10 nach 22 Uhr: Abmahnungen, Grundrechte, Pornos!

Ha, heute habe ich gleich zwei Aufregerthemen für unsere kleine Nachrichtensammlung! Einmal einen bösen Verbund von lokalen Radiosendern, der ein armes Uni-Radio abmahnt. Und dann noch den WDR, der sein gebührenfinanziertes Internet löschen muss!

Die Geschichte mit den Lokalradios eskalierte gestern im Blog von Herrn Fiene. Abgemahnt wurde das Logo des Campusradios Radio Q aus Münster, das den Betreibern einer Lokalradiokette hier in NRW doch ein wenig zu ähnlich zu ihrem eigenen Logo war. Herr Knüwer hat den Vorfall in seinem Blog heute noch einmal artgerecht skandalisiert (Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Fiene und Knüwer ehemalige RadioQ-Mitarbeiter sind).

Zwischenzeitlich soll es dann zu einer Einigung gekommen sein. Behauptet der Geschäftsführer der abmahnenden Lokalradiokette in einem heute beim Herrn Fiene veröffentlichten Statement. Man verzichte auf „Schadenersatzforderungen und Mahnkosten“ und wolle ausserdem bei der Erstellung eines neuen Logos für das Campusradio behilflich sein. Klingt nett, oder? Nun, es ist, zumindest wenn man einem Kommentar bei Herrn Fiene glauben mag, wohl nur die halbe Wahrheit.

Die Einigung kam offenbar erst zustanden, nachdem sich Professor Thomas Hoeren eingeschaltet hattet. Hoeren? Ja, genau, der Informations- und Medienrechtler aus Münster, der sein allumfassendes Kompendium Skript Internet-Recht seit Jahren kostenlos zum Download anbietet. Offenbar standen die Chancen des Campusradios gar nicht so schlecht. Auch wenn man eine gewisse Ähnlichkeit der Typographie nicht leugnen kann, wäre die Abmahnung vor Gericht vermutlich kassiert worden (Freilich soll der Streitwert einmal mehr derart hoch angesetzt gewesen sein, dass eine juristische Auseinandersetzung … naja, ihr kennt das ja).

Sei’s drum, hier sind die Links:
# Privatsender-Kette mahnt Campusradio ab (Daniel Fiene)
# Die fröhlichen Abmahner von Radio Waf & Co. (Thomas Knüwer)
# fiene & was die ams zum logo-fall sagt (Daniel Fiene)
# Kommentar von „Stephan Musholt“

Die Geschichte mit der Löschung des Internets durch den WDR ist vergleichsweise unspektakulär. Eigentlich ist sie auch ein alter Hut. Heise Online hatte bereits letzten Monat berichtet, dass die öffentlich-rechtlichen Sender große Teile ihrer Internet-Angebote löschen müssen:

Die ARD hat eigenen Angaben zufolge in den vergangenen Monaten „Zehntausende Dokumente“ aus ihren verschiedenen Online-Angeboten herausgenommen. Die Maßnahmen sind Folge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der neben gesetzlichen „Verweildauerregelungen“ auch eine Negativliste umfasst. Letztere legt fest, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten im Online-Bereich nicht anbieten dürfen, darunter beispielsweise Preisvergleiche, Kontakt- und Tauschbörsen sowie Spieleangebote ohne Sendungsbezug.

Warum das Thema trotzdem als Aufreger taugt? Heute ging ein Link zu einem Artikel des WDR durchs Netz, der das Thema noch einmal aus der Perspekte des Westdeutschen Rundfunks aufgreift. Und ja, es bleibt natürlich ein Skandal, gebührenfinanzierte Informationsangebote zu löschen. Chancengleichheit für kommerzielle Anbieter hin oder her.

# Staatsvertrag zwingt WDR zur Löschung von Online-Inhalten (WDR)

Und sonst so? Da war zum Beispiel noch die Pressemeldung eines RA Singewald aus Dresden, der auf einem Eigen-PR-Portal darüber informiert, dass man sein WLAN nicht verschlüsseln müsse. Mag sein, aber ob der Tipp wirklich so gut ist? Beim Engagment der Electronic Frontier Foundation, die Grundrechte speziell für Facebook-Nutzer formuliert hat, ist diese Frage recht einfach zu beantworten. Ja, tolle Sache! Ebenso wie der Facebook Privacy Scanner von ReclaimPrivacy.org oder der Grundrechte-Report 2010 der Humanistischen Union. Letzteren muss man allerdings in Buchform kaufen, was ich hiermit allen Netzpolitik.org-Lesern ans Herz legen möchte. Ihr unterstützt mit einem Kauf wichtige und wertvolle Projekte.

