Schwarz-Gelb einig bei Innenpolitik? (Update)

Heise berichtet mit Berufung auf dpa, dass sich die Union und FDP bei einigen strittigen Punkten der Innenpolitik geeinigt haben.

Bei der Vorratsdatenspeicherung soll die Nutzung auf schwere Straftaten beschränkt bleiben, was das Bundesverfassungsgericht auch schon durchgesetzt hat. Da wir hier im Winter oder Frühjahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erwarten nund die mindestens in dieselbe Richtung gehen wird, ist dies keine Neuerung.

Bei heimlichen Online-Durchsuchungen soll künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig sein. Wie Medien in den letzten Tagen berichteten, gab es vom Bundeskriminalamt in diesem Jahr genau keine Online-Durchsuchungen. Hier können wir uns wieder beim Bundesverfassungsgericht bedanken, das für strenge Regeln gesorgt hat. Ob die Bundesanwaltschaft eine tolle demokratische Kontrolle ist, bleibt hier unkommentiert.

Tolle Infos gibt es bei der Netzzensur. Hier soll tatsächlich das Bundeskriminalamt „zunächst versuchen“, kinderpornographische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr soll mit die Erfahrung mit der Löschung ausgewertet werden. Das kann ich jetzt nicht genau interpretieren. Heisst das, dass das BKA keine Listen an die Provider verteilen wird und diese im nächsten Jahr nicht zensieren? Falls ja, was ist wenn das BKA dann erklärt (wie jetzt auch schon), das einfach genug Seiten nicht zu löschen sind? Das klingt eher wie eine Aufschiebung. Und was ist mit den Providern, die ab übermorgen auf Basis der Verträge mit der Zensur anfangen wollen? Was ist mit der Zensurinfrastruktur, die in den letzten Monaten bei den Providern errichtet wurde?

Aber ich lass mich überraschen. Bisher haut mich nichts wirklich vom Hocker vom Verhandlungserfolg der FDP bei der Bürgerrechts-Politik. Aber meine Erwartungen waren auch nicht besonders hoch. Von drei im Wahlprogramm ablehnenden Vorhaben wurde genau einmal irgendwie eine Aufschiebung durchgesetzt (Was immer das heißen mag) und zweimal das Bundesverfassungsgericht beachtet, was in der Praxis eh schon so gehandhabt wurde.

Update: Laut Stern.de, die sich ebenfalls auf Agenturmeldungen beziehen, soll die Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht ganz ausgesetzt werden. (Update: Was als Aussetzung verkauft wird, bedeutet in der Realität = nur bei schweren Fällen. Also Status Quo!) Welche Aussage konkret stimmt, weden die nächsten Tage zeigen. Unklar ist derzeit, was die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bedeuten soll: Sicherlich wird nicht die ganze Überwachungsinfrastruktur ausgeschaltet, die die Kommunikationsdaten aller Deutschen Telekommunikationsnutzer für sechs Monate aufzeichnet und damit die Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Wenn doch, wäre ich positiv überrascht.

Update: Odem.org will mehr Informationen zur Zensursula-Gesetzgebung rausbekommen haben:

* Es wird ein „Anwendungserlass“ geben, der besagt:
o Das BKA darf keine Listen erstellen
o Das BKA darf keine Sperrlisten weitergeben
* Dies gilt für das Gesetz und die „freiwilligen“ Verträge der Provider
* Das BKA soll dafür sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden.
o Dazu wird das BKA die Meldestellen von eco und/oder INHOPE einbinden
o Also nicht nur auf eigene Faust bzw. über die träge internationale Polizeiarbeit handeln
* Das ganze gilt für ein Jahr
* Danach wird der Erfolg geprüft, quasi: wurden die Inhalte entfernt?
* Wenn sich das Ganze als erfolgreich herausstellen wird, wird das Gesetz in einem Jahr abgeschafft
* Das Wirtschaftsministerium hat ohne Absprache mit der (wahrscheinlichen) neuen Koalition das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weitergereicht; dieser wird es nun prüfen. Wenn er es unterzeichnet, wird es zwar formal in Kraft treten, aber aufgrund des Anwendungserlasses eben nicht angewendet.
o Wenn er es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet, dann ist das sowieso hinfällig.

