Vorratsdatenspeicherung = Handwerksrechnungen?

Geht es nur mir so, oder findet noch jemand das von unserem neuen Innenminister verwendete Bild einer Handwerksrechnung für die flächendeckende Protokollierung von Verbindungsdaten äusserst irreführend?

Direkt auf die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung angesprochen, die das Vertrauen der Bürger erschwerten, erklärte de Maizière, dass er zu diesen Gesetzen stehe und an ihnen mitgewirkt habe. Allerdings sei Vorratsdatenspeicherung schon als Begriff falsch: „Wer von Vorratsdatenspeicherung spricht, hat den Eindruck erweckt, als würde der Staat nur auf die Daten warten.“ Das sei nicht der Fall, da nur in besonders ausgewählten Verdachtsmomenten auf die Daten zugegriffen werde. De Maizière verglich die Speicherung der Daten mit dem Aufbewahren von Handwerkerrechnungen für den Garantiefall. Auch für die Online-Durchsuchung fand er den seiner Ansicht nach passenden Vergleich zur Hausdurchsuchung, bei der man auf private Tagebücher stoße und in ihnen lese.

Ich frage mich schon, wie dieses Bild verwendet werden konnte. Immerhin geht es bei der Vorratsdatenspeicherung darum, die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und in Datenbanken für sechs Monate zu speichern, mit wem wir wann kommunizieren. Und wenn man, wie ich, Internet in der Hostentasche mit sich trägt, werden die Standortdaten gleich mit gespeichert. Das ist schon ein kleiner Unterschied zu den Handwerksrechnungen, die man so bekommt.

Das Bild mit der Onlinedurchsuchung = Hausdurchsuchung ist ja nicht so neu. Der Unterschied ist ja vor allem, dass die Onlinedurchsuchung heimlich durchgeführt werden soll. Da bekommt man ja keine Mail vorher, dass gleich der Bundestrojaner den Rechner durchsuchen wird und man einen Anwalt heranziehen kann.

Für das Bild bekommt Thomas de Maizère die Auszeichnung des „Neusprech des Tages“!

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18 Ergänzungen

  1. Zum bild müsste dann aber mind. gehören, dass man die Handwerkerrechnungen bei der Bank deponieren müsste.
    Es besteht dann immerhin die Gefahr, dass ein Bankangestellter die Rechnungen kopiert und für fremde Zwecke benutzt.

  2. Es wäre mir gänzlich neu, dass Handwerkerrechnungen unter dem Schutz von Art. 10 GG stehen.

    Wenn der Handwerker seine Rechnungen per Post versendet, dann muss die Post AG aufzeichnen, wann, an welchem Empfänger und von wo aus, eine Rechnung versandt worden ist. Dann haben wir den halbwegs passenden Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung.

  3. Nicht nur die Relevanz der Daten bei der Vorratsdatenspeicherung ist viel höher.

    Zudem liegen die Handwerksrechnungen bei mir in der Schublade und beim Handwerker meines Vertauens. Zu diesem hat der Staat noch keine Schnittstelle um diese automatisch abzufragen.

  4. Am besten finde ich: „[…] verglich die Speicherung der Daten mit dem Aufbewahren von Handwerkerrechnungen für den Garantiefall.“

    Für den Garantiefall? Soso. Dieses Bild ist dermaßen schief, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob de Maizière überhaupt weiß, worüber er redet.

  5. „Auch für die Online-Durchsuchung fand er den seiner Ansicht nach passenden Vergleich zur Hausdurchsuchung, bei der man auf private Tagebücher stoße und in ihnen lese.“

    Ist doch schön, daß er das in der Deutlichkeit sagt.

  6. Politclown! So gern hätte ich eine politische Führung, die weiß wovon sie redet. Oder spielen die nur Volltrottel? So oder so, ich will endlich mal vertrauenswürdige Politiker an der Spitze.

  7. Gibt es eigentlich schon Vorratsdatenspeicherung/Onlinedurchsuchungs honeypot server?
    Das wäre doch bestimmt witzig.
    Das Problem wäre eben die Haftbarkeit.
    Am Ende wird man dann halt auch für sowas zur Rechenschaft gezogen, auch wenn alles nur gestellt ist.

  8. Der Vergleich würde dann passen, wenn der Handwerker dazu verpflichtet wäre, jede Rechnung mit Anschrift des Kunden für sechs Monate zu archivieren und umgehend für Polizei und Justiz abrufbar zu machen, damit diese sehen kann, wer was wann gekauft hat. Wenn ich meine Rechnungen aufbewahre, tue ich das in eigenem (und nicht Staatsinteresse), damit ich im Garantiefall einen Beleg für meinen Anspruch habe.

