8 Open Government Data Prinzipien Vol. 3 – “Zeitnah”

In den USA hat die Open Government Arbeitsgruppe bereits ende 2008 die 8 Open Government Data Prinzipien für offene Regierungsdaten formuliert. Um die deutsche Regierung und deutsche Behörden bei der Öffnung der Daten zu unterstützen haben wir die Argumente ins deutsche übersetzt und präsentieren euch in loser zeitlicher Abfolge, 8 Thesen zu den Open Government Data Prinzipien. In der dritten Ausgabe dieser Reihe „Open Government Data Prinzipien“ geht es diese Woche um die

These 3 – Zeitnah

Die Definition von zeitnah, im Englischen „timely“, lautet gemäß der Open Data Principles folgendermaßen: Data are made available as quickly as necessary to preserve the value of the data. – Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung notwendig, zur Verfügung gestellt.

Was bedeutet diese Aussage im Bezug auf die reale Handhabe mit öffentlichen Daten?

Zunächst einmal bedeutet es, die schnellstmögliche Verfügbarkeit von öffentlichen Daten für die Allgemeinheit. Vorhandene Daten dürfen, wie es insbesondere in der deutschen Bürokratie der Fall ist aber auch in der internationalen Forschung, nicht erst mit großer und teils absichtlicher Verzögerung veröffentlicht werden, wenn dabei ihre Werterhaltung gefährdet wird.
Einer der Gründe, die für eine zeitnahe Verfügung sprechen, ist die benötigte Aktualität von Daten in einigen Anwendungsfällen, ohne die eine sinnvolle Nutzung nicht stattfinden kann. Eine zeitnahe Veröffentlichung aktueller Daten von Sozialehilfeempfängern wäre z.B. in der bestehenden Hartz-IV-Diskussion spannend.

Ein weiterer Punkt, der für eine zeitige Veröffentlichung spricht, ist die Tatsache das die Aktualität von Daten zur Vermeidung von unnötigen Arbeitsschritten führen kann. Dies trifft insbesondere auf die Forschung zu, wo z.B. unterschiedliche Arbeitsgruppen in einem identischen Themengebiet forschen und Überschneidungen sowie doppelter Aufwand durch eine zeitnahe Veröffentlichung vermieden werden könnten. Des Weiteren kann die Erreichung von Forschungszielen beschleunigt werden.

Die 8 Open Government Data Principles in der Übersicht:

Daten der öffentlichen Verwaltung gelten als offen, wenn sie der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, die im Einklang mit den nachstehenden Grundsätzen steht:

1. Vollständigkeit
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

2. Primärquelle
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.

3. Zeitnah
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.

4. Zugänglich
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.

5. Maschinenlesbar
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

6. Nicht diskriminierend
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.

7. Nicht proprietär
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

8. Lizenzfrei
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

Die Einhaltung dieser Prinzipien ist überprüfbar.

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Blog des Open Data Network erschienen, der Autor ist Lucas Mohr.

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2 Ergänzungen

  1. Hallo Sven, Danke für den Hinweis und Sorry. Das trans.gif muss sich beim kopieren aus dem Open Data Blog eingeschlichen haben. Vermutlich aus dem „Weiter lesen“ -Trennstrich.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.