Internetsperrungen auf dem Medienforum.nrw

Wo wir beim Thema Internetsperrungen sind. Auf dem Medienforum.nrw gab es gestern eine Diskussion worüber Heise berichtet: Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer auch für Deutschland?

Professor Thomas Hoeren nahm dabei kein Blatt vor den Mund:

Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren sieht Deutschland schon auf dem halben Weg bei der Einführung eines solchen Modells. So sei mit der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Blockade von Kinderporno-Seiten der erste Schritt gemacht worden, um die Provider zur Durchsetzung von privatwirtschaftlichen Ansprüchen einzuspannen. „Es ist ganz klar: Die Musikindustrie hat hier gewonnen“, sagte Hoeren. „Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun – eine offene Diskussion ist damit nicht zu erwarten“.

Die Musikindustrie argumentierte, man sei nicht so stark. Stimmt. Aber man heult am lautesten und bei Kulturstaatsminister Neumann kommt das an. Und man sollte nie vergessen, dass im Hintergrund die viel mächtigere Filmlobby an denselben Plänen arbeitet. Die heult nicht so laut wie die Musikindustrie, aber „Raubkopierer sind Verbrecher“ kommt bekanntlich von der Filmlobby.

Es gibt auch einen konkreten Vorschlag, wie man Internetsperrungen machen will:

Da die IP-Adressen dennoch nicht ohne Richterbeschluss an Rechteinhaber weitergegeben werden dürfen, rät Ladeur zur Einrichtung einer Clearing-Stelle unter Beteiligung der Provider, die ertappte Nutzer eigenständig verwarnt. Um ungerechtfertigte Maßnahmen auszuschließen und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren, sollen Name und Adresse des Nutzers nur verschlüsselt hinterlegt werden – der Nutzer könne sich nach einer Information durch den Provider unter einem Pseudonym gegen die erhobenen Vorwürfe wehren. „Die Eingriffstiefe dieser Maßnahmen ist aus Sicht der Betroffenen denkbar gering“, erklärte Ladeur. So sei davon auszugehen, dass die meisten Internet-Surfer durch die ersten Benachrichtigungen abgeschreckt würden und illegale Downloads einstellten. Musik-Manager Grulert stützte diese Auffassung: „Wir haben noch nie jemanden zum zweiten Mal abgemahnt.“ Ladeur sieht die Internet-Provider in der Pflicht, da im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als Störer anzusehen seien – erntete von den anwesenden Juristen aber starken Widerspruch. „Eine Alternative wäre die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Provider zur Durchsetzung der Maßnahmen zwingt“. Das Ergebnis sei dann eine „regulierte Selbstregulierung“.

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12 Ergänzungen

  1. “Wir haben noch nie jemanden zum zweiten Mal abgemahnt.”

    Uhm… ich meine mich zu erinnern, dass es mehr als einen Fall gab, wo Leute mehrere Abmahnungen wegen der gleichen Sache bekommen haben. Leider habe ich den Link dazu nicht mehr.

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