Mangelhafte Organisation der Polizei verhindert Löschen krimineller Webseiten

Neue Pressemitteilung des AK-Zensur: „Mangelhafte Organisation der Polizei verhindert Löschen krimineller Webseiten / Studie der Universität Cambridge bestätigt

Berlin, 4. Juni 2009. Mangelhafte Organisation und bürokratische Abläufe beim Bundeskriminalamt (BKA) behindern den Kampf gegen kinderpornographische Inhalte im Internet. Diesen Skandal hat jetzt eine Äußerung der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, in einem Beitrag auf der Internet-Plattform abgeordnetenwatch.de zutage gefördert.

Bekannte Webseiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch würden nicht kurzfristig gelöscht, weil Hinweise auf dem Dienstweg versanden, so die Berichterstatterin der CDU/CSU für den umstrittenen Gesetzentwurf zur Einrichtung von Internet-Sperren in Deutschland. Sie bestätigt damit indirekt die Ergebnisse einer jüngst bekannt gewordenen Studie der Universität Cambridge, nach der kinderpornographische Webseiten wesentlich länger im Netz verbleiben als andere illegale Inhalte.

Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA „informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert.“ Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der „Achtung vor der Souveränität der Staaten“.

Deutsche Provider zeigen sich auf Nachfrage verwundert über diese Aussagen. „Wenn ausländische Behörden uns über strafbare Inhalte auf unseren Servern informieren, prüfen wir das genauso wie entsprechende Meldungen aus anderen Quellen“, erklärt Andreas Maurer, Pressesprecher beim Webhoster 1&1. „Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornographie!“

Für den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sind die Aussagen der Unionspolitikerin unfassbar. „Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder“, erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. „Löschen statt Sperren ist möglich, aber der ‚Dienstweg‘ soll dem entgegen stehen?“

Die Äußerungen von Frau Krogmann erklären zugleich die Ergebnisse einer Studie der Universität Cambridge. Demnach sind Banken im Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz wesentlich effektiver. Betrügerische Webseiten, mit denen Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden sollen – so genannte „Phishing“-Seiten -, werden durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz genommen. Kinderpornographische Webseiten werden dagegen erst nach durchschnittlich 30 Tagen gelöscht, wie die Wissenschaftler Tyler Moore und Richard Clayton der Universität Cambridge in ihrer Studie festgestellt haben.

Dabei existieren schon heute Alternativen zu den ineffizienten Behörden-Dienstwegen. So kontaktiert etwa das von der EU initiierte internationale Netzwerk INHOPE direkt die Provider, damit kinderpornographische Inhalte an der Quelle gelöscht und Beweise zur Ergreifung der Täter gesichert werden. Auch der AK Zensur hat mit unbürokratischen Hinweisen erfolgreich zahlreiche kinderpornographische Webseiten abschalten lassen. Werden dagegen Internet-Sperren eingesetzt, versagen diese Mechanismen. Die illegalen Inhalte bleiben weiter im Netz, die Betreiber werden vorgewarnt und der Missbrauch unschuldiger Kinder fortgesetzt.

„Die Befürworter der Netzsperren stellen sich ein Armutszeugnis aus“, zeigt sich die Initiatorin der Petition gegen Internetzensur, Franziska Heine, empört. „Frau von der Leyen bekämpft Probleme, die hinter ihrem Rücken das BKA selbst verursacht. Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet sollte mit mehr Sachkenntnis, Ernsthaftigkeit und wahrem Engagement geführt werden – das sind wir den Missbrauchsopfern schuldig!“

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80 Ergänzungen

  1. Die harsche Kritik kann ich nicht nachvollziehen.

    Selbstverständlich darf das BKA keine offiziellen Aufforderungen, ja nicht einmal Mitteilungen, an Private in anderen Staaten schicken, wenn nicht eine Vereinbarung mit diesem Staat das erlaubt. Und auch für Anfragen o.ä. an Behörden ist der vereinbarte Weg einzuhalten. Das ist bei kriminalpolizeilichen Sachen ja nicht einmal der diplomatische Weg, sondern INTERPOL. Wenn INTERPOL bei uns oder bei den ausländischen Staaten schlecht angebunden ist, muß man daran arbeiten.

    Weder die Zensur des Internets noch die Verletzung der Souveränität ausländischer Staaten sind da eine Alternative. Demnächst fängt das BKA noch an, take-down notices wegen Holocaustleugnung oder „hate speech“ ins Ausland zu verschicken, oder wohin bitteschön soll das führen? Oder die Mullahs schicken unseren Providern take-down notices wegen unverschleierten Frauen. In so einem Fall würde ich selbstverständlich erwarten, daß sich der deutsche Staat einen solchen Eingriff in seine Souveränität verbittet.

    Und um bei der Kinderpornographie zu bleiben: Wenn wir damit erst einmal anfangen, können wir davon ausgehen, daß die meisten Take-down notices fiktive Jugendpornographie (zB Mangas) betreffen werden …

    Nochmal meine Nachfrage: Worüber genau empört sich Dein Beitrag, markus?

    Alvars Kommentar geht IMO auch vollkommen an der Sache vorbei. Es geht nicht um bürokratische Abläufe, sondern die Achtung der Souveränität ausländischer Staaten. Die Abläufe müssen im Einvernehmen mit den ausländischen Staaten weniger bürokratisch geregelt werden.

    1. @Jens: Mir persönlich ist die staatliche Souveränität bei Sachen Kindesmissbrauch völlig schnuppe. Da Kindesmissbrauch global geächtet ist wüsste ich nicht in wie fern eine staatliche Souveränität verletzt wäre.

      Noch dazu beträfe ein derartiges Vorgehen von Seiten des BKA nicht die Souveränität eines Staates, sondern den kontaktierten Provider/Hoster. Der sichtet die gemeldete Seite und entscheidet ob er sie vom Netz nimmt und gegebenenfalls bei seinen örtlichen Behörden Anzeige erstattet bzw. in wie weit er mit dem deutschen BKA kooperiert.

      Alles andere ist schlicht Versagen einer Behörde auf ganzer Linie. Da wird der Dienstweg eingehalten anstatt alles Mögliche und Legale zu unternehmen ein Verbrechen zu ahnden.

