Always on dank E-Postbrief!

Sind Murmeltiere eigentlich gelb? Ich frage nur, weil hier eines täglich grüßt. Ok, Spaß bei Seite, so lustig ist es schließlich nicht, was Holger Koepke und die Stiftung Warentest alles im Kleingedruckten des „E-Postbriefs“ gefunden haben. Meine ganz persönliche Lieblingspassage (Hervorhebung von mir):

6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Und ich kleines Dummerchen habe gestern noch Scherze wg. der dreitätigen Zustellfiktion bei De-Mail gemacht. Gott, was war ich naiv. Tja, Kinners, Urlaub ist für Inhaber eines E-Postfachs dann wohl gestrichen. Es sei denn, ihr nehmt brav euer mobiles Internet mit. Aber Vorsicht, nicht, dass es euch am Ende wie dem anonymen Roamingopfer Kai D. geht ,)

Weiter im Reizzentrum: E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

(via Sebaso)

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42 Ergänzungen

  1. Skurril, wirklich skurril. Mindestens genauso skurril bei De-Mail, wo aber immerhin die 3 Tage-Zustellfiktion gilt in Analogie zur Briefpost. Mit kleinen Dellen bei Wochenenden und Feiertagen.Ich überlege gerade, einen hübschen kulturkritischen Essay darüber zu schreiben. Natürlich für Print, die Onliner wiehern nur noch. –Detlef

  2. Wer in den Urlaub fährt hat sich gefälligst bei seinem Blockw- äh DE-Mail-Provider abzumelden, so einfach ist das!

  3. Na immerhin hast du hier die Möglichkeit, online auch aus dem Urlaub relativ bequem auf deine Postzustellungen Einfluss zu nehmen.
    Die Möglichkeit hast du beim normalen Brief nicht, und da ist es auch egal, ob du grad im Urlaub bist oder nur zu faul, mal an den Briefkasten zu laufen. Wenn der Umschlag durch den Schlitz geht, dann ist er zugestellt. Ob du den da raus holst oder der in deinem Kasten verschimmelt ist für die Zustellung völlig egal.
    Ich sehe daher nicht ganz die Benachteiligung beim Empfang des E-Briefs gegenüber dem normalen Brief, die hier offenbar angeprangert werden soll.

  4. @Marcus: „Relativ bequem“? Ich kenne tatsächlich nur verdammt wenige Menschen, die im Urlaub tagtäglich ihre Mails lesen, wenn überhaupt. Und ich befürchte, ich bewege mich bereits in einem Umfeld, wo sowas eher üblich ist, als bei – sagen wir – 95% der Bevölkerung.

    Die Benachteiligung? Die Friste sind ggn. der Briefzustellung _noch_ kürzer, Einschreiben mit Rückschein ist de facto abgeschafft, Wochenenden sind nicht vorgesehen.

    Weitere Nachteile ergeben sich durch die Ausfallzeiten des Dienstes, die die Post in den AGB reklamiert (nachzulesen im Reizzentrum).

    Schöne, diese neue Welt.

    1. @Jörg-Olaf Schäfers
      Wie viele Menschen kennst du denn, die im Urlaub täglich an den Briefkasten gehen, um ihre Post zu holen? Ich lehne mich einfach mal aus dem Fenster und behaupt: noch weniger.

      Die Fristen sind auch nicht wirklich kürzer. Beim E-Brief gilt der nächste Arbeitstag, beim normalen Brief nicht, da gilt der Augenblick, an dem der Brief durch den Schlitz geht.
      Vom Zeitpunkt der Zustellung sind alle Folgefristen gleich.

      Klar kann der Dienst ausfallen, das kann dein Briefträger aber auch. Mal abgesehen davon ist eine Zuverlässigkeit von 95% eine enorme Steigerung, denn bei normalen Briefen schaffen es nur ~85% überhaupt ans Ziel. Wie man sich denken kann gibt es hier nämlich auch keine 100% Erfolgsgarantie. Die gibt es übrigens auch nicht für das Schloss an deinem Briefkasten…

  5. Was genau ist dieser E-Postbrief eigentlich? An der Neuerfindung der E-Mail ist doch schon Google gescheitert…

    1. @David: Der E-Postbrief ist mit Sicherheit keine Neuerfindung der E-Mail. Mit Kosten von 55 Cent pro Brief sind die Chancen gegen kostenlose E-Mail unterirdisch.

      Anstatt irgend etwas neu zu erfinden versucht der E-Postbrief etwas sehr altes – den Brief – ins Internet zu transportieren.

