Neue Maßnahmen gegen Googles Street View

Die robots.txt der Stadt Eppelheim kennt ihr schon? Ja, natürlich schlechtes Photoshop. Aber lustig.

(via Alvar)

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28 Ergänzungen

  1. Kann mal bitte wer das Bild von hornoxe.com befreien?

    Dieser Hornoxe hat nämlich den Sinn von URLs nicht verstanden und zeigt nach dem Link von oben eine Grafik an, in der er sich über die „Scheiss Hotlinker“ beschwert – aber eben keine robots.txt.

  2. hihi – die ‚echte‘ robots.txt auf eppelheim.de ist viel lustiger. Die Webseite selber braucht dank Windows Weichware und asp ca. 3-4 Sekunden zum Laden. Naja. Kompetenzkompetenz halt

  3. Oh Mann, wie lange soll dieses Streetview-Bashing noch weitergehen? Das ist doch absolut lächerlich und trägt nur dazu bei, den Begriff des „Datenschützers“ in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.

    Konzentriert euch endlich wieder auf ELENA, Vorratsdatenspeicherung und Censilia!

  4. 1. E-Mail-Pflicht bei Blog-Kommentaren ist zum kotzen!
    2. StreetView ist eine super Sache, solange es anständig geregelt wird. Alles andere ist imnho dämliches Hilfe-unsere-Privatsphäre-Trittbrett-Gejammer ohne Sinn und Verstand.
    3. Kapitalismus abschaffen!

  5. @Durden: Wenn dich bereits ein derart harmloses Bildchen aufregt, liegt die Lösung zu deinem Problem eher nicht hier im Blog.

    @Pro StreetView: Netter Versuch, reicht aber noch nicht. Wenn du freitags bei Heise mittrollen willst, musst du noch etwas üben. Aber bitte nicht hier.

  6. PS: Der „Email-Zwang“ ist zunächst einmal eine Bitte. Wir wüssten einfach gern, mit wem wir es zu tun haben. Das ist so ein Höflichkeits-Ding, da stehen wir total drauf. Mitunter ergeben sich aus Rückfragen auch durchaus interessante Dikussionen.

    Auf der anderen Seite gibt es manchmal sicher auch gute Gründe, seine Identität nicht zu offenbaren, nicht einmal uns gegenüber. Kein Problem. Durchgesetzt wird der „Email-Zwang“ nicht (Was den Begriff „Zwang“ doch ziemlich entwertet, finde ich …).

    Wobei, angesichts der Qualität der Kommentare von Adressfälschern bzw. Andressverweigerern wäre der Verlust überschaubar. Oben sehe wir ein typisches Beispiel.

  7. @Durden: Wenn dich bereits ein derart harmloses Bildchen aufregt, liegt die Lösung zu deinem Problem eher nicht hier im Blog.

    Es geht weniger um dieses „Bildchen“ als um den dauerhaft (leider auch unter Mithilfe der „Netzaktivisten“) betriebenen Versuch, die „Bedrohung“ durch Google Streetview mit der durch VDS, ELENA und Co. gleichzusetzen. Google Streetview ist völlig harmlos, und der Meinung sind offensichtlich auch die meisten Leser von Netzpolitik.org.

  8. @Durden: „Bedrohung“, „dauerhafter Versuch“, „mit VDS gleichsetzen“? Sag mal, kann es sein, dass du dich irgendwie verlaufen hast?

    Und nein, Streetview ist ganz und gar nicht „völlig harmlos“, auch wenn ich es persönlich nicht mit VDS, ELENA und Co. gleichsetzen würde. Ich kenne eigentlich auch niemanden, der das tut.

  9. @Durden: “Bedrohung”, “dauerhafter Versuch”, “mit VDS gleichsetzen”? Sag mal, kann es sein, dass du dich irgendwie verlaufen hast?

    Such doch bitte mal nach „Google“ oder „Streetview“ in Netzpolitik.org-Suchmaske.

    Und nein, Streetview ist ganz und gar nicht “völlig harmlos”…

    Und was ist so schlimm daran? Eine Firma fährt durch die Gegend und macht Panoramaphotos von Innenstädten. Das machen Postkartenverlage seit 100 Jahren (vielleicht nicht von jeder Nebenstraße, aber das Prinzip ist das gleiche). Wenn man Google verbieten wollte, diese Bilder zu machen, müssten man die Panoramafreiheit als solche kippen. Und das kann ja wohl nicht das Ziel sein.

  10. @10 Jörg-Olaf Schäfers:

    Wobei, angesichts der Qualität der Kommentare von Adressfälschern bzw. Andressverweigerern wäre der Verlust überschaubar. Oben sehe wir ein typisches Beispiel.

    „Adressverweigerer“ von einem Autor auf Netzpolitik.org? Wirklich?

    Dir ist hoffentlich klar, dass du dir mit solch unsinnigen Pauschalaussagen durchaus deinen eigenen Fisch verdienen könntest, oder?

  11. @Durden: Es sind schon ein bisschen mehr als „Panoramaaufnahmen“. Es sind zum Teil Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich.