    2. @Jens
      In Bezug auf die Wahrung der staatlichen Souveränität hast du meine volle Zustimmung.
      Es geht nicht um Bürokratie, sondern darum, dass das BKA die Infos gar nicht an ausländische Provider weiterleiten DARF, weil bereits dann die Souveränität des ausländischen Staates betroffen ist.
      Es geht nunmal einfach nicht an, dass auf der einen Seite „Flexibilität“ bei der Auslegung des Gesetzes gefordert wird und andererseits vehement gegen jede neue Befugnis gewettert wird. Das ist alles andere als logisch.

      1. @10:

        „Es geht nunmal einfach nicht an, dass auf der einen Seite “Flexibilität” bei der Auslegung des Gesetzes gefordert wird und andererseits vehement gegen jede neue Befugnis gewettert wird. Das ist alles andere als logisch.“

        Das liegt daran, daß hier Leute über Juristerei schreiben, die davon absolut keine Ahnung haben. Aber sich über Leute aufregen, die sich über das Netz auslassen, ohne davon Ahnung zu haben … Das paßt auch nicht zusammen.

  2. Ich glaube, dass der „reißerische“ Stil der AK Zensur-Meldung eher den Internet-Ausdruckern geschuldet ist, als der „Generation C64/x86“, die ja nicht noch überzeugt werden muss.

    Diese Meldung richtet sich vielmehr an die Populisten und Empörungspolitiker in Union und SPD, die bei Internet-Zensur von der Würde des Kindes schwafeln. Mit der Aussage:
    „Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder“
    hat Alvar den Spieß einfach umgedreht. Das ist für die Diskussion äußerst hilfreich, da sich mit diesem Argument vor allem der normale DAU (wie auch durchschnittlich beschränkte MdB)davon überzeugen lässt, dass Internet-Sperren reine Heuchelei sind….

  3. @Jens:

    Wenn INTERPOL bei uns oder bei den ausländischen Staaten schlecht angebunden ist, muß man daran arbeiten.

    Genau darum geht’s. Oder um (ergänzende) Alternativen wie INHOPE. So ziemlich alles in dem Bereich ist besser, als leicht überwindbare Sichtbarrieren einzurichten und Stoppschilder aufzustellen.

    Es geht doch auch gar nicht darum, in die Souveränität anderen Staaten einzugreifen. Ganz im Gegenteil. Die Staaten, über die wir hier reden, dürften souverän genug sein, Meldungen über Kinderpornographie aufzunehmen und entsprechend ihren Gesetzen zu verfolgen.

    Bei anderen Themen ist das vielleicht nicht der Fall, da gebe ich dir recht. Und das, unterstelle ich hier mal, es vermutlich auch das Problem (nicht nur) der Union.

    Demnächst fängt das BKA noch an, take-down notices wegen Holocaustleugnung oder “hate speech” ins Ausland zu verschicken, oder wohin bitteschön soll das führen?

    Du meinst, so wie es Jugendschutz.net – immerhin eine quasisohalbstaatliche Stelle – seit Jahren tut? Ohne dass sich je ein Staat über die Verletzung seiner Souveränität beklagt hätte ,)

    1. @6: Kannst Du das mit Jugendschutz.net näher erläutern? Wenn die das wirklich tun, wundere ich mich in der Tat, warum Deutschland da noch nicht ordentlich eins auf den Deckel bekommen hat. Beispiele (ggf. konstruierte, aber halt hinreichend detailliert) wären gut, damit wir uns einig werden, worüber wir eigentlich reden.

  4. „wüsste ich nicht in wie fern eine staatliche Souveränität verletzt wäre“

    Das habe ich ja auch nur lang und breit erläutert. Die Verletzung liegt darin, daß eine deutsche Behörde auf fremdem Hoheitsgebiet eine hoheitliche Handlung ausführt. Und sowohl ein Verwaltungsakt (take-down notice) als auch ein Realakt (einfache Mitteilung) wären eine hoheitliche Handlung. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, daß irgendjemand das allen Ernstes anders sieht.

    „Noch dazu beträfe ein derartiges Vorgehen von Seiten des BKA nicht die Souveränität eines Staates, sondern den kontaktierten Provider/Hoster.“ Ja. Eben. Und der befindet sich in fremdem Hoheitsgebiet und hat mit Deutschland und deutschen Behörden so dermaßen rein gar nichts zu tun …

    Das Du nicht in der Lage bist, das Problem zu begreifen und seine Brisanz zu erkennen, ist schade. Die Souveränität der Staaten und das Nichteinmischungsprinzip sind nicht umsonst mit die wichtigsten Grundsätze des Völkerrechts. Selbstverständlich können die Staaten einvernehmlich bestimmte Ausnahmen beschließen. Das haben sie ja auch getan: Stichwort INTERPOL, Zustellung innerhalb der EG, etc. Aber hier einseitig eine Ausnahme zu postulieren, würde IMO einen Dammbruch bewirken.

    1. „Die Verletzung liegt darin, daß eine deutsche Behörde auf fremdem Hoheitsgebiet eine hoheitliche Handlung ausführt.“
      Tut mir leid wenn mir dafür das Verständnis fehlt. Wenn ich als Privatmann dem Hoster eine Nachricht zukommen lasse ist es ok, wenn das eine deutsche Behörde macht nicht? Das halte ich für dummes Zeug. Zumal dem Hoster im Ausland noch immer die Entscheidung bleibt darauf zu reagieren oder zu warten bis seine zuständige Behörde auf ihn zu kommt. Wie man dem Statement des 1&1 Vertreters entnehmen kann ist das für deutsche Hoster auch keinerlei Problem. Der deutsche Staat hat sich bisher auch nicht wegen Verletzung seiner Souveränität diesbezüglich beschwert. Ein Staat der dies beim Thema Kindesmissbrauch tun würde, wäre sehr schlecht beraten.
      Das die Souveränität bei anderen Themen durchaus wichtig ist bestreite ich auch nicht. Diese Unterscheidung treffen zu können, traue ich persönlich sogar dem BKA zu.

      1. @manka: Zitat: „Wenn ich als Privatmann dem Hoster eine Nachricht zukommen lasse ist es ok, wenn das eine deutsche Behörde macht nicht? Das halte ich für dummes Zeug.“

        Das macht schon einen gehörigen Unterschied. Nicht umsonst haben Polizisten im Ausland nichts zu sagen. Oder möchtest du innerhalb DEs von einem US-Polizisten mit einem Taser beschossen werden, oder dass eine Hundertschaft russischer Polizisten den CSD auflösen.

