Aufruf: Was sagen eigentlich die Provider zum JMStV?

Man lernt nie aus. Bisher dachte ich, dass an einem Staatsvertrag, sobald er auf der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder abgenickt wurde, nichts mehr verändert wird. Beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) erfolgte der entsprechende Beschluss am 25. März. Heise Online schrieb damals:

Bei ihrer heutigen Sitzung in Berlin haben die Ministerpräsidenten der Länder grünes Licht für die Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) gegeben. Änderungswünsche von Seiten der Ministerpräsidenten gab es nach Angaben der für die Novelle des JMStV federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei nicht mehr. Zusammen mit der Begründung erhalten als nächstes die Landtage den Entwurf, bevor am 10. Juni die Ministerpräsidenten ihn unterzeichnen.

Bei Telemedicus lese ich nun, dass es durchaus noch zu Änderungen in der letzten Minute kommen kann. Auch Alvar Freude vermutet in einem aktuellen Blogeintrag, „die letzte Arbeit am Text solle nun endgültig in den Hinterzimmern und Amtsstuben ohne Öffentlichkeit durchgeboxt werden.“ – Nunja. Fakt ist, dass aus den Länderparlamenten durchaus das ein oder andere Grummeln zu vernehmen ist. Siehe dazu auch „Berliner Abgeordnetenhaus hat Bedenken gegen Jugendmedienschutz-Novelle“ bei Heise Online.

Eine durchaus relevante Rolle spielen im aktuellen Fall auch einmal mehr die maßgeblich betroffenen Internet-Provider. Wir erinnern uns, auch beim Zugangserschwerungsersetz hat es Ursula von der Leyen zunächst auf dem kleinen Dienstweg versucht und Verträge mit 5 großen Providern geschlossen. Im weiteren Verlauf der Debatte wurden diese Verträge mehrfach instrumentalisiert, um ein Gesetz für Internetsperren zu etablieren.

Die Staatskanzlei RLP plant nun offenbar einen ähnlichen Scoop. Wie zu hören ist, ist für den 30. April eine öffentlichkeitswirksame Präsentation des JMStV geplant. Im Rahmen eines „Runden Tisches für Jugendmedienschutz“ sollen dann auch die großen deutschen Provider ihre Zustimmung zum JMStV bekunden.

Man darf annehmen, dass ein harmonisches Schaulaufen auch den ein oder anderen besorgten Parlamentatierer in den Landesparlamenten beruhigen soll. Kann ja alles nicht so schlimm sein, wenn die Internetwirtschaft mit dem JMStV leben kann, oder?

Unklar ist zur Zeit noch, ob und welche Provider am 30. März mitspielen werden. Der AK Zensur schlägt in diesem Zusammenhang vor, als Kunde einfach mal nachzufragen:

Aufruf: Provider fragen!

Daher unser Aufruf: Fragt Eure Provider, wie sie zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stehen! Hier Vorschläge für entsprechende Fragen:

Potentielle Fragen an Access-Provider:

  • Wie ist Ihre Position zu dem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrages?
  • Im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind im Zusammenhang mit dem Rundfunkstaatsvertrag weiter Netzsperren vorgesehen, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat solche bereits angekündigt. Wie stehen Sie dazu?
  • Werden Sie sich im aktuellen Gesetzgebungsverfahren dafür stark machen, dass die Möglichkeit für solche Sperrverfügungen gestrichen wird?

Potentielle Fragen an Hosting-Provider:

[…]

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16 Ergänzungen

  1. 30. März oder 30. April?

    Das eine wäre machbar, das andere etwas schwierig, weil da wohl noch einige Jahrzehnte Entwicklungsarbeit nötige wären :)

    viele Grüße
    Christian

  2. Markus, ich brauche ein Lektorat! ,)

    Nicht auszudenken, wenn ich auf Grund meiner Schusselkeit noch meinen Hochzeitstag vergesse. Oder schlimmer, den TÜV-Termin vom Auto. Moment, bin ich überhaupt verheiratet?

