Kurz & Knapp: Liegt denn hier irgendwo Stroh?*

Da Markus‘ Pinguin heute irgendwie inkontinent zu sein scheint, übernehme ich mal direkt vom Baggersee

Auf die Frage nach ihrer Enthaltung bei der Abstimmung über das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ gestern im Bundestag[1] erklärte die Abgeordnete Ekin Deligöz (Bündnis90/Die Grünen) heute, dass sie „gemeinsam mit einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen“ eine persönliche Erklärung abgegeben habe. Die findet sich im Volltext auf ihrer Webseite. Ich zitiere eine für mich bemerkenswerte Passage:

Auch ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren geschieht. Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinderpornographie zu sperren. Unser Ziel ist die Löschung solcher Seiten und wenn dies nicht möglich ist, den Zugang zu sperren: Kinderpornographie fügt den betroffenen Kindern schwerste Verletzungen zu und traumatisiert sie oftmals fürs Leben. Das dürfen wir nicht zulassen!

Beutet wohl: Wären Fraue Deligöz und ihre Kolleginnen und Kollegen in der Regierungskoalition, hätten sie für das Gesetz gestimmt. Eine Liste der Unterzeichner findet sich auf der Webseite von Priska Hinz MdB.

Update, 20.06.: Rechtfertigungsbausteine gibt es auch bei der SPD.

[1]Ob wirklich über dieses Gesetz abgestimmt wurde, oder über ein anderes, und ob das in dieser Form überhaupt korrekt war, diskutieren gerade viele kluge Köpfe. Siehe unten.

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Ja hoppla, was ist denn mit Spiegel Online los? Hat da wer vom Baum der Erkenntnis genascht? ,)

Christoph Twickel bezeichnet die „Kultur-Flatrate“ als innovative Idee und Dieter Gornys Erklärung, dass das böse Internet schuld an der Absage der diesjährigen Popkomm sei, als fadenscheiniges Argument?

Die weltweit größte Musikmesse Popkomm wird dieses Jahr nicht stattfinden – die Branche leide zu sehr unter den illegalen Downloads. Ein fadenscheiniges Argument: Die Plattenfirmen sperren sich gegen innovative Ideen wie die Kultur-Flatrate und üben stattdessen Druck auf die Politik aus.

Siehe auch:

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Apropops Heise Online: Schöne Geschichte über einen Onlinehändler aus Österreich, der sich gegen die Indizierung seines Webshops durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wehrt.

Erschreckender wirkt auf die Spiele-Anbieter allerdings die aktuelle Debatte um eine mögliche Erweiterung der gestern beschlossenen Internetsperren auf Killerspiele, wie sie heute der Generalsekretär der CDU in Baden-Württemberg gefordert hatte. „Damit wäre man von Deutschland aus gar nicht mehr erreichbar. Was für Ungeheuer sind wir eigentlich?“, fragte Rehm.

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Zur Frage, ob das BKA Provider im Ausland anschreiben darf, gibt es inzwischen ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Stefan Krempl hat es gestern bereits prima für Heise Online zusammengefasst, …

Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte kürzere Wege im Kampf
gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Web gehen. Laut
einem heise online vorliegenden Kurzgutachten (WD 3 – 3000 – 211/09)
des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das Wiesbadener
Polizeiamt in seiner Funktion als „Zentralstelle Kinderpornographie“
Provider im außereuropäischen Ausland direkt über solche Angebote auf
ihren Servern informieren und sich so Umwege über nationale Behörden
ersparen.

… wir liefern hiermit auf Wunsch das komplette Werk (144kb, PDF) nach.

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… und alles, was Fefe heute schreibt, insbeondere zu den Irrungen und Wirrungen bei der Frage, über welches Gesetz denn gestern im Bundestag überhaupt abgestimmt wurde. Oh, und besonders gelacht habe ich natürlich auch hier:

Professor Münkler versucht seine Reputation zu retten, nachdem er sie vorgestern mit Nachdruck geshreddert hatte. Tja, Herr Münkler, so eine Reputation braucht in der Konstruktion Jahre, aber man kann sie in wenigen Minuten komplett zerstören. Mein Tipp: lassen Sie Gras drüber wachsen, heiraten Sie und nehmen Sie den Nachnamen der Frau an, ziehen Sie nach Südamerika um, schneiden Sie sich den Bart ab, und in zehn Jahren oder so, da nimmt sie dann vielleicht wieder jemand ernst.