      Ob das gelingt sei dahin gestellt. Mir persönlich bringt das System vermutlich etwas, da ich immer noch viele Briefe schreiben muss und viel unterwegs bin.

      Wenn man aber nur ein-, zweimal im Jahr einen Brief verschickt dann lohnt sich in meinen Augen die Mühe der Anmeldung nicht. Die paar Briefmarken klebt man dann lieber noch manuell auf den eigenhändig kuvertierten Brief.

      Übrigens glaube ich nicht, dass man täglich in das Postfach gucken muss. Das sendet einem – wenn gewünscht – eine SMS als Benachrichtigung, wenn ein Brief angekommen ist.

  6. Also ich sehe den grossen Vorteil darin, dass man die Briefe dann auch als Papier ausliefern lassen kann.

    So kommen Briefe (auch aus dem Urlaub und Ausland) schneller an und für Leute ohne Drucker und Zugang zu Briefmarken ist es doch eine erhebliche Erleichterung.

    Allerdings bin ich enttäuscht, dass dieser Hauptnutzen total untergeht in der Vision einer kostenpflichtigen Email.

  7. @Marcus:

    Wie viele Menschen kennst du denn, die im Urlaub täglich an den Briefkasten gehen, um ihre Post zu holen?

    Ich kenne das noch so, dass man einen Nachbarn oder Bekannten bittet „auf das Haus aufzupassen“ und den Briefkasten zu leeren. Zumindest bei Einschreiben darf man also zeitnah einen Anruf aus der Heimat erwarten.

    Beim E-Brief gilt der nächste Arbeitstag, beim normalen Brief nicht, da gilt der Augenblick, an dem der Brief durch den Schlitz geht.

    Siehe „Zustellfiktion“ bei De-Mail (oben verlinkt):

    „Wie bei der Papierpost gilt die Zustellfiktion des Verwaltungszustellungsgesetzes, dass ein Bescheid nach drei Tagen zugestellt ist, auch wenn der Bürger in dieser Zeit nicht in sein De-Mail-Postfach schaut oder im Ausland weilt. Anders als bei der Papierpost gilt diese Frist auch an Sonn- und Feiertagen, zu denen der vorliegende Referentenentwurf keine Aussagen macht.“

    denn bei normalen Briefen schaffen es nur ~85% überhaupt ans Ziel.

    Das wage ich zu bezweifeln. Ich würde auf eine Fehlerzustellquote im niedrigen einstelligen Bereich tippen, hervorgerufen vor allem durch unleserliche oder unvollständige Adressangaben. Bei Einschreiben oder amtlichen Briefen dürfte die Quote der zeitnah zugestellten Briefe im Promillebereich liegen. Aber du hast sicher eine belastbare Quelle, um mich zu widerlegen, oder?

  8. Schade eigentlich. Wenn einige Punkte nachgebessert werden, halte ich das Ding – zumindest für geschäftliches – für gar kein so schlechtes Konzept:

    a) Es ist „seriös“ – Kunden kennen die Post und vertrauen ihr. Schließlich kostet das Ding auch Geld, muss also was gutes sein.
    b) Bis sich andere Verfahren endlich etablieren – wie lange gibts nochmal E-Mail-Verschlüsselung schon – ergibt sich für Geschäftsprozesse (auch mit nicht technisch versierten Kunden) eine gewisse Rechtssicherheit
    c) Der Fallback zum Papierbrief erscheint mir eine sinnvoll Variante
    d) Der e-Brief könnte eine Art Übergang zum alten Traum des papierlosen Büros sein

    Jede Argumentation hat natürlich zwei Seiten

    a) Teuer meint nicht gut, Konkurrenz, nicht Monopole beleben das Geschäft, staatliche Kontrolle ist dezentral leicher zu verhindern
    b) Die Entwicklung/Etablierung von offenen Verschlüsselungssystemen im elektronischen Nachrichtenbereich könnte aus Mangel an Notwendigkeit verzögert werden.
    c) Aufweichung des Briefgeheimnisses (?)
    d) Theoretisch wäre das auch mit bisherigen Lösungen möglich (aber hier kochen halt viele Süppchen gleichzeitig)

    PS: Was ist denn mit der Kommentarbox los?:
    „Email Address (pflicht, nicht veroeffentlicht)“

  9. Diese Passage hat ihre Begründung im BGB. Die Post möchte gerne, dass die gleichen Fristen etc. wie beim Brief auch für ihre DE-Mail gelten.
    Urlaub kann man trotzdem machen, imo liegt dies in der „regelmäßigen“ Kenntnisnahme verborgen. „Regelmäßig“ ist nun mal „nicht im Urlaub“.

