Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge in 2008

Heute im Bundestag verkündet: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge im vergangenen Jahr.

Im vergangenen Jahr sind an die Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden insgesamt 1.548 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) gestellt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11709) hervor. In 618 Fällen sei 2008 vollständig und in 193 Fällen teilweise „Informationszugang gewährt“ worden, heißt es in der Antwort weiter. In 536 Fällen habe man den Antrag abgelehnt. In 85 Fällen wurde den Angaben zufolge gegen eine vollständige oder teilweise Ablehnung Widerspruch eingelegt. Insgesamt 62 IFG-Verfahren sind laut Bundesregierung derzeit vor den Verwaltungsgerichten anhängig.

1500 Anträge sind nicht viel. Das könnten viel mehr Anträge gewesen sein. Wenn wir ein Informationsfreiheitsgesetz hätten, was den Namen auch verdient. Aktuell sind die Antragshürden zu hoch: Zuviele Ausnahmen und zu hohe Antragsbeiträge. Das kann niedrigschwelliger sein. Noch besser ist es, wenn Informationsfreiheit richtig angewendet wird: Der Staat sollte besser soviel wie möglich online publizieren und in Ausnahmefällen argumentieren, warum bestimmte Sachen nicht publiziert werden. Im Internet ist noch viel Platz.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

8 Ergänzungen

  1. Ausserdem braucht es ein System, dass es einfacher macht, derartige Anträge zu stellen, so dass man z.B. nicht erst lange suchen muß, wer denn nun der Ansprechpartner ist. Oder Briefe verfassen etc.
    Und dann sollten die Informationen zentral verfügbar gemacht werden, damit andere sich die Mühe sparen können.

    In diesem Zusammenhang sei mal auf die britische mySociety Seite http://www.whatdotheyknow.com verwiesen, die genau das bewerkstelligt – auch, wenn sie auf den ersten Blick nur mäßig aussieht ;)

  2. Besonders bedenklich ist dieser Umstand im Zusammenhang mit den geplanten Einschränkungen im Finanzsektor http://www.heise.de/newsticker/Bundesrat-will-Informationsfreiheit-im-Finanzsektor-deutlich-einschraenken–/meldung/121683, wozu sich ja auch Jörg Tauss schon geäußert hat ;-)

    Es ist unser Recht nicht nur über Funktion und Umfang von Maßnahmen informiert zu werden, sondern nach dem Ende des rigiden Amtsgeheimnisses auch im Detail aufgeklärt zu werden, solange keine rechtlich schützenswerten Interessen bedroht sind.

    Abgesehen davon ist diese Situation im internationalen Vergleich nicht mehr hinnehmbar. So wurde ich auf meine Anfrage hin, ob man denn beim BMF etwas ähnlich wie http://recovery.gov im Auge habe, auf den sog. Staun-Oh!-Mat http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/staunohmat/122__Lebensqualitaet__Deutschland.html?__nnn=true verwiesen.

    Um tatsächlich von seinem Recht Gebrauch machen zu können, sollte man lieber die Tipps der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit http://www.dgif.de/ befolgen.

    Es wäre vielleicht auch sinnvoll eine eigene Seite einzurichten, die die Antragsstellung erleichtert und für ein anderes Informationsfreiheitsgesetz wirbt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.