*Nein, die Überschrift hat keinen tieferen Hintergrund. Mir war danach.

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30 Ergänzungen

  1. Aus dem Abschnitt von Frau Deligöz spricht nur eines, die exakt gleiche uninformiertheit und/oder Agitation wie bei Frau von der Leyen.

    (Gut, dass die Überschrift ein Insider ist)

  2. Also, zumindest haben jene grünen Politiker, welche auch auf der Mahnwache anzutreffen waren, sich nicht als Verräter erwiesen. Das spricht z.B. für, und ich hätte nicht gedacht, dass ich das einmal schreibe, Claudia Roth, Chapeau!

    @Hinz, Deligöz & Konsorten:
    Pfui, schämt euch!

  3. Zensursula ist nicht dumm. Ich gehe nicht davon aus daß sie den Kram glaubt den sie von sich gibt. Die Unterzeichner dieses Briefes sind aber wirklich doof, wenn sie glauben, daß so eine Sperre irgend ein Kind vor etwas schützt.

    Sein wir aber mal ehrlich. Die Seite zu löschen hilft erst einmal ungefähr genauso viel wie sie zu sperren.

  4. Ja, nur dass das Löschen rechtsstaatlicher Prüfung unterliegt (da wo Rechtsstaat vorhanden – sonst aber immerhin beim Souverän des Serverlandes) und nicht willkürlich unsere Bürgerrechte beschneidet.
    Oh tolle Analogie: man schicke in Zukunft jedem Urlauber einen BNDler mit, damit der dem dt. Urlauber ein Stoppschild vor die Nase hält wenn er im Ausland irgendwas nach dt. Recht böses sieht (z.B. Ü18 Film, Misshandlungen politischer Rebellen in China…oder Kopftuchtragende Lehrerinnen oder so^^).

  5. Zur Klarstellung. Das einzige was mMn wirklich hilft ist die konsequente Verfolgung der Täter. Das das Material unzugänglich ist ist sicher auch wichtig, aber nicht primaer ausschlaggebend im Sinne der Argumentation.

  6. @Mario:
    Die Grundannahme ist eine falsche:
    Wie viele solcher „Seiten“ gibt es überhaupt – im WWW – welche zu löschen bzw. sperren wären? Und wie viele verschiedene Quellen existieren außerhalb des WWW, über die Pädophile sich versorgen, aufs Internet bezogen (vernachlässigen wir mal den Offline-Sektor)?

    Ich bezweifle die Darstellung von Kriminalern und Interessensverbänden, dass da zigtausende Adressen im WWW seien, gegen die dringend mehr „unternommen“ werden müsse (durch irgendeinen Dummfug wie das jüngst beschlossene Gesetz).

    Dazu halte ich das BKA für inkompetent und bräsig, und natürlich ebenso beratungsresistent wie gewisse Bundespolitiker. Kinder besser zu schützen und Kinderpornografie effizienter zu verfolgen, darum ist es nie gegangen …

  7. Nun ja. Fefes „Irrungen und Wirrungen“ sind ähnlich lächerlich wie Frau Zypries‘ berühmte Browser-Frage: Eklatante Unkenntnis über etwas völlig banales. Herrje, der anderen Seite Informationsresistenz vorwerfen, aber selber einfach so drauflosspekulieren ohne sich vorher mal kurz schlau zu machen? Nicht gerade hilfreich, wenn man ernstgenommen werden will.

  8. Damit haben es die Grünen geschafft meine Zweitstimme für die Bundestagswahl, genau so wie die Erststimme, an die Piraten zu verlieren…
    Herzlichen Glückwunsch dazu!