    Sprich http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html ist da tlw. näher als http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html

    Die Panoramafreiheit gestattet übrigens keine Aufnahmen von Personen (sofern nicht Beiwerk*) und ausschließlich Bilder, die ohne explizite Hilfsmittel (Leiter, Hubschrauber, Haus gegenüber) aufgenommen wurden. Damit ist der gut 3m hohe Kameraaufbau des Googlemobils raus.

    Siehe auch

    Neues Gutachten fordert strenge Auflagen für Google Street View

    […] Konkret konstatiert das Karlsruher Rechtsgutachten, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Dies entspreche der „üblichen Augenhöhe“, die Passagiere in Autos oder Bussen erreichen könnten. Alle darüber hinaus getätigten Bilder seien aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts unzulässig. […]

    Quelle: Heise Online, 01.03.2010 (Ich war dieser Ansicht übrigens schon vor 2 Jahren, als die Aufnahmen begannen.).

    Das machen Postkartenverlage seit 100 Jahren (vielleicht nicht von jeder Nebenstraße, aber das Prinzip ist das gleiche)

    Ist es natürlich nicht, aber das ist dir offensichtlich auch klar. Und auch, dass es andere Firmen gibt, die zum Beispiel für Scoring-Datenbanken Häuser knippsen (letztens erst ein entsprechendes Jobangebot gesehen. Studentenjob: 15 Euro für 6 Digitalbilder mit vorgebenen Perspektiven …) zeigt allenfalls, dass diesbezüglich Diskussionbedarf besteht.

    *Die Regelung im Kunsturheberrecht, auf denen nicht nur die Panoramafreiheit, sondern auch das „Recht am eigenen Bild“ basieren, stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Allein wenn die man technischen Möglichkeiten von damals und heute betrachtet, merkt man recht schnell, dass da vielleicht eine Überarbeitung geboten ist. Nicht nur, was Personen als „Beiwerk“ betrifft. Stichwort: Bildausschnitte.

  12. “Adressverweigerer” von einem Autor auf Netzpolitik.org? Wirklich?

    Aber klar doch. Du darfst mich gerne sinnentstellend zitieren. Es ist, wie ich oben schrieb: „Es ist ein Höflichkeits-Ding, da stehen wir total drauf. [..]

    Auf der anderen Seite gibt es manchmal sicher auch gute Gründe, seine Identität nicht zu offenbaren, nicht einmal uns gegenüber. Kein Problem. Durchgesetzt wird der “Email-Zwang” nicht (Was den Begriff “Zwang” doch ziemlich entwertet, finde ich …).“

    Kurz: Grund zur Beschwerde haben aktuell allenfalls Trolle. Wenn du dir den Schuh anziehen möchtest, bitte.

    Wirklich schlimm würde uns nur treffen, wenn du als langjähriger Abonnent dein … ach, nee, auch das nicht.

  13. @Jörg-Olaf Schäfers
    Deine Analyse ist schon ziemlich merkwürdig. Kein Richter auf der Welt wird es einem als „Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich“ auslegen, wenn man auf einer öffentlichen Straße laufend plötzlich auf dem Photo eines Touristen landet. Das wäre völliger Quatsch, und ich kenne auch keinen Fall, in dem das je so entschieden worden wäre.

    Zum zweiten ist das mit der „Sichthöhe“ schon nahe an Erbsenzählerei. Was ist wenn man als Tourist in einem jene Doppelstockbusse mitfährt und photographiert? Welche Richter würde das als „unerlaubtes Hilfsmittel“ bewerten? Richtig, kein einziger.

    Deine Argumente gegen Streetview sind ebenso fadenscheinig wie an den Haaren herbeigezogen.

  14. @Durden:

    Deine Analyse ist schon ziemlich merkwürdig.

    Das ist nicht meine Analyse, sondern eine rechtliche Einschätzung des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR).

    Es geht auch nicht darum, „auf einer öffentlichen Straße laufend plötzlich auf dem Photo eines Touristen“ zu landen. Davon ab: Im Fall einer Veröffentlichung liegt das Problem auf Seiten des Touristen, nicht bei dem, den er fotografiert hat.

    Zum zweiten ist das mit der “Sichthöhe” schon nahe an Erbsenzählerei.

    Das, wovon du glaubst, es sei „Erbsenzählerei“ ist ständige Rechtssprechung bis rauf zum BGH. Es steht dir natürlich frei die Realität weiterhin zu ignorieren.

  15. Dann wollen wir jetzt hoffen, dass Google nicht auf die (grandiose) Idee kommt, seine Autos einfach noch einmal raus zu schicken und die Kamera diesmal in zulässiger Höhe anbringt ;)

  16. „Das können wir wohl ausschließen. Die Höhe ist ja erforderlich, um über parkende Autos zu fotografieren.“

    Naja, aber was Google da so abzieht, ist teilweise schon krass.
    Sein Haus in Google Earth zu finden, ist ja noch ganz lustig, auch wenn es natürlich alles relativ pixelig wird, ist es schon beeindruckend, wie detailliert vor allem die großen Städte der USA sind…

    Aber mit StreetView wird in meinen Augen eine Grenze überschritte, das sind keine Satellitenbilder mehr, sondern detaillierte Aufnahmen…
    Muss in meinen Augen eigentlich ja nicht sein.