Ich lass mich mal überraschen.

Update 2 (von Andre): Fachanwalt Thomas Stadler beschreibt in seinem Blog, was denn ein „Anwendungserlass“ sei:

Es handelt sich dabei um eine rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung, weil es nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden. Es gilt hier der Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gerade derartige Lösungen sind der Grund dafür, dass die Position des Parlaments immer stärker geschwächt wird und die Gewaltenteilung zunehmend ins Wanken gerät. Das gibt Anlass zur Besorgnis, die weit über den konkreten Fall der Netzsperren hinausreicht.

Wir werden also demnächst die paradoxe Situation haben, dass der Bundespräsident das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach unterschreibt und es damit in offiziell in Kraft tritt. Gleichzeitig aber sagt die neue Regierung, dass das neue Gesetz vorerst so nicht gelten soll. In der Tat klingt das nicht nach rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln.

Ganz obendrein ist die ganze Sache noch gar nicht durch. Erst die Spitzenrunde der Koalitionsgespräche wird über alle Ergebnisse final entscheiden und vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle Änderungen verlangen.

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89 Ergänzungen

  1. Online-Durchsuchung bleibt erhalten.

    Vorratsdatenspeicherung bleibt erhalten.

    Entscheidung über Internetsperren wird auf die Zeit nach der NRW-Wahl verschoben.

    Vielen Dank FDP, ihr hab genau das glaubwürdig vertreten, was die 86% nicht-FDP-Wähler von euch erwartet haben.

  2. Das BKA darf – jedenfalls in Bezug auf Arcor – keine Listen herausgeben, so lange die gesetzliche Grundlage fehlt. Das sagt das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Dieser Beschluß müßte ja wohl auch für die anderen Provider gelten.

    1. @5, Viele Baumfans:

      Das Verwaltungsgericht hat gar NICHTS entschieden. Es hat nur gesagt: wir wollen eine Aussage von Ziercke. Wenn er die Erklärung abgibt, dann ist das Verfahren wohl entschieden (gegen den Kläger). Wenn nicht, dann wird sich das Gericht damit befassen – und wie das ausgeht entscheidet das Gericht dann.

  3. „Wenn man den Artikel liest, relativiert sich das Ganze.“

    Das ist ja nichts wirklich ungewöhnliches bei Spiegel Online. Überschriften, die durch den Text nicht gedeckt sind, gibts da ständig.

    Ich stelle mir auch die Frage, wie der „Sperrversuch“ definiert sein soll? Und wie genau dieser Versuch geregelt ist.

  4. Na wow, dann sagt das BKA eben in einem Jahr, das um alles zu löschen nicht genug Personal vorhanden ist und es wird dann umgesetzt. Teilerfolg, aber wirklich vielversprechend klingt anders…
    Und was ist überhaupt mit den biometrischen RFID-Pässen? Der Videoüberwachung? Ich glaube ich bin zu sehr Pessimist, um mich über die Meldung zu freuen.

  5. Ich glaube schon dass es ein Teilerfolg ist, weil die Politik gemerkt hat, weil man ohne die nicht Netzwelt leben kann. Damit werden Bürgerrechte auch zu einem Verkaufsargument für die Politik.

  6. War ja wohl nicht wirklich zu erwarten, dass sich die FDP in allen Punkten zu hundert Prozent durchsetzt. Die Union muß schließlich auch ihr Gesicht wahren. Aber die entscheidenden Zähne sind den Vorhaben gezogen. Hätt ich nicht gedacht!
    Übrigens: Wenn unsere bisherige Argumentation stimmt, dass das Löschen von Kinderporno-Seiten leicht zu veranlassen ist, dann wird selbst das BKA in einem Jahr nicht umhin können, genau dieses zu bestätigen.

