Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben

Unser Bundespräsident Köhler hat heute doch das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. In einer kurzen Pressemitteilung heißt es: Ausfertigung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ .

Bundespräsident Horst Köhler hat heute das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung aus Transparenzgründen ihre Stellungnahme vom 4. Februar veröffentlichen würde. Bisher hat nur der Spiegel diese erhalten.

Spannend ist ja die Frage, warum auf einmal die Bundesregierung in der Lage ist, „Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig“ zu bekämpfen. Und warum sie das vor einem halben Jahr nicht war.

Am kommenden Montag gibt es die Anhörung zur Zensursula-Petition im Petitionsausschuß. Diese wird auch live im Netz gestreamt.

Zeit: Montag, 22. Februar 2010, 13.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, 4 900 Europasaal

In der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages geht es dann am Donnerstag, den 25.02.2010 um die verschiedenen Aufhebungsgesetz-Vorschläge der Oppositionsfraktionen. Die Plenar-Debatte geht den ganzen Tag. Zensursula ist der Programmpunkt 10.

Die SPD hat dabei ihren Vorschlag noch nicht veröffentlicht. Ebenso ist bisher unklar, wie denn die Regierungs-Koalition das Problem lösen möchte, dass das Zugangserschwerungsgesetz jetzt (bald mit Erscheinen im Bundesanzeiger) in Kraft ist.

Was jetzt folgen muss: Die Zensurinfrastruktur muss bei den Providern abgerüstet werden!

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51 Ergänzungen

    1. Also zum einen gibt es – wie in der Diskussion in den letzten Monaten zu lesen war – reichlich Ansatzpunkte, das Ding vor dem BVerfG zu Fall zu bringen.
      Der Knackpunkt könnte der zweite Satz aus obigem Zitat sein: Da die Bundesregierung ja jetzt in der Lage ist, KiPo im Netz „effektiv und nachhaltig“ bekämpfen zu können, besteht somit keinerlei Veranlassung, nochmal in irgendeiner Form einen ‚draufzusetzen.

  1. Dabei ist die Sache doch so klar:

    formale Verfassungswidrigkeit aufgrund Art. 74 Abs. 1 Nrn. 7 und 11
    — das Zugangserschwerungsgesetz hat 0, nada, niente mit Wirtschaft zu tun, fällt daher in die Kompetenz der Länder (Subsidiaritätsprinzip)… ist ja denke ich mal klar, dass es sich hier um was Polizeirechtliches handelt…

    Es ist klar, dass der Bundespräsident die Gesetze nicht auf ihre materielle Verfassungskonformität hin prüfen kann, das soll er auch gar nicht. Die formalrechtliche Überprüfung ist aber weitaus einfacher und in diesem Fall auch relativ Eindeutig…

  2. Nachtrag: Der Bundespräsident hat bzgl. der Verfassungskonformität des ZugErschwG keine Bedenken.

    Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr \auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes\ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

    Meine Achtung vor dem Amt des Bundespräsidenten verbietet mir gerade einen ehrlichen Kommentar zu dieser Stellungnahme.

  3. Nitpick: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, dazu muss es erst noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, was allerdings Formsache ist. Das kann aber durchaus noch einige Tage bzw. sogar ein paar Wochen dauern.

    @Jörg-Olaf(6): Klingt für mich stark nach einem Standard-Textbaustein, in dem irgendjemand im Pressereferat die Variablen mit Fragmenten aus alten Texten (wie z.B. der Begründung des Gesetzentwurfs) gefüllt hat. Ich würde dem keine tiefere Bedeutung beimessen, so ärgerlich es auch inhaltlich ist.

  4. @Tom: Was man hat, das hat man. Von der Union erwartet ich diesbezüglich auch weder Konsequenz noch sonst irgendwas.

    Von der SPD, den Grünen und der Linken gibt es bereits entsprechende Anträge zur Aufhebung des Gesetzes.

    Ich bin ernsthaft gespannt, wie sich nun die FDP positioniert. Ist ja irgendwie gerade kein guter Zeitpunkt für weitere Konfrontationen …

  5. Schade, ich hatte mir eine andere Entscheidung erhofft.

    Wie die Kandidatin der Medienkompetenzpartei wohl entschieden hätte?

  6. Diese Regierung macht das Volk irre:
    Sie erlässt ein Gesetz, an das sie sich selbst nicht halten will. Soll ich nun gleich eine Anzeige bei der Polizei machen.

    Oder soll ich mich bei meiner nächsten Straftat (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung)auf das Vorbild der Regierung berufen?
    Steht die Regierung außerhalb des Gesetzes und muss sich nicht an Recht und Ordnung halten?