        Haben wir nicht alle gelacht, als das FBI TPB aufforderte, die Server vom Netz zu nehmen?

      2. @12:

        „Tut mir leid wenn mir dafür das Verständnis fehlt.“ – Ja, ich finde das auch schade. Man muß aber nicht alles verstehen, deshalb muß man es aber trotzdem nicht gleich als Unsinn abtun.

        „Wenn ich als Privatmann dem Hoster eine Nachricht zukommen lasse ist es ok, wenn das eine deutsche Behörde macht nicht?“ – Ganz genau. Es ist ja auch etwas anderes, wenn $Butterhersteller Werbung macht mit „Unsere Butter, Markenqualität aus deutschen Landen“ oder wenn das der deutsche Staat in Form der CMA macht, weshalb die ja auch nur noch mit „Freßt mehr Butter“ wirbt (im übertragenen Sinne zu verstehen). Und selbstverständlich ist es etwas andereres, ob ich von einem ausländischen Privaten oder einem ausländischen Hoheitsträger kontaktiert werde. Auch wenn es ein ausländischer Hoheitsträger ist, bleibt es ein Hoheitsträger. Alleine der chilling effect dadurch, daß ich befürchten muß, daß der ausländische Hoheitsträger weitere Maßnahmen trifft, reicht IMO als Rechtfertigung für das Souveränitätsprinzip aus. Wenn ich Dein Argument richtig verstehe, willst Du den Eingriff in die Souveränität ja nicht als solchen ansehen, weil er so geringfügig ist. Einer Bergründung für Nicht-Geringfügigkeit bedarf es IMO nicht: Das Souveränitätsprinzip ist afaik nicht mit einer de-minimus-Einschränkung versehen.

        „Zumal dem Hoster im Ausland noch immer die Entscheidung bleibt darauf zu reagieren oder zu warten bis seine zuständige Behörde auf ihn zu kommt“

        Er hat jetzt Kenntnis von der Einschätzung eines deutschen Hoheitsträgers. Das ist mehr als nichts.

        „Der deutsche Staat hat sich bisher auch nicht wegen Verletzung seiner Souveränität diesbezüglich beschwert.“

        Möglicherweise, weil kein Hoster sich bei ihr beschwert hat. Und selbst wenn glaube ich kaum, daß sie das in der Überzeugung rechtlicher Gebotenheit getan (unterlassen) hat und das andere Staaten das in Überzeugung rechtlicher Gebotenheit tun. Nur so könnte aber Völkergerwohnheitsrecht entstehen.

        „Ein Staat der dies beim Thema Kindesmissbrauch tun würde, wäre sehr schlecht beraten.“

        Genau. Es macht mich schon sehr betroffen, wenn hier pauschal der Eindruck entsteht, daß es Staaten geben könnte, die sich gegen die Bekämpfung von Kindesmißbrauch zur Wehr setzen.

        „Das die Souveränität bei anderen Themen durchaus wichtig ist bestreite ich auch nicht.“

        Ich sage ja: Dammbruch. Jetzt fängst Du schon an, den Souveränitätsgrundsatz (für ein spezielles Gebiet) außer Kraft zu setzen. Was kommt als nächstes? Anleitungen zur Benutzung harter Drogen wie THC?

        „Diese Unterscheidung treffen zu können, traue ich persönlich sogar dem BKA zu.“

        Ich nicht.

  5. @Jens: Mich regt folgendes auf. Wenn man die nahezu wirkungslosen KiPo Sperren mit Art. 5 GG abwägt, wird man auf abgeordnetenwatch.de als moralisch verkommen beschimpft (H.-P. Uhl), aber die „Achtung vor der Souveränität der Staaten“ ist wichtiger als das wirksame Löschen von KiPo. Dass man länderübergreifend schnell löschen kann, zeigt INHOPE. Man muss nur wollen und eine geeignete Infrastruktur für die nationalen Ordnungsbehörden aufbauen.
    Vor kurzem wurde von dem G8-Treffen der Innenminister kommuniziert, dass man sich für eine internationale Sperrinfrastruktur einsetzt. Von einem effektiven notice and take-down Regime habe ich nichts gehört. Man manifestiert geradezu seinen fehlenden Willen und die eigene Unfähigkeit.

    Zur Arbeit von INHOPE/jugendschutz.net:
    http://mogis.wordpress.com/2009/05/29/antwort-der-internet-beschwerdestelle/

    1. @piercyha: Besteht nicht ein gehöriger Unterschied zwischen dem Beschiessen durch einen Taser und einem höflichen Hinweis auf illegale Inhalte auf einem Server? Das dieser Hinweis in keiner Weise bindend für den Hoster ist, und der u.U. auch herzlich über das BKA lacht mag schon sein, er hat jedoch den Hinweis erhalten, so wie er ihn von mir erhalten hätte wenn mir eine derartige Seite jemals unterkommen sollte. Und nur darum geht es, das der Hoster so schnell als möglich erfährt was auf seinen Servern gehosted ist. Wenn er etwas Anstand und Gewissen hat, dann wird er den Inhalt selbstständig sofort entfernen (wie mehrfach bewiesen) und die Log-Daten für eine spätere Verwendung seiner nationalen Behörde aufbewahren. Schlagen wir hingegen weiter den Dienstweg ein erfährt der Hoster u.U. nichts von den Inhalten und die Spur ist längst ausgelöscht für eine Verfolgung der Hintermänner. Das momentane Vorgehen des BKA gleicht demnach dem Schuss ins eigene Knie.

  6. Das sehe ich auch so.

    Die Souveränität ist dann verletzt, wenn die Behörde den Server konfesziert, die Log-Dateien etc. anfordert und auf deutsches Recht pocht. Ein freundlicher Hinweis inkl. der Bitte die zuständigen Behörden zu verständigen ist Pflicht. Genauso wie es anderen ausländische Behörden machen und 1&1 entsprechend reagiert. Natürlich wird parallel der offizielle Weg eingeschaltet, aber wie manka schon schrieb, der Provider ist selber interessiert so einen Kram nicht hosten, wie es von Carechild und ak-zensur aufgezeigt wurde.

    Stattdessen wird ein Werkzeug installiert mit dem Zesur betrieben werden kann und es wird womöglich gegen den Artikel 5 des GGs verstossen.

