Wer liest sich Datenschutzbestimmungen durch?

Hab ich eigentlich was verpasst? Seit wann liest denn jeder zweite Internetnutzer die Datenschutzbestimmungen durch?

Nur die Hälfte der Web-Nutzer liest die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch. Zu diesem Ergebnis kommt die TNS-Infratest-Studie zum „Bewusstseinswandel im Datenschutz“, die Microsoft Deutschland heute gemeinsam mit dem Deutschen Digital Institut in Berlin vorstellt. Befragt wurden 1014 Internetnutzer Ende 2008 in Deutschland. Als Grund gaben drei Viertel der Nicht-Leser an, dass es ihnen einfach zu lange dauert. 13 Prozent haben bislang einfach nicht daran gedacht, die Bestimmungen zu lesen. 14 Prozent lesen die Datenschutzbestimmungen grundsätzlich nicht, weil sie ihnen misstrauen.

Ok, ich gehöre dazu. Und wahrscheinlich sorgt der Durchschnitt meiner Leserschaft dafür, dass das Ergebnis der Studie so hoch ist, aber mal ehrlich: In der Regel hab ich schon leichte Probleme, die Datenschutzbestimmungen zu verstehen, wenn dort viel auf bestimmte Paragraphen im Datenschutzrecht verwiesen wird, aber nicht allgemeinverständlich erklärt wird, was die meinen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass tatsächlich jeder zweite Internet-Nutzer auch tatsächlich das durchliest.

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7 Ergänzungen

  1. Ich glaube hier ist durchlesen im Sinne von „durchscrollen“ zu verstehen…

    Ich werf eigentlich immer einen Blick drauf, v.a. wenn ich von einem Angebot/Dienst noch nicht soviel gehört habe.

    Aber dennoch: 50% der Nutzer scheint mir sehr unrealistisch. Wobei, wenn in Europa ein Land an so eine Zahl hinkommt, dann wohl eher der von Natur aus misstrauische Deutsche :)

  2. Ich bin auch im letzten Jahr vermehrt dazu übergegangen, mir bei neuen Diensten die Datenschutzbestimmungen und AGBs zumindest oberflächlich anzuschauen. So wird es auch den angesprochenen 50% in weiten Teilen gehen, und das ist schon ein riesiger Fortschritt – vor ein paar Jahren hab ich noch wie alle anderen auch das Häkchen einfach gesetzt und gut.

  3. AGBs und Datenschutzbestimmungen sind dazu da gelesen zu werden. Die meisten würden sich wundern was da alles drin steht. Kleines Beispiel gefällig?

    Datenschutzerklärung bei Autoscout24.de:

    (1) Ich willige ein, dass AutoScout24 meine E-Mail Adresse für Werbung und zu Marktforschungszwecken nutzen darf. Ebenfalls erteile ich meine Einwilligung zur Nutzung meiner Telefonnummer zu Marktforschungszecken von AutoScout24. Ich bin auch mit der Weitergabe meiner Daten an ausgewählte Partnerunternehmen einverstanden. Weitere Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

    Man verkauft also nicht nur sein Auto, sondern auch gleich seine Seele.

  4. offiziell muss man bestätigen, das man die DS Erklärung gelesen hat und setzt einfach den Haken. Klar da kommt das schon zusammen, der Rest bricht eh vorher ab.

  5. Ich gehöre zu denen, die die grundsätzlich nicht lesen. Warum auch?
    * Wenn dort drin steht dass alles was ich angebe weitergegeben werden darf, kann ich mir überlegen, ob ich den Dienst nutzen möchte, oder eben nicht. Einfluss habe ich keinen darauf.
    * Wenn dort drin steht dass die Daten nicht weitergegeben werden habe ich nur meinen Glauben daran, dass es sich so verhält. Kontrollieren, ob es sich tatsächlich so verhält kann ich auch nicht.

    Ergo: Es ist letztendlich total Latte.
    Der Punkt ist doch Datensparsamkeit. Bei solchen Diensten bin ich grundsätzlich nur mit Virtuellen Identitäten angemeldet. Bei Diensten bei denen ich etwas kaufen möchte, gebe ich nur die Daten an, die ich für notwendig halte, die die sie von mir wissen wollen gebe ich einfach nicht an, bzw. fülle da irgendetwas ein.

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