Entlarvend ist fuer mich das Interview, das Cencilia deutschen Medien gab, in dem Sie meinte, dass Netzsperren von Experten zwar leicht umgangen werden koennten, aber der Großteil der Internetnutzer eben keine Experten seien.
      Jetzt zaehle ich mich zwar zu den Experten, aber ich hab mich mal spaßeshalber dumm gestellt und bei Google nach „Stoppschild umgehen“ gesucht. Siehe da, schon die allerersten Treffer liefern idiotensichere, ausfuehrliche und sogar bebilderte Anleitungen zum Umgehen der Websperren.
      Daraus schließe ich: Wer eine Suchmaschine bedienen kann, zaehlt fuer die Initiatoren dieser Gesetze schon zum Experten.

      Und ich habe das mit dem Internetausdrucken immer fuer einen Witz gehalten…

  7. @Jörg-Olaf Schäfers

    nein damit sollten jugendliche keine gefahr laufen sich strafbar zu machen:

    „Die Richtlinie soll nicht die Maßnahmen der Mitgliedstaaten hinsichtlich sexueller
    Handlungen regeln, die auf gegenseitigem Einverständnis beruhen, an denen Kinder
    beteiligt sein können und die der normalen Entdeckung der Sexualität im Laufe der
    menschlichen Entwicklung zugeordnet werden können; in diesem Zusammenhang
    wird auch den unterschiedlichen kulturellen und rechtlichen Traditionen und neuen
    Formen der Herstellung und Pflege von Beziehungen unter Kindern und Jugendlichen,
    einschließlich via Informations- und Kommunikationstechnologie Rechnung getragen.“

    „Die Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 2 (Zeuge sexueller Handlungen) und Absatz 3, des
    Artikels 4 Absätze 2 und 4 sowie des Artikels 5 gelten nicht für auf gegenseitigem
    Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen zwischen Kindern oder zwischen Personen,die ein vergleichbares Alter und einen vergleichbaren mentalen und körperlichen
    Entwicklungsstand oder Reifegrad haben, sofern die sexuellen Handlungen keinen
    Missbrauch implizieren.“

  8. Seit dem Inkrafttreten des Lissabonvertrages ist Europol zu einem maechtigen, undemokratisch kontrollierten Geheimdienst geworden.
    Die Kontrolle der Inhalte und User des Internets sind nur logisch.

    Auch wenn sich einige ueber Highlights erfreuen koennen, man sollte ja den Humor nicht verlieren, wird es Zeit aus der europaeischen Union auszutreten.

    Ich will in einem demokratischen souveraenen Deutschland in Frieden mit unseren Nachbarn leben.

    Nein zur EU-Diktatur!

  9. @Markus: Eher nicht. Als Einzelthema gibt das netzpolitisch ja eher wenig her.

    Wie problematisch eine solche Regelung ist, kann sich ohnehin jeder denken, der nicht völlig den Bezug zur Realität Jugendlicher verloren hat.

    @Toljok: Mit dem gegenseitigen Einverständnis ist das im Streitfall immer so eine Sache. Auch auf die Schranke des „vergleichbaren Entwicklungsstands“ würde ich mich als 18-Jähriger mit 15/16-jähriger Freundin im Zweifel wohl auch nur ungern verlassen müssen.

  10. @Jörg-Olaf Schäfers

    im streitfall ist es in jedem alter so eine sache mit dem gegenseitigen einverständnis, das ist kein spezielles problem dieser EU richtlinie.

    auch dein zweites beispiel ist kein problem dieser richtlinie, denn die „einschlägigen Bestimmungen des nationalen Rechts über das Alter der sexuellen Mündigkeit“ bleiben bestehen. wenn es dort probleme geben sollte, ist es ein problem der nationalen gesetzgeber, bzw. deren rechtsprechung.

    mit ausnahme der unklaren regelungen zum internet und der damit verbundenen bekannten probleme, halte ich das bisher für eine unterstützende richtlinie. wobei sich mir schon die frage stellt, welche der genannten vergehen in nationaler gesetzgebung bisher nicht unter strafe standen, das es eben dieser EU richtlinie bedarf.

