Urteilsverkündung Wahlcomputer am 3. März

Das Bundesverfassungsgericht gibt bekannt:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2008 (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2008 vom 25. September 2008) am

Dienstag, 3. März 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Hinweis: Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Urteilsverkündung
teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an

Herrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101-461
Telefon: 0721/9101-400

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-
oder Faxnummer anzugeben.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

5 Ergänzungen

  1. Ich war nun schon mehrmals bei mündlichen Verhandlungen im BVerfG.

    Bei Urteilsverkündungen frage ich mich aber ob das im selben Maße interessant ist wie eine öffentliche Verhandlung. Letztlich erfährt man ja bei einer Urteilsverkündung nichts, was man nicht hinterher auch nachlesen könnte.

    Oder sehe ich das falsch?

    1. Natürlich wird es vermutlich recht langweilig und auch nachzulesen sein, aber die Urteilsverkündung durch das Gericht ist nunmal rechtskräftig und nicht die nachfolgende Berichterstattung. Daher finde ich es ganz gut, dass im Hinblick auf die Transparenz der Zutritt zur Verkündung gestattet wird, auch wenn da sehr wenige Leute hingehen.
      Stell dir doch mal vor wie es wäre, wenn die rechtswirksame Verkündung hinter verschlossener Tür stattfinden würde und man sich nur auf die Berichterstattung würde verlassen müssen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.