Schöne neue DRM-Welt

Stell Dir vor, Du kaufst ein Buch im Geschäft. Und Nachts bricht der Buchhändler in Deine Wohnung ein, nimmt Dir das Buch wieder weg und lässt Dir den Geldbetrag auf dem Küchentisch zurück. Klingt verrückt. Aber genau das hat jetzt Amazon mit dem Kindle-Store getan. Und ausgerechnet bei den beiden Orwell – Büchern „Animal Farm“ und „1984“, die beide das Thema Kontrolle haben.

Die Bücher wurden im Kindle-Store mit DRM für 99 Cent angeboten. Anscheinend waren die Rechte aber nicht geklärt. Und Amazon hat die Nutzungsrechte zurückgezogen und den verwirrten Käufern Geld zurück überwiesen. Schöne neue DRM-Welt! Man bedauert jetzt bei Amazon, dass man die Käufer nicht vorher aufgeklärt hat, die verwirrt nachfragten, wo denn die gekauften Bücher seien. Dummerweise war die Aktion auch nicht durch die Amazon-AGB gedeckt. Und jetzt hat man ein PR-Problem.

Nachdem die Musikindustrie DRM erstmal teilweise aufgegeben hat, fangen jetzt die nächsten Rechteindustrien an, auf die Risikotechnologie DRM zu setzen und die Verbraucher zu verarschen. Und auch sie werden hoffentlich daran scheitern.

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17 Ergänzungen

  1. Also das mit einem Einbruch zu vergleichen, finde ich jetzt aber schon etwas grenzwertig.

    Ich finde zwar DRM nicht gut und der Aktion von Amazon kann ich ebensowenig abgewinnen, aber der Vergleich ist – nun ja… gewagt.

  2. Einbruch stimmt auch nicht ganz, eher hat sich der Hausbesitzer vor Vermietung einen Schlüssel extra machen lassen mit dem er dann den „Besuch“ ausführen kann. Amazon hat auch recht schnell gemerkt was man sich da für einen PR-GAU geleistet hat und schwört nun, die Funktion nieeeee wieder zu benutzen. ha ha.

  3. Ist das denn kein Einbruch, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis eine Mietwohnung betritt?
    Bei ner Wohnung kann man wenigstens noch einfach die Schlösser austauschen. Das wird bei DRM schwierig.

    In „Alt-deutsch“ wäre sowas doch ein Eindringen in EDV-Verarbeitungssysteme, Datenmanipulation oder Ähnliches. Das, was normalerweise die Cracker machen, hier inklusive destruktivem Verhalten.

  4. für alle die meinen, amazon hätte ja nichts schlimmes gemacht:

    ___________________________
    § 932 BGB
    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

    (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

    (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
    ________________________________

    Die Käufer der Bücher waren also Eigentümer der Bücher!

  5. Ich würde ja jetzt gerne die Passage aus 1984 zitieren in der es darum geht, dass Bücher mit unliebsamen Inhalten im großen Stil eingesammelt und für immer vernichtet werden…
    …aber leider besitze ich das Buch ja nicht mehr.

    =)

    Schönen Abend noch…

  6. George Orwell starb 1950. Somit liegen auf seinen Werken noch bis 2020 seine Urheberrechte und die seiner Nachkommen.
    Wer die Bücher hineingestellt hat, hat das wohl nicht beachtet. Was also sollte Amazon in dem Fall tun?
    Und so verzweifeln brauchen die Kindle-Leser ja deshalb nicht, denn die Bücher von Orwell gibt es auch noch in Druckform zu kaufen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.