    Alle Speerbefürworter schreien, dass alles erlaubt sein muss, um auch nur ein Kind zu schützen. Das schliesst auch ein, den kurzen Dienstweg zu gehen bevor ich eine Zensurinfrastruktur implementiere.

    man man man … nur noch am Kopfschüteln—

  7. Vergleiche hinken. Aber IMHO ist das alles nur ein Umschiffen des Problems. Innerhalb der EU/G8/20 sollte die Verständigung und das Zusammenarbeiten der Polizeibehörden kein Problem sein. Es ist beschämend, dass es nicht so ist und Franziska Heine bringt es in ihrer Schlussfolgerung auf den Punkt.

    1. @piercyha: Da bin ich mit dir einer Meinung. Es ist beschämend wie trantütig die Behörden bei diesem Thema sind. Und es ist erschreckend wie manisch trotz aller Möglichkeiten versucht wird diese Sperr-Infrastruktur zu etablieren. Auch wenn es wie die typische Verschwörungstheorie klingen mag: was ausser unlauteren Hintergründen sollte sich hinter diesem Vorgehen verbergen?

  8. @manka:
    Das Problem ist, dass die Behörden nicht in ihrer Funktion als Behörden schreiben dürfen. Wenn ich das richtig verstanden habe, stimmst du mir da zu.
    Jetzt wissen die Mitarbeiter zwar von der Seite, dürfen aber als Behörde nicht schreiben. Du fragst dich wahrscheinlich, warum die dann nicht als Privatpersonen an die Provider schreiben [dürfen].
    Leider ist das, soweit ich weiß, so, dass Informationen, die Behördenmitarbeiter erhalten, quasi „Dienstgeheimnis“ (wahrscheinlich nicht der richtige Ausdruck, aber du wirst schon wissen, was ich meine) sind, und sie die daher offiziell privat gar nicht wissen dürfen. Natürlich könnte man behaupten, dass man beim Surfen im Internet drüber gestolpert ist, aber 1. stellt man sich da in ein unschönes Licht (du musst schon auf bestimmte Seiten gehen, um überhaupt über sowas zu stolpern, glaube ich) und 2., viel wichtiger, ist das eine seeehr feine Linie, die du dann gehst. Ich als würde Behördenmitarbeiter unter Umständen vllt. Freunden, denen ich vertrauen kann, sagen, dass die da mal jemanden anschreiben sollen. Aber selber anschreiben ist, wenns rauskommt, sicherlich nicht leicht zu vertreten.

  9. @15: „Von einem effektiven notice and take-down Regime habe ich nichts gehört. Man manifestiert geradezu seinen fehlenden Willen und die eigene Unfähigkeit.“

    Dann möge man genau das fordern. Der Blogbeitrag zieht aber den Souveränitätsgrundsatz geradezu ins Lächerliche.

  10. @22: “ 2., viel wichtiger, ist das eine seeehr feine Linie, die du dann gehst. Ich als würde Behördenmitarbeiter unter Umständen vllt. Freunden, denen ich vertrauen kann, sagen, dass die da mal jemanden anschreiben sollen. Aber selber anschreiben ist, wenns rauskommt, sicherlich nicht leicht zu vertreten.“

    Man könnte die Nachrichtendienste das machen lassen. Aber: Trennungsgebot.

    Und gegen nachrichtendienstliche Tätigkeit mit Auswirkungen auf meine Staatsangehörigen würde ich mich als ausländischer Staat erst recht verwehren …

  11. Jens, du magst zwar faktisch recht haben, aber realistisch betrachtet ist es kompletter Schwachsinn einen Zensurapparat einzurichten, nur weil sich eine Firma in einem anderem Land unter Umständen eingeschüchtert fühlen könnte.

    Desweiteren wäre es auch nett wenn einige Leute so langsam begreifen würden, dass Dramatisierung und Übertreibung im gewissen Masse notwendig ist in dieser Angelegenheit um sich überhaupt noch irgendwie Gehör zu verschaffen, da die Gegenseite dies ungebremst, ungeniert und erfolgreich tut.

  12. Sorry, aber ich muss @Jens rechtgeben. Man kann nicht einereseits das Grundgesetzt hochhalten und „wehret den Anfängen“ rufen und auf der anderen Seite Staatssouveränitäten in Frage stellen. Nur wenn solche Verfahren den richtigen Weg gehen, kann sichergestellt werden, dass möglichst alle Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden.
    Man meldet solche Fälle nicht „gerade mal so“ einem Hoster und bittet um Abschaltung – hier geht es um ein Verbrechen.

    Also: Wer nicht will, dass das BKA in Deutschland einen gesetzeswidrigen Alleingang macht, der sollte auch nicht das BKA dafür anklagen, dass es dasselbe nicht im Ausland macht.

  13. Also das mit der Einschüchterung von Firmen finde ich ein wenig übertrieben. Man schickt dann eine Email an den Provider und schreibt, dass man bei Recherchen über diese Seite gestolpert ist (was auch immer!). Wenn es dann mit der Signatur, Email oder was auch immer des BKAs ist … So what!? Ich denke, dass die wenigsten ausländischen Provider wissen, was das BKA ist, und dankbar sind, die Information zu haben.

    Wenn man dann noch den Umweg über INHOPE geht, umso besser. die überprüfen es sicherlich und setzen den Provider selbstständig in Kenntniss.

    Nee, sorry, dafür habe ich kein Verständnis. Lieber ein mögliches Zensurwerkzeug installieren und gegen des GG von Deutschland verstossen, als dass sich ein Provider womöglich eingeschüchtert fühlt.

    Wenn den Politikern das so wichtig ist, dann „Husch husch die Lerche“ und bei den Staaten nachfragen, ob es „schlimm“ ist, wenn man den Provider davon in Kenntnis setzt.

    Da kann ich immer noch den Kopf schütteln, wir greifen schliessliche keinen Staat an oder Stürmen ein Gebäude in einem fremden Land. Es wird einfach nur eine Email geschickt.

  14. @Jens/10: Zur praktischen Arbeit von Jugendschutz.net liefert eine geeignete Google-Anfrage bei mir zur Zeiten als zweiten Treffer den Jahresbericht 2007:

    Im Ausland lässt sich die Einhaltung des Jugendschutzes am besten über die Kontaktaufnahme zu Host-Providern durchsetzen, die den Speicherplatz im Internet zur Verfügung stellen. Mit Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen konnte jugendschutz.net 2007 insbesondere die Entfernung rechtsextremer Angebote erreichen. In 80 % der Fälle war das so genannte Notice-and-Take-Down-Verfahren erfolgreich.