    Wie soll ich das meinen Kindern erklären, dass in Deutschland schon wieder Sondergesetze gelten?

    Schlechte Zeiten bringen schlechte Menschen hervor.

  7. Geh ich recht in der Annahme, das nun jederzeit die Websperren in Kraft treten können, obwohl dies vorher von der Bundesregierung dementiert wurde. Auf eine Aussage der Bundesregierung, dies nicht zu tun, kann ich mich hierbei nicht verlassen. Warum wird ein Gesetz erlassen, das niemand benötigt. Die Hintergründe würden mich schonmal interessieren. Vielleicht werden nun klangheimlich die Sperren eingeführt. Würde mich über euer Feedback freuen .

  8. moment am 22.02 findet endlich die längst überfällige anhörung im petitionsausschuss zu der sache statt und der bundespräsident kann noch monatelangem zögern dieses gesetz zu unterzeichnen keine 5 tage länger mehr warten?!

    wieso muss ich dabei an SWIFT und das EU parlament denken… :/

  9. Stellt sich die Frage, warum ein Gesetz abgesegnet werden muss, welches angeblich NIE zur Anwendung kommen soll???

    Uwe Wallner htt://glaubstduds.blogspot.com

  10. Wenn man den Bundespräsidenten nicht davon überzeugen konnte, dass das Gesetz inhaltlich nicht verfasssungskonform ist, wieso hat dann nicht Punkt 3 des Briefes von RA Stadler gegriffen: Fehlerhaftes Gesetzgebungsverfahren?

    Jörg Tauss schlägt im Fall der Unterzeichnung eben deswegen eine Normenkontrollklage vor. Man darf gespannt sein, wie ernst es der Opposition ist. Es werden offenbar 30% der Abgeordneten für diese Klage benötigt.

    Mich interessiert deswegen in erster Linie, was die SPD machen wird.

  11. Dieser Mist gerade, ACTA, Jugendschutzgesetz in Vorbereitung, Netzneutralität auf der Kippe, in Frankreich macht der Staat was er will mit dem Netz…..

    Am besten Stecker ziehen und die Arschlöcher machen lassen……

    Wohl denen, die für ihren Job k e i n Internet brauchen…

  12. @ninjaturkey
    ob der dann wirklich was gewonnen hat wage ich zu bezweifeln.
    Die einzigsten die gewinnen sind ide Herren des BKA, da diese dann widerum Kenntniss eines Internetnutzers haben, der sich für den KiPo crap interessiert…. Viel Spass demjenigen bei der Hausdurchsuchung.

  13. Es darf nicht wahr sein,
    Beim Bundespräsidenten konnte man eventuell eine gewisse Rest-Hoffnung haben das er sowas NICHT unterschreibt.

    Und nun ?

    Das Land wird von Inkompetenten regiert die keinen blassen Schimmer haben, was sie eigentlich so täglich aussitzen.

    Jedem wird unsere Demagogin Ursula von der Leyen, die ihr Sperrgesetz vor 50+ Publikum verteidigen wollte hoffentlich noch lange im Wählergedächtnis bleiben.

    Ihr werdet euch noch wundern, wenn eines tages der Sumpf der Seilschaften trockengelegt wird.

  14. @Volker: Nein, wir löschen keine Links aus Kommentaren. Zumindest nicht kommentarlos (Zudem bist du ja auch kein Unbekannter). Wenn der Spamfilter eingreift, landet der komplette Eintrag in der Moderationsschleife, das war hier auch nicht Fall.

    Links und HTML funktionieren, hast du evtl. eine Board-/CMS-Syntax zur Linkauszeichnung verwendet?

    ciao
    Olaf

    1. @Jörg-Olaf Schäfers:

      Gaaanz ruhig, ich wollte nichts dergleichen behaupten. Ich hatte nur nach alter Gewohnheit meinen Link in spitze klammern gesetzt, und war überrascht, dass Eure Blogsoftware sowas rauslöscht.

      Apropos Blogsoftware: kann es sein, dass die Überschriften in der Liste zum Antworten um eins verrutscht sind? Dort ist Dein Beitrag Nr. 24, oben Nr. 25.

      Viele Grüsse,
      VB.

  15. ninjaturkey Feb 17th, 2010 @ 15:03:
    Wer die erste Websperre findet und hier postet, hat gewonnen.

    Wer die findet gewinnt höchstens eine kostenlose Hausdurchsuchung.

    Köhler hat das Richtige getan. Das Gesetz ist jetzt wieder in der Verantwortungssphäre derjenigen, die es überhaupt erst beschlossen haben. Wie hohl die Bekundungen der letzten Monate waren wird sich erst jetzt zeigen können; bisher konnten sich Zensursula und ihre Befürworter ja prächtig hinter Köhler verstecken.