  7. Stimme 11 zu.
    Dafür das die FDP „nur“ 15% der Stimmen vertritt sind das doch gute Fortschritte.
    Es muss ja auch gesagt werden da ja bei weitem nicht jeder Bundesbürger gegen diese Sperren war/ist. Und in einer Demokratie muss man auch mit Entscheidungen leben die einem persönlich nicht gefallen.
    Das sollte zumindest den Missbrauch dieser Optionen stark beschränken…

    Zuletzt möchte ich nochmal auf das Argument von der 11 hinweisen… er hat vollkommen recht wenn ihr uns keine Lügen erzählt habt und das löschen dieser Seiten wirklich nicht soviel schwerer ist als das sperren dann sollte dies ja auch am Ende des BKA Versuches rauskommen.

  8. Das BKA wird natürlich mit vollem Elan versuchen zu löschen um dadurch ein Gesetz zu verhindern was sie ´sich erbettelt hatten.

    Die werden sich ganz bestimmt nicht blöd stellen da ist richtig Enthusiasmus zu erwarten!

  9. Wenn man bedenkt das faktisch nur zwei Koalitionen zur Wahl standen (abgesehen von den Prognosen & Koalitionsverweigerungen hätte eine abgewählte Union nie im Bundesrat die Rücknahme ihrer Gesetze zugelassen), so ist Schwarz-Gelb für uns eindeutig besser als eine erneute große Koalition. Den die SPD hätte gegen ein „weiter so“ wohl weder etwas einwenden wollen noch können.

  10. Also ich sehe das ganze schon als Erfolg, und zwar einen, bei dem beide Seiten sich als Sieger feiern können. Mehr war auch nicht zu erwarten.

    1. Online-Durchsuchungen: War viel Gedöns um nichts, haben bisher (ja warum denn auch?) noch nicht stattgefunden. Da kann man schon mal Zugeständnisse machen ;-)

    2. Vorratsdatenspeicherung: Da versucht man schonmal, der anstehenden Entscheidung des BVerG vorzugreifen ;-)

    3. Netzsperren: Werden anscheinend erstmal um ein Jahr verschoben. Das BKA hat wohl gemerkt, dass es keine öffentlichen Seiten im Web gibt, die entweder KiPo enthalten oder sich nicht binnen kürzester Zeit entfernen ließen ;-)

    Die Provider gucken bestimmt nicht \in die Röhre\. Die Infrastruktur ist installiert, die Gelder sind geflossen, Verlust hat garantiert keiner der Beteiligten gemacht.

    Wer weiß, was es in einem Jahr so neues gibt ;-)

  11. Die VDS sollte von Anfang an nur gegen Terrorismus eingesetzt werden. Kurze Zeit später auch für schwere Straftaten. Das ganze liegt nun schon Jahre zurück. Nun soll die FDP durchgesetzt haben das die VDS nur auf schwere Gefahrensituationen beschränkt wird.

    Schwere Straftaten = schwere Gefahrensituationen also KEINE Änderung!

    Bei der Zensur ähnliches…
    Gefordert war Löschen VOR Sperren und wir also die Piraten vordern Löschen STATT Sperren. Die FDP soll nun durchgesetzt haben das erst versucht werden soll zu löschen bevor gesperrt wird. Also EXAKT das was eh schon vorher so war!

    Nun zur Online-Durchsuchung sie soll nun also erst stattfinden wenn die Bundesanwaltschaft das OK gibt. Hatte die SPD nicht schon von Anfang an durchgesetzt das ein richterlicher Vorbehalt nötig ist? Ich weiß nun nicht ob die Bundesanwaltschaft mächter ist als ein Richter oder wo der Unterschied liegt. Aber ich bezweifle maximal das es einen größeren Unterschied gibt.

    Das nun durchgesetzt worden sein soll das die Online-Durchsuchung nicht mehr für den Verfassungsschutz möglich sein soll ist auch Quatsch. Denn diese Ausweitung auf andere Sicherheitsbehörden ist momentan nur ein Punkt auf der kürzlich bekannt gewordenen Wunschliste von Schäuble und kein bestehendes Gesetzt.

