+++ Linkhäppchen +++ Job als Oberzensor: Peter Schaar meutert

Dass der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar nicht sonderlich begeistert ist, für BKA und Bundesregierung den obersten Netzzensor zu spielen, wie es in §9 des „Änderungsantrags der Koalition zum Gesetz gegen Kinderpornographie“ vorgesehen ist, ging bereits durch die Medien (Update: z.B. hier in der taz). Hier ist seine Begründung an die Ausschussvorsitzenden (PDF).

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14 Ergänzungen

  1. Gerade von einer Mailingliste gefischt (mit Erlaubnis des Autoren, natürlich):

    tatsächlich ist die Anmerkung des Herrn Schaar relevant. Er schreibt:

    „Insbesondere wird durch eine wie auch immer geartete Teilnahme an Maßnahmen zur Kontrolle und Filterung von Internet-Inhalten der Gedanke der Informationsfreiheit geradezu ins Gegenteil verkehrt.“

    Dazu kommt:
    Die Schweigepflicht eines Gremiums hebelt jede Kontrolle aus. Zum einen kann das Gremium nicht kontrolliert werden. Zum anderen stellt sich die Frage, welche Rechtsmittel das Gremium denn hat.

    Was bedeutet:
    „Stellt es (das Gremium) mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung entfernen.“

    Das Gremium „überprüft mindestens quartalsweise“. Folglich hat das BKA im Mittel 6 Wochen Zeit beliebige unerwünschte Inhalte zu sperren, ohne dass vor dem Ende der Evaluierungsfrist (2 Jahre) Konsequenzen drohen? Die Qualität der bisher geleakten Listen läßt da böses ahnen.

    Das schlimmste aber ist, dass was Herr Schaar selbst anmerkt: die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten wird pervertiert. Insbesondere aber wird die Unabhängigkeit des Informationsfreiheitsbeauftragten gefährdet. Er ist mit Absicht nicht Teil einer der drei Gewalten. Denn die unterliegen doch den Vorschriften zur Informationsfreiheit.

    Böse gesagt: Herr Schaar stört. Also wird er immer mehr in das System, dass er eigentlich kontrollieren soll, eingebunden… Wieder ein Versuch den Datenschutzbeauftragten in das Innenministerium einzugliedern… So gesehen wäre das nach EU-Recht illegal (?!?)

  2. „Das schlimmste aber ist, dass was Herr Schaar selbst anmerkt: die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten wird pervertiert.“

    1984 lässt grüßen,
    Minifrei: Ministerium für Freiheit :)

  3. @link: Schaun‘ mer mal.

    –snip–

    […] Der Abgeordnete Dörmann hielt trocken dagegen: “Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden vom Gesetzgeber festgelegt.” Außerdem verstehe er die Kritik auch gar nicht. “Das Kontrollgremium dient dem Schutz der Informationsfreiheit, und das ist eine zentrale Zuständigkeit von Herrn Schaar.” Ein Sprecher des Datenschutzbeauftragten versicherte inzwischen, dass man gesetzliche Pflichten selbstverständlich erfüllen werde. […]

    –snip–

    Wir lernen: Zensur ist die neue Informationsfreiheit. Danke für die Aufklärung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.