Neuigkeiten von der Zensursula-Front

Es gibt Neuigkeiten von der Zensursula-Front. nach Angaben des Providerverbandes ECO wird es wohl keinen Einspruch der EU-Kommission geben. Das berichtet Heise: Brüssel signalisiert grünes Licht für Sperrgesetz. Etwas anderes wäre zwar schön gewesen, hätte mich aber auch verwundert. Die nächsten Schritte sind dann eine offizielle Bestätigung durch die EU-Kommission und die Unterschrift des Bundespräsidenten.

Dazu gibt es ein Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden, was Heise weiter beschreibt:

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Bundeskriminalamt (BKA) mittlerweile aufgefordert (PDF-Datei), unverzüglich „eindeutige eidesstattliche Versicherungen“ abzugeben, dass der zwischen dem BKA und dem Zugangsanbieter Arcor/Vodafone geschlossene Sperrvertrag bislang nicht umgesetzt worden sei und eine Übermittlung der geplanten Filterliste nur nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolge. Andernfalls müsse ein Eilverfahren gegen das BKA fortgeführt und die Frage der Nichtigkeit des Vertrags geklärt werden. Angegriffen hatte die Vereinbarung ein Arcor-Kunde, der auch als Webhoster tätig ist. Die Anwältin des Klägers, Eva Dworschak aus Bremen, kündigte ferner an, gegen Bescheide des Oberlandgerichts Frankfurt in einem zivilrechtlichen Parallelverfahren gegen Arcor direkt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Berufungsinstanz hatte die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen Arcor durch das Frankfurter Landgericht bestätigt. Demnach gibt es keinen Grund für ein Einschreiten gegen den Sperrvertrag. Für die Frankfurter Kammern sind die Blockaden nur gegen kinderpornographische Seiten gerichtet. Sie stellten für den Kläger zudem keine Gefahr da, weil sie nach dessen eigener Darstellung leicht zu umgehen seien.

Auf Twitter verbreitete sich die Nachricht heute Mittag rasent schnell, dass das Gericht dem BKA die Umsetzung der Sperrverträge mit Providern verboten habe. Torsten Kleinz hat sich aber das aber genauer angeschaut:

In dem im zu Grunde liegenden Blogbeitrag ist der Schriftsatz verlinkt, der eine ganz andere Sprache spricht. Hier wird lediglich auf eine unzureichende eidesstattliche Versicherung des BKA vom April verwiesen. Legt das BKA eine nachgebesserte Erklärung vor, ist das Verwaltungsgerichtsverfahren hinfällig. Legt das BKA keine ausreichende Erklärung vor, beschäftigt sich das Verwaltungsgericht überhaupt erst Mal mit der Frage, inwieweit diese Sperrverträge gegen die Rechte des Klägers verstoßen.

In einer Pressemitteilung forderte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur die umgehende Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes im Rahmen der Koalitionsverhandlungen: Neue Koalition soll Zugangserschwerungsgesetz zurücknehmen.

Was mir immer noch unklar ist: Was ist eigentlich, wenn unerwarteterweise die FDP in den Koalitionsverhandlungen durchsetzt, dass das Gesetz tatsächlich zurückgenommen wird? Die SPD hatte ja dieses Gesetz der CDU/CSU aufgedrängt und vielleicht hat letzteres gar kein großes Interesse daran. Was also passiert, wenn das Gesetz fällt: Bleibt es dann bei den Verträgen und der Ankündigung der großen Provider, diese zu erfüllen und wäre damit irgendwas gewonnen? Oder ist es überhaupt realistisch, dass die FDP auch gegen die CDU/CSU durchsetzt, die Verträge zurückzunehmen, wenn einige Provider wie Vodafone schon verkündet haben, selbstverständlich und gerne den „Schund“ aus dem Netz zu sperren?

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30 Ergänzungen

  1. Naja die Verträge sind ja schon nach Aussage der GroKo illegal (weswegen man das Gesetz angeblich brauchte, damit sich die Provider nicht strafbar machen^^), sollte man also wegklagen können. Gut das fußt jetzt auf der Annahme, dass sie da ausnahmsweise mal wussten was sie reden…

    1. @x: Der ZDNet artikel war jetzt nicht so der große Beweis für Zensursula-Phantasien, sondern eher dafür, wie in der Praxis von großen Telkos die Netzneutralität verletzt wird.

  2. Ich glaube es ist derzeit sicher recht spannend was nun bei den Koalitionsverhandlungen entschieden wird. Die FDP hat sich ja eindeutig gegen dieses Gesetz ausgesprochen – was aber nichts aussagt weil sie durchaus eben beim „Verhandlungspoker“ sicher da Schäuble machen läßt was er weil wenn die FDP dafür beim Gesundheitsfonds Zusagen bekommt. Andereseits kann die CDU/CSU Fraktion bei diesem Gegenwind auch relativ lleicht auf weitere Internetsperraktionen verzichten wenn Sie dafür Zugeständnisse der FDP kriegt. Ich schätze , dass zur Zeit eben alle Provider in einer sehr unsicheren Lage sind – das ist eben das doofe bei Regierungswechsel – es dauert immer relativ lange bis sich wieder klare Richtungen abzeichnen.

