Fragenkatalog aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt einen ausführlichen Fragenkatalog zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung an eine Reihe von Experten und Verbänden geschickt. Die Richter haben sich offenbar gut eingearbeitet, so fragen sie etwa nach den bei "Stealth-SMS" anfallenden Verbindungsdaten, nach den Daten bei der LKW-Maut (das läuft auch über das Handy-Netz), nach offenen und kommerziellen WLAN-Hotspots und vielem anderen mehr.

Die Experten sind: Prof. Felix Freiling (Uni Mannheim), Prof. Andreas Pfitzmann (TU Dresden), Prof. Alexander Rossnagel (Uni Kassel), Prof. Christoph Ruland (Uni Siegen), Prof. Ulrich Sieber (MPI für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg), Constanze Kurz (CCC, HU Berlin). Soweit ich das überblicke, sind das überwiegend ausgewiesene Datenschützer. Auch gefragt wurden die Wirtschaftsverbände BITKOM, BREKO, eco und VATM, sowie die Datenschutzbeauftragten des Bundes (Peter Schaar) und des Landes Berlin (Alexander Dix).

Bis zum 10. Juni haben sie Zeit zu antworten. Wir können also davon ausgehen, dass es nach der Sommerpause zur mündlichen Verhandlung kommen wird. Hier ist die Pressemitteilung des AK Vorrat dazu. Heise hat auch schon einen Bericht.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Da kann ich nur sagen -> „Let’s Roll“

    Die Politiker werden ihre VDS sowas von links nach rechts um die Ohren gehauen bekommen!

    *thumbs up*

    greetz

  2. Ich frage mich warum das Bundesverfassunggericht immer die Aufgaben eines Gesetzes-Tüv bekommt. Ganz insbesondere im Telekommunikations- und Datenschutzbereich. Haben die nicht eigentlich andere Aufgaben?!

  3. So einen Katalog haette der Bundestag bzw. das Europaparlament rausschicken sollen vor ein paar Jahren und danach _ernsthaft_ die Ergebnisse einarbeiten sollen (und zwar nicht, um sie dann ungelesen zu ingorieren wenn sie nicht den gewuenschten Ergebnissen entsprechen). Aber das bleibt leider dem BVerfG ueberlassen…

  4. Ich frage mich, was den Autor bewogen hat, die tatsächlichen Namen der Gutachter in das Blog zu schreiben. Eine Frechheit.

    Manchmal soll übrigens zweimal nachdenken im Leben helfreich sein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.