    As said: Löschen statt sperren! Es funktioniert. Offenbar selbst bei rechtsextremen Angebote, wo die Rechtslage weit weniger eindeutig als bei Kinderpornographie ist.

    Siehe dazu auch „Jugendschutz.net – Internationale Zusammenarbeit“:

    jugendschutz.net hat in den letzten Jahren internationale Kontakte aufgebaut und geht auch gegen jugendschutzrelevante Angebote im Ausland vor, indem Provider über Verstöße informiert und um Schließung gebeten oder unzulässige Angebote an zuständige Stellen im Ausland gemeldet werden. Diese Praxis ist insbesondere bei schweren Verstößen (z.B. Rassismus, grenzwertiger Kinderpornografie) durchaus erfolgreich.

    Wer oder was „Jugendschutz.net“ ist, wird ebenfalls auf der Webseite erklärt:

    jugendschutz.net wurde 1997 von den Jugendministern aller Bundesländer gegründet, […]

    Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) am 01.04.03 wurde jugendschutz.net organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. […] Seitdem unterstützt jugendschutz.net neben den Obersten Landesjugendbehörden auch die KJM bei deren Aufgaben.

    Man darf also davon ausgehen, dass dort bekannt ist, welche Mittel und Wege erlaubt sind – ohne Gefahr zu laufen die Souveränität anderer Staaten zu unterlaufen.

    *snip*

    „Der Blogbeitrag zieht aber den Souveränitätsgrundsatz geradezu ins Lächerliche.“

    Das ist Unsinn. Vielleicht solltest du den Hinweis aus Kommentar 14 auch für dich selber mal überdenken.

  15. @28: „Jens, du magst zwar faktisch recht haben, aber realistisch betrachtet ist es kompletter Schwachsinn einen Zensurapparat einzurichten,“

    ACK.

    „nur weil sich eine Firma in einem anderem Land unter Umständen eingeschüchtert fühlen könnte.“

    Aber nicht aus dem von Dir genannten Grund. Der Zusammenhang besteht nämlich nicht, darum non sequitur.

  16. „Nee, sorry, dafür habe ich kein Verständnis. Lieber ein mögliches Zensurwerkzeug installieren und gegen des GG von Deutschland verstossen, als dass sich ein Provider womöglich eingeschüchtert fühlt.“

    Was habt ihr alle mit Eurem „als dass sich ein Provider womöglich eingeschüchtert fühlt.“?

    Darum geht es überhaupt nicht.

  17. „Man kann nicht einereseits das Grundgesetzt hochhalten und “wehret den Anfängen” rufen und auf der anderen Seite Staatssouveränitäten in Frage stellen.“

    Naja, kann man offenbar. „Wenn Du mein Spielzeug (Internet als freies Kommunikationsmedium) kaputtmachst, mach ich Deins (Völkerrecht) kaputt.“

    Ich finde es echt traurig, auf was für ein Niveau sich manche runterziehen lassen.

  18. > hier geht es um ein Verbrechen.

    Nö.

    In den meisten Fällen handelt es sich um eine Verletzung der Terms of Service des Hosts. Hosts freuen sich im allgemeinen ungemein darüber wenn Ihnen solche Dinge gemeldet werden und stellen dafür auch spezielle Ansprechstellen zur Verfügung. Warum freuen sich Hosts über sowas? Weil es Ihnen den Ärger mit offiziellen Stellen die TATSÄCHLICH Probleme bereiten können erspart.

    In der rechtlichen Theorie mag das Schweigen zwar korrekt sein, aber praktisch gesehen ist es total daneben. Ich spreche hier als jemand der täglich Abuse-Meldungen handhabt.

    > Was habt ihr alle mit Eurem “als dass sich ein Provider womöglich eingeschüchtert fühlt.”?

    Das war oben unter „chilling effects“ deine Erläuterung für die Existenz der Regelung die es dem BKA verbietet Kontakt aufzunehmen.

    Kurze Frage zu der rechtlichen Lage: Sagt der Gesetzestext dass JEDER Kontakt verboten ist? Oder nur die Meldung von Verbrechen? Link dazu auch bitte.

  19. @Jens

    jetzt ist doch gut, wir kennen deinen Standpunkt. Du brauchst uns nicht mit deinem Wissen niederzuschlagen.
    Wir wissen jetzt, die Souveränität eines Staates ist wichtiger als die Meldung eines dokumentierten Kindesmissbrauchs (welches übrigens weltweit geächtet ist).

    Um jetzt mal ernster zu werden:
    Warum treten die Staatschefs bzw. Regierungsmitglieder vieler Industriestaaten zusammen und diskutieren über Sperrinfrastrukturen?
    Wäre das nicht die beste Gelegenheit, um über die Möglichkeit weltweiter Kooperation zur Bekämpfung des dokumentierten Kindesmissbrauchs zu reden?
    Genau bei solchen Zusammentreffen könnte man vertraglich regeln, dass man bei Kenntnissen bzgl. Kindesmissbrauchs im Internet auch ausländische Behörden und Provider kontaktieren kann.

    Das wäre für mich die beste Lösung. Ich hoffe, dass Jens da auch meiner Meinung ist.

  20. @34:

    „Kurze Frage zu der rechtlichen Lage: Sagt der Gesetzestext dass JEDER Kontakt verboten ist? Oder nur die Meldung von Verbrechen? Link dazu auch bitte.“

    Welcher Gesetzestext? Es geht hier um eine Regel des Völkerrechts (Staatensouveränität), die Bestandteil des Bundesrechts ist. Wie genau die auszulegen ist, hätte im Zweifel das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.

    Zum chilling effect: Den habe ich als Rechtfertigung genannt, warum es sinnvoll ist, die Regel auch hier (für reine Informationen) gelten zu lassen, nicht als Begründung, warum die Regel so auszulegen sei. Und das habe ich auch ausdrücklich geschrieben. Wenn Du mich unbedingt absichtlich mißverstehen willst, bitte. Der Verständigung ist damit nicht gedient.

    Und zur Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit empfehle ich die Lektüre von Radbruch.

