CC stellt Public Domain Mark vor

Nach Abschluss der offenen Diskussionsphase hat Creative Commons gestern für gemeinfreie Werke ein neues Kennzeichen, die „Public Domain Mark” (PDM), verfügbar gemacht. Die PDM soll als einheitliches Kennzeichen für Werke dienen, die keinem urheberrechtlichen Schutz mehr unterliegen, und zielt vor allem auf digitale Sammlungen und Archive ab, die bislang eine Vielzahl unterschiedlicher Kennzeichnungen für gemeinfreie Werke einsetzen. Letztlich soll die PDM hier mehr Klarheit und einen einheitlichen Metadaten-Standard schaffen sowie die Auffindbarkeit von gemeinfreien Inhalten erleichtern.

Als erstes größeres Projekt wird die digitale Bibliothek Europeana die Public Domain Mark ab Mitte nächsten Jahres verwenden, grundsätzlich ist diese Kennzeichnung aber nicht auf Institutionen beschränkt, sondern kann auch von Einzelpersonen verwendet werden. Im Unterschied zu den bereits bekannten Creative-Commons-Modellen handelt es sich beim Public Domain Mark nicht um eine Lizenz, vielmehr soll nur auf einen bereits bestehenden rechtlichen Status hingewiesen werden. Wer als Urheber trotz bestehender Schutzansprüche auf diese verzichten will, kann für eigene Werke weiterhin das Werkzeug CC0 (CC-Zero) verwenden.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

9 Ergänzungen

  1. Finde ich nicht ganz so nützlich wie andere CC-Lizenzen, da diese Public-Domain-Kennzeichnung erstmal nichts darüber aussagt, ob ich das Werk auch wirklich frei benutzen darf. Wie auf der CC-Seite auch schon steht „The work may not be free of known copyright restrictions in all jurisdictions.“. Viele Werke die etwa in den USA Public Domain sind aufgrund des Alters oder weil sie nie registriert wurden, sind in Deutschland noch geschützt. Vor allem bei alten Werken kann die Urheberrechtslage durch verschiedenste nationale Gesetze, internationale Abkommen, Schutzfristenvergleiche, etc.. für Laien sehr schwer zu beurteilen sein.

    Ohne weitere Angaben dazu, warum und in welchem Land das Werk „Public Domain“ ist, ist die Kennzeichnung für den Nutzer etwas unzureichend. Jedenfalls für diejenigen Nutzer, die sich bei der Nutzung fremder Werke über die urheberr. Situation wirklich sicher sein wollen oder müssen.

  2. Sorry für den 404, jetzt ist der Link korrigiert.

    Die Idee hinter der PDM ist nicht, letzte Rechtssicherheit für eine Nachnutzung zu geben. Die Ausgangspunkte sind vielmehr:

    – Es existieren bereits diverse verschiedene PD-Kennzeichnungen, die nur von bzw. innerhalb einer einzigen Institution verwendet werden.
    – Viele dieser Institutionen stecken Ressourcen in die Prüfung des PD-Status‘ der gekennzeichneten Werke.

    Die PDM soll nun daraus einen netzweiten Kennzeichnungs-Standard machen und dadurch die PD-Werke leichter findbar machen und den bereits betriebenen Prüfaufwand mehr Netznutzern zugute kommen lassen.

  3. John: Was Creative-Commons dringend fehlt: eine Kurz-URL für die Lizenztexte.

    Denn nur so kann man darauf hoffen, dass Weiternutzer das im Print korrekt übernehmen. Wenn die URL der Lizenz länger ist als die meisten Bilder breit sind, ist keinem gedient. Bereits jetzt hat sich unter CC-Fans eine Laissez-Faire-Haltung durchgesetzt, die dem Anliegen den Wünschen der Urheber Geltung zu verschaffen entgegenläuft.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.