UCI-Kinowelt: Terror-Datenschutzerklärung

Die Kino-Kette UCI-Kinowelt hat eine etwas merkwürdige Datenschutzerklärung:

7. Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass die UCI-Gruppe und KRANKIKOM [..] meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.

Solltet Ihr mal daran gedacht haben, die Kino-Kette zu besuchen und auch noch z.B. online oder per Telefon zu buchen: Lasst es besser und geht woanders hin. Sonst landet Ihr noch in einer Anti-Terror-Datei.

[via]

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19 Ergänzungen

  1. Verdammt und ich hab mich da neulich noch für die online-ticket buchung registriert.
    Leider die einzigen die in Hamburg Filem in 3d zeigen.

  2. Seltsame Sache. Aber Sonntag für 4 Euro einfach unschlagbar. Und so leer wie es da immer ist, muss man ja nichts vorbestellen…Nur mit den Fingerabdrücken werd ich da zukünftig aufpassen ;-)

  3. Hab mal eben dort angerufen.
    Der Gesprächspartner hat mir das recht ausführlich erläutert. stecke leider nicht genug in der Materie, aber verkürzt war seine Aussage, dass das nichts anderes ist als auch im Gesetztestext vom BDSG steht. Nur dass sie es zur zusätzlichen Information noch mal extra erläutert haben. Es werden keine Daten automatisch übermittelt, sondern nur auf Nachfrage zur Strafverfolgung.

  4. Klar sagen die, dass alles in Butter ist. Halte ich für kaum haltbar. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Warum sollten die Geld für Anwälte ausgeben um das zu ändern wenn die es auch erst machen können wenn sie verklagt würden.

    Wenn man erfährt, dass die eigenen Daten weitergegeben wurden ist es aber schon zu spät. Dann reden sie sich mit Rechtsirrtum ‚raus und alles ist gut.
    Faktisch haben die ausser dem möglichen Ansehensverlust keinen Grund etwas zu ändern. Und bisher hat es mit sicherheit noch niemand gelesen gehabt.

  5. Vor einigen Jahren hat UCI noch eine Bearbeitungsgebühr für die Online-Buchung verlangt (keine Ahnung ob das heute noch so ist), damit war das Thema für mich eh erledigt.

    sympathischer Laden…

  6. Noch viel interessanter ist doch der nächste Abschnitt auch wenn der nicht mit Terrorbegriffen um sich wirft:
    „Soweit die Übermittlung meiner Daten nicht aufgrund eines Gesetzes [snip] erlaubt ist, willige ich ein, dass UCI und KRANKIKOM:
    – [snip…Abschnitt aus dem Artikel]
    – meinen Namen und meine Anschrift, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist, an diesen übermittelt.
    Eine Datenherausgabe ist insbesondere dann nicht erforderlich und findet [snip] nicht statt, wenn [snip … es ein Ermittlungsverfahren gibt/geben könnte bzw. UCI denkt der Dritte braucht das nicht zu wissen]
    siehe http://ptrace.fefe.de/terror-kinokarte.png

    Im Grunde darf UCI also insbesondere in den Fällen in denen ein Dritter keine vernünftige rechtliche Handhabe hat, die Daten an den Dritten weitergeben, insofern er berechtigte Interessen hat was soweit ich weiß, ein nicht fest definierter juristischer Begriff ist, also erst einmal der Auslegung von UCI unterliegt (Jurist anyone?).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.