    Des Weiteren gilt im geschäftlichen Bereich bei Mails ohnehin die Regel, dass sie „bis zum nächsten Werktag“ als „erhalten“ gelten.

    Ändert natürlich nichts an der Lächerlichkeit der ganzen Institution.

  10. Solche Zustellungsfiktionen gibt es natürlich auch bei der klassischen Post. Ich habe hier einen Gerichtsbeschluss, wo eine Einspruchsfrist als versäumt angenommen wird, obwohl ich nachweislich im Urlaub war, da ich jemand hätte beauftragen müssen, die Post anzunehmen, denn schliesslich sei das Verfahren ja laufend gewesen. Dass ich vom Gericht über ein Jahr vor dem Zustellungstermin zuletzt gehört hatte und meiner Ansicht nach nicht mehr mit einer Antwort rechnen musste… tja… gilt nicht.

    Aber „ein Werktag“ ist schon hammerhart. Ich sach nur „Finger weg!“.

  11. Vorsicht Freunde! Dem Internet ist nicht zu trauen. Überall wird gewarnt, keine persönlichen Daten im Netz preis zugeben. Warum soll ich dann meine persönliche Post dem Netz anvertrauen. Ich teile da, genau wie die Leute vom CCC die Zweifel an der Sicherheit des E-Briefes: „spätestens in einem halben Jahr lesen die Chinesen mit“ (oder Andere) so ein Sprecher des CCC in der ARD.
    Punkt 2 wäre: Normale Briefe werden eingescannt zur Weiterleitung. Das wird die Post nicht selbst erledigen. Da wird es denn Scancenter geben. Und was von „Centern“ zu halten ist, da denke man nur an Callcenter. Es gibt genug kriminelle Energie zum verwerten von nicht ganz koscheren Inhalten.
    punkt 3: Wer kann mir versichern, daß nicht der größte Feind des Bürgers, der Staat, diese „Briefe z.B. auf Vorrat speichert, und die Inhalte bei Bedarf gegen mich verwendet?
    Punkt 4: Ist es auszuschließen, daß z.B. das BKA seine Schadsoftware mittels E-Brief auf meinem PC platziert?

    Nee, Leute! Lasst mal Andere, Dumpfbacken, diesen Schwachsinn mitmachen. Ich nicht!

  12. Aus den Datenschutzhinweisen:

    ——
    5.1 Damit möglichst viele registrierte Nutzer ihre Nachrichten auch elektronisch erhalten können, ist die Deutsche Post AG berechtigt, auf Wunsch des Versenders Nachrichten wahlweise elektronisch als E-POSTBRIEF oder klassisch an der Postanschrift zuzustellen, selbst wenn die Daten nicht im öffentlichen Adressverzeichnis freigegeben wurden und der Versender keine Kenntnis der E-POSTBRIEF Adresse des Empfängers hat. Dabei wird die E-POSTBRIEF Adresse anhand der vom Versender gemachten Angaben (Name, Postanschrift) ermittelt. Eine ausdrückliche Zustimmung des Empfängers zum Empfang der Nachricht in elektronischer Form ist nicht erforderlich.
    ——

    Lese ich da richtig heraus, daß die sich mit der Forumlierung rausnehmen können einen PAPIER-Brief zu öffnen und dann digitalisiert weiterzuleiten?

    Also ich geh mal davon aus, daß die das nicht vor haben, aber die Formulierung riecht ein wenig seltsam..

  13. Lese ich da richtig heraus, daß die sich mit der Forumlierung rausnehmen können einen PAPIER-Brief zu öffnen und dann digitalisiert weiterzuleiten?

    Ja, „auf Wunsch des Versenders“.

  14. „Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an.“

    Wow, endlich ein eigener Machtbereich – in dem ich König bin. Wollte ich schon lange haben. Fehlt nur noch die Anerkennung durch meine Umwelt. Wenn schon die Deutsche Bundespost (oder ihre Nachfolgerorganisation) meinen Machtbereich anerkennt, ist das ja schon mal ein Anfang.
    Die Macht ist mit mir.

  15. Meiner Meinung nach ist auch das nichts anderes, als der Versuch, den Bürger noch durchsichtiger zu machen. Wer bisher die Briefpost benutzte, weil er dem Internet nicht traute, der soll jetzt dazu verleitet werden, auch ganz vertrauliche Dinge per E-Brief zu versenden. Diese sind dann für alle möglichen Nachrichtendienste problemlos lesbar. Das Briefgeheimnis gibt es dann praktisch gar nicht mehr. Mein Tipp: Finger weg!

