ACTA: finale Version

Am Wochenende wurde die finale Version des Anti-Counterfeit-Trade Agreement (ACTA, download hier) verfasst, die nun den beteiligten Regierungen zum Durchwinken vorgelegt werden soll. Wie berichtet hat das EU-Parlament dafür schon so gut wie einen Blankoscheck ausgestellt.

Zu einer der letzten Änderungen gehört die Selbstverständlichkeit (!?) dass Urheberrechtsverletzungen nur dann in einem Partnerland verfolgt werden können, wenn sie auch dort nach geltendem Recht einen Gesetzesverstoß darstellen. Den Vertragsparteien bleibt es außerdem großzügigerweise selbst überlassen, ob sie Privatpersonen bei Grenzüberschritten kontrollieren wollen (die viel gefürchteten iPod-Kontrollen).

Doch bei ACTA geht es nur am Rande um Gängeleien der Bürger zur Zusicherung des „geistigen Eigentums“ von Musiklabels und Software-Konzernen:  Insbesondere die Organisation Ärzte ohne Grenzen warnt seit langer Zeit unermüdlich vor den verheerenden Auswirkungen auf den Generika-Handel: Die Gesundheitsversorgung von Millionen von Menschen in Entwicklungsländern droht mit ACTA dem goldenen Kalb des geistigen Eigentums geopfert zu werden.

Insbesondere geht es um die antiretrovirale Therapie von HIV: In den armen Ländern, wo die meisten HIV-Infizierten Menschen leben, sind diese Medikamente nur erhältlich, weil in Indien kostengünstige Generika produziert werden. Für den Anspruch der westlichen Konzerne auf geistiges Eigentum bringen die Erkrankten dort ungefähr genau so viel Verständnis auf, wie die Konzerne für deren Recht auf medizinische Versorgung.

ACTA legt nun fest, was das höhere Gut ist.

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6 Ergänzungen

  1. Ich hab‘s jetzt nicht so ganz verfolgt, aber woher kommt immer dieses ganze „Medizin“-Zeugs im Bezug zu ACTA? Gibt‘s da irgendeine KLausel, die medizinische Vorgehensweisen oder Instrumente gesondert schützt oder was ist da?

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