# BGH kann Internet-Nutzer nicht zur Verschlüsselung des Routers zwingen (RA Singewald)
# EFF entwirft Grundrechte für Nutzer von Facebook und Co. (Spreeblick)
# ReclaimPrivacy.org: Facebook Privacy Scanner

# Grundrechte-Report 2010 (Humanistische Union)

Ach, und dann war doch noch die Geschichte von einem bekannten Vollerotik-Portal, dessen Videos man dank HTML5 nun auch auf dem iPad schauen kann. Verlinken darf ich die wg. Jugendschutz wohl nicht, aber: Kann es ein deutlicheres Zeichen geben, dass Flash tot ist? Fragt die Leute, die damals auf Betamax gesetzt haben!

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19 Ergänzungen

  1. quote
    „Ach, und dann war doch noch die Geschichte von einem bekannten Vollerotik-Portal, dessen Videos man nun auch auf dem iPad schauen kann. Verlinken darf ich die wg. Jugendschutz wohl nicht, aber: Kann es ein deutlicheres Zeichen geben, dass Flash tot ist?“
    /quote

    Ich hätte da noch ein Video vom BLABLA das beweist / illustriert total gut dass BLABLA echt tot ist, das kann ich hier aber wegen XY nicht einbinden. Macht ja nix. Glaubt mir einfach, geht ja auch so auf vielen anderen Seiten, das Links Setzen ist ja aber auch sowas fon 2.0 (und wir sind doch mindestens 2.1 jetzt!)

  2. @Karen: Ich erkläre den Witz gerne: Wenn ich ein Portal verlinke (und sei es im konkreten Fall nur über Bande), auf dem jugendschutzrelevanter Content ohne vorgeschaltetes AVS zu sehen ist, begebe ich mich auf dünnes Eis. Ja, das mag absurd klingen, aber das aufzuzeigen war ja gerade der Witz.

    Oder soll ich nun tatsächlich einen Link setzen, damit du überprüfen kannst, dass eines der großen PrOn-Portale nun auf HTML5 statt Flash setzt? Ja nee, is klar.

  3. ab wann ist etwas eigentlich ein link? html link? nur text der in die adressleite kopiert werden will? nur der name ohne TLD o.ä.?

  4. @ Jörg-Olaf Schäfers:

    „Oder soll ich nun tatsächlich einen Link setzen, damit du überprüfen kannst, dass eines der großen PrOn-Portale nun auf HTML5 statt Flash setzt? Ja nee, is klar.“

    Ja. Oder zumindest einen Hinweis der eine Überprüfung möglich macht.

  5. Naja weit sind die noch nicht – scheint wohl eher Schleichwerbung zu sein.
    Übrigens der Name reimt sich auf „Bluehorn“

  6. ich glaube mich erinnern zu können schon vor längerer Zeit auf besagter Seite via iPod touch (lustig in diesem Zusammenhang) recherchiert zu haben. War wohl eine Browserweiche vorgeschaltet. Kann das jemand bestätigen?

  7. @b. lünser: Habe es gerade mal ausprobiert. Mit dem iPhone werde ich auf die Subdomain „mobile“ umgeleitet. Das bestätigt soweit, was ich im Vorfeld von befreundeten Pornokonsumenten hörte.

  8. Der Intendant des NDR hat mir inzwischen bzgl. der Forderung nach umfassender Freigabe der zu löschenden Inhalte zur Verwendung z.B. in Portalen Dritter geantwortet: „Sollte eine Veröffentlichung von Inhalten im Wege der CC also auch urheberrechtlich möglich sein, so kann eine solche Veröffentlichung nur im Einzelfall stattfinden, da wir uns ansonsten der Gefahr einer Umgehung der gesetzlichen Regelungen aussetzen würden.“

    Gefahr einer Umgehung? Gefahr für wen? Verdacht einer Umgehung, ja. Gefahr eines Rechtsstreits? Das könnte man nutzen die unsinnige Regelung vielleicht noch einmal öffentlich zu thematisieren.

