8 Open Government Data Prinzipien Vol. 4 – „Zugänglich“

In den USA hat die Open Government Arbeitsgruppe bereits ende 2008 die 8 Open Government Data Prinzipien für offene Regierungsdaten formuliert. Um die deutsche Regierung und deutsche Behörden bei der Öffnung der Daten zu unterstützen haben wir die Argumente ins deutsche übersetzt und präsentieren euch in loser zeitlicher Abfolge, 8 Thesen zu den Open Government Data Prinzipien. In der vierten Ausgabe dieser Reihe „Open Government Data Prinzipien“ geht es diese Woche um die

These 4 – Zugänglich

Die Zugänglichkeit von Daten steht an vierter Stelle der Open Data Principles und somit in ihrer Mitte. Im Sinne der Priniciples bedeutet das Schlagwort zugänglich schlicht und ergreifend die Bereitstellung von Daten für möglichst viele Nutzer, zu möglichst vielen Verwendungszwecken. Ziel ist es, Daten für Jedermann, zu jedem Zweck zur Verfügung zu stellen, ohne eine Benachteiligung für eine bestimmte Person oder ein bestimmten Anlass nach sich zu ziehen.

Alleine die Tatsache, dass öffentliche Daten in Deutschland zum großen Teil nicht frei zugänglich sind, ist eine Benachteiligung per se. Sie verhindert das Daten, die oftmals nur durch die Nutzung von Steuergeldern erhoben werden konnten, von Dritten genutzt werden können.

Was Zugänglichkeit zu öffentlichen Daten bedeuten kann, ist vor allem in Großbritannien zu sehen. Der Zugang zu freiem Datenmaterial ohne Beschränkungen hat vielfältige Anwendungszwecke hervorgebracht. Von einer App über (a)soziales Verhalten in der Nachbarschaft bis hin zu Anwendungen über die Verteilung von Steuergeldern.
Zugängliche Daten bedeuten also in erster Linie eins: die Förderung und Umsetzung vorhandener Ideen. Einige weniger dienlich für die Allgemeinheit, einige mehr. In jedem Falle heißt dies aber eine bessere Nutzbarkeit von Daten als dies bisher der Fall ist.

1. Vollständigkeit
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

2. Primärquelle
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.

3. Zeitnah
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.

4. Zugänglich
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.

5. Maschinenlesbar
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

6. Nicht diskriminierend
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.

7. Nicht proprietär
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

8. Lizenzfrei
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

Die Einhaltung dieser Prinzipien ist überprüfbar.

Dieser Artikel ist zuerst erschienen im Blog des Open Data Network erschienen, der Autor ist Lucas Mohr.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Wird das auch mal der Bundesregierung vorgestellt? Ich meine, ihr betreibt ja viel Lobbyarbeit, aber wie wird das denn organisiert? Schreibt ihr denen eine Mail oder wird das bei einer dieser Expertenrunden vorgestellt?

    Nur mal so aus Interesse gefragt.

  2. @Blubb: Wir wissen, dass zahlreiche Ministeriums-/Verwaltungsmitarbeiter und auch Politiker und ihre Mitarbeiter hier mitlesen.

  3. Wenn ich durch ein Ghetto fahre wollte ich schon immer einen Computer haben, der mir bestätigt, dass es hier mehr Gewalt- und Drogenkriminalität gibt als anderswo…

    Was ist mit den Leuten die da wohnen? Was ist mit ihrem Datenschutz? Woraus setzen sich den viele behördlichen Datensätze zusammen? Aus privaten Daten! Nur weil der Fiskus die Privatadresse von Harald Schmidt besitzt und ihn das Geld gekostet hat, ist es doch nicht mein Recht diese Information zu bekommen! Was sind das für immense Kosten, wenn man all diese Informationen nach Datenschutzerwägungen durchforsten und klassifizieren will? Wie sieht es mit dem Rechtsschutz der Betroffenen aus? Unsere Justiz hat eh schon Probleme Schwerverbrecher rechtzeitig und rechtsstaatlich von der Straße zu holen!

    Was wenn Versicherungen und Arbeitgeber erstmal eure Adresse auf Gewaltkriminalitätshäufigkeit überprüfen weil irgendein Vogel in irgendeinem Ministerium der Meinung war, diese Information wäre nicht vertraulich zu behandeln? Wegen GoogleStreetView (berechtigterweise) auf die Straße gehen aber sowas fordern? Das ist doch bigott!

    Das läuft doch letztlich auf amerikanische Verhältnisse hinaus, wo man alle Alkoholsünder in der Zeitung aufgelistet bekommt. Das ist eine ganz andere Mentalität und das ist auch gut so. Wenn ihr überhaupt kein Grundvertrauen in staatliche Organe mehr habt, dann hat Deutschland vielleicht einfach nicht die richtige Mentalität für euch!

  4. @Bodo W.
    \Was sind das für immense Kosten, wenn man all diese Informationen nach Datenschutzerwägungen durchforsten und klassifizieren will?!\

    Genau das wird doch bereits gemacht. Nur die Vertriebswege der Informationen beschränken sich auf wenige, schlecht für die Allgemeinheit nutz- und auswertbare, Wege oder finden gar nicht den Weg in die Öffentlichkeit, wenn die Klassifizierung entsprechend lautet.

    Niemand möchte Denunziantentum fördern und Listen mit Namen von Verurteilen lesen. Das als Generalkritik ist nicht haltbar und völlig am Thema vorbei.

  5. @Bodo Hier schliesse ich mich dem Hinweis von @tm78654 an und ergänze: Niemand fordert im Rahmen von Open Data irgendwelche personenbezogenen Daten zu veröffentlichen. Der Ansatz ist doch:

    Alle Daten aus Politik, öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft, die mit Steuergeldern erstellt und erhoben werden, die nicht einer berechtigten Datenschutz- oder Sicherheitsbeschränkung unterliegen, sollen allen Bürgern, in vollem Umfang, zeitnah, in offenen Formaten, über offene Schnittstellen, maschinenlesbar und ohne Einschränkungen, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dazu müssen auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) Datenportale geschaffen werden, auf denen die Allgemeinheit zeitnah und kostenfrei auf alle Dokumente und Daten zugreifen kann. data.gov.de oder data.bund.de

    Ich selbst finde gerade den Hype um Kriminalitätsstatistiken aber durchaus bedenklich, da es zum Beispiel zu Stigmatisierungen ohnehin sozial schwacher Stadtviertel. Aber das ist eine andere Diskussion die nicht viel mit Datenschutz sondern mehr mit der Frage „welchen Nutzen haben bestimmte Daten für mich?“ zu tun hat.

    @Blubb richtig! Das Thema ist wichtig und gehört auf die politische Agenda. Bisher haben wenige in der deutschen Politik hier einen echten „Handlungsbedarf“ erkannt. Das könnte sich bald ändern:

    Am 11. Mai findet im BMI der dritte Teil der Veranstaltung „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ statt. Diesmal mit dem Thema „Staatliche Angebote im Internet“. Es geht also – oder besser: es könnte auch gehen – um Themen wie Open Government, Open Data und Transparenz und um das Informationsfreiheitsgesetz.

    Dazu erarbeiten wir gerade ein Strategiepapier um es dort mittels der eingeladenen externen Experten in das Gespräch einbringt. Mehr Info auf unserer Mailing-Liste: http://opendata-network.org/network/mailinglists/

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.