  9. @Andi: Hä? Wo siehst du da bitte Informationsresistenz? Das Protokoll führte wohl ursprünglich nur die erste Version auf (mittlerweile hat es da auch einen Link zu neuerer Drucksache), daraufhin fefes urpsrüngliche Meldung, die er selbst da noch als Ungewiss deklarierte. Dann folgt Informationsbeschaffung und Offenlegung der selben. Ja mei, erstmal laut Losblöken mag nicht die beste Sitte sein, aber er hat ja auch gar nicht wirlkich feste draufgeschlagen sondern sich nur über den Umstand gewundert. Klar er hätte erst noch weiter recherchieren können, so hat er es dem Rest des Netzes überlasen und es danach bei sich klargestellt. Sehe nichts verwerfliches daran. Zusammenarbeit halt (und die Meldungen bei fefe sind halt immer etwas zynisch eingetränkt, das sollte man wissen wenn man da liest).

    Im Übrigen hat, soweit ich das mitbekommen hatte, der werte Herr von der FDP doch genau den Umstand (neues Gesetz unter alter Flagge) als formal verfahrensrechtlich bedenklich und u.U. für das Verfassungsgericht relevant herausgestellt. Ergo nicht unbedingt ein .

  10. Da fehlt der letzte Absatz:
    Ergo nicht unbedingt ein völlig trivialer und unwichtiger Aspekt.

    Freilich taugt fefes Blog nicht für einen Wahlkampf in ‚der Mitte‘, aber den Anspruch hat es ja nun beileibe nicht.

  11. @andi

    jaja…fefes Schreibstil gefällt nicht jedem, dafür Verlinkt er aber jeden seiner markigen Sätze mit den dazu gehörigen Infos, über die man sich dann eine Meinung oder auch nicht bilden kann.
    Wenn das zu Mühsam ist kann natürlich auch weiterhin zur Bild greifen.

    Jeder wie er kann und/oder will.

  12. @piercyha: Schrieb ich doch, oder: „Eine Liste der Unterzeichner findet sich auf der Webseite von Priska Hinz MdB.“? – Natürlich ist da Abgeordnete frei in seiner Entscheidung. Ebenso, wie ich frei in meiner Entscheidung als Wähler bin.

    @Thaniell: Genau. Ich habe Fefe verlinkt, weil es die Geschichte dort quasi mit Änderungshistorie, Quelle und Updates gibt. Das hier am See nun nochmal alleine zu durchzutanzen, schien mir zu aufwändig.

  13. Ich finds ne Schweinerei ehrlich gesagt – ich meine da sind die Damen und Herren schon in der Politik und anstatt gegen oder für etwas zu stimmen enthalten sie sich einfach. Für mich macht das den Eindruck dass man keine Meinung hat. Gerade bei solch einem Thema sollten alle ihre Stimme abgeben ob das nun für oder gegen Sperren ist.

  14. @Thaniell, @Mangus: Ein Gesetzentwurf kommt als Drucksache in den Bundestag. Diese Drucksache selbst bleibt unverändert und durchwandert den gesamten parlamentarischen Prozess. Im Verfahren werden dann – wie hier geschehen – Änderungen an diesem Entwurf in den Ausschüssen beraten und in einer eigenen Drucksache aufgeschrieben. Der Bundestag beschliesst dann am Ende über den alten Gesetzentwurf (die ursprüngliche Drucksache) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses (die neuere Drucksache in der die Änderungen stehen). Es gibt keine eine Drucksache, die den tatsächlich beschlossenen Gesetzestext als kompletten Fliesstext enthält, diese Zusammenstellung aus Entwurf und Änderungen folgt erst später im Gesetzgebungsverfahren für die Unterschrift des Bundespräsidenten. Sich darüber aufzuregen, dass der BT hier aus Versehen oder heimlich oder sonstwie einen überholten Entwurf beschlossen hat, ist nur eines: Völlig Banane.

    Wenn man den BT für seine Handlungen kritisiert, sollte man zumindest ungefähr wissen, wie er arbeitet. Ich glaube nicht, dass das zuviel verlangt ist.