  11. OK, nach der Lektüre des von HelliH (14) verlinkten Gutachtens (<– sehr lesenswert!), halte ich auch die restliche Richtlinie für misslungen… *mpf*

  12. Wie ist das dann? Wenn alles unter 18 = Kind, darf dann plötzlich ein 12 jähriger mit ner 8 jährigen, oder wie jetzt?

  13. @Toljok: „das ist kein spezielles problem dieser EU richtlinie.“ – Die Regelung verschärft das Problem zusätzlich.

    Tatsächlich handelt es sich aber um breeits geltendes EU-Recht. Als Kind in der EU wird seit 2003 – unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention der UNO – jede Person unter achtzehn Jahren definiert.

  14. Man gibt es ungern zu, aber auch die EU hat dazugelernt. Der erste Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003, sozusagen einer der Vorfahren dieser Richtlinie, hat kaum welche von den feinen Nuancen enthalten zur Bejahung gewollter Sexualität, die man jetzt sieht.

    Demnach war nämlich unterschiedslos unter Strafe zu stellen, „Kinder“ unter 18 zu sexuellen Handlungen zu „verführen“ (in der englischen Originalversion „entice“) für Geld oder sonstige Gegenleistungen, ohne daß der eigentliche Schutzzweck der Verhinderung von „Kinder“prostitution so explizit erwähnt war wie in der aktuellen Fassung.

    WENN es eine solche Richtlinie wirklich schafft, trennscharf zu differenzieren zwischen gewollter und ungewollter Sexualität Jugendlicher sodaß die sexuellen Selbstbestimmungsrechte von Personen die das nationale Schutzalter überschritten haben nicht massiv eingeschränkt werden und trotzdem sexuelle Übergriffe bestraft werden, dann ist dies zu begrüßen.

    Aber man darf leider nicht uneingeschränkt dem Frieden trauen.

    Zum einen, wenn es nachher an die jeweilige nationale Gesetzgebung geht. Wozu insbesondere auch der deutsche Gesetzgeber fähig ist, hat uns ja der ursprüngliche Zypries’sche Entwurf zur Novelle der §§180, 182 StGB aus dem Jahr 2007 gezeigt – der beinahe zur Folge gehabt hätte, daß Jugendliche in den Knast gewandert wären für eine Kino-Einladung die später einvernehmlich im Bett geendet hätte.

    Zum anderen, was das Strafmaß angeht. Brauchen wir wirklich so hohe Mindeststrafen? Schrecken diese wirklich sexuell gestörte Triebtäter ab? Oder zerstören sie nicht vielmehr jegliches Augenmaß bei Grenzfällen, wo die Schwere der Tat differenziert zu betrachten wäre, und bei zweifelhafter Schwere der Schuld sogar auf ein geringstmögliches Strafmaß zu befinden wäre? Noch dazu stehen so hohe Mindeststrafen im krassen Missverhältnis zur Logik unseres abgestuften Strafsystems in Deutschland.

    Daß darüber hinaus die Netzsperren-Pläne allergrößter Mumpitz sind, das ist leider zwar bisher uns Deutschen schon klar geworden in der öffentlichen Debatte, aber es wird noch einiges an Überzeugungsarbeit und „Lobby-Arbeit von unten“ brauchen, damit man dies auch auf EU-Ebene so sehen wird. Der einzige Lichtblick könnte sein, daß der Gegner vom selben Kaliber ist – eine schrille egomanische Feministin die von der eigentlichen IT-Thematik keinen blassen Schimmer hat und nur ein Thema gesucht hat, um sich zu profilieren… und die in diversen Kinderschutzorganisationen dankbare Helfershelfer für ihre Sache gefunden hat.

  15. Ich finde es interessant, dass hier einige schreiben, dass Deutschland in Bezug auf Internetsperren gelernt hat.
    Ich befuerchte, der einzige Lernprozess, der bei einigen Politkern vorhanden ist, ist der, dass es Stimmen kostet, fuer die Sperren zu sein.

  16. Hat jemand eine Ahnung ob es auf Europäischer Ebene eine Möglichkeit gibt eine Online Petition zu starten?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.