    Und zu guter letzt wären viele de rgravierenden Dinge sowieso vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Die Klagen laufen nämlich noch!

  12. Einigen kann man es aber auch nicht recht machen… Im kommenden Jahr, werden wir schon erfahren, wie das BKA versucht die scheuslichen Seiten aus dem Netz zu löschen. Wenn das wieder über 10 Ecken geht und das BKA nicht direkt an die Provider rantritt können wir immer noch jammern, warum nicht der Weg des geringsten Widerstandes genutzt wird.

    Zu Onlinedurchsuchgen und Vorratsdatenspeicherung finde ich, dass man auch da nen einigermaßen vertretbaren Kompromiss gefunden hat. Wie das nachher am Ende in die Tat umgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt Papier und wird die Zeit zeigen. Und das die Gesetze nicht einfach wieder aus den Gesetzbüchern entfernt werden, war uns ja wohl allen von Anfang klar.

  13. Wenn das BKA nächstes Jahr wirklich einen Bericht, was das löschen bringt und was nicht, vorlegen muss/soll und man den Weg des geringsten Widerstandes nutzt (nämlich direkt an die Provider, die ja zum Großteil westlich angesiedelt sein soll und somit auch rechtlich daran gebunden sind), denn kann der Bericht nur positiv ausfallen. Wenn dem nicht so ist und der Weg über internationale Behörden gesucht wurde um nicht in fremden Teretorien rumzumuschern, find ich das auch falsch, aber fällt der Bericht so aus, wie er ausfallen sollte, denn gibt es auch keinen Bestand mehr für dieses Gesetzesvorhaben, ob das die Schäubles und Zensursulas in diesem Land wahr haben wollen oder nicht.

    Und was die Vorratsdatenspeicherung und Schäubledurchsuchungen angeht, sage ich jetzt mal nix (mehr), weil ich da keine aktuellen Fakten und/oder Beschlüsse von Gerichten kenne.

  14. Und selbst wenn die Internetzensur nur für ein Jahr aufgeschoben wird: mit etwas Glück wird das Bundesverfassungsgericht bis dahin über die Organklage von Jörg Tauss entschieden haben und damit das ganze Zugangserschwerungsgesetz in die Tonne kommt.

  15. @ 21/Alvar: Ja, Zierke soll eidesstattlich versichern, dass der Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und bisher keine „Sperrlisten“ verteilt wurden. Dazu bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. Mehr habe ich auch nicht behauptet.

  16. Die FDP braucht eben Druck – und Unterstützung. Man muss diejenigen, denen es mit den Bürgerrechten ernst ist, unterstützen. Ansonsten muss man der Partei deutlich zeigen, dass auch sie die Rechnung für leere Versprechen bei den nächsten Landtagswahlen bekommt:

    http://internetausdrucker.wordpress.com/2009/09/28/was-kann-man-tun-in-schwarz-gelben-zeiten-eine-kontaktanzeige/

    (Sorry für den link, aber ich würde eben gerne mehr tun, als nur meine Tastatur bearbeiten)

  17. @ Shadow (22):
    „Gefordert war Löschen VOR Sperren und wir also die Piraten vordern Löschen STATT Sperren. Die FDP soll nun durchgesetzt haben das erst versucht werden soll zu löschen bevor gesperrt wird. Also EXAKT das was eh schon vorher so war!“

    Nein, gar nicht exakt. Bisher war der Plan folgender: Man entdeckt eine Seite, versucht sie zu löschen, und falls das nicht geht, sperrt man sie. Der neue Plan lautet: Man entdeckt eine Seite, versucht sie zu löschen, und falls das nicht geht, macht man erstmal gar nichts. Nach einem Jahr stellt man dann fest „wir konnten x Seiten nicht löschen“ und entscheidet je nach Grösse von x, wie man weiter verfährt. Das kann dann von gar nichts (IF x=0) über bessere Löschmöglichkeiten (je nach Löschhindernissen IF x>0) bis Sperren alles mögliche sein.