  21. @Jens: In der obigen Meldung fordert der der AK Zensur gar nichts, sondern greift die Rhetorik der Sperrbefürworter auf. Mag man mögen oder auch nicht.
    Ich befürworte keine rechtswidrigen Handlungen des BKA. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob das BKA sklavisch an diesem Prinzip festhalten sollte oder ob Maßnahmen des BKA von befreundeten Staaten toleriert würden. Offensichtlich gehen andere ausländische Behörden laxer damit um, siehe Aussage von 1&1. Mir ist bisher nicht zu Ohren gekommen, dass deswegen ein ausländischer Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellt worden ist.

  22. „Genau bei solchen Zusammentreffen könnte man vertraglich regeln, dass man bei Kenntnissen bzgl. Kindesmissbrauchs im Internet auch ausländische Behörden und Provider kontaktieren kann.

    Das wäre für mich die beste Lösung. Ich hoffe, dass Jens da auch meiner Meinung ist.“

    Ja.

  23. „Dennoch stellt sich mir die Frage, ob das BKA sklavisch an diesem Prinzip festhalten sollte oder ob Maßnahmen des BKA von befreundeten Staaten toleriert würden.“

    Soll das „oder“ ein „entweder oder“ sein?

  24. > Welcher Gesetzestext? Es geht hier um eine Regel des Völkerrechts

    Der in dem diese Regel steht. Ist mir komplett Latte welcher Text das im Genauen ist, mir geht es um den relevanten Wortlaut. Dazu hätte ich gerne einen Link.

    > Zum chilling effect: Den habe ich als Rechtfertigung genannt, warum es sinnvoll ist, die Regel auch hier (für reine Informationen) gelten zu lassen

    Genau, daher nehmen wir an du stimmst dem so zu. Wo ist da das Problem?

    > Warum treten die Staatschefs bzw. Regierungsmitglieder vieler Industriestaaten zusammen und diskutieren über Sperrinfrastrukturen?
    Wäre das nicht die beste Gelegenheit, um über die Möglichkeit weltweiter Kooperation zur Bekämpfung des dokumentierten Kindesmissbrauchs zu reden?

    Es ist einfacher wenn jeder sein eigenes Ding macht als dass alle zusammenarbeiten. In anderen Worten: Der Grund ist Faulheit.

  25. @Christian Walde:

    >> hier geht es um ein Verbrechen.

    >Nö.

    Doch!

    Nämlich Kinderpornografie zu erstellen oder zu verbreiten. Ich meine nicht die Lapalie, eine ToS zu verletzen.

    Ich wette, wen solch eine Diskussion höhere Wellen schlägt sind bald einige Politiker dabei, das BKA aufzufordern, „Gesetz mal Gesetz sein zu lassen“. Ist ja gegen Kinderpornografie.

    Und morgen steht die Musikindustrie vor der Tür und will, das das BKA andere Provider „informiert“ (Was passiert, wen ein Provider „gebeten“ wird, hatte wir vor kurzen in genau diesem Blog)

    Recht ist Recht. Man kann nicht auf die beharren, die man mag, und die ignorieren, die man nicht mag. Mit solchen Argumenten stößt man die Tür auf, die man lieber verschlossen sehen will.

    Der richtige Weg wurde von Jens auch schon genannt: Ein internationales Gesetz zwischen den Staaten oder bessere Kommunikation mit der Interpol.

  26. >> Welcher Gesetzestext? Es geht hier um eine Regel des Völkerrechts
    >Der in dem diese Regel steht. Ist mir komplett Latte welcher Text das im Genauen ist, mir geht es um den relevanten Wortlaut. Dazu hätte ich gerne einen Link.

    Völkerrecht ist nicht notwendigerweise kodifiziert.

    Diese Regel kommt zwar in einigen kodifizierten Normen zum Ausdruck (z.B. Artikel 2 Nr. 1) der UN-Charta, ist aber meines Wissens selbst nicht kodifiziert.

  27. @Marek:

    Du hast mich n bischen fehlverstanden. Knapp gefasst: Deutsche Behörden haben im Ausland keine Befugnisse Verbrechen zu melden, im Gegenteil, Verbrechen dürfen sie nur an die entsprechenden ausländischen Behörden melden.

    Es wäre dem Sinn der Sache (schnelle Löschung) aber äusserst zuträglich, wenn sie solche Dinge als Bruch der TOS dem Host selber melden. Da diese Meldung nichts mit Verbrechen zu tun haben dürfte das mit dem Völkerrecht kein Problem geben.

  28. „Und morgen steht die Musikindustrie vor der Tür und will, das das BKA andere Provider “informiert” (Was passiert, wen ein Provider “gebeten” wird, hatte wir vor kurzen in genau diesem Blog)“

    Und ich bezweifle doch sehr, daß das Bundesverwaltungsamt ausländische Provider über die rechtlichen Regelungen für die Nutzung deutscher Hoheitszeichen „informiert“.

  29. @44: Langsam wird’s lächerlich. Du hältst Juristen für blöd und die Juristerei für Wortklauberei, stimmt’s?

  30. @Jens: Wie kann bitte eine Behörde von einer Regel gebunden sein, die nicht auf Papier existiert? Sorry, das ergibt keinen Sinn. Selbst wenn der Ursprung zu einer Regelung nicht auf Papier ist muss für die korrekte Operation einer Behörde die Anweisung dafür auf Papier vorhanden sein.

  31. > Langsam wird’s lächerlich.

    Inwiefern bitte? Wenn du solche Äusserungen machst, musst du auch ein bischen was dahinterstellen um es vom purem Ad Hominem zu erheben.

    > Du hältst Juristen für blöd und die Juristerei für Wortklauberei, stimmt’s?

    Nicht im geringsten, amerikanisches Copyright macht mir meine Arbeit täglich leichter. Was meinst du warum ich nach dem Text der Regelung frage, wenn ich Juristen für blöd halten würde? :)

  32. >> Langsam wird’s lächerlich.
    >Inwiefern bitte?

