Links zum Lunch, 06.08.2009

Kurz und knapp, direkt aus dem kleinen Bistro nebenan:

Udo Vetter im SZ-Interview: “Es gibt keinen Markt für Kinderpornographie”. Ja, die Süddeutsche hat ein neues Netzpolitik-Blog ,)
http://blogs.sueddeutsche.de/[…]/es-gibt-keinen-markt-fur-kinderpornographie/

SPD-Filmbeauftragte fordert Anti-Pirateriegesetz nach französischem Vorbild
http://blog.die-linke.de/[…]-anti-pirateriegesetz-nach-franzosischem-vorbild/

SPD betreibt eigene DNS-Server (Die Kinderschänder dieser Welt werden es danken …)
http://evildaystar.de/2009/08/der-dank-der-kinderschander/

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

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40 Ergänzungen

    1. Eher beleidigend als nett. Wenn man es wenigstens mit einer literarischen Allusion ausgedrückt hätte, etwa mit Boris Vians „J’irai cracher sur vos tombes“ …

      Aber so: Ziemlich dumpf. Das sollte nicht der Diskussionsstil sein, den wir hier pflegen.

  1. @supernorbert: Herrje. Und danke! Zitat (Hervorhebung von mir):

    Als ein weiterer Lösungsvorschlag wird die Einführung einer Kultur-Flatrate diskutiert. […] Die Berechnungen ergeben pauschale Beträge von rund 50 € im Monat. Gerade in diesen Zeiten kann man das keinem zumuten. Und viele könnten sich das gar nicht erst leisten. Wir dürfen den Zugang zu digitalen Inhalten nicht mit solchen Hürden versperren. Niemand darf ausgegrenzt werden.

    *seufz*

  2. @4: Den Betrag von 50 Euro / Monat hat die Zypries mal in die Debatte geworfen ohne jegliche Berechnung. Das war auch nicht so klug und vorausschauend: Der politische Gegner könnte jetzt nach der neuen SPD-Forderung einer Kulturflatrate(-Prüfung) die Parole ausgeben, die SPD wolle Internet um 50 Euro pro Monat verteuern.

    5 – 10 Euro wären realistisch und gesellschaftlich/politisch durchsetzbar. Mehr sicher nicht.

  3. @3: Danke für den Hinweis. Da gibts u.a. folgendes Zitat:

    „Allerdings – was in Frankreich funktioniert, ist so nicht auf Deutschland übertragbar. Einige Punkte sind da noch zu klären. So betrifft der mit einer Internetsperre verbundene Eingriff in Grundfreiheiten insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, über die bei uns eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aussteht. Selbst in Frankreich sind mit dem Gesetz noch Fragezeichen verbunden. Demnächst wird sich der französische Verfassungsrat zu grundlegenden Einsprüchen äußern. Ernsthafte Bedenken hat auch das EU-Parlament vorgebracht. Die Einwände betreffen aber weniger den Ansatz als solchen, sondern eher die Frage seiner Ausgestaltung und Durchführung.“

    Den fett-markierten Satz mit der Vorratsdatenspeicherung verstehe ich irgendwie nicht. Ihr?

    1. @markus (Kommentar 6 und 9): Wenn man den Satz so wie supernorbert auslegt, fällt weiterhin auf, dass Frau Krüger-Leißner die Grundfreiheiten des EG-Vertrags terminologisch mit den Grundrechten des deutschen Grundgesetzes verwechselt, die sie dann ja wohl eigentlich meint.

    2. Nochmal @markus (Kommentar 6 und 9): Ich habe den aktuellen Stand der Verfassungsbeschwerde nicht im Kopf, aber aus juristischer Sicht kommt auch noch eine andere Lesart in Betracht: Das Bundesverfassungsgericht kann die Vorratsdatenspeicherung natürlich auch auf Ihre Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftsgrundrechten (nicht: Grundfreiheiten) überprüfen, indem es dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 lit. a) EG-Vertrag Auslegungsfragen zur Beantwortung vorlegt. Denn auch im Gemeinschaftsrecht gibt es Grundrechte, die zwar nicht kodifiziert sind, die der Gerichtshof aber – unter anderem – aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten herleitet und in ständiger Rechtsprechung fortbildet. Dann wäre im Satz von Frau Krüger-Leißner der Bezug zur Europäischen Gemeinschaft nicht falsch und sie hätte nur die EG-Grundfreiheiten, also zum Beispiel die Dienstleistungfreiheit aus Art. 49 ff. EG, mit den eigentlich gemeinten Gemeinschaftsgrundrechten verwechselt.