  9. Es gibt bei den Handwerkerrechnungen einen Kleinigkeit: (AFAIK) Wir, die Kunden, sind neuerdings verpflichtet, diese zwei Jahre aufzuheben. Abgesehen von der automatischen Abfragemöglichkeit ist das ziemlich äquivalent zur Vorratsdatenspeicherung.

  10. Hat irgendjemand ernsthaft erwartet, dass unsere geschätzten Minister auf diesem unsäglichen Bullshit-Gipfel auch nur einen Hauch von Seriosität durchscheinen lassen und was anderes als inhaltsleere Sprechblasen absondern werden?

    Ach Du liebes Bisschen!

    Das Ding ist doch dazu da, die Millionen zu rechtfertigen, die sie den Fraunhofers und den Grossunternehmen in den Allerwertesten pusten, damit die Techniken entwickeln können, mit denen sie dann gegen Konsumenten vorgehen können.

    Ach ja: pünktlich zum Gipfel wurde die Webseite von „THESEUS“ frisiert, die DRM wurden mal vorsoglich runtergenommen:

    http://www.auchdieserschwachsinnmussinsinternet.de/2009-12/#s1260294228

    Nicht dass sich noch jemand dran stört, schlechte Presse will man ja nicht…

    Viele Grüsse,
    VB.

  11. Ihr nehmt auch jedes vergiftete Stöckchen und spielt damit.

    Wir sind nicht die Zielgruppe dieses Vergleiches. Da will jemand in den Teilen der Bevölkerung, deren digitales Können auf email/ebay-Ebene taxiert wird, erreichen.

    Im Zentrum dieser Gruppe (und hier liegen die Überwachungs-Demagogen wohl richtig) befindet sich wahrscheinlich das Gros der deutschen Handwerker, die sich sagen: „is‘ doch rischtig des alles mal aufzuheben“
    Ich sehe die BILD Schlagzeile schon förmlich vor mir.

    Gegen diese Art der öffentlichen Irreführung ist nur der nach AUßEN getragene aufklärende Widerstand sinnvoll.

    Und auch der taktische Gegenschlag. Mein Vorschlag: Gemeinsam mit der Deutschen Handwerkskammer (oder einem passenden progressiven Handwerkerverband) eine Erklärung verfassen, in der der Innenminister aufgefordert wird, den Vergleich der unsäglichen Vorratsdatenspeicherung mit einer anständigen Handwerkerrechnung umgehend zuruckzunehmen.

    Die Charme-Offensive des Ministers ist mit Vorsicht zu geniessen. Schliesslich wollte er noch vor ein paar Monaten Online-Chef-Verkehrsschupo werden.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kanzleramtschef-fordert-Verkehrsregeln-im-Internet-750529.html

  12. also, auch wenn ich weder vom Innenminister, noch von der Vorratsdatenspeicherung besonders viel halte, könnte man doch wenigsten andeuten, was er mit der „Handwerkerrechnung“ meinen könnte:

    Wie die meisten Politiker, glaubt er offensichtlich, dass die Daten zur Rechnungsausstellung ohnehin anfallen würden (man möge ihn dementsprechend mal das Konzept von Flatrates näher bringen^^).. Daraus folgt, dass (in seiner Welt) keine Daten erhoben werden, sondern nur die ohnehin vorhandenen etwas länger aufbewahrt..

    Dass das nicht stimmt, ist mir schon klar, belehrt mich bitte nicht – belehrt ihn und seine Kollegen ;-)

    Gruß,
    Chris

  13. handwerkerrechnungen für den garantiefall! hervorragendes bild, hätte von mir sein können. war nicht von mir, I promise!

    p.s. yep, this is how I pay my rent and it’s a dirty business

    p.p.s. metaphern und analogien sind treffsicher für den fall, dass man nichts zu verbergen hat. und erzeugen wunderbar überzeugende nebelwände für den anderen fall.

  14. Aber schön wie er die Online-Durchsuchung mit dem Durchlesen von priv. Tagebüchern vergleicht.

    Das das Lesen privater Tagebücher oftmals die Menschenwürde verletzt, und daher auch offline gerade nicht zulässig ist, verleiht dem Vergleich eine närrische Portion ungewollter Ehrlichkeit.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.