    Insofern, als Du meinst, man könne rechtliche Regelungen einfach umgehen, indem man die streitgegenständliche Handlung einfach anders nennt. Erinnert mich an Hacker-Spielen in der Grundschule (jaja, Generation C64 halt): „Ich umgehe Deinen Paßwortschutz.“

  33. @47:

    „Wie kann bitte eine Behörde von einer Regel gebunden sein, die nicht auf Papier existiert?“

    Art. 25 GG: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

    „Sorry, das ergibt keinen Sinn.“

    Du willst sagen: Du sieht darin keinen Sinn. http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkergewohnheitsrecht

    „Selbst wenn der Ursprung zu einer Regelung nicht auf Papier ist muss für die korrekte Operation einer Behörde die Anweisung dafür auf Papier vorhanden sein.“

    Vermutlich hat ein Jurist im BKA das auch schonmal zu Papier gebracht. Die entsprechende Dienstanweisung, das Rechtsgutachten oder was auch immer liegt mir nicht vor, es dürfte vielmehr VS-NfD (Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch) sein.

  34. Ich nenne die Handlung nicht anders, sie IST anders. Der Akt des Meldens eines Verbrechens ist nicht das Gleiche wie der Akt des Meldens eine TOS-Bruches. Im schlimmsten Falle kann das Ignorieren des Ersteren zur Haftbarkeit des Angesprochenen führen, wenn dieser dem nicht entsprechend folgt. Das zweitere jedoch ist eine informelle Nachricht ohne legale Folge für den Empfänger.

    Solche Sachen sind in rechtlichen Streitigkeiten Gang und Gebe und der Ausgang eines Falles kann sich radikal ändern abhängig davon unter welchem Gesichtspunkt eine Hendlung betrachtet wird. Deswegen gibt es Anwälte, you know?

    Ob das in diesem speziellem Fall applikabel ist hängt vom exaktem Text der Regelung ab, weswegen ich diesen gerne hätte. :)

  35. Also wenn eine einfache Mitteilung über bzw. ein Hinweis auf möglicherweise (auch im Empfängerland) rechtswidrige Inhalte – ob nun durch das BKA oder eben eine andere nationale Stelle – die Souveränität der *Polizeibehörde* eines anderen Staates (O-Ton Krogmann) verletzt, dann ist der Skandal, daß dies offensichtlich *trotz Kenntnis* (inkl. der Folgen der Verzögerung über den „offiziellen“ Dienstweg) noch nicht geändert wurde.

    Wo bleibt da die Subsidiarität?

    Mal ganz abgesehen davon, daß hier in der Tat „Gefahr im Verzug“ (sonst so häufig bemüht) bzgl. der Beweissicherung vorliegt.

    Also erstmal das regeln und verbessern, was ursächlich für die momentanen Probleme ist, anstatt hilflos und unnötigerweise mal eben die Grundrechte mit Füßen zu treten.
    Die Verfassung feat. Schili & Schäuble ist schon verstümmelt genug; die handwerkliche Unfähigkeit(?) der Politik muß schon zu oft vom BVerfG repariert werden.

  36. > > Sorry, das ergibt keinen Sinn.
    > Du willst sagen: Du sieht darin keinen Sinn
    Nein, ich sage und meine: Es ergibt keinen Sinn dass eine deutsche Behörde eine Anweisung umsetzt die nicht auf Papier festgehalten es.

    Falls es sowas überhaupt gibt, würde ich darüber gerne mehr lesen.

    > das Rechtsgutachten oder was auch immer liegt mir nicht vor

    Aha, also sind deine gesamten Erläuterungen und Ausführungen nur Vermutungen und nicht im geringsten Teil als Fakt zu betrachten.

    Danke.

  37. Woher soll das BKA denn die Zuständigkeit haben, die Einhaltung der Vertragsbedingungen ausländischer Privater zu überwachen? Tätig werden kann es doch überhaupt nur im Rahmen seiner Aufgaben als kriminalpolizeiliche Zentralstelle. Und was soll das sonst sein, wenn nicht hoheitliche Tätigkeit?

    Zum zweiten Absatz: Ja, wenn man eine andere Frage stellt, kann sich die Antwort ändern. Welch Wunder.

    Zum „exakten Text der Regelung“: Es GIBT KEINEN „exakten Text der Regelung“. Informiere Dich bitte über die Natur des Völkergewohnheitsrechts.

  38. „die Souveränität der *Polizeibehörde* eines anderen Staates (O-Ton Krogmann) verletzt“

    Blondie labert offensichtlich Bullshit. Vermutlich hat sie jemand anders nicht verstanden und nachgeplappert.

    Eine Behörde ist kein Träger von Souveränität.

  39. „Aha, also sind deine gesamten Erläuterungen und Ausführungen nur Vermutungen und nicht im geringsten Teil als Fakt zu betrachten.“

    Wenn Du bezweifeln willst, daß der Souveränitätsgrundsatz eine allgemeine Regel des Völkerrechts ist: Bitte, mach Dich ruhig (weiter) lächerlich.

  40. @52:

    „Wo bleibt da die Subsidiarität?“

    Kannst Du das näher erläutern? Was genau soll Subsidiarität hier erfordern? („Was genau“ bzw. „Subsidiarität“ hier abwechselnd als Subjekt/Objekt lesen)

  41. @Jens.
    Als Jurist müsstest du eigentlich wissen:

    „Die Wahrheit ist leise“ und „Wer schreit hat Unrecht“.

    Das solltest du dir mal zu Herzen nehmen. Im Übrigen ist es ziemlich peinlich, wenn man die „Experten-Karte“ zieht. Was zählt sind Argumente und nicht wer sie sagt. Rein vorsorglich kann ich dir aber mitteilen, dass auch ich dem gechassten Stand der Juristen angehöre.
    Nicht als Jurist, sondern als „Bürger“ muss ich dir leider mitteilen, dass all deine Ausführungen zu hoheitlichem Handeln des BKA bzgl. Mitteilungen an ausländische Provider schlicht falsch sind. Eine Mitteilung an einen ausländischen Provider stellt vielleicht einen Realakt dar. Mitnichten aber einen unzulässigen. Ich empfehle dir einfach mal den Begriff „Zielfahnder“ zu googeln… Aber ich muss dich vor dem Ergebnis warnen – dein Weltbild könnte dadurch umstürzen, wenn du mit der nackten Realität konfrontiert wirst.

  42. „dass all deine Ausführungen zu hoheitlichem Handeln des BKA bzgl. Mitteilungen an ausländische Provider schlicht falsch sind.“

    All meine. Soso.

    „Eine Mitteilung an einen ausländischen Provider stellt vielleicht einen Realakt dar.“

    Das war also schonmal nicht falsch, sondern, wie Du schreibst, vielleicht richtig.

    „Mitnichten aber einen unzulässigen.“

    Beweis durch Behauptung? Eine juristische Argumentation ist das nicht.