  9. Immer diese oberflächlichen „Flash ist tot“-Rufe.
    1) Flash ist mehr als ein Videoplayer und HTML-Canvas zwar cool, aber auf dem Niveau von Flash5
    2) Es ist super, dass es Anfänge gibt und sich HTML5-Video danke Googles VP8-Geschenk hoffentlich auch durchsetzen wird, nur wird es noch lange dauern bis die Mehrheit aller Browser das unterstützen werden

  10. @JOSchäfers: Wie ist denn die Betamax-Anspielung zu verstehen?
    Soll das heissen, dass die Profis – was auch immer man sich darunter vorzustellen hat – weiterhin auf Flash setzen? (vgl. Betacam) ;-)

  11. @Dirk Landau: *lächel* Nein. Das bezog sich allein auf den Consumermarkt, wo die Verfügbarkeit von VHS-Pornos der Legende nach für den Tod des Betamax-Systems verantwortlich war.

    Zur Produktionsseite könnte ich auch was schreiben, aber ich befürchte, dass wäre missverständlich ,)

    Sagen wir es so, die technischen Defizite einfacher CMOS-Sensoren (rolling shutter, …) sorgen bei gynäkologischen Großaufnahmen in HD nur bedingt für einen Lustgewinn …

  12. Wenn ich meine Fundstellen (z.B. Inge Seibel) richtig deute, wurde Prof Hoeren lediglich befragt und er riet von einem Prozess dringend ab. Wenn es da andere Quellen gibt, wäre ein Link doch angebracht.
    Die Ähnlichkeit der Logos vor allem des Typos, von denen eines eine Bild-Wortmarke darstellt, die gemeinsame Sphäre (Personalabfluss von RadioQ zu AMS-Sendern) und die (von Knüwer verneinte) Konkurrenz um die gleichen Hörer werfen doch eher Fragen nach der Sorgfalt bei der Auswahl der Wettbewerbsbeiträge zum Logoentwurf auf und weder LG Bielefeld noch OLG Hamm sind für revolutionäre Interpretationen zu Wort-Bildmarken bekannt. Da der Typo nach Auskunft der AMS eine Eigenentwicklung ist und die RadioQ-Version sich nur wenig unterscheidet, dürfte eine Unterlassungsklage durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Kurz: geklaut, erwischt und bis auf zwei ehemalige einsichtig.
    Der von Fiene und Knüwer entfachte Scheißesturm ist doch eher kritisch zu hinterfragen.

  13. @Falk D.: Was die Intervention Hoerens betrifft, hatte ich ja darauf hingewiesen, dass die Darstellung von “Stephan Musholt” nicht zwingend und/oder in Gänze der Wahrheit entsprechen muss.

    Eben dieser schreibt allerdings auch, dass für die Typographie des Radio-Q-Logos ein freier Font verwendet wurde. Spontan fällt auch mir mindestens noch ein Font ein, der näher am „eigens entwickelten“ AMS-Font ist, als der von RadioQ verwendete.

    Was das Hinterfragen betrifft, überlasse ich die Entscheidung den Lesern. Dass Fiene und Knüwer in der Geschichte keine neutrale Position einnehmen (wollen), ist ja bereits ohne meine Hinweise offenkundig.

    Eine (relevante) gemeinsame Sphäre sehe ich allerdings nicht. Dass die Radioszene eher übersichtlich ist und Campusradio-Leute früher oder später bei einem kommerziellen Lokalradio landen könnten, ist da ein bisschen dünn ,)

  14. @ Falk D: Hallo Falk, auch an dieser Stelle muss ich Sie darauf hinweisen, Ihre Behauptungen Radio Q habe irgendwo „geklaut“, zu unterlassen. Wo wollen Sie noch überall Ihre unqualifizierten und populistischen Beiträge zu diesem Thema hinterlassen.

    Manche Leute verstehen es einfach nicht und andere wiederum rennen einfach Stur immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand und verstehen es erst Recht nicht.

  15. ich glaube mich erinnern zu können schon vor längerer Zeit auf besagter Seite via iPod touch (lustig in diesem Zusammenhang) recherchiert zu haben. War wohl eine Browserweiche vorgeschaltet. Kann das jemand bestätigen?

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