  16. Der Satz der AGB hat nur deklaratorische Bedeutung. Sprich, er erklärt nur, was sowieso gilt. Aber der Reihe nach:

    Dass das E Postfach zum persönlichen Machtbereich gehört, wird wohl keiner ernsthaft in Frage stellen wollen. Denn wie beim Breifkasten, kann normalerweise nur der Inhaber drauf zugreifen.

    Was viele aber nicht wissen:
    Willenserklärungen gelten als zugestellt, sobald sie den Machbereich des Empfängers erreichen.
    Anders gesprochen, wenn man eine Kündigung, Vertragsannahme oder ein ähnliches Schreiben erhält, kann man sich nicht einfach damit rausreden, nicht in den Briekasten gesehen zu haben.
    Das gilt für den Breifkasten. Logischerweise müsste es dann auch für dieses E Postfach gelten.

    ABER: Ich kann mir nicht vorstellen, dass 50- bis 60-jährige Bundesrichter auf die Idee kämen, vom Urlaub aus täglich ihr E Brief Postfach zu leeren. Von daher würde ich mir da keine Sorgen machen.

  17. Dass das E Postfach zum persönlichen Machtbereich gehört, wird wohl keiner ernsthaft in Frage stellen wollen. Denn wie beim Breifkasten, kann normalerweise nur der Inhaber drauf zugreifen.

    Der Witz beim E-Postkasten ist, dass die Anbieter nicht nur zugreifen können, sondern diesen inkl. dedizierte Rückmeldungen an Sender auch überwachen. Das ist Teil des Konzeptes und relativiert die „Macht“ des Inhabers doch erheblich.

    Willenserklärungen gelten als zugestellt, sobald sie den Machbereich des Empfängers erreichen.

    Siehe Zustellfiktion

    Anders gesprochen, wenn man eine Kündigung, Vertragsannahme oder ein ähnliches Schreiben erhält, kann man sich nicht einfach damit rausreden, nicht in den Briekasten gesehen zu haben.

    Darum geht es hier nicht.

    Das gilt für den Breifkasten. Logischerweise müsste es dann auch für dieses E Postfach gelten.

    Nein, das ist nicht „logisch“. Ganz und gar nicht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass 50- bis 60-jährige Bundesrichter auf die Idee kämen, vom Urlaub aus täglich ihr E Brief Postfach zu leeren.

    Mag sein, ändert aber nichts daran, dass der Satz erstmal so in den AGB steht. Denn selbst, wenn er irgendwann als überraschende Klausel kassiert wird, erodieren entsprechende Vorstöße natürlich die aktuellen Grenzen

  18. Hallo,

    dass unsere AGB in den letzten Tagen immer wieder für Diskussionen gesorgt haben, ist uns nicht entgangen. Dazu gibt es nun eine FAQ, die für Klärung sorgt: http://go.post.de/w4hao

    Die FAQ geht im Besonderen auf die Anmerkungen zu folgenden Punkten ein:

    – tägliche Kontrolle des E-POSTBRIEF Eingangs
    – Besonderheiten beim Löschen von Daten
    – Weitergabe von Daten an Dritte
    – Briefgeheimnis und Datenschutz beim E-POSTBRIEF

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF

    1. Hallo Serviceteam (Philipp Schwertner)
      Das hier ist wieder ein typischen Fall von Verschlimmbesserung…
      Erst klar formulieren: „…Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. …“
      Und dann in den FAQ abwiegeln? „… In unseren AGB fordern wir Sie unverbindlich dazu auf, mindestens einmal werktäglich Ihr Nutzerkonto zu kontrollieren. …“
      Wäre interessant, zu wissen, wie ein Gericht das im Streitfall bewertet.

      Meine Meinung: Hinter De-Mail und e-Brief steht der niedere Beweggrund unserer aktuellen Staatsführung, allen Bürgern ein ladungsfähiges E-Mail-Postfach unter zu schieben.
      Ein paar große Anbieter nutzen diesen Kontrollzwang von Politik und Verwaltung, ein paar Mio-Euro an öffentlichen Projektgeldern abzuschöpfen.
      Nach meiner Hoffnung und Überzeugung floppt das Ganze ohnehin. Nur schade um die vielen Mio. die uns woanders tatsächlich hätten weiter bringen können.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.