  18. Hmmm… die Agenturen melden, dass die Vorratsdatenspeicherung „bis zum ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt“ werden soll.

  19. ist doch schon mal schön, wenn sie sich überhaupt an das bvg halten – im letzten jahr gewann ich immer mehr den eindruck, dass das bvg von der politik eher als lästiger wadenbeisser gesehen wurde, weswegen ungeachtet der beschlüsse alter wein in neuen schläuchen verkauft werden sollte…..

  20. Mhm, was mir auffällt ist dass niemand hier den Link zum Vorstoß Deutschlands bei den Verhandlungen ums Stockholm Programm macht.

    Die Bundesregierung befürwortet dort eine europäische Lösung zur Durchsetzung von Internetsperren und schlägt „mit Blick auf das soeben beschlossene Zugangserschwerungsgesetz in Deutschland“ eine Evaluierung ähnlicher Maßnahmen anderer Länder vor. Ein deutsches Positionspapier vom 2. Oktober macht sich über die EU-Kommission lustig, die in ihrem Statement zum „Stockholm Programm“ (vom 10. Juni 2009) von einem „Schließen von Webseiten“ auch im nicht-europäischen Ausland sowie „Entzug der IP-Adressen“ spricht (was auch von der schwedischen Präsidentschaft aufgegriffen wurde).

    Ein älteres Papier (Sommer 2009) des deutschen Innenministeriums zum „Stockholm Programm“ fordert eine „Balance zwischen Mobilität, Sicherheit und Bürgerrechten“. Letztere sind allerdings in dieser „Punktation zu prioritären Anliegen des BMI – (abgestimmt mit BK Amt, AA, BMJ, BMWi)“ eher unterrepräsentiert. So müsse das „Stockholm Programm“ die „zunehmenden Aufgaben im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit bewältigen“.

    Zudem wird ein altes Projekt wieder aufgewärmt: die internationale Störer-Datei.

    Die Bundesregierung hat in ihrer Wunschliste erneut ihren langgehegten Plan vorgetragen, einen „Datenverbund“ zu „reisenden Gewalttätern“ zu etablieren, um etwa Gipfelproteste besser kontrollieren zu können. Ein diesbezüglicher Vorschlag passierte bereits nach dem G8 2007 in Heiligendamm den Bundesrat. Sollte sich diese Datenbank nicht durchsetzen lassen, wird eine Ausschreibungskategorie im Schengen Informationssystem angeregt.

    Verantwortlich für die Datei zu „reisenden Gewalttätern“ wie auch europäische Internetsperren wäre erneut Europol, das sich nach dem Willen Schwedens zur „Drehscheibe“ des Informationsaustauschs, „Service Provider“ und „Netzwerkplattform“ entwickeln soll.

    Schäuble pusht übrigens auch die grenzüberschreitende europaweite Onlinedurchsuchung im Stockholm Programm. Im jetzt veröffentlichten Papier der schwedischen Präsidentschaft steht da derweil nix, aber die Verhandlungen sind längst nicht beendet. Auch da wäre Europol steuerndes und koordinierendes Organ.

    Es gibt zu all diesen Phänomen (nebst Frontex, dem Einsatz von Software zum Data Mining oder zur „Erkennung abweichenden Verhaltens“, zunehmender polizeilicher Nutzung von militärischer Satellitenaufklärung etc.) ein europäisches Vernetzungstreffen vom 19.-22. November, mehr dazu hier: http://www.gipfelsoli.org/Home/7768.html

    Der Forderungskatalog der Bundesregierung vom 2. Oktober: http://euro-police.noblogs.org/gallery/3874/deutsche_stellungnahme_stockholm_programm.pdf

    Der Entwurf des Stockholm Programms der schwedischen Präsidentschaft: http://euro-police.noblogs.org/post/2009/10/14/the-stockholm-program-draft

  21. @Andi

    Ja.. das ist eine der Deutungsmöglichkeiten der Meldungen, die mir auch durch den Kopf gegangen ist. Welche von beiden nun richtig ist, wird man wohl erst erfahren, wenn das Koalitionspapier da ist. Wenn deine Version gilt ist die Internetzensur erstmal gestoppt.