    Es wird schon spannend sein, wie sich CDU und FDP – aber auch die SPD – winden werden:
    Zensur über das ZugErschwG? – Aber nein.
    Zensur über den JMStV? – Aber natürlich.

  16. Also der Köhler hat bis etzt noch nix weltbewegendes unterschrieben, warum sollte er es dann jetzt tun?

    Ich binn ja immer noch verwundert, dass es wirklich so viele Menschen gibt die dieses Gestetz für gut erachten.

    Ab jetzt kann man nur Joch hoffen.

  17. Köhler hat halt schon früher gezeigt, daß ihm Datenschutz und Bürgerrechte wumpe sind. Nicht verwunderlich also.

    Ebenso nicht verwunderlich wäre es, wenn das Gesetz nun bestehen bleiben würde. Wer glaubt schon den Bekundungen der Mövenpick-Partei, die derzeit ihre ganze Energe in Hartz IV Bezieher investiert.

  18. also ich mag köhler, er ist immer wieder für eine überraschung gut.

    mal im ernst wenn der spiegel wirklich recht hat und schwarz-gelb will dieses gesetzt gar nicht hat köhler einen interessanten schachzug gemacht. das ergebnis davon werden wir die nächsten tage schön breit in den medien erleben und wir werden was erleben.

  19. Eine Petitesse: Das Gesetz ist nicht „jetzt in Kraft“ sondern erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, der die Gegenzeichnung durch BuMi oder Buka vorausgehen muss.
    Es könnte also noch so geklüngelt werden, dass ZugErschwG und das entsprechende Aufhebungsgesetz zugleich im Gesetzblatt verkündet werden.

    Warum so ein Aufhebens um das Aufhebungsgesetz gemacht wird, ist mir allerdings ein Rätsel.

    Der Deutsche Bundestag möge beschliessen
    „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.
    Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ist aufgehoben.“

    1. Das Gesetz ist nicht “jetzt in Kraft” sondern erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, der die Gegenzeichnung durch BuMi oder Buka vorausgehen muss.

      Die Gegenzeichnung durch die Bundesregierung geschieht VOR der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, ist folglich schon abgehakt. Nun fehlt also tatsächlich nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, einen Tag drauf träte das Netzsperren-Gesetz in Kraft. Ein Aufhebungsgesetz muss jetzt also wirklich fix auf die Beine gestellt werden!

  20. Also bitte Leute,

    Horst Köhler ist seit langem mal wieder ein Budespräsident, der Gesetze erst einmal zurück hält. Ich bin mir nicht sicher ob es der Jurist vom lawblog war, aber einer hat schon gemeint, er wisse jetzt endlich, wofür er überhaupt gelernt hat, dass der Präsident Gesetze prüfen könne.

    Horst Köhler hat uns damit einige Monate Zeit verschafft, in denen die Diskussion über das Gesetz weiter geführt werden konnte. Jetzt ist es Zeit, dass die Regierung oder die Opposition endlich dieses Gesetz außer Kraft setzen!

    Und im übrigen waren sich auch nicht alle Feinde des Zugangserschwerungsgesetzes darüber einig, dass es vorm Bundesverfassungsgericht nicht stand halten könne.

    Und warum soll der Bundespräsident ein Gesetz nur deshalb nicht unterschreiben, weil die Bundesregierung es nicht mehr haben will? Das ist nicht seine Aufgabe sondern die Aufgabe des Bundestags!

    Solange die Politik nicht in der Verantwortung ist kann sie viel reden, jetzt ist es Zeit Taten und Verfassungsklagen folgen zu lassen!

    P.S.: Wenn der Bundestag schon nicht befugt gewesen sein soll, das Gesetz zu erlassen, ist er dann befugt es aufzuheben? Denkt da mal drüber nach!

  21. BP Köhler ist ein Abgesandter der Grossbankiers (früher IMF-Chef), hochstehender Freimaurer und NWO-Verfechter.

    Dieses Gesetz ist die Vorstufe zur systematischen Zensur im Internet. Das Internet ist die einzige Plattform für freie Meinungsäusserungen, die regierungskritisch sind. Und das muss aus deren Sicht und auf Anordnung von oben still und heimlich abgeschafft werden…

  22. Na gut,
    dann wird es in der Zukunft, weiter die Co2-Steuern
    geben und Impfung ist gesund.
    Und andere Themen werden folgen.
    Es wird keine Gegen-Argumente mehr geben,
    weil sie alle zensiert werden.