  3. „Im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind im Zusammenhang mit dem Rundfunkstaatsvertrag weiter Netzsperren vorgesehen, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat solche bereits angekündigt. Wie stehen Sie dazu?“

    Das ist schlicht falsch. Dauerndes Wiederholen macht es nicht richtig. Die KJM will Netzsperren und noch vieles mehr. Kriegt sie aber nicht, Punkt.

    Und ja: Ich habe bisher jeden öffentlich zugänglichen Entwurf gelesen (auch den schlimmen aus dem Dezember) und teile Großteile der Kritik.

    Nur, wer nicht liest und sich trotzdem auf „Netzsperren“ kapriziert (PP), macht sich unglaubwürdig&lächerlich. Da würde ich als Provider müde lächeln und eine 0815-Standardmail copy-pasten.

    1. @christoph: Dauerhaftes Abstreiten macht es auch nicht wahrer. Der JMStV sieht im Zusammenhang mit dem RStV Sperren vor, so ist die Herrschende Meinung der Juristen – auch wenn es eine Mindermeinung gibt.
      Auf ganz konkrete Nachfrage hat auch Martin Stadelmaier bestätigt, dass dies vorgesehen und gewünscht ist. Stadelmaier ist bekanntermaßen Chef der Staatskanzlei in Mainz und hat den Gesetzgebungsprozess federführend betreut.

  4. @christoph: Richtig ist, dass nach Ansicht ebenso der Staatskanzlei RLP wie der KJM bereits jetzt die Möglichkeit besteht, Netzsperren für „unzulässige Inhalte“ via Sperrverfügung (also Verwaltungserlass) durchzusetzen. Dafür bräuchte es in der Tat keinen JMStV.

    Das ist die erste Ebene.

    Auf der zweiten Ebene greifen die Anforderungen des JMStV, dass jugendschutzrelevante Inhalte (nach einer noch festzulegenden Norm) kennzeichnet (Rating) und/oder mit einem Altersverifikationssystem versehen sein müssen.

    Für Angebote „unbelehrbarer Anbieter“ (O-Ton Stadelmaier)*, also solcher, die die vom JMStV geforderten Maßnahmen nicht umsetzen, sind dann Sperren als „ultima ratio“ vorgesehen. Womit wir Sperren für „unzulässige Angebote“ gemäß JMStV hätten. Darüber zu spekulieren, wieviele Anbieter im Ausland sich von deutschen Jugendschützer über die Gestaltung ihrer Angebote belehren lassen werden, ist sicher müßig.

    Und dann gibt es mit der Frage, wie die Mechanismen des JMStV einer zukünftigen (zentralen) Filterinfrastruktur zuarbeiten, noch eine dritte Ebene: Blacklisting für nicht geratete Angebote, Vorarbeit für eine Filterung auf Providerebene (Letzteres werden wir wohl diskutieren, wenn demnächst T-Online seine Katze aus dem Sack lässt).

    *Die Argumentation von Staatssekretär Stadelmaier auf dem Politcamp kann man sich bei zaplive.tv anhören. Bis ich herausgefunden habe, wie man Sprungmarken setzen kann, bitte ich in diesem Clip 1 Stunde und 35 Minuten vorzuspulen.

  5. Na immerhin hat der unsägliche Entwurf gebracht, dass die Menschheit nun anfängt auch mal Fragen an Provider zu richten, wie sie denn zur „Offenheit“ des Netzes stehen, die diese ja nun per Struktur kontrollieren. Vielleicht entstehen so ja endlich noch mehr Fragen.