  4. @markus:
    Sie möchte vielleicht klären ob die Vorratsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten verwendet werden dürfen…

    Ich frag gleich mal nach auf Abgeordnetenwatch…

  5. @markus:
    du hast recht, das ist ein bisschen schwammig formuliert und deshalb vielleicht bisher noch nicht beachtet worden…

    Ich hab auf abgeordnetenwatch mal nachgefragt:

    Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,
    in dem Artikel „Geistiges Eigentum schützen – als klare und konsequente Regelung für alle“ vom 3.6.09 auf Ihrer Homepage fordern Sie einen Urheberrechtsschutz in Deutschland nach französischem Vorbild. Unter anderem schreiben Sie hier folgenden Satz:

    „Einige Punkte sind da noch zu klären. So betrifft der mit einer Internetsperre verbundene Eingriff in Grundfreiheiten insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, über die bei uns eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aussteht. “

    Bedeutet das, dass sie eine Verwendung der Vorratsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten befürworten würden?

  6. Besonders „Toll“ finde ich ja den Satz von Angelika Krüger-Leißner (SPD)

    „In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden.

  7. Woher bekommt der

    Nameserver wall.cdu.de 193.219.105.10

    den cdu.de offenbar benutzt, eigentlich seine DNS-Daten? Es wäre schon ein ausgesprochener Treppenwitz, wenn selbst die Union die Sperren, die sie da initiiert hat, umgeht …

  8. @ Christian Walde

    mäßig witziges Bildchen

    Was mich daran stört: grün- links gehört genauso in den Abfall, gelb sowieso (remember großer Lauschangriff)
    Habt ihr es immer noch nicht kapiert, daß die Politlesbenfraktion dieser Parteien die Sperren befürwortet und bei der Abstimmung im Bundestag durch Abwesenheit glänzte?

  9. Nun, vielleicht entsprach es nicht Deinem feingeistigen Empfinden mit offensichtlich übersteigerter Kränkbarkeit. Darauf sei aber geschissen, wenn es um wesentliche Grundrechte und um Tatsachen geht.

    1. qed, ich glaube kaum, dass es „feingeistigem Empfinden“ und „übersteigerter Kränkbarkeit“ bedarf, um ein dem politischen Gegner entgegengeschmettertes „Eure Kinder werden Euch zu Grabe tragen“ als schlechten und reichlich polternden Diskussionsstil zu empfinden. Mit einem derart berechtigten Anliegen wie der Kritik am „Zugangserschwerungsgesetz“ sollte man sich eben nicht erlauben, in den populistischen Diskussionsstil zu verfallen, dem man beim politischen Widersacher so sehr kritisiert.

  10. @Christian/18

    Volle Zustimmung. Gerade bei dieser Thematik muß man Überzeugungsarbeit leisten auch wenn das manchmal sehr hart ist. Man kann nicht über die gegnerischen „Bild-Leser“ wettern und dann selbst genauso argumentieren.
    Allerdings muß ich zugeben, daß die Beratungsresistenz häufig eine Herausforderung ist.

    Ciao
    Kasimir

  11. Schon besser, Christian, obwohl zu ölig- glatt.
    Wenn Du rekapitulierst, springt Dir meine Kritik am verlinkten Bildchen ins Auge. Explizit so formuliert.
    Politogrundsatz: Willst Du auf eine Fragestellung nicht eingehen, beantworte eine andere Frage. Hallo! Weich also nicht auf ein anderes Terrain aus.
    Der Beleidigende warst schließlich Du.
    Deine gewünschte Allusion (übersetzen wir es mal für die anderen User: ‚Andeutung‘) entsprach exakt dem. Der Roman hat übrigens zurecht keine überwältigende Karriere gemacht.
    Mit schlichten Andeutungen war Nazis nicht beizukommen. Auch nachvollziehbar nicht der heutigen Politkaste. Was also war dumpf am Hinweis auf politikbestimmendelinksgrüngelbe Politlesben? Gibt es sie nicht? Haben sie nicht das Quotenkastensystem erfunden?
    http://www.khklement.at/component/option,com_fireboard/Itemid,40/id,106/catid,2/func,fb_pdf/
    Haben sie sich der Abstimmung nicht entzogen?

    “Eure Kinder werden Euch zu Grabe tragen” stand im Link und ist nicht von mir und wenn Du jetzt den Heuchler gibst und es mir unterstellst als Aufhänger für Deine narzißtische Empörung, zeugt dies von einer beträchtlichen Chuzpe.
    Übrigens- das will ich Dir noch verraten: „…“ unterschreibe ich voll.

    1. Bevor Du Dich weiter in dieser gekünstelt-affektierten Aufregung ergießt, qed, nur ein kleiner Hinweis in der Sache: Schau mal in den Kommentarbaum. Mein Kommentar („Kommentar 1.1“) steht direkt eingerückt unter dem Ausgangskommentar von Christian Walde – und nicht unter Deinem (der zu diesem Zeitpunkt dort überhaupt noch nicht stand).