    Allerdings wissen wir ja, dass wir an nem STOPP-Schild nur kurz halten und dann wieder voll zu beschleunigen..
    ..nach der Landestagswahl NRW ;)

  22. Zur Vorratsdatenspeicherung: Selbst wenn man die „Einschränkung“ der _Nutzung_ als Erfolg sehen mag, bleibt die gefühlte Hälfte an Negativem ja noch: die _Speicherung_ der Daten. Wer die Daten klaut/verkauft/missbraucht, kümmert sich vermutlich nicht allzusehr darum, was man theoretisch damit anstellen dürfte.

    Die gesamten Ergebnisse sehen stark nach Griff ins Klo aus – machen wir uns auf eine protestreiche Legislaturperiode gefasst …

  23. Wer sich zutraut, den RSS-Feed von dieser Seite täglich zu verfolgen: nur zu. Was da im Moment alles in der Mache ist, o_O
    Ehe man also über die FDP-Erfolge jubelt oder jammert: das letzte Wort werden wohl Lobbyisten & Hardliner in der EU haben; entsprechende Berichte gab es ja auch hier schon.
    Übrigens war in allen Meldungen die Rede von ‚Internet’sperren, nur einige Male im Nachsatz von ‚KiPo‘-Sperren. Sehr witzig.

  24. Also irgendwas verstehe ich jetzt hier nicht. Wieso kommt ihr darauf daß das Zensursulagesetz erst in einem Jahr kommt? So wie ich das verstanden habe handelt es sich um eine Durchführungsbestimmung.Eine Durchführungsbestimmung kann ich erst dann erstellen wenn dieses Gesetz schon besteht. Also kein Abstand zum bestehenden sondern änderung der durchführung. Durchführungsbestimmungen sind meines Wissens nachrangig zur gesetzaussage. Im Endeffekt nichts als Augenwischerei. Lasst euch nicht verarschen.

  25. @guenter: hab ich genauso verstanden. woher kriegt man eigentlich einen originaltext? gibt es die erst in Tagen? dpa ist mir dann doch ein wenig zu, hm, wie soll ich sagen – bei den parteien ist noch nichts, und bei den diversen bundesseiten bin ich gerade. idee, anyone?

  26. Angesichts der beiden möglichen Koalitionen kann das Ergebnis als Teilerfolg gesehen werden. Dass sich die FDP nicht vollkommen durchsetzen kann, war abzusehen. Es hat sich gezeigt, dass es der CDU bei den Netzsperren hauptsächlich um Populismus im Zuge des Wahlkampfes ging.

    Richtig ist, dass es nun um ein einjähriges Experiment Löschen VOR Sperren gehen soll und nicht wie gefordert um ein Löschen STATT Sperren. Wie geht es also nach einem Jahr weiter?

    Ist die VDS abgeschafft? Nein. Ist die Online-Durchsuchung vom Tisch? Nein. Also muss der Druck auf die „bürgerrechtsnahen“ Parteien aufrecht erhalten werden. Was nicht passieren darf, dass die „Leitmedien“ diese Themen nun abhacken und nicht mehr darüber berichten. Die Diskussion muss in der Öffentlichkeit weiter geführt werden. Es gillt das Mißbrauchspotential solcher Maßnahmen der breiten Öffentlichkeit bewußt zu machen. Denn nur Daten, die nicht erhoben werden, können nicht mißbraucht werden. Jeder Bürger sollte ein gesundes Mißtrauen gegenüber dem Staat mitbringen, ohne dabei an unserer Demokratie zu zweifeln. Die Geschichte von Andrej H. zeigt dies sehr deutlich.

  27. Nun wird also in Sachen Netzsperren viel davon abhängen wie eco und INHOME arbeiten. Ich würde mir wünschen, während dieses Jahres mal monatlich zu erfahren, wie viele Löschanfragen sie vom BKA bekommen haben, und wie viele sie erfolgreich abschließen konnten.