    (Ähnlich verhält es sich mit dem Vorwurf des Verstosses gegen das Zensurverbot im GG, der auch total an der Realität vorbeigeht: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist der Begriff „Zensur“ in Art. 5 GG ausschliesslich im Sinne einer „Vorzensur“ zu verstehen, sprich das GG verbietet keineswegs, den Zugang zu Inhalten zu unterbinden, die bereits veröffentlicht wurden. Für eine solche „Nachzensur“ gelten dann die Schranken des Abs. 2. Das Problem des Gesetzes ist nicht die Zensur, das ist lächerliche Panikmache – das Problem des Gesetzes ist die Aushebelung der Gewaltenteilung, und das ist allemal schlimm genug.)

  15. @ Andi Die Frage, ob die große Koalition hier ein völlig neues Gesetz oder doch nur Änderungen an der Ursprungsfassung beschlossen hat, ist nicht „völlig Banane“, sondern strittig. (Stadler, Wieland in der Debatte) Eine Entscheidung darüber ist vom BVerfG zu erwarten.

    Im übrigen bestreite zumindest ich nicht, dass der Staat auf gesetzliche Grundlage auch eine Nachzensur ausüben darf. Aber wie Du schreibst, hat er sich hierbei an die Gewaltenteilung zu halten!

  16. @Jörg: Mit „völlig Banane“ meinte ich ausdrücklich die Auffassung, hier sei womöglich aus Versehen oder heimlich etwas überholtes verabschiedet worden.

    Was du ansprichst, ist etwas anderes. Mit Drs. 16/13411 hat der BT aus dem ursprünglichen Entwurf eines Änderungsgesetzes ein neues eigenständiges Gesetz gebastelt und sich dadurch die erste Lesung „gespart“, und das ist in der Tat eher seltsam. Das hat aber nichts mit obigem Problem zu tun, weil es in der Abstimmung eben formal als Änderung des ersten Entwurfs behandelt wurde und deshalb dieser völlig selbstverständlich mit zur Abstimmung stand.

    Ich sehe in einer Nachzensur ebenfalls grundsätzlich kein Problem. Das jetzige Gesetz wird auch der Schranke der allgemeinen Gesetze aus Art. 5 II GG gerecht, und dürfte zumindest auf die KiPo-Zugangssperrung an sich bezogen auch einer Abwägung mit dem Grundrecht selbst standhalten. Der Hund liegt aus meiner Sicht allein in der fehlenden Gewaltenteilung begraben: Wenn man dem BKA hier einen wasserdichten Richtervorbehalt vor die Nase setzen würde, könnte das Gesetz an sich wohl durchaus auch beim BVerfG durchgehen. (Der zweite Showstopper, nämlich Zypries‘ Idee einer generellen Verfolgung aller Zugriffe auf Stoppseiten, ist ja zum Glück innerhalb der Koalition schnell wieder rausgekegelt worden.)

    Kurz gesagt: Beim BVerfG könnte es aus zwei Gründen scheitern: Inhaltlich wegen fehlender Gewaltenteilung, und organisatorisch wegen etwas seltsamem Verfahrensweg.

  17. @ Andi betr. Vorzensur/Nachzensur: Mir scheint, Du denkst in diesem Punkt zu sehr in Kategorien, die aus dem Umgang mit traditionellen Medien stammen, deren Übertragung auf die neuen Medien jedoch nur gelingen kann, wenn man dabei sehr bewusst auch die Eigenheiten der neuen Medien mit in den Blick nimmt. Die Unterscheidung Vorzensur vs. Nachzensur läßt sich beispielsweise bei Büchern eindeutig anhand des Publikationsdatums treffen.

    Zum Wesen der neuen Medien bzw. des WWW gehört aber bekanntlich, dass unter ein- und derselben Webadresse zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Inhalte angeboten werden. In Bezug auf die nun beschlossene Sperrinfrastruktur halte ich es -leider!- für ein sehr wahrscheinliches Szenario, dass eine Website, bei der in irgendeiner Unterrrubrik, einem Link, Banner, durch Hijacking o.ä. zu irgendeinem Zeitpunkt (vermeintliche oder tatsächliche) KiPo (oder bald auch „Killer“spiele etc.pp. …) diagnostiziert wird, nicht nur temporär auf der Sperrliste landet, sondern auch nach Entfernen der (zu Recht oder zu Unrecht) inkriminierten Inhalte darauf verbleibt. Genau das scheint ja auch bei den geleakten skandinavischen Sperrlisten der Fall zu sein.