      Soviel zum eigentorverdächtigen „Politogrundsatz“. Retourkutschen zum reichlich arroganten Rest erspare ich mir. Mir bleibt der Stil, mit der ich meine ablehnende Haltung zu den Internetsperren vertrete, auch in Zukunft nicht egal. Insofern weiterhin viel Spaß bei Deinen Nazi-Vergleichen und allgemeinplatzartigen Generalisierungen über Deine politischen Gegner – nur ohne mich. Leute, die das Wort „Feingeist“ tatsächlich als Schimpfwort benutzen, werden nicht auf mich bauen können.

      P.S.: Vians Roman stammt übrigens aus dem Jahr 1946 und hat mit dem Nationalsozialismus nicht das Geringste zu tun.

  12. Einen Nachgang erlaube ich mir noch:

    Seufz!
    Wegen Kerlchen wie Dir sind halt die Verhältnisse so, wie sie sind.

  13. Meine Güte, Kinderficker lassen sich doch von ihren Hobbies nicht abhalten. Die hat es schon immer gegeben, die wird es immer geben. Diese Gesellschaft sollte sich daran gewöhnen, daß KEIN Straftatbestand jemals ausgemerzt werden kann. Weder online, noch im „richtigen“ Leben. Die Kinderficker werden die gute alte Post bemühen, wenn es im Internet nichts mehr zu sehen gibt. Sie werden immer Möglichkeiten finden, ihren Dreck auszutauschen. Aber ohne Witz, es wird kein Verbrechen geben, welcher Art auch immer, das verhindert werden könnte. Ich kann gar nicht fassen, wie man überhaupt so blauäugig sein kann, gerade das Internet zu maßregeln. Natürlich hat sich die Kinderficker-Pestilenz vorerst darauf konzentriert, das schnelle Medium zu nutzen, aber das machen andere Kriminelle auch. Es ist daher klar, daß es der Politik nicht nur um die Kinderficker geht, nein, der Zug schnellt auf die politische Schiene zu, die Weichen sollen gestellt werden. Die Rechten, die Linken, die Krawallmacher, die Kiffer-Foren, die privaten Foren (vor allem die Fans der Magersucht hat es mal getroffen, ich habe in Erinnerung, da wurde mal eine Plattform plattgemacht mit juristischen Mitteln, da sie jugendgefährdend erschien), die Fußballforen (Hools) und so weiter und so fort. Denk` ich an Deutschland in der Nacht….. Gruß

  14. hm… das einzige Kriminelle an DDOS-Attacken ist doch, dass die Computer, die die Attacke ausführen, illegal instrumentalisiert werden. Wenn jetzt aber ein riesiges Netz von Benutzern sagt: Wir wollen das, wir machen das – dann könnte man doch solche DNS-Server ganz legal in die Knie zwingen, oder?

  15. Strenge mal Dein Hirn an @Floh. Wenn sich eine gesamte Stadt einig ist, einen Mörder totzuschlagen, dann ist das ebenfalls nicht legal. Meine Güte, wo bin ich denn hier gelandet? Juristen sind auf dieser Plattform wohl Mangelware. Gruß

  16. Also bitte! Der Vergleich hinkt ja mal fürchterlich. Wenn sich die ganze Stadt einig ist, zum gleichen Zeitpunkt einen Laden zu besuchen – das ist stimmt ja wohl eher.
    Schließlich ist der Zugriff auf einen DNS-Server ja wohl nicht illegal – sonst wäre das gesamte Internet nicht funktionsfähig.
    Also entweder du hast mich falsch verstanden, oder du hast selbst dein Hirn nicht angestrengt…

  17. Madame, es ist mir sehr wohl klar, was Du gemeint hast. Du wünscht Dir das, was Kriminelle machen, aber auf „legalem“ Wege. Ein Abenteuer, sich sozusagen zu verabreden mit Tausenden, die dann auf die Sekunde genau die Server lahmlegen. Tja, aber Tausende werden da nicht ausreichen und nicht mal die bekommst Du auf einen Nenner. Da zeigt sich wieder, wie wenig sich manche Menschen mit der Technik auskennen. Vergiss es. Und ich schreibe gleich dazu, irgendwo werdet Ihr Euch ja verabreden müssen. Der Initiator der Aktion ist bei Auffindung genauso fällig (straffällig), wie jeder andere Straftäter auch. Denn es ist der kriminelle Gedanke, der hinter der Aktion steckt, welcher vor Gericht zählt. Das dazu. Gruß

  18. Tut mir ja echt leid, dass ich mich mit illegalen Machenschaften nicht so gut auskenne wie du. Wirklich. Ansonsten ist es _immer_ so gewesen, dass das Illegale an der Aktion die gekaperten Computer waren. Wenn du deinen Computer freiwillig kapern lässt – wo ist das Problem? Wie wollen die dir nachweisen, dass du nicht zufällig auf die Seite wolltest? Über diesen DNS-Server? Und den Zugriff auf die Sekunde genau koordinieren – hallo? Wofür gibts Programme?
    Und es haben auch zig-Tausende eine gewisse Petition unterschrieben. Nehmen wir an, dass 10% mitmachen, dann sind das immerhin 13.000+ Rechner, die kontinuierlich Abfragen losjagen können.
    Früher hieß das „Slashdot“-Effekt. Oder „unangemeldete Demonstration“.

