5 Punkte-Programm für den Datenschutz

Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bundesdatenschutzbeuftragte Peter Schaar bemängeln, dass beim morgigen IT-Gipfel die Frage des Datenschutzes zu kurz kommt. Transparenz und informierter Umgang mit den eigenen Daten müsse „Grundprinzip für das Internet der Zukunft“ werden.

Auch de Maizières Vorschläge seien „deutlich zu kurz gesprungen.“

In einer Pressemitteilung bezeichnen die beiden folgende 5 Punkte als zentral:

  1. Gesetzlichen Rahmen verbessern
    Die wesentlichen Verbraucher- und Datenschutzrechte gehören ins Gesetz. Dazu gehört ein verbrieftes Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet sowie das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt der Zusammenführung und Verknüpfung personenbezogener Daten.
  2. Freiwillige Selbstverpflichtungen verbindlicher machen
    Freiwillige Selbstverpflichtungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie müssen aber mit Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung begleitet werden. Eine Selbstverpflichtung ersetzt kein verbrieftes, einklagbares Recht auf Widerspruch.
  3. Verbraucher- und Datenschutz international durchsetzen
    Safe Harbour, das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Einhaltung des Datenschutzes, muss verbessert und effektiv durchgesetzt werden. Internetdienste, die unter dieses Abkommen fallen, müssen sich an europäisches beziehungsweise nationales Recht halten und dies auch gegenüber dem Nutzer kenntlich machen.
  4. Technologischen Datenschutz stärken
    Bei der Entwicklung neuer Technologien müssen die Erfordernisse des Datenschutzes frühzeitig berücksichtigt werden („privacy by design“). Zudem sollten die Voreinstellungen von Sozialen Netzwerken oder bei Browsern standardmäßig ein hohes Datenschutz- und Verbraucherschutzniveau aufweisen („privacy by default“).
  5. Datenerhebung und -verarbeitung transparent gestalten
    Informationen über eingesetzten Techniken der Datenerhebung und Datenverarbeitung müssen situativ angemessen, verständlich und leicht abrufbar sein. Einwilligungen in die Erhebung und Verarbeitung von Daten sollten zeitlich begrenzt sein. Eine aktive, informierte Einwilligung ist verbindlich umzusetzen.

Das 5-Punkte-Programm ist hier genauer erläutert.

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3 Ergänzungen

  1. Punkt 1 würde u.a. quasi die Volkszählung 2011 verhindern.
    Punkt 2 ist Schwachsinn. Wenn man etwas „Freiwilliges“ sanktionieren will und kann, ist es sinnigerweise nicht mehr „freiwillig“. Korrekterweise müsste man das Wort „freiwillig“ demnach entfernen…
    Möchte man Punkt 3 durchsetzen, müsste man zunächst ACTA und INDECT auflösen.
    Der erste Schritt für Punkt 4 wäre getan, wenn niemand mehr Social Networks nutzen würde. Facebook & Co. würden ganz schön alt aussehen, jedoch glaube ich nicht daran, da es zu viele schon süchtig gemacht hat.
    Punkt 5 hat eine gewisse Schnittmenge mit Punkt 1

    Für mich stellt es sich so dar, als wollte Peter Schaar Schadensbegrenzung wegen seiner kürzlichen Äußerungen bezüglich der VDS betreiben…

    Gruß,
    tb

  2. Immer wieder spannend wie unkritisch hier „Datenschutzwunschpapiere“ von sogenannten Datenschutzbeauftragten unkommentiert abgedruckt werden.

    Einzig wohlwollend ist festzuhalten, dass der Datenschutzfanatiker Schaar wenigstens ein wenig in seinem Wahn durch die sachliche Kompetenz des vzbv gebremst wird.

    Die lediglich verlinkten „näheren Erläuterung“ erhalten einige Punkte, die zeigen, wie wenig lernfähig derjenige Mann ist, der bereits in seinem Amt als Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit versagt hat und der nun mit VDS light auch noch altersmüde in seinem zweiten Aufgabenfeld wird.

  3. @Thomas Brück
    Punkt 2 ist nicht unbedingt Schwachsinn. Die Selbstverpflichtung ist freiwillig. Wenn man sich aber dafür entscheidet bestimmte Regeln zu beachten, dann sollte dies verbindlich sein. Ein Beispiel sind freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen im Bereich weltweite ökologische und soziale Standards. Das Unternehmen verpflichtet sich freiwillig dazu und darf dann bestimmte Siegel tragen (z.B UN Global Compact). Da die Verpflichtungen aber nicht verbindlich sind, dass heißt, es wird nie kontrolliert ob sie diese freiwilligen Verpflichtungen auch wirklich einhalten, sagt das Siegel letztendlich nichts aus. Man kann also durchaus für freiwillige Verpflichtungen, die nach Zusage verbindlich sind, eintreten.
    Aber das nur zur Trennung der Wörter \freiwillig\ und \verbindlich\ in diesem Kontext.

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