    Zumindest bis kurz vor der nächsten Stichprobe des Kontrollgremiums, wahrscheinlich aber auch darüber hinaus. Denn „für ständig wiederholte Prüfungen fehlen personelle Ressourcen“, „es geht ja um die Kinder“ bzw. „wer einmal sowas …, der könnte ja auch wieder“. Und schon wären wir eben mal so von der (gesetzeskonformen) Nachzensur in eine (tatsächliche, überdies im Einzelfall womöglich sachlich nicht oder ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gerechtfertigte) Vorzensur gerutscht, Stichwort Präventionsstaat & slippery slope … Oder siehst Du in dem nun beschlossenen Gesetzesentwurf einen Passus, der bei Änderung der Seiteninhalte die erneute Prüfung oder gar die automatisierte Entfernung einer inhaltlich veränderten Website von der Sperrliste bis zum Zeitpunkt erneuter Prüfung vorschreibt? Ich -leider!- nicht. Die Einführung eines solchen Vorbehalts wäre aber aus meiner persönlichen Sicht unbedingt erforderlich gewesen, um sowohl dem Wesen der neuen Medien gerecht zu werden wie auch um ein Abgleiten in eine Vorzensur bzw. ein präventiv motiviertes Aushebeln der Unschuldsvermutung zu unterbinden.

    Wobei ich Dir insofern wieder völlig zustimmen würde, dass mir das skizzierte Szenario gerade deshalb so wahrscheinlich erscheint, weil die per se an die Beurteilung des konkreten Einzelfalls gebundene Kontrolle durch die Judikative entfällt …

  18. @Andi:Was die Drucksachensache angeht: fefe hat doch nur lautstark um Aufklärung gebeten und gerade nicht den BT wegen einer VT kritisiert bzw. selbst bloß ein Tippfehler/vergessenen Link vermutet! Es war also die von dir geforderte Informationsbeschaffung vor einer wirklichen Kritik, eben öffentlich … und transparent damit jeder andere ohne Ahnung in dieser Hinsicht der den gleichen Widerspruch zu sehen meint, sieht was sich an Infos ergeben hat. Mei was kreidest du ihm da an? Dass er dazu steht nicht genau zu wissen was geht und sich dann halt öffentlich und transparent informiert – und dann daraus die Konsequenz zieht das nicht weiter zu thematisieren, weil sich ja alles in Wohlgefallen(in diesem Punkt) aufgelöst hat?

    In dem Zensurpunkt schließe ich mich Sarah an.
    Dazu kommt noch, dass hier auch bei Nachzensur, insofern der Inhalt einer Adresse stabil bleibt, nicht nur das Vertriebsrecht, sondern auch das Rezipientenrecht eingeschränkt wird. Mein Kampf ist zensiert, darf nicht vertrieben werden, lesen darfst du es allerdings dennoch, wenn du ein Exemplar findest. Du kennst einen der es hat bzw. eine Bibliothek die es führt, du fährst hin und schaust es dir an – ohne dass dir dabei der Staat ein Stoppschild vor die Nase hält.

    Gesetze sind immer Auslegungssache und da es das Internet nicht gab als Vertriebsweg zur Zeit der GG Erstellung, kann man schon der ein oder anderen Meinung sein (kann man im Grunde immer, das VerfG ist nicht der Weisheit letzter Schluß und die Richter sind sich auch dann und wann uneins – keine Ahnung wie das bei bisherigen Zensurbeschlüssen war).
    In jedem Fall aber passt das Netz nicht in bewährte Denkmuster in diesem Punkt, eine Überprüfung in Hinsicht auf GG5 halte ich durchaus für nötig. Bei üblichen Medien reicht eine Unterscheidung in Vor- und Nachzensur, ob es das beim Netz auch tut ist eine andere Frage – ich denke völlig unjuristisch und ahnungslos: nein. Aber hey, meine Meinung, die ist nicht verpflichtend ;)

    Die Aufhebung der Gewaltenteilung ist freilich ebenso ein gravierendes Problem. Also können wir uns darauf einigen, dass das Gesetz … Gurkensalat ist? ;)

  19. Ich sehe gerade das ‚Mein Kampf‘ Argument zieht nicht ganz, da ist die Sachlage etwas komplizierter (Bayern treibende Kraft mit Urheberrecht usw.)
    Soweit ich das sehe, ist vom Jugendschutz via Indizierung abgesehen, die einzige bisher erlaubte Nachzensur doch jene über Klagen gegen den Herausgeber bzw. ein Einzug des herausgegebenen Erzeugnisses bei Volksverhetzung/einer eindeutigen Ausrichtung gegen die Verfassung. Right?