  3. Was kann man von der EU-Kommission anders erwarten, de in den letzten Jahren konsequent den Aufbau von Überwachungsstaatsmaßnahmen vorangetrieben hat (oder über die konservative Politiker aus den Mitgliedsländern dies vorangetrieben haben, um es dann als „Sachzwang“ zu verkaufen)?

    Ich glaube nicht, dass die FDP sich in diesem Bereich sehr weit durchsetzen wird, da ihre Prioritäten momentan leider nicht auf den Bürgerrechten liegen.

  4. Da sich ohnehin abzeichnet, dass das Gesetz vor dem BVerfG scheitern wird, sollte Köhler es tatsächlich ausfertigen, glaube ich eher, dass die Union es als Fauspfand für die Koalitionsverhandlungen verwendet:
    Einerseits droht der FDP gewaltiger Gesichtsverlust, sollte das Gesetz durch die Koalitionsverhandlungen nicht gekippt werden. Andererseits kostet es der Union nichts. Ein kurzes Aufkochen des Zensursula-Fails ist ohnehin zu erwarten. Und da sie ohnehin das Resort wechselt, ist es im Grunde egal.

    Die FDP könnte aber auch taktieren: soll die Union doch ruhig am Gesetz festhalten – die FDP wird dann eben großkotzig die Verfassungsklage aufbauschen…

    Popcorn.

  5. glaube eher, dass sich die Doofen durchsetzen werden. „Ein Browser ist halt eine Art Kaffeemaschine, die man zum Telefonieren nutzen kann und wenn man auflegt, klingelt es laut….“

    Freiheit für die Kommunikation und unser Internet. Ohne Stoppschilder von Zensi und Wolfi.
    jepp.

  6. Die FDP soll das Zensurgesetz kippen wollen? Aber das ist doch so praktisch, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen …

    1. Tjo da hast Du wohl wenig Ahnung von der FDP. Es gibt in der FDP nicht nur den „Flügel“ Wirtschaftsvertreter, sondern auch den „Flügel“ der Bürgerrechtsvertreter. Als erste Anlaufstelle sehe man hier mal auf Gerhart Baum oder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und deren Verfassungsklagen.

      1. @Baum Fan: Du wirst ja mit Deiner großen Kenntnis in der Flügelarithmetik der FDP sicherlich erklären können, wie groß und mächtig der Bürgerrechtsflügel in der FDP im Vergleich zum Wirtschaftsflügel ist.

  7. @Robin: Doch, das kann man so sagen. Federführend für das Gesetz war das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit dem Bundesjustizministerium (nicht etwas Frau vdL, die war nur das populistische Aushängeschild), und Frau Zypries hat gesagt, ohne eine gesetzliche Grundlage spielt die SPD nicht mit. Die CDU hätte es auch nur auf Basis der Providerverträge gemacht.

  8. Der Baum war mächtig genug, einen NRW-Innenminister zu stoppen. Außerdem ist der so alt und erfahren als Ex-Bundesinnenminister, der läßt sich in bestimmten Dingen, wie bspw. auch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, von niemandem mehr was sagen… Würd‘ ich denken.

    1. @NochnBaumFan: Das unterschreibe ich ja sofort. Aber Baum ist alt und spielt im derzeitigen Posten-Poker keine Rolle. Und der angesprochene NRW-Innenminister kommt auch aus der FDP.

  9. @ 23 NochnBaumFan, Markus und überhaupt alle: Die BW im Innern ist angeblich schon vom Tisch. Zu den Netzsperren ist der verlinkte FAZ-Artikel wirklich lesenswert!
    Gerhart Baum ist inzwischen tatsächlich nicht mehr der Jüngste, aber er hat Dr. W. aus B. erfolgreich dazu gebracht, auch Bürgerrechtsthemen auf seiner Agenda und nicht nur alberne Zahlen unter den Schuhen zu haben.
    Übrigens gehören zu einer liberalen Partei immer beide Flügel, ich bin mal wegen Gerhart Baum UND Otto Graf Lambsdorff eingetreten (wegen Dr. W. dann aber doch nicht geblieben)

  10. @killergeneration: Wie Markus schon erläutert hat, von der CDU stammt der Sperrgedanke, sowie die Initiative zum Vertragsschluss. Die SPD hat auf ein Gesetz gedrängt, weil sie die Verträge für eine unzureichende Grundlage hielt.

    Die Verträge halte ich für verfassungswidrig. Es kann dem Staat nicht erlaubt sein, in die Grundrechte der Bürger einzuschneiden und dies über private Verträge zu tarnen.

    Art. 94 Nr. 4a GG erfasst allerdings wie alle Verfassungsklagen jegliche Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, nicht nur Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht wird dies genauso sehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.