Verfassungsbeschwerde gegen Bundestrojaner eingereicht

Die Bürgerrechtlerin und Journalistin Bettina Winsemann (Twister) hat heute ihre bereits angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das neue BKA-Gesetz eingereicht. Ihr Anwalt ist wieder Frederik Roggan von der Humanistischen Union, der sie bereits bei der erfolgreichen Klage gegen den NRW-Trojaner vertreten hatte.

Die Pressemitteilung der Humanistischen Union:

Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan wie folgt: „Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft.“ Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. „Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden.“

Nach dem Wortlaut des jetzt angegriffenen Gesetzes sei die Online-Durchsuchung unter bestimmten Umständen bereits zulässig, wenn eine einfache Körperverletzung drohe, so Roggan. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Grundsatzentscheidung vom 27.2.2008 jedoch erklärt, dass Eingriffe in die digitale Privatsphäre nur zulässig sind, wenn existentielle Notlagen bestehen. Überdies gewährleiste das jetzt beschlossene Verfahren der Online-Durchsuchung keinen ausreichenden Schutz der Intimsphäre, des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

In der Kritik stehen auch die verfassungswidrigen Regeln der Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndungen: „Das Verfassungsgericht hat bereits 2006 ausdrücklich entschieden, dass Rasterfahndungen nur eingesetzt werden dürfen, um damit konkrete Gefahren abzuwehren. Im neuen BKA-Gesetz hat sich der Gesetzgeber über diese Vorgabe einfach hinweg gesetzt, indem er schlicht den gängigen Gefahrenbegriff umdefinierte. Diese abenteuerliche Gesetzgebung wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen.“

Twister zeigte sich gegenüber heise zuversichtlich,

„dass auch diesmal das Bundesverfassungsgericht den steten Wünschen nach mehr Überwachung und Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger einen Riegel vorschieben wird.“

Das Spendenkonto, um die Klage zu unterstützen:

Empfänger: FIfF e.V.
Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz
Konto-Nr.: 500927929
BLZ 25090500 (Sparda Bank Hannover)
Für internationale Überweisungen:
IBAN: DE31 2509 0500 0500 9279 29
BIC: GENODEF 1S09

Hinweis: Bei Spenden auf diesem Konto werden etwaige Überschüsse dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigen geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung an!

Update: Den Text der Verfassungsbeschwerde gibt es jetzt auf Telepolis. Das ist mal konsequent, immerhin schreibt Twister da seit langem über diese Themen.

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11 Ergänzungen

    1. Twister selber sagt dazu: „Verfassungsbeschwerden sind, wie bekannt, zunächst einmal kostenfrei.“ erläutert Twister abschliessend. „Es gilt jedoch zu vermeiden, dass durch Formfehler die Verfassungsbeschwerde schon im Vorfeld einer eigentlichen Entscheidung abgelehnt wird. Mit Dr. Roggan steht mir hier ein kompetenter Anwalt zur Seite, der mich bereits bei der letzten Verfassungsbeschwerde unterstützte. Aus diesem Grunde ergeben sich die vorgenannten Kosten. Ich hoffe, dass sich auch bei dieser Verfassungsbeschwerde Menschen finden, die zu den Kosten beitragen.“

      Es sind also offenbar vor allem Anwaltskosten. Dazu kommen natürlich die Reise und Unterkunft nach Karlsruhe etc. zur Anhörung bzw. Urteilsverkündung. Überschüssig gespendetes Geld kommt dem FIfF zugute, das es sicher auch gebrauchen kann. Das FIfF hätte eh mal mehr Unterstützung verdient, die haben schon für den AK Vorrat seit drei Jahren kostenlos das Spendenkonto verwaltet und den Mailinglisten-Server betrieben.

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