  20. @Sarah: Bei Vorzensur eines Buches kommt es gar nicht erst zu einem Publikationsdatum, weil das Buch dieses Stadium dann überhaupt nicht erreicht. Im WWW gibt es wohl strukturbedingt gar keine Vorzensur (von Beispielen wie China evtl. abgesehen, aber da weiss ich nicht genau, wie weit der Staat dort das Einstellen von Informationen überwacht).

    Was du zu den Sperren anspricht, ist auch aus meiner Sicht ein erheblicher Nachteil dieses Gesetzes: Es ist nicht zielgenau genug, sondern nimmt lieber die grosse Keule.

    @Thaniell: Fefe fragt nicht bloss, sondern vermutet sofort etwas krummes (okay, das ist wohl zum Teil auch so seine Persönlichkeit…).

    Zensur schränkt immer das „Rezipientenrecht“ ein, das ist ja gerade der Sinn der Sache. Übrigens ist „Mein Kampf“ weder zensiert noch der Vertrieb verboten. Du kannst existierende Exemplare nach Herzenslust kaufen und verkaufen. Der aktuelle Rechteinhaber (der Freistaat Bayern) verzichtet lediglich darauf, neue Exemplare herstellen zu lassen und in Umlauf zu bringen.

    Auf den Gurkensalat können wir uns problemlos einigen, ja. :)

  21. @Andi:
    Na dann würd ich die Kritik doch eher ZAF zuschieben. fefe (http://blog.fefe.de/?ts=b4c40521) greift deren Meldung auf (die im Ursprungstext das Verabschieden des ‚alten‘ Gesetzvorschlags als Tatsache erachtet – wobei auch da immer noch mit „ich bin verwirrt“ eingeschränkt), bedankt sich für das finden des Fehlers, stellt gleichzeitig aber die böse Absicht in Frage und schiebt es eher auf einen Adminfehler/Nachlässigkeit, jedenfalls lese ich seinen Beitrag in Bezug auf die ursprüngliche Meldung so.

    Ja, das mit Bayern usw. hab ich auch gerade gesehen. Dennoch bin ich bei dem Rezipientenrecht nicht ganz einverstanden. Klar wird es indirekt eingeschränkt, was auch immer zensiert wird darf nicht mehr verkauft werden, also kannst du es de facto auch nicht mehr kaufen. Soweit ist das eine Einschränkung der Rezipientenfreiheit, klar.
    Aber, wenn es irgendwo rumliegt, darfst du es anschauen und es stellt dir keiner ein Schild in den Weg oder verknackt dich deswegen. Du darfst dazu sogar gezielt ins Ausland fahren.
    Du darfst von dort sogar ein Exemplar mitbringen und bei dir daheim genüsslich anschauen.
    Jedenfalls ist das bei allen Gesetzen die mir in der Hinsicht bekannt sind so (Volksverhetzung, Tierporno, Gewaltdarstellung,..) mit Ausnahme von Kipos(§ 184b StGB). Da kommt der Versuch zur Beschaffung realitätsnaher Darstellungen als strafbare Handlung dazu. Also ok, wenn der Verfassungskonform ist(wurde da mal geklagt?), greift dieser Punkt rechtlich definitiv nicht (was die aktuellen Sperren angeht, bei einem Verdacht bei bloßem Stoppseitenbesuch, wäre das wieder anders). Ich finde den Paragraph selbst aber auch schon recht haarig.

  22. „ein aus lumpen zusammengeflickter und mit gehacktem stroh ausgestopfter popanz.“ WIELAND 38, 128;

    Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.