Nach dem nichtöffentlichen Spitzengespräch zum Urheberrecht

Diese Woche fand im Bundesjustizministerium das “nichtöffentliche Spitzengespräch” über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld» statt. Davon ist noch wenig bekannt. Heise hat auch nur die Information, dass sich die Privider und das BMJ einig waren, „dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.“ Soviel war auch vorher schon bekannt.

Interessant wäre ja die Information, ob daran gedacht wird, den gesetzlichen Spielraum zu verändern. Oder ob man darauf wartet, dass dies über die EU-Ebene kommt und man dann den gesetzlichen Spielraum schaffen muss. Interessant ist auch, was die CDU/CSU dazu denkt. Das BMJ ist ja nur die SPD und unsere Kanzlerin wünscht sich, dass die Provider mit der Rechteindustrie die gewünschte Kooperation eingeht.

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4 Ergänzungen

  1. [..] dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.

    Hervorhebung von mir. Allein die Tatsache, dass es eine zeitliche Wertung gibt impliziert, dass man zumindest daran denkt, eben das zu ändern.

  2. Ist mir auch aufgefallen. Aber mir ist nicht klar, ob das „derzeit“ redaktionell von Heise stammt oder aus dem Kreis der Runde kommt.

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