Polizei kann abgehörte Gespräche nicht richtig löschen

Die Polizeibehörden in Bund und Ländern speichern entgegen geltender Rechtsprechung massenhaft abgehörte Telefonate und abgefangene Emails. Es fehlt schlicht an einer angemessenen Löschmethode. Die taz zitiert aus einem Schreiben des NRW-Landesamtes „Polizeiliche Dienste“ an das Innenministerium des Landes:

Das neue Telekommunikationsüberwachungs-System der Polizei des Landes NRW mit dem Arbeitsnamen Gemini besitzt derzeitig keine standardisierten Möglichkeiten zur Löschung bestimmter Dateien oder Teilen aus Dateien, die dem Kernbereich der privaten Lebensführung unterliegen.

Im März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht einen „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ definiert, aus dem der Staat seine Nase heraushalten soll. Dazu gehören Gebete genauso wie Gespräche mit Strafverteidigern oder Abgeordneten. Sobald dieser Bereich in einem Gespräch berührt wird, muss eine Telefonüberwachung abgebrochen werden. Automatisch aufgezeichnete Kommunikation muss „unverzüglich“ gelöscht werden.

Doch dazu sind die verantwortlichen Behörden offenbar überhaupt nicht in der Lage. „Eine teilweise Löschung“ sei „nur mit hohem manuellen Aufwand möglich“, schreibt die Polizei in NRW. Das Gleiche musste auch die Große Koalition im März auf Anfrage von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zugeben. Bis „spätestens Anfang 2010“ soll Software zur unverzüglichen automatisierten Datenlöschung angeschafft werden. Bis dahin wird weiter manuell gelöscht.

Die ist aber zeitaufwändig und lässt auch in politisch brisanten Fällen häufig monatelang auf sich warten. Die mittlerweile als haltlos erwiesenen Korruptionsermittlungen gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium, Harald Friedrich, sind ein gutes Beispiel dafür. Dessen Telefonanschlüsse und Internetaccounts waren im Mai 2008 überwacht worden. Betroffen waren auch acht weitere Beschuldigte, darunter der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Remmel. Dessen Gespräche wurden erst am 12. Dezember 2008 vollständig vernichtet, obwohl CDU-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter bereits im Oktober versichert hatte, die Kommunikation des als Parlamentarier besonders geschützten Remmel sei vollständig gelöscht worden.

Das Landeskriminalamt begründet die Verzögerung mit Personalmangel: „Mit der Auswertung der Telekommunikation (ca. 2.500 Gespräche und ca. 2.300 Mails) war ein Sachbearbeiter alleine beauftragt.“ Auch wenn das NRW-Innenministerium auf neue Software verweist, die „in Kürze“ eingeführt werden soll, erklärt die Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten: Die Polizei verhalte sich „nicht verfassungskonform“.

Das neue Software allein auch nicht alles löst, zeigt ein Fall aus den Niederlanden. Dort kam es mehrfach zu Prozesspannen, weil vertrauliche Gespräche zwischen Angeklagten und Anwälten nicht gelöscht wurden. Der Polizei war nicht bekannt, wie der Löschvorgang durch das Computersystem des Herstellers Verint funktioniert. Nachforschungen ergaben, dass es sich bei dieser Information um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Unternehmens handelt.

Bei dem Fall in den Niederlanden wurden Vorwürfe gegen die Polizei laut, sie würde Unkenntnis und Probleme mit dem System vortäuschen, um Aufnahmen erhalten zu können. Auch in Deutschland muss man sich fragen, wie es kommt, dass ein seit mehr als fünf Jahren bestehendes Urteil des Verfassungsgerichtes immer noch nicht technisch umgesetzt ist.

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10 Ergänzungen

  1. Sind die blöd oder so?
    Einfach mal vergessen eine automatische Löschfunktion einzubauen, ist eine wirklich dumme Ausrede oder ein dummes Armutszeugnis. Und Löschfunktion geheimhalten ist auch dämlich.

  2. Kann jemand einem Laien wie mir einmal erklären, wo genau das Problem darin besteht, etwas (sicher) zu löschen?

    Ist das ein speichermediuminhärentes Problem und wenn ja: Von welchen Medien reden wir hier denn?

  3. Bei solchen Meldungen sehe ich immer sofort im Kalender nach, ob nicht vielleicht doch schon 1. April ist.

    Bitter.

  4. @arne: das ist wohl nur ein vorwand um die eigene unfähigkeit zu kaschieren. die aussage, dass es \einen hohen manuellen aufwand\ benötigt, ist ja wohl an dreistigkeit nicht mehr zu überbieten!

    hier zeigt sich mal wieder eindrucksvoll die großartige kompetenz der deutschen beamten. letzte woche ham wir alle noch über die holländer gelacht und diese woche kommt ein deutscher beamter um die ecke und zeigt, dass wir die unfähigkeit locker noch toppen können…
    das ganze gepaart damit, dass es ja für ermittlungsbehörden eher gut ist, solche daten länger vor zu halten und speicherplatz is ja mittlerweile recht günstig, wa?

    ICH KRICH PULSSSSZZZZZZ!!!1!einsELF!

  5. Das mit dem Löschen ist nicht wirklich leicht. Schließlich muss ein Mensch sich alles und vollständig anhören und verstehen um dann die Entscheidung zu treffen, dass es in den „Kernbereich priv. Lebensgestaltung“ gehört oder eben auch nicht. Das wäre aber die Voraussetzung für die Löschung.

    M.E. werden vielleicht gar nicht alle Gespräche überhaupt komplett angehört, so dass auch die Löschung dann nicht so, sondern nur komplett passieren kann. Ein automatisches Verfahren sehe ich da ohnehin nicht, denn Maschinen verstehen meiner Meinung nach den Inhalt noch nicht.

  6. „Nachforschungen ergaben, dass es sich bei dieser Information um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Unternehmens handelt.“

    Yeah… das ist der für interessante Teil des Posts. – Da werden dem Mossad ja die Daten auch noch frei Haus geliefert. Ich dachte, es wäre längst keine VT mehr, daß sich über solche Dienstleister Daten beschafft werden.

  7. Ich habe so den Verdacht, daß sowas in den USA zu einem recht flotten Ende des Verfahrens im Sinne das Angeklagten führen würde.

  8. Aber sicher, es macht zuviel Arbeit. Vielleicht sollen, oder wollen sie die ganzen Daten auch gar nicht löschen. Was erst einmal gesammelt wurde, kann ja vielleicht irgentwann einmal gebraucht werden.

  9. @1: ‚die aussage, dass es einen hohen manuellen aufwand benötigt, ist ja wohl an dreistigkeit nicht mehr zu überbieten!‘

    Mitnichten. Wenn es in der GUI keine Möglichkeit gibt, eine /Teil/ eines Gesprächs zu löschen, muß man plötzlich mit dd und Konsorten an den Rohdaten rummachen, was Arbeit, fehlerträchtig und datenschutzrechtlich knifflig ist. Und auch für ganze Gespräche stehen sich beweisfeste Archivierung und Einzellöschung ein wenig im Weg.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.