Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz zu verwaisten Werken

Das Urheberrechtsblog Arbeit 2.0 berichtet über einen Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz zum Umgang mit „verwaisten Werken“.

Der Vorschlag an den Gesetzgeber sieht im Falle von verwaisten Werken einen automatischen Rechteverlust des Urhebers an eine Verwertungsgesellschaft vor. […] Die Literaturkonferenz schlägt vor, dass Verwertungsgesellschaften zukünftig ermächtigt werden sollen, Werke solcher Urheber, die nicht auffindbar sind, für elektronische Nutzungen zu lizensieren.

Mehr dazu bei Arbeit 2.0.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

9 Ergänzungen

  1. WATTE FACK
    ich WILL nicht auffindbar sein.
    und ich will gefälligst weiterhin etwas schreiben können, ohne das sich irgendwelche verlagsärsche alle rechte daran sichern. und wenn auch nur ein satz von 100.000 sinn ergibt, will ich ihn nicht rechteverwertern überlassen. und wenn ich anonym 12 grandiose weisheiten verfasse, will ich nicht, dass so ein verfickter verlag sie gewinnbringend als kallendersprüche verkauft. so einfach ist das.

  2. Ich finde es recht fragwürdig, wenn die Rechte dann an Verwertungsgesellschaften gehen. Interessant wäre was mit dem eingenommenem Geld dann passiert. Da die Verwertungsgesellschaften, wie zum Beispiel die Gema einfach schon viel zu viel Geld verdienen und sobald sie noch mehr haben dies für fragwürdige Dinge, wie neue Räumlichkeiten etc. ausgeben!

  3. creative commons oder andere offene lizenz und fertig.
    dann kann gerne jeder das buch drucken und verkaufen der da bock drauf hat.

    furchtbar das aus allem der letzte pfennig rausgepresst werden muß.

  4. Verwaiste Texte? Sollte sowas nicht eher in public domain fallen? Ich mein, die Verwertungsgesellschaften haben ja keinen Vertrag mit den verwaisten Künstlern, wenn sie die nichtmal kennen…

    1. @Stefan: Das verwaiste Werke irgendwann allgemeinfrei frei werden, ist eine politsiche forderung. Das verhindern aber zu lange Urheberrechtslaufzeiten, die nur wenigen Produkte „helfen“, weil diese solange vermarktbar sind. eine Lösung dieses problems könntenw eit kürzere Laufzeiten sein in Verbindung mit der Beantragung einer Verläntgerung für einzelne Werke. Der rest würde schneller allgemeinfrei werden als jetzt. Und damit wäre nicht nur vielen Archiven und Bibliotheken bei der digitalisierung geholfen.

  5. frech, genauso wie ich es schon als frech empfunden habe, dass die VG Wort im Namen des „Schutzes vor Google“ die Rechte zur Vermarktung von nicht mehr aufgelegten Werken von den Autoren haben wollte.

  6. Wie bereichert man sich an Sachen, die einem nicht gehören? Das ist eine Frechheit, ein modernes Raubrittertum. Wieder einmal ein Beweis, daß es bei dem ganzen Gezeter um alles mögliche geht, aber mit Sicherheit nicht um das Wohl der Kreativen, wie immer behauptet.

  7. @markus: Dann ist die politische Forderung unklug! Eine Laufzeit ist kein höherwertiges Rechtsgut als Eigentum. Die Forderung muss doch lauten: Bei Verwaisung endet die Laufzeit. Ich gebe Stefan recht!

  8. Waaa…? Nicht an die Public Domain, sondern an eine Verwertungsgesellschaft? Und dann was? Die darf es dann verwerten?

    Das kommt einer zwangsweisen Enteignung der Allgemeinheit UND des (nicht auffindbaren) Urhebers gleich, damit ein paar Leute weiter Kasse machen können.

    Was ist eigentlich ein „Verwaistes Werk“? Wenn ich ein Buch schreibe, und es – unter CC oder einfach generell – der Public Domain zur Verfügung stelle, ist es dann „verwaist“, weil ich es anderen zur Nutzung überlasse? Oder ist es nur verwaist, wenn ich ohne Erben sterbe, und der Verlag in dem ich es veröffentlicht hatte bankrott gegangen ist, also niemand mehr die Rechte hat?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.