  6. Das ist die Antwort, welche ich auf meine Anfrage erhalten habe…
    Macht mich nicht glücklich!

    Sehr geehrte …,

    vielen Dank für Ihre Mail vom 23. April 2010 zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

    Die Deutsche Telekom ist als Anbieter von Internetzugangsdiensten, Telemedien aber auch als Betreiber eine IPTV-Plattform im besonderen Maße von den Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages betroffen. Gerade deshalb haben wir mit großem Interesse den Gesetzgebungsprozess und die öffentliche Diskussion zum Jugendschutz verfolgt. Die Deutsche Telekom hat sich im Rahmen der Anhörung der Staatskanzleien der Länder zum JMStV Ende Januar eingebracht und eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme finden Sie unter:

    http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/pdf/Medienreferat/20100120_Stellungnahme_DTAG_JMStV.pdf

    Grundsätzlich begrüßen wir den von den Ministerpräsidenten behandelten Entwurf, weil er in einigen Punkten auf die Freiwilligkeit(wie z.B. die Frage der Inhalte-Kennzeichnung)und die Eigentverantwortlichkeit der Nutzer beim Einsatz von Jugendschutzlösungen setzt.

    Die Deutsche Telekom hat in Ihrer Stellungnahme, aber auch im Rahmen des „Runden Tischs Jugendschutzprogramme“ von Bund und Ländern auf die Problematik der Netzsperren mit Blick auf die verfassungsrechtliche sowie gesellschaftspolitische Diskussion hingewiesen und empfohlen, diese Regelung zu überdenken. Insbesondere, weil diese „Sperranordnungskompetenz“ der KJM bereits seit 2003 besteht und unseres Wissens die KJM von dieser Sperranordnungskompetenz bislang noch keinen Gebrauch gemacht hat.

    Sollte die KJM von dieser Sperranordnungskompetenz Gebrauch machen und die Anordnung vollziehbar sein, müsste der jeweilige verpflichtete ISP den Zugriff auf die zu sperrende Seite erschweren. Als Kunde können Sie dann auf das Angebot nicht mehr ohne weiteres wie bis zu diesem Zeitpunkt zugreifen. Eine Umleitung auf eine Hinweis-Seite oder gar eine Dokumentation von Zugriffen ist u.E. nicht zu erwarten.

    Sofern Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Sauerzapf

    Pressesprecher

    Deutsche Telekom AG
    Corporate Communications
    Ralf Sauerzapf
    Pressesprecher
    Friedrich-Ebert-Allee 140
    53113 Bonn

    Betreff: Ich mache mir Sorgen über die Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV)

    An:
    Telekom Deutschland GmbH
    Landgrabenweg 151, D-53227 Bonn
    Postfach 30 04 63, D-53184 Bonn
    Amtsgericht Bonn HRB 5919,
    Sitz der Gesellschaft Bonn
    USt-IdNr. DE 122265872
    WEEE-Reg.-Nr. DE60800328
    E-Mail: info@telekom.de
    Telefon: 0228/181-0

    von:
    xxx
    Kundennummer 123 090 0815

    Hallo lieber T-Home Mitarbeiter,

    bestimmt könne Sie die folgenden Fragen nicht vollständig beantworten;
    daher bitte ich Sie, diese für mich sehr wichtigen Fragen an die richtige Stelle weiter zu leiten.

    Aktuell mach ich mit große Sorgen über die Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV)
    Bitte beantworten Sie vollständig die folgenden 3 Fragen
    (die Antworten werden ggf. veröffentlicht (keine Antwort natürlich ebenso ;-))).

    * Wie ist Ihre Position zu dem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrages?

    * Im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind im Zusammenhang mit dem Rundfunkstaatsvertrag weiter Netzsperren vorgesehen, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat solche bereits angekündigt.
    Wie stehen Sie dazu?

    * Werden Sie sich im aktuellen Gesetzgebungsverfahren dafür stark machen,
    dass die Möglichkeit für solche Sperrverfügungen gestrichen wird?

    Ich hoffe auf eine schnelle Beantwortung

    ´n schönen Gruß aus dem Bergischen Land

    xxx

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.