    Hintergrundinfos zu den beiden wären auch schön.

  28. Ähm, also zu den Netzsperren. Wir haben ein Gesetz, das nicht rechtskonform zu Stande gekommen ist, und jetzt wird es auf nicht rechtskonformem Weg ausgesetzt??

    Soll das eine Realsatire sein? Ist Monty Python jetzt in die Berliner Politik gegangen?
    Kann man eigentlich noch größeren Mist bauen oder ist das das obere Ende der Fahnenstange?
    #kopfschütteln#

  29. Toll, die FDP konnte in dieser Hinsicht ihr Gesicht wahren. Wer nun glaubt, Zensursula, Ziercke und Co. sind geschlagen, täuscht sich gewaltig. Was wurde denn erreicht? „Löschen statt Sperren“ hat sich gegenüber „Löschen vor Sperren“ durchgesetzt, mehr nicht. Die Infrastruktur ist geschaffen, wird nun vorerst nur nicht genutzt, speziell nicht gegen Kinderpornographie, kann aber quasi auf Knopfdruck jederzeit aktiviert werden. Gewonnen hat lediglich die FDP, indem sie hierbei ihr Wahlversprechen erfüllen konnte. Betrachtet man es nüchtern, hat auch die CDU/CSU damit den persönlich besten Weg beschritten. Die erdrückende Faktenlage über die Sinnfreiheit der Internetsperren hätten bei Umsetzung eine hohe Gefahr dargestellt, dass die Union ihr Gesicht verlieren hätte können. Das ist damit erfolgreich abgewendet worden, ohne dass die Initiatoren des Gesetzes nun die Häme ertragen müßten, die bei den ersten Sperr(miss)erfolgen aufgetreten wären. Alle Netzaktivisten hatten doch bereits in den Startlöschern gesessen und auf die geleakte Sperrliste gewartet…
    Die Sperrliste wird trotzdem vom BKA erstellt werden. Es soll ja jetzt evaluiert werden, wie „Löschen statt Sperren“ funktioniert. Eigentlich hätte man damit rechnen müssen, dass die Sperrliste leer bleiben würde, selbst wenn „Löschen vor Sperren“ umgesetzt worden wäre. In dieses Fettnäpfchen wird das BKA nicht mehr treten müssen. Eigentlich ist beim BKA und allen für die Internetsperren verantwortlichen Personen durch diesen Koalitionsbeschluss ein Stein von der Seele gefallen. Die Gemüter werden sich nun beruhigen und Ursula von der Leyen darf in Zukunft ihr Unwesen im Gesundsheitsministerium treiben. Die CDU/CSU hat genau das erreicht, was nötig war, um im Wahlkampf zu punkten. Aber was wird sein, wenn nun nach der Evaluierung so eine Handvoll kinderpornographischer Seiten nach Aussage des BKA nicht löschbar gewesen sein sollen? Wie beurteilt man die Umsetzung dieser Strategie? Was jedoch bereits jetzt schon fest steht – die SPD geht nicht nur aus dieser Sache als einziger politischer Verlierer hervor…
    Wäre es nicht besser gewesen, wenn man die Internetsperren eingeführt hätte und die Evaluierung anhand des monatelangen Streitfaktors in eben der verkürzten Zeit durchgeführt hätte? Es gibt ein Sprichwort, welches die Nachhaltigkeit nicht in Vergessenheit geraten läßt: „Wer nicht hören will, muss fühlen“. Weshalb wohl hat die CDU/CSU auf Zeit gespielt? War der terminliche Ablauf, auch die EU- Einspruchsfrist, nicht etwa doch knallhart kalkuliert, um genau jetzt möglichst ungeschoren aus der Affäre zu entschwinden…?