  23. na ja – die Aufregung ist abgeklungen, selbst die Rekord-Petition ist vergessen. Also kann die Zensur in kraft treten.
    Und mit den gesetzlichen Definitionen zur Kinderpornographie
    (alles, was aussieht, als könnte es unter 18 sein ist Kind, alles was ein Schwarzkittel aufreizend finden könnte, ist Porno (das kann selbst für einen Raumanzug gelten))
    sowie dem aktuellen Grundsatzurteil – sobald es am PC ankommt, ist es strafbar – kann jede Internetnutzung bestraft werden.
    Denn – mit der Definition geht selbst die Mona Lisa als Kinderporno durch, und da beim Anklicken eines Link der Seiteninhalt am PC ankommt, besteht bei jedem Klick Gefahr.
    Sie gehen auf die Seite der Porno-Ursel – und schon ist es passiert.
    Das Bild geht auf den PC – grobpixelig – eine bekiffter Richter – und schon sieht es aus, als könnte es unter 18 sein – und da alles aufreizend seine kann – ist schließlich nicht näher definiert – schon kommt das Rollkommando!
    Wie hat das noch Jean-Claude Juncker im Spiegel erklärt:
    „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
    mfg zdago

  24. Das war doch absehbar, das die CDU das schaffen tut, das Köhler dieses Zensursula Gesetz unterschreiben tut.
    Ich weiß langsam nicht mehr, was ich noch davon halten soll: Ob man ,Lachen,weinen,ratlos und fassungslos den Kopf schütteln soll.
    Was so in unserer Geselschaft Passiren tut oder geschen könnte.

  25. Mal eine Frage: Wird für ein Aufhebungsgesetz im Bundestag die absolute Mehrheit benötigt oder genügt eine relative Mehrheit? In letzterem Fall könnte die Opposition ein Aufhebungsgesetz beschließen, wenn sich nur genug Mitglieder der Regierungsfraktionen enthalten.

  26. Im Parlament sitzen nicht wenige Abgeordnete, die Jura studiert haben und denen die Prozesse bekannt sein muessten wie Gesetze entstehen.

    Offensichtlich hat sich niemand damit beschaeftigt, rechtzeitig eine Rollbackgesetz auf den Weg zu bringen oder wenigstens bei Horst anzurufen, damit er solange wartet bis er das Rollbackgesetz gleich mitunterzeichnen kann.

    Ausser irgendwelchen Absichtserklaerungen hat niemand laut eingefordert, das Zugansgerscherungsgesetz durch einen parlametarischen Prozess zu stoppen oder wie auch immer ein juristisch sauberer Rueckzug umgesetzt werden muss. Nicht mal die sogenannte Opposition.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass es kein Rollbackgesetz in der Form geben wird. Sondern es wird ein neues Gesetz geben. Wenn dies nicht zustande kommt wg. was auch immer, dann gilt das gerade unterschriebene Gesetzt als default.

    Es ist doch klar, dass die aktuelle Bundesregierung kein Interesse hat, das Gesetz komplett zurueckzuziehen und damit selbst eine 180 Grad-Wende zu vollziehen. Gleiches kann man auch nicht von der SPD erwarten. Deshalb ist der Vorgang nicht unwesentlich ein Oppositionsfail.

  27. Danke @nitram!

    Nicht nur auf der Regierung und dem BP rumhacken, sondern auch auf der Opposition, die bisher kein Gegengesetz eingebracht hat!

  28. Blöd ist dieses Gesetz in der Tat für die Provider. Insbesondere, da sie sich nicht darauf verlassen können, dass das BKA ihnen keine Sperr-Listen schickt. Wenn ich mich recht erinnere müssen die nach Inkrafttreten des Gesetzes + 6 Monate die Zensurinfrastruktur bereit haben. Sonst werden 50.000€ fällig pro nicht umgesetzter DNS-Umleitung. Galt das eigentlich pro Liste, pro Eintrag oder pro update?

    Solange das BKA also keine Listen abliefert muss auch nicht gesperrt werden. Wer beim BKA entscheidet das eigentlich?

    Wenn die Provider also jetzt anfangen diese Infrastruktur zu installieren, und dann keine Listen vom BKA kommen, dann haben wir immer noch das Problem, dass sie dann andere Begehrlichkeiten (z.B. aus Hamburg) umsetzen können, und also auch müssen.

    Nicht sehr rosig diese Aussichten.

  29. „Was habt Ihr denn erwartet? Ist halt auch nur ne CDU-Scherge, der liebe Herr Bundespräsident.“

    Mein Gott. Die Kommentare hier sind so unsagbar peinlich. Checkt ihr es gar nicht?
    Der CDU wäre es sehr recht gewesen, hätte er das Gesetz NICHT unterschrieben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.