    Und dein Beispiel mit dem Mörder ist noch immer abstrus. Du willst doch nur deine schlechte Laune auslassen…

  19. Bevor ihr beiden euch die Augen auskratzt: Ganz so trivial, wie „Genervt“ die Lage darstellt, ist sie nicht. Es gibt allerdings sowas wie einen Präzedensfall:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20497/1.html

    „Verfassungsgericht muss Entscheidung treffen“

    Harald Neuber 18.07.2005
    Die Verurteilung des ersten Online-Demonstranten ist in juristischen Kreisen umstritten

    Zum ersten Mal musste ein deutsches Gericht über eine „Online-Demonstration“ entscheiden. Am 1. Juli fiel das Urteil im Prozess gegen die Flüchtlingsinitiative Libertad!, die drei Jahre zuvor zur Blockade der Internetseite der Lufthansa AG aufgerufen hatte, um gegen den Transport von Abschiebehäftlingen durch das Flugunternehmen zu protestieren. Thomas-Andreas Vogel, Libertad!-Mitglied und Betreiber zweier Internetseiten, auf denen zum Protest aufgerufen wurde, soll nun 900 Euro zahlen. Er habe zur Nötigung aufgerufen. […]

    Kurze Anmerkung: Die Aktion war nicht die erste ihrer Art in Deutschland und die Libertad!-Software tat in meiner Erinnerung auch ein bisschen mehr, als nur die Webseite aufzurufen.

    Siehe auch:
    http://www.heise.de/tp/foren/S-Nein/forum-81223/msg-8325643/read/
    http://www.heise.de/tp/foren/S-Aber-sicher-doch/forum-81223/msg-8325631/read/
    http://www.heise.de/tp/foren/S-Asymetrie-nochmal/forum-81223/msg-8333019/read/
    http://www.heise.de/tp/foren/S-Ok-meine-Thesen-einzeln/forum-81223/msg-8332962/read/

  20. Danke, Jörg-Olaf! Hätte mich irgendwie auch gewundert…
    Aber mit so seltsamen Argumenten und Wendungen wie jene des „Genervt“en lasse ich mich nicht abspeißen/runtermachen…

  21. Ich schreibe Dir jetzt mal was, Mädel: Die strafrechtlichen Folgen sind nicht absehbar, vor allem nicht bei einer Vorsatztat. Wie neckisch, daß Ihr den zivilrechtlichen Bereich ganz ausklammert. Was glaubst Du eigentlich, welche Schadensersatzforderungen auf diese Leute zukommen? Je nach Angriffsziel kann das in die Millionen gehen. Die sind ruiniert. Vollständig. Und das ist auch gut so. Dann sind die Freunde und Mitstreiter schnell weg, aber im Schweinetempo. Der Straftäter wird recht schnell sehr einsam. Und daher rate ich Dir, den Rand zu halten und nochmal, Dein Hirn anzustrengen. Gruß

  22. And last but not least möchte ich nicht, daß hier irgendwelche juristischen Laien zu Straftaten aufrufen, diese verherrlichen oder verharmlosen. Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt.

  23. @Genervt: Hier hat bisher niemand zu Straftaten aufgerufen.

    PS: Wenn wir schon dabei sind, uns gegenseitig gute Ratschläge zu erteilen, rate ich dir, so langsam mal einen etwas freundlicheren Tonfall anzuschlagen, wenn du hier weiterdiskutieren oder wenigstens ernst genommen werden möchtest. Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt.

  24. Ne, keinen Bock. Bleibt Ihr mal unter Euch. Ist besser so. Ihr nervt mich. Du nervst mich. Und diese Software nervt mich ebenfalls. Ich habe keinen Bock, bei jedem Beitrag ein Ratespiel zu spielen, denn die Sicherheitsabfragen sind unleserlich. Pflegt gefälligst Eure Seiten ordentlich, wenn es sonst schon für nichts reicht. Schönen Abend noch.

  25. Nach französischem Vorbild. Als wenn deutsche Politiker ein Vorbild bräuchten, wenn sie mal wieder etwas vorhaben, das von vornherein zum Scheitern verurteilt ist… :-(

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.