  17. @Jörg-Olaf Schäfers

    Das ist nicht meine Analyse, sondern eine rechtliche Einschätzung des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR).

    Nein, das mit dem „Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich“ ist ganz offensichtlich deine (falsche) Analyse.

    Das, wovon du glaubst, es sei “Erbsenzählerei” ist ständige Rechtssprechung bis rauf zum BGH. Es steht dir natürlich frei die Realität weiterhin zu ignorieren.

    Demnach begeht also ein Rechtsbruch, wer von einem Doppelstockbus aus die Sehenswürdigkeiten einer Stadt photographiert (weil höher als die „übliche Sichthöhe ohne Hilfsmittel“)? Das BGH-Urteil möchte ich sehen, das das behauptet!

  18. @Durden: Ich schrieb „Sprich http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html ist da tlw. näher als http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html

    In § 201a StGB geht es um die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Da ein ~3m hoher Kameraaufbau zweifelsfrei geeignet ist „gegen Einblick besonders geschützte Räume“ zu fotografieren (z.B. über Hecken) liegt § 201a StGB im Bereich des Möglichen.

    Dreier und Spiecker argumentieren offenbar ähnlich (Nein, ich suche jetzt nicht das Gutachten). Nämlich mit dem Datenschutz- UND Persönlichkeitsrecht.

    Und dann noch:

    Demnach begeht also ein Rechtsbruch, wer von einem Doppelstockbus aus die Sehenswürdigkeiten einer Stadt photographiert (weil höher als die “übliche Sichthöhe ohne Hilfsmittel”)? Das BGH-Urteil möchte ich sehen, das das behauptet!

    Bitte, hier entlang: http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html

    In der Entscheidung des BGH ging es übrigens um nicht um Bilder aus einem Bus, sondern aus einem gegenüberliegenden Haus:
    http://www.fotorecht.de/publikationen/hundertwasserhaus1.html

    Zum Thema Panoramafreiheit siehe aktuell auch „Fotorecht für Fotografen“ von RAin Katja Schubert/RAin Cornelia Bauer.

    Dort heißt es auf Seite 16 analog zu Seiler (fotorecht.de):

    Der Standort des Fotografen ist also entscheidend, nicht die Tatsache, dass das fotografierte Werk generell öffentlich einsehbar ist. Werden Fotos aber aus einer Perspektive aufgenommen, welche nicht von jedermann einsehbar ist, ist der Anwendungsbereich der Panoramafreiheit überschritten. Was nur mit Hilfsmitteln wie Leitern, Satelliten oder Kränen, oder nur mit optischen Hilfsmitteln einsehbar ist, ist nicht mehr von einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Weg aus einsehbar.

    Und nun erkläre mir doch bitte, wo du den Unterschied zwischen dem Hilfsmittel „doppelstöckiger Bus“, einer Apfelsinenkiste oder der erwähnten Leiter siehst.

  19. Aber klar doch. Du darfst mich gerne sinnentstellend zitieren. Es ist, wie ich oben schrieb: “Es ist ein Höflichkeits-Ding, da stehen wir total drauf. [..]

    Ich habe dich korrekt und mit ausreichendem Kontext zitiert. Dass ich anschließend das Wort „Adressverweigerer“ aus deinem Kommentar heraushob ist legitim und – aus dem erwähnten Kontext ersichtlich – nicht im geringsten sinnentstellend.

    Auf der anderen Seite gibt es manchmal sicher auch gute Gründe, seine Identität nicht zu offenbaren, nicht einmal uns gegenüber. Kein Problem. Durchgesetzt wird der “Email-Zwang” nicht (Was den Begriff “Zwang” doch ziemlich entwertet, finde ich …).”

    Kurz: Grund zur Beschwerde haben aktuell allenfalls Trolle. Wenn du dir den Schuh anziehen möchtest, bitte.

    Ein schöneres Beispiel für ein falsches Dilemma kann ich mir kaum vorstellen. Es widerspricht obendrein deinem vorherigen Absatz – wie kann es „gute Gründe“ für anonyme Kommentare geben wenn „allenfalls Trolle“ diese Möglichkeit vermissen würden?

  20. Ich habe dich korrekt und mit ausreichendem Kontext zitiert.

    Nein, du trollst. Meine Aussage war wenig missverständlich. Es gibt keinen Zwang, der durchgesetzt wird. Wer etwas zur Diskussion beitragen will, kann dies anonym tun. Der Rest hat Pech gehabt.

  21. @27 Jörg-Olaf Schäfers::

    Nein, du trollst.

    Unfug. Ich habe im Gegenteil dich eingangs darauf hinweisen müssen, dass dein Kommentar 10 unnötig provoziert.

    Aber gut, beenden wir diese OT-Diskussion – sie bringt ja anscheinend niemanden weiter.

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