    Gruß von http://www.guedesweiler.wordpress.com

  30. Genau, aufgehoben ist nicht aufgeschoben… Nach der Landtagswahl kann man ja noch mal „nachbessern“.

  31. Soweit ich weiß wird das BKA durch das Gesetz doch nicht verpflichtet Sperrlisten zu erstellen – inwiefern setzt sich die Regierung da nun über den Gesetzgeber hinweg?

  32. Hallo,

    gibt es mittlerweile irgendwelche genauen – nicht widersprüchlichen – Infos zum Thema Vorratsdatenspeicherung? Selbst im Pressespiegel des AK Vorrat werden sich widersprechende Artikel verlinkt:

    Zitat taz: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/loeschen-statt-sperren/

    \’Eine Nutzung der Daten für Strafverfolgung jeder Art ist damit bis auf Weiteres ausgesetzt‘, erklärte FDP-Innenexperte Max Stadler der taz. Das geht weit über die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2008 hinaus.\

    Zitat FR – http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2019072_Vorratsdatenspeicherung-Eine-kleine-Mogelpackung.html

    \Stolz verweisen Freie Demokraten darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung nur noch ausgewertet werden dürfe, wenn ‚Leib und Leben in Gefahr‘ sind. Eine ganz strikte Regelung habe man durchgesetzt, so die FDP. Unwissend – oder absichtlich – lassen die Freien Demokraten dabei aber unerwähnt, dass sich die strikten Bedingungen nur auf den allerkleinsten Teil der betroffenen Daten beziehen. Denn für die Strafverfolgung, also die Ahndung von Delikten, dürfen die Behörden nach wie vor ungehindert auf die Verkehrsdaten zugreifen.\

    Ja, was denn nu?

  33. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig wegen Verstoßes gegen das „Zitiergebot“ aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Hä, was ist los?

    Ja, kannst Du glauben, mussu gucken hier: http://vorratsdatenspeicherung.wordpress.com

    Versteh ich nicht!

    Du nicht sprechen deutsch?

    Doch, is mir aber zu juristisch, da muss ich erst meinen Anwalt fragen.

    Und, was hatter jesacht?

    Äh, stimmt schon, krieg ich aber nich durch, weil das keinen interessiert und ich kein Geld habe um Recht zu bekommen.

    Stimmt Dich das nicht bedenklich?

    Nö, wieso, ich weiß eh, dass die alle machen was sie wollen.

    Stimmt Dich das nicht bedenklich?

    Nö, ich mach ja auch, was ich will!

    Wirklich?

    Na ja, eigentlich nicht, aber was soll ich denn machen?

    Mach Dich schlau!

    Wo denn?

    Mussu gucken hier: http://verfassungsschutz.wordpress.com

    Versteh ich nicht!

    Du nicht sprechen deutsch?

    Doch, is mir aber zu juristisch, da muss ich erst meinen Anwalt fragen.

    Und, was hatter jesacht?

    Äh, ich soll dolle auffe Straße gehn und die böse Regierung bitten, es mir ein bisschen leichter zu machen, weil Recht kriegt man hier eh nich.

    Doof oder?

    Ja, aber was soll ich denn machen?

  34. Ehrlich gesagt, konnte ich nach dem zweiten Lesen des Spon Artikels einen kleinen Teilerfolg verspüren. Aber vom Hocker hats mich nicht gerissen.

    1. Das Zugangserschwerunggesetz muss weg! Wird es ausgesetzt, besteht weiterhin die Zensurinfrastruktur und es ist gültig uns muss auch umgesetzt werden!

    2. Ob das BKA wirklich den richtigen Weg geht und die Provider über Inhope etc. kontaktiert, wage ich an dieser Stelle zu bezweifeln.

    3. Die Vorratsdatenspeicherung muss weg! Die Daten werden vielleicht nur für schwere Strafen verwendet, aber die Begehrlichkeiten werden weiterhin wachsen. Ausserdem ist mir nicht verstädnlich, warum meine Verbindungsdaten präventiv gespeichert werden!

    Wenn ich aber andere Foren lese, dann habe ich das Gefühl, dass die Nebelkerze leider funktioniert.

    2.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.