    „Ich empfehle dir einfach mal den Begriff “Zielfahnder” zu googeln…“

    Google als juristische Quelle? Naja, sei’s drum:

    Aus Wikipedia zu „Zielfahnder“: „Ein weiterer Sonderfall der Personenfahndung ist die Zielfahndung: die planmäßige, aktive Suche nach ausgewählten Straftätern oder Tatverdächtigen, die besonders gefährlich sind oder besonders schwerer Gewaltverbrechen oder Wirtschaftsdelikte mit hohen Schadenssummen begangen haben (in Deutschland: §§ 98a, § 100a, § 110a StPO) Kriminalbeamte stellen zu diesem Zweck intensive Nachforschungen an. Gibt es konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort der Zielperson, reisen sie gegebenenfalls auch selbst in andere Länder, um die dortigen Behörden zu unterstützen.“

    „um die dortigen Behörden zu unterstützen“. Inwiefern soll das ansatzweise vergleichbar sein?

    „Aber ich muss dich vor dem Ergebnis warnen – dein Weltbild könnte dadurch umstürzen, wenn du mit der nackten Realität konfrontiert wirst.“ – die worin bestehen soll?

  43. > Wenn Du bezweifeln willst, daß der Souveränitätsgrundsatz eine allgemeine Regel des Völkerrechts ist: Bitte, mach Dich ruhig (weiter) lächerlich.

    Ich bezweifle dass deine angedeutete Behauptung, dass jeder Kontakt des BKA, egal wie geartet, auf dieser Grundlage von deutschem Gesetz verboten ist. (Da Juristen ja nicht blöde sind.) Ich räume ein, dass die Möglichkeit besteht, aber ohne konkreten Beweis wäre es fahrlässig das als Fakt zu betrachten.

    Des weiteren betrachte ich die Gesamtheit deiner Aussagen mit einer gesunden Skepsis die darin begründet liegt, dass du obiges trotz Wissens über fehlende Belege als Fakt präsentiert hast.

    Und so nebenbei, es hat Grundlage im deutschem Gesetz, sonst hätte Frau Dr. Krogmann in dem Zusammenhang keinen Gesetzestext angesprochen.

  44. „Und so nebenbei, es hat Grundlage im deutschem Gesetz, sonst hätte Frau Dr. Krogmann in dem Zusammenhang keinen Gesetzestext angesprochen.“

    Wenn Du weißt, um welchen Gesetzestext es geht, warum nennst Du ihn dann nicht einfach, statt mir zu sagen, ich solle endlich den Gesetzestext nennen?

  45. „Dont feed the trolls“ fällt mir zu Jens eigentlich nur ein. Er scheint ein Wichtigtuer zu sein, der eine Verfassungsbeschwerde wegen eines Verkehrszeichens erhebt. *gähn*
    Da weiß aber jemand nicht wirklich viel mit seiner Zeit anzufangen.

    Zitat aus einem Kommentar seines eigenen Blogs:

    „Deine Rechtsstreitigkeiten sind doch alle mutwillig. Warum sollte diese plötzlich sinnvoll sein?“

    Also einfach kein weiteres Futter den Trollen vorwerfen. Den anderen Mitdiskutanten wünsche ich noch ne gute Nacht!

  46. Es wird spät und Menschen verlesen sich leicht wenn sie müde sind, als nehme ich hier mal an, dass dein kompletter Ausfall beim Verstehen meiner Aussage darin begründet ist und nicht in einer wissentlichen und bösartigen Fehlinterpretation. :D

    Kein Teil meiner Aussage hat beinhaltet dass ich weiss WELCHER es ist, er hat ausschliesslich und nur beinhaltet dass ich das Wissen habe DASS es dazu einen gibt. Dies basiert sich in dem Faktum dass die genannte Abgeordnete angemerkt hat, dass sie den entsprechenden Text besprechen.

    Oder möchtest du ihr jetzt vielleicht auch noch die Kompetenz absprechen zu wissen, wann sie einen Gesetzestext bespricht? :)

  47. „Oder möchtest du ihr jetzt vielleicht auch noch die Kompetenz absprechen zu wissen, wann sie einen Gesetzestext bespricht? :)“

    Dazu müßte ich den Wortlaut kennen.

  48. „Er scheint ein Wichtigtuer zu sein, der eine Verfassungsbeschwerde wegen eines Verkehrszeichens erhebt. *gähn*“

    So weit her kann es mit Deinem Einsatz für die Bürgerrecht ja nicht sein. Ich hoffe, Du gehörst nicht zu den gut 34.000 Wichtigtuern, die gegen die Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde erhoben haben.

  49. Zu 55/52:
    Frau Krogmann habe ich falsch zitiert; sie sprach von der „Souveränität anderer *Staaten*“, nicht von der „Souveränität der Polizeibehörden anderer Staaten“.
    Sorry.

  50. @68: Schade, hätte so schön gepaßt ;-)

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch besondere Organe der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung sowie durch die Geheimdienste ausgeübt.

  51. OK, einschränkend aus einem anderen Rechtsgebiet:

    http://www.baselland.ch/101-htm.302344.0.html

    „Gemäss Völkergewohnheitsrecht zulässig und von den meisten Staaten geduldet ist lediglich die postalische Zustellung steueramtlicher Mitteilungen informativen Charakters, die sich rechtlich im fremden Staat nicht auswirken (vgl. Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung [ZBl] Bd. 84 [1983], S. 329 f.; VPB 66.128).“

    Aber jedenfalls ist es eine Grauzone, die man erstmal ausloten muß.

  52. Kinners, es ist doch völlig schnuppe ob das BKA die Provider nun direkt anschreibt oder nicht. Fakt ist, sobald die mal wissen was geht, fliegen die KiPos vom Netz. Letztlich reicht es also völlig die Dienstwege zu optimieren und nicht erst über drei Ecken per Post Infos weiterzureichen, sondern für solche Fälle die ja laut den Politikern ungemein wichtig sind möglichst gute Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden hinzubekommen oder die Erlaubnis direkt anzuschreiben. Das wäre vorrangige Aufgabe der Politiker/Regierung.Kann ja nicht so schwer sein bei dem Thema. Wäre natürlich mit etwas mehr Arbeit verbunden als Sperrlisten einzuführen… und würd sich nicht so gut verkaufen.

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