Frankreich: Gericht kassiert Internetsperrungen

La Quadrature du Net verkündet, dass das französische Verfassungsgericht heute die Pläne für Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des HADOPI-Gesetzes gestoppt hat: Hadopi is dead: „three strikes“ buried by highest court.

The Constitutionnal Council, highest jurisdiction in France gave its decision1 concerning the HADOPI „three strikes“ law, final stage before the promulgation of the law. It decided that presumption of innocence is more important than the idiotic schemes from the entertainment industries to artificially prolong their obsolete models.

All sanctioning power (ie. disconnecting internet users) has been removed from the HADOPI.

“ This is a great victory for citizens who proved they can altogether act to protect their Freedom. HADOPI’s ‚three strikes‘ is finally buried. All we have now is a big tax-sponsored spam machine for the entertainment industries. But this is not the end of Sarkozy’s will to control the Internet. The next law, LOPPSI, is already on tracks and will be about filtering the content on the Internet. Citizens must celebrate this great victory but remain watchful…“ declares Jérémie Zimmermann, cheerfully.

Update: Tagesschau.de berichtet jetzt: Französischer Verfassungsrat kippt Internetsperre.

Frankreichs oberste Verfassungshüter haben die umstrittene Internetsperre für Raubkopierer gekippt. Die Strafe widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse, erklärte der Verfassungsrat. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.[…] Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.

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15 Ergänzungen

  1. Schön das nicht nur unser Verfassungsgericht durchblickt und Bürgerrechte stärkt. Das hält unserer Politiker hoffentlich davon ab, auf diesen 3Strikes-Zug aufzuspringen.

  2. Einzig richtige Entscheidung. Sicher sind illegale Downloads ein Problem, aber lange nicht so groß wie die Musikindustrie uns glauben machen will (die rechnen ja am liebsten mit 1 Download = 1 nicht verkaufte CD, was für jeden Vernunftbegabten Menschen Humbug ist) und vorallem keines was derartige Verfassungseinschränkungen als Strafe rechtfertigt.

    Einen Euro für Herr Gornys Gesicht als er davon erfuhr was in seinem Vorreiterland Frankreich passiert ist.

  3. Ich weiß nicht ob man weinen soll oder sich doch lieber freuen.

    Freuen weil solch ein Gesetz direkt gekippt wurde oder heulen weil man immer die obersten Richter als Bollwerk bemühen muss.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.